Sozialdemokratische Delegierte sollten die Behauptung der Süddeutschen Zeitung, der DGB habe eine Kehrtwende zum Freihandelsvertrag vollzogen, kritisch hinterfragen
Heute veröffentliche die Süddeutsche Zeitung einen Bericht unter der Überschrift “DGB sagt ‘Ja, aber’ zu Freihandelsvertrag.“ Siehe unseren Hinweis Nr. 4. „Bisher lehnten die Gewerkschaften das transatlantische Abkommen TTIP strikt ab. Nun hat SPD-Chef Gabriel sie umgestimmt”, im Internet heißt es sogar “DGB vollzieht Kehrtwende bei Freihandelsvertrag”. Glücklicherweise sind diese Berichterstattung und insbesondere diese Überschriften irreführend. Sie beziehen sich auf ein bereits vor Monaten zwischen DGB und Wirtschaftsministerium verhandeltes gemeinsames Papier, das wir hier im Gesamtwortlaut veröffentlichen [PDF – 111KB]. Darin werden Anforderungen formuliert, die an die Bedingungen anknüpfen, die der DGB Bundeskongress beschlossen hat und die für den DGB weiterhin maßgeblich sind. Von Kehrtwende kann keine Rede sei. Albrecht Müller.
Manche Forderungen des DGB sind allerdings abgeschwächt formuliert, um eine Verständigung mit dem BMWi zu ermöglichen, so meint man in Gewerkschaftskreisen. Andererseits verpflichtet sich das Wirtschaftsministerium damit auf Anforderungen an ein TTIP, die im Widerspruch zu den bisher bekannt gewordenen Verhandlungspositionen und auch zu den Inhalten des CETA-Abkommens stehen. So gesehen hätte man ebenso titeln können: “Gabriel lehnt TTIP ab, wenn nicht weitreichende Bedingungen erfüllt sind”.
Das war aber wohl nicht die Botschaft, die die Süddeutsche Zeitung und ihre Informanten der Öffentlichkeit vermitteln wollten. Zu diesen Informanten dürften auch Spindoktoren des Bundeswirtschaftsministeriums, also Gabriels Leute, gehören. Im Blick auf den SPD-Konvent am kommenden Samstag, bei dem Anträge zur Aussetzung der Verhandlungen und für die Veröffentlichung der bisher geheim gehaltenen Verhandlungsdokumente zum TTIP vorliegen, soll wohl die Botschaft verbreitet werden, der DGB sei eingeschwenkt. Das könnte für den DGB-Vorsitzenden Hoffmann gelten, für den DGB insgesamt gelte es nicht, so unsere Informationen.