Jedes Jahr dieselbe Bauernfängerei: Spitzenverdiener tragen 57 Prozent der Einkommensteuerlast.
Die oberen zehn Prozent der Steuerpflichtigen zahlten 2006 rund 57 Prozent der gesamten Einkommensteuereinnahmen des Bundes, wie die „Sächsische Zeitung“ unter Berufung auf die jüngsten Steuerstatistiken des Bundesfinanzministeriums berichtet. 2004 waren dies nur knapp 53 Prozent. Mit dieser Bauernfängerei, wird zu passender Gelegenheit immer wieder die zu hohe Steuerlast von Spitzenverdienern beklagt, diesmal passend zur Einführung der „Reichensteuer“. Wolfgang Lieb.
Wird nicht umgekehrt ein Schuh draus? Ist diese Relation richtig, so ist das – mindestens auch – ein Indiz für das dramatische Auseinanderklaffen der Einkommen der überwiegenden Mehrheit der Einkommensteuerzahler und den Spitzeneinkommensbeziehern.
Wenn man schon mit den „oberen zehn Prozent“ argumentiert, müsste man dann nicht auch erwähnen, dass die „oberen zehn Prozent“ der privaten Haushalte über mehr als 50 Prozent des Geldvermögens von unvorstellbaren 3730,5 Milliarden Euro verfügen? (Franz Segbers, Im Namen der Gerechtigkeit, FR v. 24.4.2004).
Auf dem „Marsch in den Lohnsteuerstaat“ (Dieter Eißel) ist zwar der Anteil der Einkommensteuer am gesamten Steueraufkommen von 1950 von 18,5% auf über 30% deutlich angestiegen (BMF), ihr Anteil (einschließlich Lohnsteuer und Zinsabschlag) machte aber 2003 an den gesamten Steuereinnahmen lediglich einen Anteil von 32,7%, also ein knappes Drittel aus (BMF). Einen erheblich größeren Anteil an der Steuerlast aller Bürgerinnen und Bürger machen die Umsatz- und Verbrauchssteuern aus, nämlich rd. 46%. Es ist also eine – vorsichtig gesagt – ziemlich suggestive Verengung des Blickfeldes, wenn man auf die Frage nach einer gerechten Verteilung der Lasten ausschließlich auf den Anteil an der Einkommensteuer abhebt.
Was diese Angabe völlig außer acht lässt, ist die Tatsache, dass bis auf ein paar Top-Manager mit einem Millionensalär die wirklich Reichen in unserem Land ja nicht die Menschen mit einem Arbeitseinkommen, also die Lohn- und Einkommenssteuerzahler sondern die Bezieher von Gewinn- und Vermögenseinkommen sind. (Siehe dazu den recht aufschlussreichen Beitrag von Wolfgang Uchatius in „DIE ZEIT“ v. 23.09.04 unter dem Titel „Wo stehen die Reichen“)
Der Anteil der Gewinn- und Vermögenssteuern ist von 1977 auf 2002 von 29% auf 14% gefallen ist (WSI-Info Nr. 3/2004; zu einer etwas anderen Senkungsrate kommt das Institut für Wirtschaftsforschung – Hamburg, HWWA, in seinem Wirtschaftsdienst Nr. 3/2004 S. 153: danach ist die gesamte relative Abgabenbelastung der Unternehmens- und Vermögenseinkommen allein von 1999 auf 2003 von 22,9% auf 15,7% geradezu „abgestürzt“) Der Anteil der Gewinn- und Vermögenssteuern ist zwar erheblich gesunken und das obwohl die Anzahl der Bundesbürger mit einem Nettovermögen von mindestens einer Million Euro von 1997 bis 2003 von 510.000 auf 756.000 gestiegen ist. (DIE ZEIT ebd.)
Kein Wunder also, dass nach Schätzung von Finanzexperten bis zum Jahre 2010 in Deutschland ein Vermögen von zwei Billionen Euro vererbt wird. (DIE ZEIT ebd.)
Siehe dazu auch: Eine gigantische Steuerumverteilung – Die Steuerbeschlüsse der großen Koalition spülen bis 2010 fast 140 Milliarden Euro zusätzlich ins Staatssäckel.