Häufig gestellte Fragen: Warum wir dringend ein echtes Trennbankensystem brauchen
Im Kielwasser der Lehmann-Pleite und der billionenschweren Bankenrettungen auf Kosten der Allgemeinheit gab es eine kurze Zeitspanne, in der ein politischer Konsens für eine strikte Regulierung des Bankensystems vorhanden war. Doch diese Zeitspanne währte nur kurz. Aus großen Plänen wurden kleinlaute Regulierungsvorschläge – marktkonform und halbherzig. Immer wieder erreichen uns Fragen, wie man denn eigentlich das übermächtige Bankensystem sinnvoll regulieren könnte. Die Einführung eines echten und konsequenten Trennbankensystems steht dabei ganz oben auf einer langen Forderungsliste. Doch wie könnte eine solche konsequente Trennung zwischen klassischen Bankgeschäften und dem Finanzkasino aussehen? Von Jens Berger.
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Hintergrund: Investmentbanken, Geschäftsbanken und Universalbanken
Bevor man sich ernsthafte Gedanken über ein Trennbankensystem machen kann, muss man zunächst einmal definieren, was denn da überhaupt getrennt werden soll. Sämtliche großen europäischen Banken sind Universalbanken. Sie haben eine sogenannte „Vollbanklizenz“ und dürfen daher das komplette Spektrum von Finanz- und Finanzmarktgeschäften anbieten. Dazu zählt zunächst einmal das klassische Bankgeschäft, zu dem neben den technischen Aufgaben (Kontenführung, Teilnahme am Zahlungsverkehr) die Kreditvergabe an Privatpersonen und Unternehmen und Einlagengeschäfte (z.B. Spareinlagen oder Tages- und Festgeld) gehören. Zugespitzt funktioniert das klassische Bankgeschäft nach der 3-6-3-Regel – gib Deinen Kunden auf ihre Einlagen 3% Zinsen, verleihe sie für 6% weiter, kassiere die Differenz und geh um 3 Uhr Nachmittag auf den Golfplatz. Paul Krugman hat diese Kernaufgaben der Geschäftsbanken (zu denen freilich nicht das Golfspielen gehört) einmal ironisch als „boring banking“ (langweilige Bankgeschäfte) beschrieben.
Die Bankgeschäfte, die sich unter dem Schlagwort „Investmentbanking“ zusammenfassen lassen, sind alles andere als langweilig – und mit maximal drei Prozent Zinsgewinn gibt man sich dort nicht einmal im Ansatz zufrieden. Zu diesen Geschäften gehört das gesamte Repertoire des modernen Finanzsystems – angefangen beim Hochfrequenzhandel im Nanosekundentakt, über die Finanzierung von Hedgefonds, den Handel von Derivaten und synthetischen Finanzprodukten und intransparente Finanzwetten in sogenannten „Dark Pools“. Diese hoch riskanten und hoch spekulativen Finanzgeschäfte werden dabei entweder im Kundenauftrag oder auf eigene Rechnung durchgeführt, gerne auch in separaten „Finanzvehikeln“ abseits der eigenen Bilanz.
Universalbanken, wie beispielsweise die Deutsche Bank, sind sowohl Geschäfts- als auch Investmentbanken. Für die Banker und ihre Aktionäre hat das Universalbankensystem einen unschätzbaren Vorteil – sie können ihre Aktivitäten im Investmentbanksektor durch die niedrig verzinsten Kundeneinlagen und den Zugriff auf die ebenfalls sehr niedrig verzinsten Finanzierungsinstrumente der Zentralbanken äußerst günstig finanzieren. Es ist nämlich ein weit verbreiteter Irrglaube, dass die zahlreichen Instrumente des modernen Investmentbankings so fürchterlich profitabel seien. Die Traumrenditen von „20% plus X“ (Zitat Josef Ackermann) sind nur dann realisierbar, wenn man sehr günstig an sehr viel Fremdkapital kommt.
Hebelung bzw. Leveraging – die Geißel des Finanzsystems
Wie kommt der Deutschbanker Ackermann eigentlich auf derartige Renditen? Ganz einfach. Die Deutsche Bank hat eine Bilanzsumme von 2,28 Billionen Euro, verfügt aber nur über ein Eigenkapital in Höhe von 51,9 Milliarden Euro. Für jeden Euro, den die Deutsche Bank besitzt, hat sie demnach 44 Euro in ihrer Bilanzsumme – teils als Kredit, teils als Position in verschiedenen Formen des globalen Finanzkasinos. Wenn wir nun einmal annehmen, dass die Deutsche Bank für dieses Fremdkapital, das sowohl aus Kundeneinlagen wie auch Krediten bei der EZB besteht, im Schnitt 2,0% Zinsen zahlen muss und tatsächlich 20% Rendite auf das Eigenkapital erzielen kann, muss sie auf ihre gesamte Bilanz „lediglich“ 2,4% Rendite erzielen – der immense Hebel von 43 Teilen günstigen Fremdkapitals auf einen Teil Eigenkapital macht dies möglich. 2,4% Rendite lassen sich auch mit dem „boring banking“ erzielen – jedoch keine Eigenkapitalrenditen von 20% plus X.
Diese absurden Eigenkapitalrenditen haben freilich eine magische Sogwirkung auf das „große Kapital“, also auf Anleger, die sich nicht mit 1,5% auf dem Festgeldkonto abspeisen lassen. Warum sollte ein großer Anleger sich mit Renditen von drei bis fünf Prozent, wie sie in der Realwirtschaft üblich sind, zufriedengeben, wenn er dank der geschilderten Hebel auch zweistellige Renditen erzielen kann? Unternehmen der Realwirtschaft haben gleichzeitig arge Probleme überhaupt Kredite und Fremdkapital zu bekommen, da sie ihre erzielten Renditen nicht durch magische Hebel in absurde Höhen treiben können. Aber dies ist nur ein Teil des Problems. Viel bedrohlicher ist, dass eine derartige Hebelung ein echtes Schönwetterinstrument ist. Was passiert, wenn der große Regen einsetzt?
Nimmt man das oben aufgeführte Beispiel mit 2,0% Fremdkapitalkosten und einem Hebel von 1:43 würde die Deutsche Bank bei einem Bilanzverlust von nur 1,0% durch die immense Hebelung einen Eigenkapitalverlust von 30% erleiden – bei einem Bilanzverlust von 2,5% wäre das Eigenkapital komplett aufgezehrt und die Bank müsste rein theoretisch Insolvenz anmelden. Der große Nachteil eines Hebels ist, dass er nicht nur die Gewinne, sondern auch die Verluste hebelt. Und da der Staat offenbar eine implizite Garantie auf die Einlagen der europäischen Universalbanken abgegeben hat, muss er auch schlussendlich das Ausfallrisiko bei diesem gewagten Spiel mit hohen Hebeln tragen. Dies ist jedoch (nicht nur) aus Sicht der Allgemeinheit nicht hinzunehmen.
Eine Trennung muss her – aber wie?
Wenn es denn politischer Wille ist, dass der Staat als „Gläubiger der letzten Zuflucht“ für die Bankeinlagen seiner Bürger haftet, dann sollte er auch ein gesteigertes Eigeninteresse daran haben, dass die Banken verantwortungsvoll handeln und es nie mehr zu einem Fall kommt, bei dem Bankenschulden in mehrfacher Milliardenhöhe sozialisiert werden müssen. Es besteht zudem Konsens darin, dass der Staat „nur“ für Kundeneinlagen, nicht aber für sonstige finanzielle Verpflichtungen der Banken haften sollte. Eine sinnvolle Absicherung der Kundeneinlagen ist daher nur dann möglich, wenn sichergestellt wird, dass die Kundeneinlagen nicht nur Teil einer Mischfinanzierung von Fremdkapital für hoch riskante Finanzgeschäfte sind. Denn dann besteht in der Tat ein hohes Ausfallrisiko.
Der einzig sinnvolle Ausweg aus diesem Dilemma ist die Umsetzung eines konsequenten Trennbankensystem und einer Zerschlagung der Universalbanken in Geschäftsbanken und Investmentbanken. Nur den Geschäftsbanken darf dann erlaubt sein Einlagen von Privatpersonen und Unternehmen anzunehmen. Dafür haben die Geschäftsbanken das Privileg, sich über die EZB finanzieren und dabei Geld schöpfen zu dürfen. Für die eigene Kreditvergabe an Privatpersonen und Unternehmen ist den Geschäftsbanken daher auch als einzigen Finanzinstituten eine Hebelung mit Zentralbankgeld möglich. Auf der anderen Seite gibt es dann die Investmentbanken, die – unter Einhaltung der sonstigen Reglementierungen – alle Sparten des Investmentbankings ausüben dürfen, jedoch keine Einlagengeschäfte.
Mit dieser „sanften“ Trennung ist es jedoch noch nicht getan. Neben dem berühmten „too big to fail“ spielt das wesentlich weniger bekannte „too interconnected to fail“ (zu stark (mit anderen Banken) verbunden, um (vom Staat) fallengelassen zu werden) eine entscheidende Rolle bei einer wünschenswerten Bankenregulierung. Die Lehman Brothers waren bekanntlich keine Universalbank, sondern eine lupenreine Investmentbank – die jedoch in ganz erheblichem Umfang bei Universal- und Geschäftsbanken verschuldet war. Ziel eines Trennbankensystems muss es sein, dass jede Investmentbank in den Konkurs gehen kann, ohne dabei die Geschäftsbanken anzustecken. Dies ist nur dann möglich, wenn die Geschäftsbanken generell keine Kredite an Investmentbanken oder andere Akteure am Finanzmarkt vergeben dürfen und auch nicht über Anleihen oder ähnliches eine wie auch immer geartete Gläubigerposition gegenüber den Investmentbanken eingehen dürfen. Die Trennung zwischen Investmentbanken und Geschäftsbanken müsste lückenlos sein, wobei es keine Ausnahmen und Hintertüren geben darf. Nur dann ist es auszuschließen, dass der Schnupfen einer Investmentbank eine Lungenentzündung des internationalen Finanzsystems auslöst.
Wie sähe das konkret aus?
Durch diese Maßnahmen wäre den Investmentbanken die Quersubventionierung durch viel zu günstiges Fremdkapital untersagt. Natürlich könnten die Investmentbanken auch weiterhin mit einem Fremdkapitalhebel operieren – in der Praxis würde dieser Hebel jedoch überschaubar gering sein. Das liegt vor allem daran, dass die Investmentbanken ohne direkten oder indirekten Zugriff auf Spareinlagen und Zentralbankkredite wesentlich höhere Zinsen zahlen müssten. Müsste eine Investmentbank sich beispielsweise über selbst ausgegebene Anleihen refinanzieren, müsste sie aufgrund des hohen Risikoprofils einen weitaus höheren Zinssatz bezahlen, als ihn der Kleinsparer auf seinem sicheren Festgeldkonto bei einer Geschäftsbank angeboten bekommt. Gemessen am Risiko könnte der Zinssatz für solche Anleihen beispielsweise rund sechs Prozent betragen. Bei einer Gesamtkaptialrendite von (s.o) 2,4% wäre dies für die Investmentbanken jedoch ein Verlustgeschäft. Denkbar sind daher zwei Geschäftsmodelle für Investmentbanken: Zum Einen vergleichsweise sichere Geschäfte (z.B. mit Staatsanleihen) mit geringen Margen und einem vergleichsweise niedrigen Zinsgewinn für den Anleger; zum Anderen Hochrisikogeschäfte mit einer ebenso hohen Rendite- wie Ausfallswahrscheinlichkeit. Dies wäre dann auch die Rückkehr der ehemals „goldenen“ Banking-Regel, nach der ein hoher Zins immer mit einem hohen Ausfallrisiko einhergehen muss.
Wenn ein Anleger bei einem solchen Modell das Risiko eingehen will, kann er beispielsweise eine Anleihe, ein Zertifikat oder einen Fondsanteil der Investment-Nachfolgergin der Deutschen Bank mit einer hohen Renditechance erwerben, muss dann aber auch damit rechnen, dass sein Geld im Falle eines Scheiterns verloren ist und weder der Staat noch eine Universalbank das Institut im Falle einer finanziellen Schieflage refinanziert.
Mit dem Ende des günstigen Fremdkaptials und des hohen Hebels würde der Investmentsektor wie von magischer Hand schrumpfen. Das Gros der Geschäfte in diesem Sektor ist heute nur deshalb möglich, weil es günstiges Fremdkapital und damit die Möglichkeit eines hohen Hebels gibt. Nullsummenspiele mit geliehenem Geld, die heute auf dem billionenschweren Derivatemarkt die Regel sind, würden ohne den Hebel unweigerlich auf einen Bruchteil des heutigen Volumens zusammenschrumpfen. Dies hätte den großen Vorteil, dass Märkte für Realgüter (z.B. Öl, Weizen oder Schweinbäuche) und Währungen nicht mehr derart stark von Spekulationseffekten getrieben werden könnten. Der globalen Spekulation wäre der Sauerstoff entzogen – dies wäre der wohl bedeutendste „Nebeneffekt“ eines konsequenten Trennbankensystems.
Liikanen, Volcker und Vickers – die Verwässerung einer Idee
Ansätze, ein Trennbankensystem gesetzlich umzusetzen, gibt es reichlich. Das geht vom Liikanen-Report der EU-Kommission, über die Volcker-Rule in den USA, der Vickers-Kommission in Großbritannien, über die Vorschläge des SPD-Spitzenkandidaten Peer Steinbrück bis zum Gesetzesentwurf der schwarz-gelben Bundesregierung. Alle diese Vorstöße gehen zwar in die richtige Richtung, haben jedoch entscheidende Lücken, die eine konsequente Trennung von Investment- und Geschäftsbanken verhindern. Vor allem in Deutschland ist eine derartige Trennung schwer vorstellbar, da bei einer konsequenten Trennung die Deutsche Bank unweigerlich zerschlagen werden müsste. Mit der Grauen Eminenz der deutschen Finanzwirtschaft legt sich jedoch kein Politiker an. Daher sehen sowohl der schwarz-gelbe Gesetzesentwurf als auch das Thesenpapier von Peer Steinbrück hier lediglich eine „organisatorische“ Trennung vor. Der Investment- und der Geschäftsbankableger der Deutschen Bank wären dann zwar formaljuristisch getrennt, würden jedoch immer noch unter dem Dach der Deutsche Bank Holding firmieren. Nun ist es jedoch keinesfalls unüblich, dass verschiedene Töchter unter dem Dach einer gemeinsamen Holding sich gegenseitig subventionieren und Bilanzposten munter untereinander verschieben. Da die Investment-Tochter der Deutsche Bank Holding in diesem Falle immer noch Zugriff auf günstiges Fremdkapital von ihrer Schwester der Geschäftsbank hätte, wäre die Trennung eher kosmetischer Natur und das Risiko der Ansteckungsgefahr wäre nicht aus der Welt geschafft.
Ähnlich verhält es sich mit den – ursprünglich zum Teil durchaus ambitionierten – Regulierungsentwürfen von Liikanen (EU), Volcker (USA) und Vickers (GB). Nachdem sie mit Hilfe der Finanzlobby weichgespült und ausgehöhlt wurden, kann man in allen drei Fällen nicht mehr von einem konsequenten Trennbankensystem sprechen. Und was vom ursprünglichen Entwurf noch übrig sein wird, wenn die Entwürfe in einigen Jahren einmal konkret anwendbare Gesetze werden sollten, ist momentan noch nicht absehbar. Der Löwe hat gebrüllt, nun machen sich die Hyänen der Finanzlobby über die Entwürfe her. Man braucht wohl nicht all zu viel Phantasie, um zu erahnen, wie die Party ausgeht. Doch nach dem Crash ist vor dem Crash. Das Thema „Trennbankensystem“ wird uns auch künftig noch beschäftigen – jede Wette!