TTIP- Generalangriff auf Sozialstaat?
Was die herrschenden neoliberalen Kräfte in der EU durch die Finanzkrisen sowie die Staats- und Bankenrettung zu Lasten der Steuerzahler nicht geschafft haben, könnte über das Freihandelsabkommen mit den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership TTIP) bittere Realität werden: Der Sozialstaat europäischer Prägung soll sturmreif geschossen werden. Damit scheint sich zu bestätigen, was der Präsident der Europäischen Zentralbank, der Italiener Mario Draghi erst kürzlich in mehreren Interviews deutlich gesagt hat, dass der Sozialstaat in Europa keine Zukunft mehr habe. Diese Abwärtsspirale ist längst in Gang gesetzt. In den EU Krisenländern müssen die Menschen für die finanziellen Rettungsoperationen rigorose Kürzungsauflagen bei Löhnen, Renten, Gesundheitsversorgung und sonstigen sozialen Maßnahmen hinnehmen. Auch in der Bundesrepublik sind spürbare Einschränkungen bei den steuerlichen Zuschüssen für die soziale Sicherheit und die öffentlichen Leistungen bereits eingeleitet. Von Ursula Engelen-Kefer.
Die Konsequenzen sind eine Rekordarbeitslosigkeit mit Hoffnungs- und Perspektivlosigkeit vor allem für die jungen Menschen nicht nur in den Krisenländern. In der Bundesrepublik konnten Wirtschaft und Beschäftigung auf relativ hohem Niveau gehalten werden. Allerdings ist der bittere Preis für etwa 7 Millionen Arbeitnehmer Niedriglöhne und Armut sowie für die Steuerzahler ein gigantischer Kombilohnsektor über Hartz IV mit annähernd 50 Mrd. Euro im Jahr.
Diese Auflösung des Sozialstaates auf nationaler und europäischer Ebene soll jetzt durch ein Investitionsschutzabkommen (Investor-state dispute settlement ISDS) im Rahmen des TTIP zugunsten der europäischen und US-Konzerne fortgeführt werden. Dabei geht es um ein gewaltiges Handelsvolumen, das etwa 15 Prozent des Welthandels entspricht: Im Jahr 2012 war die EU mit 1.686 Mrd. Euro der größte Exporteur von Gütern und mit 1.791,7 Mrd. Euro nach den USA zweitgrößter Importeur von Gütern. Vollmundige Versprechen der EU Kommission als Verhandlungspartner mit den USA für das Freihandelsabkommen über Beschäftigungs- und Wohlstandszuwächse täuschen darüber hinweg, dass der Wirtschaft noch mehr Macht über nationale Regierungen, Parlamente, Gewerkschaften und sonstige zivile Organisationen gegeben werden soll. Danach wären die Regelungsbereiche von Finanzwesen und Wirtschaft, des Umwelt- und Verbraucherschutzes, von Bildung und Kultur, der Tarifpolitik sowie des Arbeits- und Sozialrechtes den Klageverfahren der Konzerne aus kommerziellen Interessen durch demokratisch weder legitimierte noch kontrollierbare Schiedsgerichte ausgesetzt.
Wie verschiedene Untersuchungen zeigen, ist der erwartbare Zuwachs an Wirtschaftswachstum und Beschäftigung durch TTIP minimal. So wird das jahresdurchschnittliche Wirtschaftswachstum in der EU für 15 Jahre hochgerechnet auf jährlich 0,034 Prozent des Bruttoinlandsprodukts geschätzt, in den USA 0,028 Prozent. Die Schätzung der dadurch geschaffenen Arbeitsplätze schwankt zwischen knapp 13 000 (Bertelsmann Stiftung) und 1800 (Ifo) pro Jahr in Deutschland.
Investitionsschutz – Aufhebung demokratischer Regulierung
Es gibt bereits genügend Beispiele, um welche massiven Angriffe auf die nationale Politik mit gigantischen Summen es bei derartigen Investitionsschutzabkommen mit den Klageverfahren durch private Schiedsgerichte geht. Bereits heute kommen mehr als die Hälfte der ausländischen Direktinvestitionen von der jeweils anderen Seite des Atlantiks. Befeuert werden die Klageverfahren von amerikanischen und europäischen Anwaltskanzleien, die sich kräftige Gewinne von derartigen Schiedsverfahren versprechen – bei Stundenlöhnen von 1000 US Dollar Rechtskosten und durchschnittlich 8 Mio. US Dollar pro Verfahren. Seit Mai 2012 klagt der schwedische Energiekonzern Vattenfall gegen die deutsche Bundesregierung wegen des Atomausstiegs auf über 3,7 Mrd. Euro Entschädigung. Dabei reicht oft schon die Androhung derartiger Klagen, um wichtige Regulierungen von Regierungen zu verhindern.
In den bereits heute bestehenden 3000 internationalen Investitionsabkommen und etwa 514 bekannten Investor-Staat Klagen bis Ende 2012 werden die Gefährdungen von Regierungen und Parlamenten deutlich. Die Schiedsgerichte aus zumeist drei von den Streitparteien benannten Privatpersonen tagen häufig in Hotelzimmern der Welt-Metropolen London, Washington oder Paris hinter verschlossenen Türen. Die Schiedssprüche sind bindend und Berufung ist nicht zulässig. Prominente Negativbeispiele im Rahmen des Freihandelsabkommens zwischen Mexico, Kanada und den USA (NAFTA) sind
- Leon Pine Resources Inc. führt ein Schiedsverfahren gegen die Regierung von Quebec, die 2013 ein Moratorium zu Fracking wegen der Umwelt- und Gesundheitsgefahren erlassen hatte.
- Der Ölmulti Chevron war von einem ecuadorianischen Gericht dazu verpflichtet worden, die Umweltverschmutzung infolge seiner Ölgewinnung zu beheben. Über ein internationales Schiedsgerichtsverfahren hat Chevron die Aufhebung des Gerichtsurteils erstritten.
- Weiterhin gibt es Berichte, dass ein französischer Konzern unter Nutzung internationaler Schiedsverfahren versucht hat, gegen die Erhöhung des Mindestlohnes in Ägypten vorzugehen.
Soziale Sicherung- Konflikt zwischen EU und USA
Für die Menschen in der Bundesrepublik spielen die Systeme der Sozialen Sicherung eine existenzielle Rolle. In kaum einem anderen sozialen Bereich sind die Unterschiede in Philosophie, Grundsatz und praktischer Politik zwischen den USA und der Bundesrepublik so stark ausgeprägt. Ein eindrucksvolles Beispiel sind die jahrelangen erbitterten Auseinandersetzungen in den USA über die Einführung einer gesetzlichen Krankenversicherung. Die private und betriebliche Vorsorge vor allem über kapitalgedeckte Sicherungssysteme haben traditionell in der Gesundheitsversorgung sowie der Alterssicherung in den USA eine vorherrschende Rolle. Darüber hinaus gibt es verschiedene Programme der Gesundheitsversorgung für Ältere und Sozial Schwache sowie bei Arbeitslosigkeit und Armut, die von Bund und Einzelstaaten gemeinsam finanziert werden. Ein Mangel an Akzeptanz besteht für einen allgemeinen gesetzlichen finanziellen Solidarausgleich zwischen verschiedenen Gruppen in der Bevölkerung auf Bundesebene und deren gemeinsame Finanzierung aus Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus dem laufenden Einkommen.
Wie europäische und internationale Vergleiche deutlich zeigen, ist der Anteil der Sozialversicherungsbeiträge an den Arbeitskosten in der Bundesrepublik erheblich höher als in den USA und auch einem Teil der übrigen EU Mitgliedsländer, die größeren Anteile ihrer Sozialen Sicherungssysteme über Steuern finanzieren. So zeigt das Bundesfinanzministerium in seinem internationalen Vergleich der Steuer- und Abgabenquoten (als Anteil am Bruttoinlandsprodukt) für 2011 auf: Die Bundesrepublik liegt mit 37,1 Prozent im Mittelfeld der EU Länder, während die USA mit 25,1 Prozent die niedrigste Abgabenquote aufweist. Die amtliche Schlussfolgerung lautet: „ So ist…in den USA das staatliche System der Sozialen Sicherung im Vergleich zu Kontinentaleuropa deutlich schlechter gestellt.“
Die Quote der Sozialversicherungsabgaben in der Bundesrepublik ist 2013 auf 38,4 Prozent angestiegen. Sie wird infolge der Reformen in Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung auf Kosten der Beitragszahler sowie den willkürlichen Transfers zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes weiter steigen. Die Gefahr ist deshalb groß, dass US Konzerne in der Bundesrepublik jegliche Klagemöglichkeit gegen die Bundesregierung suchen und nutzen werden, um den erheblich höheren Sozialversicherungsbeiträgen an den Arbeitskosten auszuweichen. Wie die Erfahrungen und Kontroversen bei der politischen Aushandlung von Beiträgen, Steuern und Leistungen deutlich zeigen, ist dies nicht nur für die große Mehrzahl der Menschen in der Bundesrepublik eine existenzielle Bedrohung, sondern auch für die Zukunft von Sozialstaat, Politik und Demokratie.
USA- gewerkschaftsfreie Zonen
Bezeichnend ist auch die nachhaltige Weigerung der USA, die einschlägigen Internationalen Arbeitsstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zu ratifizieren. Dabei geht es nicht nur um die sog. Kernarbeitsnormen zur Einhaltung von Gewerkschaftsrechten, Tariffreiheit und Nichtdiskriminierung sowie Verbot von Zwangsarbeit und Kinderarbeit. Wenn auch den USA nicht unterstellt werden soll, eine Politik gegen das Verbot der Zwangs- und Kinderarbeit sowie Nichtdiskriminierung zu betreiben, gibt es genügend Beispiele für die Verhinderung von Gewerkschaften in einzelnen Staaten der USA. Bereitwillig werden derartige gewerkschaftsfreie Zonen auch von deutschen Konzernen genutzt, um die Arbeitskosten so niedrig wie möglich zu halten und dem deutschen Arbeits- und Sozialrecht, insbesondere auch der Mitbestimmung und Betriebsverfassung, aber auch dem Arbeits- und Gesundheitsschutz zu entgehen.
Ein Schlaglicht auf die schwierige Gemengelage ist der gescheiterte Versuch von Volkswagen in seiner Niederlassung von Chattanooga Tenessy einen Betriebsrat einzuführen, da die Mehrheit der Belegschaft – offensichtlich auf großen öffentlichen Druck aus den politischen Reihen der konservativen Republikaner – dagegen votiert hat. Es soll VW keinesfalls unterstellt werden, mit dieser Investition in den USA dem deutschen Arbeitsrecht ausweichen zu wollen. Allerdings stellt sich schon die Frage der Investitionen eines großen deutschen Konzerns in den gewerkschaftsfreien Südstaaten. Weniger mitbestimmungserprobte europäische Konzerne könnten dies durchaus dazu nutzen, selbst die schwachen EU Richtlinien zur Betriebsverfassung und Mitbestimmung zu umgehen- von den US Konzernen gar nicht zu reden. Dies zeigt aber deutlich die nicht nur formale, sondern auch politische Bedeutsamkeit der Nicht-Ratifizierung derartiger grundlegender Übereinkommen. Immer wieder werden Fälle bekannt, dass US Unternehmen mit harten Bandagen verhindern, dass sich Beschäftigte in Gewerkschaften organisieren und Tarifverhandlungen führen – wie erst kürzlich bei der T-Mobile USA – einem Tochterunternehmen der deutschen Telekom.
Auch andere maßgebliche IAO Arbeitsstandards sind bisher in den USA nicht ratifiziert.
Dazu gehört das Übereinkommen 155 über die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in Verbindung mit Übereinkommen 81 und 129 über Arbeitsinspektion und –Aufsicht, aber auch das Übereinkommen 102 über die Soziale Sicherheit. Bezeichnend ist ebenfalls die Nicht-Ratifizierung des Übereinkommens 144. Dabei geht es um die Einbeziehung der Tarif- bzw. Sozialparteien in die Wirtschafts- und Sozialpolitik. Die Rechtfertigung der USA, die Ratifizierung dieser Internationalen Arbeitsnormen sei nicht möglich, da dies in der Verantwortung der Einzelstaaten und nicht des Bundes liege, ist wenig überzeugend.
So geht es z.B. bei der Einbeziehung der Sozialparteien um die generelle Verweigerung gegenüber einem größeren Einfluss der Gewerkschaften auf die Wirtschafts- und Sozialpolitik. In Bezug auf die Sozialen Sicherungssysteme könnte dies zu weiteren Auseinandersetzungen zwischen US-Konzernen und der Bundesregierung führen. So sind in Deutschland die Sozial- oder Tarifparteien und damit auch die Gewerkschaften nicht nur über die Mitbestimmung auf Unternehmens- und Betriebsebene in die Entscheidungen einbezogen, sondern auch als Teil der Selbstverwaltungen bei den Sozialen Sicherungssystemen oder der ehrenamtlichen Richter in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit. Auch dies könnten US-Konzerne in der Bundesrepublik versuchen, auf dem Klageweg über Schiedsgerichtsverfahren zu umgehen. Dabei dürfte es auch europäischen und deutschen Konzernen durchaus gelegen sein, wenn US Konzerne für sie die Kohlen unliebsamer Regulierung aus dem Feuer holen. Umgekehrt könnten EU-Konzerne vorgeschoben werden, um für die US-Wirtschaft lästige Regulierungen z.B. beim in den USA weiter entwickelten Verbraucherschutz oder der Nicht-Diskriminierung zu verwässern.
Doppelzüngigkeit der EU Kommission
Unter den ständigen Vorwürfen der mangelnden Transparenz hat jetzt die EU Kommission als einer der beiden Verhandlungspartner des TTIP zur Attacke geblasen. In einer öffentlichen Konsultation „zu den Modalitäten des Investitionsschutzes und der Investor-Staat Streitbeilegung im Rahmen der TTIP“ werden den verschiedenen Stakeholdern in der EU 11 Fragen gestellt. Dabei wird immer wieder auf die Unzulänglichkeiten in den vorhandenen Investitionsschutzabkommen Bezug genommen. Dies suggeriert, der Kommission gehe es um ein Höchstmaß an Transparenz und Einbeziehung aller beteiligten Verbände und Institutionen, um ein möglichst Stakeholder-gerechtes Investitionsschutz- und Freihandelsabkommen mit den USA aushandeln zu können. Dabei werden „Äpfel mit Birnen“ verglichen, wie sich aus den Fragestellungen und ihren Erläuterungen ergibt (Siehe hier [PDF – 123 KB]). Aus den vorhandenen 3000 Investitionsschutzabkommen auch mit vielen Ländern ohne entwickelte Rechtssysteme werden Schwachstellen genannt. Daraus leitet die EU Kommission Ziele und Ansätze zur Behebung dieser Defizite ab und ersucht um Stellungnahme, ob dies auch von den Befragten geteilt wird.
- Dies betrifft die Ablehnung von Briefkastenfirmen und die Bestimmung, wer als zu schützender Investor bezeichnet werden kann. So löblich das Vorgehen gegen Briefkastenfirmen auch immer sein mag, viel entscheidender sind die Ausnahmen von den Verhandlungen über TTIP mit und ohne Investitionsschutz.
- Dies betrifft die für die große Mehrheit der Bevölkerung existenziellen sozialstaatlichen Dienste, Leistungen und Einrichtungen einschließlich der Daseinsvorsorge sowie der Sozialen Sicherungssysteme.
- Gefordert wird weiterhin die Nichtdiskriminierung von Investoren, Schutz vor Enteignung, deren faire und angemessene Behandlung, ein stabiles Gleichgewicht zwischen Investorenschutz und Regelungsrecht der Staaten – alles Anliegen, die im Streitfall auf dem normalen Rechtsweg eingeklagt werden können.
Sowohl in der EU, ihren Mitgliedsstaaten wie in den USA gibt es über lange Jahre gewachsene und bewährte Rechtsstrukturen als konstitutive Elemente der Demokratie. Es besteht weder Notwendigkeit noch Rechtfertigung dafür, daneben Schiedsgerichtsverfahren einzurichten. Zudem würde dies die ausländischen Investoren privilegieren gegenüber den nationalen Unternehmen, die auf die regulären Rechtswege angewiesen sind.
Die Doppelbödigkeit der EU-Kommission und ihrer US-Verhandlungspartner des TTIP wird aus den weiteren Fragestellung unmissverständlich klar: So sollen Transparenz und Offenheit des ISDS Systems im Rahmen des TTIP gewährleistet sein; Mehrfachklagen und Parallelstrukturen von ordentlichen Gerichten und Schiedsverfahren sowie mutwillige und unbegründete Klagen oder mangelnde Ethik von Schiedsrichtern verhindert werden.
Auch hierbei ist nur die Schlussfolgerung zu ziehen, nämlich es bei der regulären Gerichtsbarkeit in der EU sowie den USA zu belassen.
Ein Investitionsschutzabkommen und gesonderte Schiedsverfahren haben im Rahmen des TTIP nichts zu suchen. Vielmehr ist dringend geboten, aus den Verhandlungsverfahren zum TTIP alle sozialen Leistungen, Einrichtungen und Dienste auszunehmen – einschließlich der Daseinsvorsorge und der Sozialen Sicherheit. Sie sind Teil des demokratisch verfassten Sozialstaates auf nationaler Ebene und müssen in der Hoheit der jeweiligen Länder, ihrer Regierungen und Parlamente bleiben.