Manager-Gehälter – SPD und Union wollen FDP-Vorschlag umsetzen
Wie die Süddeutsche gestern meldete, sind sich SPD und Union bei ihren Koalitionsverhandlungen offenbar darüber einig, eine gesetzliche Änderung bei der Festlegung der Managergehälter durchzuführen. Man wolle umsetzen, dass „künftig die Aktionäre über die Managergehälter entscheiden und nicht mehr der Aufsichtsrat“. Was sich auf den ersten Blick wie eine sinnvolle Änderung anhören mag, ist bei genauerer Betrachtung jedoch bereits heute möglich. Unter dem Strich würde eine solche Regelung jedoch die der Rechte der Gewerkschaften beschneiden. Kein Wunder, schließlich greift dieser Entschluss 1:1 auf ein Positionspapier der FDP zurück. Von Jens Berger.
Die Hauptversammlung der Aktionäre entscheidet schon heute direkt über die Bezüge des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft und das System der Vergütungen – aber nicht die Höhe – des Vorstands, also des operativen Top-Managements. Die Höhe der Vorstandsbezüge wird vom Aufsichtsrat der AG festgelegt, der durch das Mitbestimmungsgesetz paritätisch mit Vertretern der Kapitalseite, also den Besitzern des Unternehmens, und Vertretern der Arbeitnehmerseite besetzt ist, die meist von den Gewerkschaften gestellt werden. Folgt man dem Vorschlag von SPD und Union, würde also künftig ausschließlich die Kapitalseite die Bezüge des Top-Managements festlegen, während bislang hier auch die Arbeitnehmerseite ein Mitspracherecht hat.
Die Möglichkeit, die Gehälter und Boni des Top-Managements festzulegen, besitzen die Aktionäre übrigens schon heute – wenn auch nur indirekt. Seit 2009 können die Aktionäre explizit über das Vergütungssystem abstimmen. Interessanterweise scheinen die Aktionäre jedoch mit den „Gehaltsexessen“ keine nennenswerten Probleme zu haben. Es ist bis dato nur ein einziger Fall bekannt (HeidelbergCement), bei dem die Hauptversammlung der Aktionäre das Vergütungssystem des Vorstands gekippt hat. Das ist aber auch nicht sonderlich überraschend. Bei der Hauptversammlung der Aktionäre haben schließlich nicht die Kleinaktionäre das Sagen, sondern die großen Anteilseigner, darunter die Banken und Fonds, an die die allermeisten Kleinaktionären ihr Stimmrecht automatisch abtreten.
Da stellt sich natürlich unweigerlich die Frage, was SPD und Union mit ihrem Vorschlag überhaupt bewirken wollen? Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass die Aktionäre, die auch bislang (mit einer einzigen Ausnahme) jedes mal dem vorgeschlagenen Vergütungssystem zugestimmt haben, anders entscheiden würden, wenn sie nicht nur dem Vergütungssystem, sondern auch der im Vergütungssystem festgelegten Höhe der Gehälter und Boni zustimmen dürften. Von den Aktionären von VW oder der Deutschen Bank gab es beispielsweise auch in der Vergangenheit keine nennenswerte Kritik an den achtstelligen Bezügen der Vorstandsvorsitzenden Winterkorn und Ackermann. Und der Bonus von 80 Millionen Euro, den der Investmentbanker Christian Bittar von seinem Arbeitgeber Deutsche Bank erhalten hat, wäre durch die geplante Gesetzesinitiative noch nicht einmal berührt, da Bittar in keinem der Organe der AG sitzt, sondern ein normaler Angestellter ist.
Was SPD und Union heute mit einer Hoffnung auf eine „gewisse Zurückhaltung bei der Festlegung der Gehälter“ verkaufen, wurde von der FDP vor wenigen Monaten mit dem Argument lanciert, man wolle die „Eigentumsrechte stärken“. Auf eine gewisse Weise ist es schon tragisch, dass eine schwarz-rote Koalition ein Gesetz umsetzen will, das im Kern auf einer FDP-Forderung basiert. Und ob die Gehälter und Boni des Top-Managements zurückgehen, wenn künftig die Arbeitnehmerseite gar nicht mehr mitbestimmen darf und stattdessen ausschließlich die Kapitalseite das Sagen hat, darf zumindest bezweifelt werden.
Dabei ginge es auch anders. Es wäre bei einer Regulierung der Manager-Gehälter vor allem wichtig, die Höhe der Boni gesetzlich zu begrenzen. Die diesbezügliche EU-Initiative, weist hier den richtigen Weg. So sollen Boni verboten werden, die mehr als doppelt so hoch sind wie das Festgehalt. Würde man diese Initiative in Deutschland umsetzen, wäre dies ein richtiger und wichtiger Schritt nach vorn. Und dabei geht es weniger um die absolute Höhe der Bezüge, sondern vielmehr um fragwürdige Anreize, die durch die Boni geschaffen werden. Wenn sich die Boni auf kurzfristige Ziele, wie den Aktienkurs oder die Quartals- bzw. Jahresbilanz, beziehen, so widerspricht dies einer nachhaltigen und langfristigen Strategie, bei der oft kurz- und mittelfristig schlechtere Zahlen in Kauf genommen werden müssen.
Wenn es um die Höhe der gesamten Bezüge geht, greift ohnehin nur das Steuersystem als wirkungsvolle Regulation. Sollte der Gesetzgeber beispielsweise der Ansicht sein, dass kein Manager mehr als 500.000 Euro pro Jahr verdienen solle, könnte er hier gleich doppelt ansetzen: Auf Seiten des Arbeitgebers könnte er eine Regelung verabschieden, nach der Managerbezüge von mehr als 500.000 Euro steuerlich nicht mehr als Ausgaben absetzbar sind. Dies hätte zweifelsohne einen Lenkungseffekt, da die hohen Gehälter dann direkt aus der Rendite der Aktionäre abfließen würden. Und selbstverständlich könnte der Gesetzgeber sich zusätzlich auch noch über die Einkommensteuer einen Großteil der Top-Gehälter zurückholen. Bei einem Spitzensteuersatz von 75%, wie er in Frankreich umgesetzt werden soll, würden drei Viertel der Gehaltssumme, die eine bestimmte Schwelle überschreitet, dem Fiskus zugeführt. Bei einer solchen Steuerquote wären exzessive Gehälter kein gesellschaftliches Problem mehr. Doch davon wollen weder die SPD noch CDU etwas wissen.