Streikrecht in Gefahr – Schüsse aus dem Hinterhalt
Es sind die bekannten Melodien, nach denen Unternehmerverbände, Politiker und Medien die ebenso alten Texte singen: Versucht eine Gewerkschaft ihren Forderungen durch Arbeitsverweigerung der Beschäftigten durchzusetzen, dann „droht“ der Streik, dann wird die Demokratie gefährdet, die Wirtschaft geschädigt, dann ist der Platz Deutschlands im Welthandel bedroht, Arbeitsplätze werden vernichtet, Bürgerinnen und Bürger werden in Geiselhaft genommen, die Pressefreiheit beschnitten – kein Schreckensbild ist zu absurd, um es nicht gegen die Gewerkschaften und für die Verbesserung ihrer Lebensumstände kämpfenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ins Feld zu führen.
Aber jetzt ist dem verstaubten Waffenarsenal ein neues schlagkräftiges Argument hinzugefügt worden. Das Ifo-Institut hat herausgefunden: „Streiks im Nahverkehr belasten auch die Gesundheit.“ Von Hermann Zoller.
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Am 12. Dezember meldete das Institut einige Ergebnisse einer von ihm angefertigten Studie. Danach untersuchten die Forscher 77 Streiks im Nahverkehr in den fünft größten Städten Deutschlands in den Jahren 2002 bis 2011. „Wir gehen davon aus, dass die in der Studie ermittelten Schäden für die Stadtbevölkerung die Kosten der bestreikten Unternehmen um ein Vielfaches übersteigen“, sagte Ifo-Experte Helmut Rainer. „In Diagnosestatistiken von Krankenhäusern erkennt man an Streiktagen eine Zunahme an Einweisungen mit Atemwegserkrankungen; vor allem kleine Kinder sind betroffen“, weil bei Streiks im Nahverkehr viele aufs Auto umsteigen, so die Forscher.
Nun ist die Sammlung dieser und weiterer Ergebnisse nicht etwa – was naheliegend wäre – als Appell an die Unternehmen gemeint, an den Verhandlungstischen sich gegenüber den Gewerkschaften kulanter zu zeigen. Wer das vermuten würde, der liegt falsch. Es ist ganz im Gegenteil ein weiterer Versuch, Stimmung gegen Streiks zu machen, mehr noch: um das Streikrecht weiter einzuschränken.
Gewicht gewinnt die Ifo-Studie in dem Augenblick, in dem man dahinterkommt, wer diese Studie in Auftrag gegeben hat. Aus der Pressemitteilung des Ifo-Instituts geht nicht hervor, dass es überhaupt einen Auftraggeber gegeben hat. Aber es gibt einen: „Das Forscherteam ermittelte im Auftrag der Carl Friedrich von Weizsäcker-Stiftung“ berichtet Dr. Frank Meik, Kurator der CFvW-Stiftung und Direktor Bereich Zukunft der Arbeit, auf der Internetseite der Stiftung. Und dieser Dr. Meik hebt als Ergebnis der Studie hervor: „Die Schlussfolgerung des Ifo-Instituts lautet: ‚Somit liegen externe Effekte des Streiks im Nahverkehr vor, die dazu führen, dass dessen Ausmaß aus ökonomischer Sicht zu hoch ist und deshalb einen Eingriff des Staates rechtfertigen kann.’“
Die CFvW-Stiftung gibt sich mit diesen Ifo-Erkenntnissen nicht zufrieden. Dr. Meik kündigt an:
„Die Münchner Wissenschaftler wollen ihren ersten Forschungsergebnissen zu primären Effekten von Streiks im Personennahverkehr weitere Studien zu den sekundären Auswirkungen derartiger Streiks folgen lassen. Als nächsten Schritt plant das Ifo-Institut nun, auf Basis von Daten über einen verspäteten Arbeitsantritt sowie die Abwesenheit von Beschäftigten bei großen regionalen Arbeitgebern konkrete Effekte von Streiks im Personennahverkehr auf die Fehlzeiten von Arbeitnehmern bei nicht direkt bestreikten Unternehmen nachzuweisen. Geplant sind auch Studien über Effekte auf das Unfallgeschehen sowie steigende Gesundheitsbelastungen.“
Das ist nichts anderes als die Ankündigung einer Kampagne gegen das Streikrecht mit halbwissenschaftlichen Argumenten, denn die CFvW-Stiftung will nicht nur weitere Forschungsarbeit initiieren. Sie hat einen Gesetzentwurf zur Einschränkung des Streikrechts bereits in der Tasche und präsentiert ihn auf ihrer Homepage. Die vorgeschlagenen Vorschriften laufen vorsichtig formuliert darauf hinaus, den Gewerkschaften im Bereich der Daseinsvorsorge das Streiken so zu erschweren, dass sie es besser erst gar nicht versuchen.
Damit liegt die CFvW-Stiftung schon ziemlich auf der gleichen Linie, die auch Arbeitgeberverbände verfolgen; so zum Beispiel der vbw – Die bayerische Wirtschaft. Dieser fordert nicht mehr und nicht weniger als das „Verbot des Arbeitskampfes in Betrieben der Daseinsvorsorge“, die Abschaffung von Warnstreiks und vieles mehr, was an die Substanz des Streikrechts geht.
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind deshalb gut beraten, ihr Recht auf Arbeitsverweigerung, also auf Streik, zu verteidigen. Es ist schon genug beschnitten. Es sind die Tropfen aus dem Hause Nahles und Kampagnen wie die der CFvW-Stiftung, die es weiter aushöhlen.
Quellen: