Nachtrag zur unverständlichen Propaganda der Deutschen Rentenversicherung für Privatvorsorge
Als Ergänzung zu unserer Meldung vom 26.3. bringen wir den Hinweis eines unserer Nutzer auf eine interessante Antwort des VDR auf die auch schon damals von „Bild“ betriebene Demontage der Gesetzlichen Rente. Hier wird das Kapitaldeckungsverfahren noch klar abgelehnt. Nach neusten Meldungen ist der VDR nicht mehr von der Bild-Zeitung zu unterscheiden. Offensichtlich von der Politik umgedreht. Ein erstaunlicher Vorgang. Es folgen Text und Link.
Pressemitteilung des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) vom 19.3.1998:
VDR lehnt Vorschläge des Beirats für eine Teilkapitaldeckung der Altersvorsorge ab
Die vom Wissenschaftlichen Beirat des Bundeswirtschaftministeriums heute vorgeschlagene grundlegende Rentenreform mit einem langfristig 50-prozentigen Anteil privater Sparvorsorge an der Altersvorsorge lehnt der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), Frankfurt am Main, ab. Die Vorschläge des Beirats bestätigen die von der Rentenversicherung stets vertretene Auffassung, dass eine – wenn auch nur teilweise – Umstellung der gegenwärtigen Finanzierung im Umlageverfahren auf ein Kapitaldeckungsverfahren die Versicherten in einem sehr langen Übergangszeitraum zusätzlich belastet, ohne dass diese dafür höhere Leistungen im Alter erwarten können. Die finanzielle Belastung der erwerbstätigen Generationen infolge der demographischen Entwicklung wird somit nicht gemindert, sondern erheblich verstärkt werden, erklärte der Geschäftsführer des VDR, Prof. Dr. Franz Ruland. So geht das Gutachten von einer Gesamtbelastung der Versicherten mit dem Beitrag zur Rentenversicherung und mit einer Pflichtsparprämie von 24,5 Prozent der Bruttolöhne aus. Dies sind über 4 Prozentpunkte mehr als der jetzige Beitragssatz. Der vom Beirat für das Jahr 2030 prognostizierte Beitragssatz von 25 Prozent ist im übrigen erheblich überhöht. Der VDR rechnet mit einem Beitragssatz von rund 23 Prozent im Jahr 2030.
Ruland erinnerte auch erneut daran, dass das Kapitaldeckungsverfahren den Wechselkurs- und Geldwertstabilitätsrisiken sowie auch Anlagerisiken ausgesetzt ist. Dies haben sowohl die deutsche Geschichte als auch die jüngsten Turbulenzen in Südostasien eindrucksvoll aufgezeigt.
Der Vorschlag hat auch eine Entsolidarisierung des Rentensystems zur Folge. So enthält er beispielsweise keine Regelungen, wer im Falle der Arbeitslosigkeit oder der längeren Krankheit oder aber bei Mutterschaft und Kindererziehung die Beiträge für die Altersvorsorge leisten soll.
Im übrigen erinnerte Ruland daran, dass die Frage eines Übergangs der Rentenfinanzierung auf ein Kapitaldeckungsverfahren sowohl bei der Rentenreform ’92 als auch bei der Reform ’99 ausführlich diskutiert wurde. Die Politik hat das Kapitaldeckungsverfahren mit guten Gründen bei beiden Reformen nahezu einhellig abgelehnt. Auch der jetzt vorgelegte Vorschlag des Wissenschaftlichen Beirats im Bundeswirtschaftsministerium enthält keine neuen Ansatzpunkte.
Redaktion: Günter Albrecht (verantw.), Andreas Polster
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Erscheinungsdatum: 19.03.1998
Quelle: Deutsche Rentenversicherung