Nachtrag zu „Mollath und die Medien“: Die „Nürnberger Nachrichten“ haben eine sehr gute Rolle gespielt. Von Anfang an. Respekt.
Sie haben den Skandal der bayerischen Justiz erstmals aufgegriffen; der Fortgang der Recherche des NN-Redakteurs Michael Kasperowitsch führte zu einigen Wendemarken des Falles. Alexander Jungkunz, Stellvertretender Chefredakteur der Nürnberger Nachrichten und Leser der NDS schickt uns die heutige Berichterstattung im Blatt einschließlich eines Gesprächs mit Gustl Mollath und Kommentar. Siehe unten. Lesenswert. Danke. Tut uns leid, dass wir nur die großen Blätter im Blick hatten.
Albrecht Müller.
Chronologie eines zehnjährigen Dramas
Die wichtigsten Stationen im Fall Mollath — Ein NN-Artikel brachte das Thema ans Licht
Der Justiz- und Psychiatrie-Fall Gustl Mollath hat im vergangenen halben Jahr Zeitungen und Rundfunkanstalten bundesweit intensiv beschäftigt. Seinen Anfang genommen hatte das Drama, das nun ein vorläufiges Ende gefunden hat, bereits vor rund zehn Jahren. Wir haben die wichtigsten Stationen in einer Chronologie zusammengefasst.
September 2003: Vor dem Nürnberger Amtsgericht beginnt die Hauptverhandlung gegen Gustl Mollath wegen Körperverletzung. Er soll seiner damaligen Ehefrau — das Paar wird 2004 geschieden — Gewalt angetan haben. Später kommt der Vorwurf hinzu, er habe Autoreifen von ihm missliebigen Personen zerstochen. Bereits in dieser Verhandlung übergibt der Nürnberger eine Verteidigungsschrift, die unter anderem auch Angaben über seiner Ansicht nach illegale Geldgeschäfte seiner Frau enthält. Sie war bei der HypoVereinbank Nürnberg beschäftigt. Seine Frau strebt bereits zu diesem Zeitpunkt eine nervenärztliche Begutachtung von Gustl Mollath an. Das Gericht ordnet diese auch an.
Februar 2006: Weil eine Unterbringung Mollaths in der Psychiatrie im Raum steht, ist das Landgericht Nürnberg-Fürth zuständig. Im August 2006 spricht es den Mann vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung und Sachbeschädigung frei. Er sei wegen einer psychischen Störung schuldunfähig, von ihm gehe außerdem eine Gefahr für die Allgemeinheit aus. Mollath wird in der Bayreuther Forensik untergebracht. Dieses Urteil, das der Bundesgerichtshof später bestätigt, gilt heute als höchst umstritten.
Februar 2011: Erneut stellt ein Gutachter bei der jährlichen Überprüfung fest, dass Mollath einem für die Allgemeinheit gefährlichen Wahn unterliegt. Im Oktober 2011 berichten die Nürnberger Nachrichten als erste Zeitung über den Fall. In der Reportage werden erste Zweifel an den psychiatrischen Gutachten und am Vorgehen der Justiz angesprochen. Kurz darauf ergeben weitere NN-Recherchen, dass die HypoVereinsbank die Angaben und Anzeigen Mollaths anders als die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth sehr ernst genommen hat. Nach diesem NN-Bericht fordert die Staatsanwaltschaft — fast zehn Jahre nach den ersten Anzeigen — von der Bank einen internen Revisionsbericht an. Dieser stammt bereits aus dem Jahr 2003 und hatte damals schon im Kern Mollaths Vorwürfe bestätigt.
Januar 2012: Inzwischen ist der Unterstützerkreis um den Nürnberger gewachsen. Ein Anwalt aus Freiburg, der für Mollath tätig geworden ist, reicht beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde ein. Lange Zeit ist von dort zu dem Fall nichts zu hören. Erst im Juli 2013 fordert Karlsruhe eine Stellungnahme vom bayerischen Justizministerium und von der Generalbundesanwaltschaft dazu an. Beide Behörden äußern deutliche Zweifel daran, dass die Unterbringung Mollaths in der Psychiatrie nach sieben Jahren noch verhältnismäßig ist. Eine Entscheidung hat Karlsruhe bis heute nicht getroffen. 2012 scheitern alle Versuche vor Gerichten, den Nürnberger freizubekommen.
November 2012: Inzwischen wächst der politische Druck vor allem auf Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) enorm. Sie war in den vergangenen Jahren immer wieder mit dem Fall Mollath befasst. Im Landtag wird vor allem bei den Freien Wählern (FW) und den Grünen, später auch bei der SPD, scharfe Kritik am Verhalten der Ministerin und der Justizbehörden im Umgang mit Gustl Mollath laut.
Der Landtag setzt einen Untersuchungsausschuss ein, der später zahlreiche Fehler in dem Verfahren aufdeckt. Als durch Recherchen der NN bekannt wird, dass der Richter, der Mollath 2006 verurteilte, bereits 2004 bei den Nürnberger Steuerfahndern angerufen und dabei Mollath als „verrückt“ bezeichnet hatte, ordnet die Justizministerin die Prüfung eines Wiederaufnahmeverfahrens an.
März 2013: Beim Landgericht Regensburg geht ein Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg ein. Diese listet zahlreiche Rechtsfehler auf, die ihrer Auffassung nach zu einer neuen Verhandlung gegen Gustl Mollath führen müssten. Eine Woche zuvor hat bereits der Mollath-Anwalt Gerhard Strate aus Hamburg einen solchen Antrag eingereicht. Die Wochen danach sind für Gustl Mollath und seine Unterstützer quälend, sein Anwalt rätselt über den Grund für die lange Dauer des Verfahrens in Regensburg.
Juli 2013: Das Landgericht in Regensburg lehnt ein Wiederaufnahmeverfahren mit einer über einhundertseitigen Begründung ab. Diese Entscheidung korrigiert das Nürnberger Oberlandesgericht jetzt, im August 2013. Gustl Mollath muss nach sieben Jahren in der Psychiatrie vorerst freigelassen werden.
Gespräch mit Gustl Mollath kurz nach seiner Freilassung — Unterstützerkreis bietet ihm Bleibe und Arbeit — Klinik: Hilfe angeboten
VON MICHAEL KASPEROWITSCH
NÜRNBERG — Von seiner gelassenen, aber immer leicht kämpferischen, auch bisweilen spöttischen Haltung hat Gustl Mollath in dem wohl bewegendsten Moment seines Lebens nichts eingebüßt. Sieben Jahre saß der 56-jährige Nürnberger unter schwierigsten Umständen in psychiatrischen Krankenhäusern ein. Seine Nachbarn waren auch höchst gefährliche und kranke Kriminelle.
Jetzt steht er vor der Tür des Bayreuther Bezirkskrankenhauses, das ihn nach einem aufreibenden Kampf vor Gerichten, nach enttäuschenden Niederlagen und nie nachlassender Hoffnung in die Freiheit entlassen musste. Sein alter Schulfreund Robert Lindner aus Hersbruck nimmt ihn dort in Empfang. Lindner war all die Jahre im Nürnberger Unterstützerkreis für Mollath aktiv und reicht das Handy für ein kurzes Gespräch mit den Nürnberger Nachrichten an ihn weiter.
Gustl Mollath ist nicht etwa sprachlos, welch überraschende Wende sein gut zehnjähriges Drama mit der unerwarteten Entscheidung des Oberlandesgerichts in Nürnberg genommen hat, das gesamte Verfahren gegen ihn vor Gericht neu aufzurollen. Er wirkt auch emotional nicht sonderlich bewegt. Das kommt vielleicht noch, in ruhigeren Momenten, in den nächsten Tagen. Jetzt beschwert er sich erst einmal gehörig darüber, wie man ihn auch jetzt, an diesem für ihn großen Tag, behandelt hat.
Der Rechtsanwalt, den das Bayreuther Bezirkskrankenhaus mit der Wahrung der eigenen Interessen betraut hat, sei mit einem Arzt, „den ich schon lange nicht mehr gesehen habe“, in seinem Zimmer aufgetaucht. Sie hätten ihm ungerührt mitgeteilt, dass er entlassen sei und das Haus bis 15 Uhr mit all seinen Habseligkeiten zu verlassen habe.
Ohne jedes Dokument
„Ich habe keine Papiere, keinen Ausweis, kein einziges Dokument bei mir“, sagt Mollath gestern Abend am Telefon, „ich weiß nicht, ob ich mich da nicht vielleicht strafbar mache, wenn ich jetzt so durch die Straßen spaziere.“ Vielleicht gebe es einen Notdienst bei der Bayreuther Stadtverwaltung für solche Fälle. Schließlich sei er jetzt einige Jahre Bürger dieser Stadt gewesen, wenn auch zwangsweise.
Mollath hätte auch erwartet, dass er Klinikchef Klaus Leipziger zu Gesicht bekommt. Aber der kam nicht persönlich vorbei, um seinen wohl prominentesten Patienten zu verabschieden.
Leipziger berichtet gegenüber unserer Zeitung äußerst nüchtern über die Freilassung. Gegen Mittag sei ein Fax von der Nürnberger Justiz in seinem Büro eingegangen, das die unverzügliche Entlassung anordnete. „Wir haben uns erst einmal versichert, dass diese Mitteilung auch authentisch ist“, erzählt Leipziger.
Das war dringend geboten. Vor einiger Zeit hatte ein Unbekannter mit Mollath einen üblen Scherz getrieben und eine gefälschte Gerichtsentscheidung nach Bayreuth gesandt. Ein Klinikarzt hatte Mollath dann ohne Prüfung des vermeintlichen Dokuments tatsächlich mitgeteilt, dass er gehen könne. Der Irrtum klärte sich erst danach auf. Diesmal war die Klinik gründlicher.
Man habe, so Leipziger, erst nach der Echtheitsprüfung des Bescheids dem Patienten eröffnet, dass er die forensische Abteilung der Bayreuther Klinik verlassen müsse, und zwar bis 15 Uhr. „Herr Mollath hat dann um etwas mehr Zeit gebeten“, fährt der Klinikchef fort, „die hat er auch bekommen.“ Der Nürnberger hat in seinem Zimmer umfangreiche Akten untergebracht. Die mussten erst zusammengepackt werden. Gegen 17.30 Uhr war es dann so weit.
Leipziger versichert, man habe Mollath, wie in solchen Fällen üblich, sozialpädagogische Hilfe angeboten. Da geht es darum, dem Entlassenen mit einem kleineren Geldbetrag die ersten Schritte in Freiheit zu erleichtern. Hat er ein Dach über dem Kopf? Braucht er Hilfe bei Behördengängen? Um so etwas gehe es dabei.
Ob sein berühmtester Patient eine solche Unterstützung in Anspruch nehmen wollte oder nicht, will der Arzt nicht sagen. Seine Schweigepflicht verbiete ihm das. Mollath aber schimpft.
„Und dann auch noch so was“
Rein gar nichts habe man ihm angeboten. Man habe ihn einfach nach draußen geschickt. „Fast acht Jahre haben die mich hier gehalten, und dann auch noch so was.“ Für Gustl Mollath ist das der Gipfel der Respektlosigkeit. Wo er seine erste Nacht in Freiheit verbringt, weiß er nach eigenen Angaben noch nicht. „Vielleicht sollte ich beim Bayreuther Bürgermeister nach einer Obdachlosenunterkunft fragen“, sagt er, ohne dass man sicher sagen könnte, es handle sich dabei um einen Witz.
In der Vergangenheit haben ihm Unterstützer wie Gerhard Dörner aus Nürnberg schon ein Domizil angeboten. Wo Gustl Mollath jetzt die ersten Tage in Freiheit tatsächlich verbringt, ist allerdings offen. Ein Obdachlosenheim aber bleibt ihm wohl erspart. Robert Lindner hat seinem Freund auch Arbeit in seinem Betrieb angeboten.
In Unterstützerkreisen erinnert man sich in diesen Stunden an Gustl Mollaths Konzept, das er schon vor Jahren in festem Glauben an seine Sache entworfen hat: 1. Öffentlichkeit, 2. Wiederaufnahme, 3. Rehabilitierung, 4. Entschädigung für erlittenes Unrecht.
Menschen, die ihn seit Jahren kennen und lange Zeit an seinem Schicksal teilgenommen haben, sind immer wieder erstaunt, mit welcher Konsequenz Gustl Mollath auch hier vorgegangen ist. „Den zweiten Schritt hat er jetzt erreicht“, sagt einer von ihnen nicht ohne Respekt in der Stimme.
Notwendiger Befreiungsschlag
Neuauflage im Fall Mollath hilft ihm, aber auch der Justiz selbst
ALEXANDER JUNGKUNZ
Es ging nun sehr schnell, überraschend schnell: Nicht einmal zwei Wochen nach der höchst umstrittenen Entscheidung des Landgerichts Regensburg, kein Wiederaufnahmeverfahren im Fall Mollath einzuleiten, hat jetzt das Oberlandesgericht Nürnberg genau ein solches Verfahren angeordnet. Damit dreht die Justiz die Uhr zurück aufs Jahr 2006, bevor jenes Strafverfahren gegen den Nürnberger eröffnet wurde, das ihn sieben lange Jahre in die Bayreuther Psychiatrie brachte.
Ebenso knapp wie klar kam das OLG Nürnberg nun also zu einer ganz anderen Entscheidung als die vorherige Instanz in Regensburg: Das Gericht verwies nun allein darauf, dass sich das für Mollath so verhängnisvolle Urteil von 2006 auch auf ein „unechtes“ Dokument stützte (siehe Beitrag unten links) — jenes stets umstrittene Attest einer Nürnberger Ärztin. Ein Formfehler mit erheblichen Auswirkungen — indem das OLG diesen Fehler nun eindeutig feststellt, macht es den Weg für die alles andere als einfach einzuleitende Neuauflage des Prozesses frei.
Warum ging nun so schnell, was in Regensburg etliche Monate dauerte — die Beratung über ein Wiederaufnahmeverfahren, das in höchst ungewöhnlicher Einmütigkeit ja sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Mollaths Verteidiger gefordert hatten? Denkbar, dass die akkuraten Nürnberger Richter auch einer möglichen Justizschelte durch das Bundesverfassungsgericht zuvorkommen wollten. Erst am Freitag hatte Generalbundesanwalt Harald Range den Unterbringungsbeschluss des OLG Bamberg von 2011 als „unzureichend“ begründet gerügt: Warum von Mollath weiter Gefahr ausgehe, sei „nicht ausreichend belegt und konkretisiert“.
Viel transparenter
Wohlgemerkt: Dabei geht es um einen ganz anderen Sachverhalt — die Frage nämlich, ob Mollath noch zu Recht in der Psychiatrie festgehalten wurde. Bei der jetzt eingeleiteten Neuauflage des Prozesses dreht es sich nicht darum: In Regensburg, wo dieses Verfahren läuft, ist zu klären, zu welchem neuen Urteil die damalige Anklage gegen Mollath wegen Sachbeschädigung und Gewalt führt — wobei das neue Verfahren nun allein wegen des riesigen öffentlichen Interesses viel transparenter und wohl auch akkurater ablaufen wird als der Prozess 2006.
Denn dass damals etliche Pannen passierten, dass es wohl auch eine Voreingenommenheit insbesondere des Vorsitzenden Richters gegenüber Mollath gab, dass es auch an der notwendigen Gründlichkeit fehlte — das wurde nicht erst in den Anhörungen des Untersuchungsausschusses im Landtag sichtbar. All diese Fragwürdigkeiten in dem Fall des nun bekanntesten Ex-Psychiatrie-Patienten der Republik gelangten vorher schon und erst dadurch in den Blickwinkel der Öffentlichkeit, dass Medien entsprechenden Hinweisen aus dem Umfeld Mollaths nachgingen.
Es waren zuerst die Nürnberger Nachrichten, die das Thema aufgriffen, immer wieder, oft auch nervtötend für die Verantwortlichen bei der Justiz. Beliebt hat sich unser Kollege Michael Kasperowitsch dort gewiss nicht gemacht. Aber er hat, wie später andere Blätter und Sender auch, selbst mit manchen Zuspitzungen doch ein Unbehagen artikuliert, für das sich im Laufe der Recherchen immer mehr Belege fanden.
Bei vielen Bürgern steigerte sich dieses Unbehagen in ein teils fundamentales Misstrauen gegenüber dem Rechtsstaat. Verschwörungstheorien kursieren — es gibt für sie keinerlei Belege. Und jene zum Teil sehr einseitigen Mollath-Unterstützer, die kürzlich auf der Demo in Nürnberg Schilder mit Vergleichen wie „Früher KZ, heute Psychiatrie“ hochhielten, schossen maßlos übers Ziel hinaus.
Der Rechtsstaat funktioniert
Denn nun hat sich, nach langen und verschlungenen Wegen, eben doch gezeigt: Er funktioniert sehr wohl, dieser Rechtsstaat. Mit dem gestrigen Befreiungsschlag hat der zuständige Senat des Nürnberger Oberlandesgerichts nicht zuletzt auch seinem eigenen Berufsstand einen Dienst erwiesen, der zu sehr (und teils auch sehr zu Unrecht) ins Gerede gekommen war.
Es bleibt aber nach wie vor viel Unbehagen in diesem Fall: Wie groß war der Druck, den die Politik (in diesem Fall vor allem Horst Seehofer) auf die unabhängige Justiz und die für sie zuständige, sehr spät ein bisschen sensibler gewordene Ressortchefin Beate Merk ausgeübt hat, kurz vor der Landtagswahl?
Es bleibt Unbehagen auch daher, weil zwar dieser Fall im gleißenden Licht der Öffentlichkeit ausgebreitet wurde. Aber gibt es ähnliche, unentdeckte Fälle, in denen Menschen möglicherweise jahrelang auf fragwürdige Weise in geschlossenen Abteilungen landeten? Diese Frage, die viele umtreibt, bleibt, und es ist gut, dass die Justizminister da über gesetzliche Korrekturen nachdenken.
Und es bleibt festzustellen: Klar ist auch jetzt noch gar nichts im Fall Mollath. Er ist zwar auf freiem Fuß, aber nur vorläufig. Nun wird über ihn und seine ihm zur Last gelegten Taten erneut verhandelt, in der Folge dann wohl auch über seinen Geisteszustand. Und es ist völlig offen, wie diese Verhandlungen ausgehen. Aber es ist gut und für die Demokratie wie den Rechtsstaat wichtig, dass ein derart fragwürdiges Alt-Verfahren noch einmal genauer aufgerollt wird.