Wissenschaft – gläserne Leuchttürme oder Irrlichter?

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Forscher handeln Wissen wie Bobl-Futures [1]. Sie glauben selbst meist nicht mehr dran und konzentrieren sich auf Boni für ausgefüllte DFG-Anträge. Angel-Investors kreisen um neue Technologien, Produkte und Dienstleistungen, brauchen schnell positive Ergebnisse und etikettieren Wachstum als Nachhaltigkeit. Ein wesentlicher Teil öffentlicher Forschungsetats sollte deshalb kompensierend für solche Projekte genutzt werden, die frei von Sponsoren und auf ökologische und soziale Nachhaltigkeit gerichtet sind. Statt wie bisher jene wissen­schaft­lichen Irrlichter zu nähren, die im schnellen Strom des Geldes treiben, sollten gläserne Leuchttürme dort Richtung weisen, wo unser Wissen im Dunkel der Geschäftsge­heim­nisse zu versinken droht. Von Wolfgang Wodarg [2]

Ein zerstörerisches Wachstum

Wenn wir von Globalisierung hören, dann steht das Wirtschaftssystem mit seinem atemberaubenden Wachstum und seiner weltweiten Präsenz im Vordergrund. Die Erschließung neuer Märkte frisst sich in alle gesellschaftlichen Subsysteme, Institutionen und Organisationen. Die Wirtschaft assimiliert längst wichtige gesellschaftliche Medien wie das Tauschmedium Geld (Finanz-MARKT) oder das Entscheidungsmedium Wissen. Gleichzeitig entstehen durch globale Kommunikation und Mobilität aber neue unübersehbare soziale oder ökologische Folgen, für deren Beherrschung unabhängiges und vertrauenswürdiges Wissen unerlässlich ist.

Wirtschaftliche Gier und Deregulierung machen sich wissenschaftliche Wahrheitssuche zu eigen. Dabei soll Wissenschaft doch frei sein und unser Wissen kontinuierlich in Frage stellen, erweitern und pflegen. Auf den Stand der Wissenschaft müssen wir uns alle verlassen können. Die Wissenschaft ist nur von Wert, wenn sie ihre Ergebnisse unverfälscht von Macht und Geld so veröffentlicht, dass sich jeder auf ihre Integrität verlassen kann.

Doch Wissenschaft geht fremd, sie geht anschaffen

Es ist ein Skandal: Die Kultusministerkonferenz hat Forderungen aufgestellt, wie die Abhängigkeit der Wissenschaft von Drittmittelgebern gerichtsfest gestaltet werden könnte [3]. Die politische Kuppelei zwischen zwei voneinander notwendigerweise unabhängigen gesellschaftlichen Subsystemen, zwischen der von Egoismus, Geschäftsgeheimnissen und Patenten lebenden Wirtschaft und der für die Gesamtgesellschaft notwendigen unabhängigen Wissenschaft, verdanken wir offenbar vor allem einer sparwütigen und kurzsichtigen Politik.

„Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei“ heißt es in Artikel fünf Absatz drei unserer Verfassung. Jede Regierung hat also die verfassungsmäßige Pflicht, der Wissenschaft möglichst guten Schutz vor einer Instrumentalisierung durch andere gesellschaftliche Kräfte zu gewährleisten. Weder Wirtschaft noch Politik noch Religion oder sonst wer dürfen den Prozess wahrhaftiger Erkenntnissuche von Wissenschaft und Lehre durch Fremdinteressen verfälschen.

Die politische Wirklichkeit sieht leider anders aus. Von der EU bis in die Hochschulgremien der Bundesländer wird die Forschung inzwischen primär als Dienerin des wirtschaftlichen Wachstums gesehen. Ein wissenschaftlicher “Leuchtturm” wird dort kartiert, wo sich eine Hochschule besonders erfolgreich den Drittmittelgebern angedient hat. Mit öffentlichen Geldern wird heute die Hochschule und das Institut belohnt, welches sich am erfolgreichsten der Wirtschaft prostituiert hat.

Blinde Flecken im Wissen der Gesellschaft werden größer

Dieser Prozess ist bereits soweit fortgeschritten, dass jene Zusammenhänge, jenes Wissen, an dem die gewinnorientierte Wirtschaft (noch) kein Interesse hat, zunehmend verwaist. Ganzheitliche Technikfolgeabschätzung, Geisteswissenschaften oder Kulturwissenschaften werden höchstens soweit gefördert, wie auch sie mit handelbaren Gütern oder Dienstleistungen wertschöpfend verbunden scheinen. Ethiker forschen, lehren und werden ausgebildet, um in Wirtschaftsbetrieben für ein umsatzförderndes Integritäts-Image zu sorgen. Gleichzeitig entstehen daneben immer größere blinde Flecken im Wissen der Gesellschaft.

Unvorhergesehenes wird zwangsläufig häufiger, wenn das Gesichtsfeld der Wissenschaft sich interessengeleitet verengt hat. Die Ursachen von wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Krisen bleiben wegen fehlender Einsicht, wegen fehlenden Wissens um gesellschaftliche oder natürliche Zusammenhänge undeutlich. Auch politische Entscheidungen basieren zunehmend auf primär ökonomisch motivierter Forschung. Finanzkrise, Schweinegrippe, Klimakatastrophen und Fukushima lassen grüßen.

Eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete gesellschaftliche Entscheidungskultur ist unter solchen Umständen kaum möglich. „Schwarze Schwäne“ sind häufig nur deshalb schwarz, weil sie plötzlich aus den blinden Flecken unserer Wissenslandschaft angerauscht kommen. Blinde Flecke, die entstanden sind, weil wir vernachlässigen Dinge zu erforschen, aus denen nicht gleich Kapital geschlagen werden kann. Blinde Flecke, die durch verwaiste Wissensgebiete entstehen, gefährden den Fortbestand unserer Gesellschaft.

Wir brauchen eine Forschungswende – Verfälschtes Wissen führt zu Fehlentscheidungen

Deshalb muss möglichst bald etwas geschehen. Wir brauchen eine Forschungswende. Vernachlässigte Wissenschaftsgebiete müssen in öffentlichem Interesse wiederbelebt und entwickelt werden. Ähnlich wie die Erforschung von verwaisten Krankheiten gefördert wird, muss “verwaistes Wissen” (orphan knowledge) Gegenstand der Forschungsförderung werden. Jede Politikerin und jeder Politiker, der sich für Nachhaltigkeit einsetzt sollte hier anfangen.
Vertrauenswürdiges und offen diskutiertes Wissen ist notwendig, um richtige und nachhaltige Entscheidungen zu treffen. Verfälschtes Wissen führt zu Fehlentscheidungen.

Vertrauenswürdiges und öffentlich brauchbares Wissen muss natürlich auch mit öffentlichen Mitteln erarbeitet, gepflegt und gesichert werden. Wenn das vorhandene Wissen durch private Interessen bereits verfälscht wurde, so sollten wir dafür sorgen, dass dieser Verlust durch verstärktes öffentliches Engagement schnellstmöglich kompensiert wird. Eine solche, dem breiteren öffentlichen und nicht nur dem verengten wirtschaftlichen Bedarf angemessene, kompensatorische Forschungsförderung bedarf allerdings auch geeigneter transparenter Allokationsstrukturen.

Denkanstöße für eine transparente und auch wirtschaftlich freie Forschung

  1. Öffentliche Fördermittel für die Erforschung und Entwicklung neuer Technologien, Waren und Dienstleistungen dürfen in der Summe nicht größer sein als jene, die für Technikfolgeabschätzungen, Grundlagenforschung und geisteswissenschaftliche Forschung aufgewandt werden.
  2. Durch ein Forschungstransparenzgesetz werden die Allokationsprozesse öffentlicher Forschungsförderung sowie alle dokumentierten Interessenkonflikte der jeweils beteiligten Antragsteller und Entscheider für die Öffentlichkeit sichtbar und nachvollziehbar gemacht.
  3. Im Internet werden von öffentlicher Hand frei zugängliche Publikationsplattformen betrieben, auf der alle öffentlich geförderten Forschungsvorhaben registriert, beschrieben und in ihrem Verlauf beobachtbar gemacht werden. Hier sollen auch alle Ergebnisse öffentlich geförderter wissenschaftlicher Arbeiten kostenlos veröffentlicht und gelesen werden können.
  4. Als wichtige Kriterien der Förderungswürdigkeit sollten Transparenz, Integrität und Nachhaltigkeit der Wissenspflege eingeführt werden.
  5. Ein Transparenz-Rating der deutschen Hochschulen ist zu entwickeln und einzuführen. Vorbildliche Hochschulen könnten mit einem „Gläsernen Leuchtturm“ ausgezeichnet, intransparente Wissenschaftseinrichtungen mit einem „Irrlicht“ gekennzeichnet werden.
  6. Ein wichtiges Kriterium für den transparenten Umgang mit Drittmitteln wäre die Umsetzung der vier Forderungen/Prinzipien des Bundesgerichtshofes in dieser Thematik
    1. Trennungsprinzip: Zuwendungen sollen nicht in Abhängigkeit von Umsatzgeschäften mit den zuwendenden Unternehmen erfolgen. Personelle Trennung der Entscheidungen.
    2. Transparenzprinzip: Umfassende Offenlegung über Sponsoren, gewährte Vergünstigungen oder Zuwendungen und deren Empfänger und über bestehende Abmachungen.
    3. Dokumentationsprinzip: Schriftliche Dokumentation aller Offenlegungen und deren Archivierung durch die Dienststellen.
    4. Genehmigungsprinzip: Genehmigung nach dem geltenden Hochschulrecht für alle Zuwendungen und Absprachen.

Siehe zu diesem Thema auch noch: „Die Aufgabe der Wissenschaft“

Anmerkung WL: Siehe zur Forschungstransparenz den Streit um einen Transparenz-Paragrafen im NRW-Hochschulzukunftsgesetz „5 Thesen zum Streit um das „Hochschulzukunftsgesetz“ in NRW“, insbesondere die 2. These.


[«1] Das sind spekulative Geschäfte der Finanzwirtschaft mit Bundesobligationen.

[«2] Der Autor ist Arzt, Ex-MdB und Vorstandsmitglied bei Transparency International Deutschland e.V.)

[«3] “Durch neue landesrechtliche Regelungen kann verdeutlicht werden, dass Drittmittelforschung und damit die Einwerbung und Entgegennahme von Drittmitteln zu den Aufgaben der Hochschullehrer zählen und dass dies hochschulpolitisch in besonderer Weise gewollt ist. Ziel einer solchen hochschulrechtlichen Regelung wäre es, die Drittmittelannahme noch klarer als bisher als eine Aufgabe der Hochschullehrer zu definieren, um

  • für die Strafverfolgungsbehörden zu verdeutlichen, wo hochschulrechtlich die Grenzen zwischen zulässiger Annahme und Zuwendung von Drittmitteln für Forschung und strafbarer Vorteilsannahme bzw. -gewährung liegen;
  • für die Hochschule und die ihr angehörenden Forscher (und auch für die Zuwendenden) klarzustellen, dass bei rechtlich gestatteter Drittmittelannahme bzw. -Zuwendung kein strafbares Verhalten vorliegt (was rechtlich gestattet ist, kann nicht strafbar sein).”

Zitat aus dem Beschluss der KMK vom 17.9.1999

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