Dass Deutschland kein souveräner Staat ist, ist nichts Neues

Albrecht Müller
Ein Artikel von:

Jetzt wird angesichts der sichtbaren Tätigkeit ausländischer Geheimdienste in unserem Land und angesichts der Überwachung von Internet und Telekommunikation empört darüber gerätselt, was sich US-Amerikaner und die Briten bei uns und in Europa erlauben. Das musste man erwarten, nachdem auch bei den Verträgen zur Deutschen Einheit nicht dafür gesorgt worden ist, dass wir ein souveränes Land werden. Ich habe die Einschränkung der Souveränität als Bundestagsabgeordneter Ende der achtziger Jahre und Anfang der Neunzigerjahre handfest erlebt. Darüber will ich kurz berichten. Albrecht Müller.

Die Südpfalz, der Wahlkreis, in dem ich damals kandidierte und den ich in Bonn vertrat, war in mehrerer Hinsicht von mangelnder Souveränität betroffen: Wir waren wie einige andere Regionen in Deutschland von Tiefflugübungen meist US-amerikanischer Militärmaschinen geplagt; es gab in der Region und in der Nachbarschaft – von Pirmasens bis Kaiserslautern – Kasernen, Militär-Flughäfen, Munitionsdepots und vermutlich auch Giftgaslager der Alliierten; bei uns waren Patriot-Raketen stationiert; von Ramstein aus starteten beim ersten Golfkrieg 1990 schwere Bomber in Richtung Irak; die Soldaten der Alliierten unterstanden nicht der deutschen Gerichtsbarkeit, usw..

Die Tiefflugübungen dienten erkennbar nicht der Abwehr der Bedrohung durch die Sowjetunion und den Warschauer Pakt. Hier wurde der Einsatz von Militärmaschinen für die weltweite Intervention geübt. Wegen der sehr schweren Belastung durch Tieffluglärm haben sich viele Menschen engagiert. Sie haben demonstriert und Ballons in den Himmel steigen lassen. Ich selbst begleitete und unterstützte dieses Engagement durch eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, die die Alliierten vertreten hatte. Wir haben es gemeinsam geschafft, die Belastung durch tief fliegende Militärmaschinen zu verringern. Aber komplett beseitigt ist diese Belastung nicht.

Mir war bei dieser Auseinandersetzung schon klar geworden, dass der deutschen Seite die Hände gebunden waren. Noch deutlicher wurde dies dann bei den Verhandlungen der Verträge zur deutschen Einheit. Offenbar legten die Alliierten großen Wert darauf, dass ihre besonderen Rechte auch über den Tag der deutschen Einheit hinaus fortbestehen.

Die Entscheidungsfindung fand in einer geheimnisumwitterten Grauzone statt. In der SPD-Fraktion und auch im deutschen Bundestag wurde nicht offen über den Fortbestand der Sonderrechte gesprochen. Offensichtlich waren jedoch die Fraktionsführung und auch die fachlich zuständigen Kollegen eingeweiht. Jedenfalls bekam ich den Druck dieser Parteifreunde deutlich zu spüren, als ich meinen Widerstand gegen den Fortbestand der alliierten Sonderrechte nicht aufgeben wollte.

Eine kleine Episode kennzeichnet schlaglichtartig die Konstellation: der Spitzenkandidat der SPD für die rheinland-pfälzische Landtagswahl des Jahren 1991, Rudolf Scharping, hatte im Landtagswahlkampf lautstark gefordert, Rheinland-Pfalz dürfe nicht weiter der Flugzeugträger der USA in Deutschland und Europa sein. Als Scharping dann Ministerpräsident geworden war, reiste er zu Beratungen nach Washington. Als er wieder kam, war keine Rede mehr davon, die besondere Rolle von Rheinland-Pfalz als amerikanische Luftwaffenbasis nicht weiter spielen zu wollen. Noch mehr. In einem Gespräch in der sozialdemokratischen rheinland-pfälzischen Landesgruppe im Bundestag weigerte sich der neue Ministerpräsident ausdrücklich, der Festlegung im SPD Grundsatzprogramm vom Dezember 1989 für ein Ende beider Militär-Blöcke zu folgen. Scharping war offensichtlich davon unterrichtet worden, dass die Sonderrechte der USA und der anderen Alliierten in Deutschland fortbestehen, auch über den Tag der deutschen Einheit hinaus.

Auf dem Hintergrund dieser Erfahrungen kann ich nur anmerken, dass mich nichts an den neuen Offenbarungen zu Überwachung und Tätigkeit der alliierten Geheimdienste überrascht.

Anlage

Zwei Hinweise auf aktuelle Artikel zum Thema:

  • Befreundete Dienste (I)

    02.07.2013

    Eine Verwaltungsvereinbarung

    Über geheime Vereinbarungen aus dieser Zeit hat seit letztem Jahr mehrfach der Freiburger Historiker Joseph Foschepoth berichtet. Grundlage ist seine umfassende Studie “Überwachtes Deutschland” über die Post- und Telefonüberwachung in der frühen Bundesrepublik. Foschepoth hat nicht nur festgestellt, dass zeitweise 80 Prozent aller Postsendungen aus der DDR in die BRD von den bundesdeutschen Behörden abgegriffen und von diesen wiederum 80 Prozent vernichtet wurden. Vor allem berichtet er von Übereinkünften über eine Kooperation der Geheimdienste. Demnach hat Bonn im Jahr 1968 eine geheime Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen, die auf ältere Abkommen aus den 1950er Jahren zurückging und die Bundesregierung verpflichtete, “für die westlichen Siegermächte Post- und Fernmeldeüberwachungen durchzuführen oder von diesen selbst durchführen zu lassen”. Foschepoth zufolge gilt die Verwaltungsvereinbarung “bis heute unverändert fort”. Auf ihrer Grundlage sei es US-Militärdiensten unverändert erlaubt, bei Bedarf auch eigenständig in der Bundesrepublik “Überwachungsmaßnahmen des Post- und Fernmeldeverkehrs” durchzuführen.[10] Ob die praktische deutsch-US-amerikanische Spionage-Kooperation auf dieser Vereinbarung oder eher auf den nach dem 11. September 2001 eingeleiteten Maßnahmen des “Anti-Terror-Krieges” beruht oder ob beides untrennbar verflochten ist, darüber schweigt sich die Bundesregierung bis heute ebenso aus wie über die Frage, wie weit sie reicht.

    Quelle: german-foreign-policy.com

  • Mittwoch, 03. Juli 2013

    Spionage der NSA
    Kanzleramt hat lieber nichts gewusst

    Von Hubertus Volmer

    SPD und Grüne wollen der Regierung nachweisen, dass sie entweder unfähig ist, die Deutschen vor den US-Geheimdiensten zu schützen. Oder aber mitverantwortlich für die Spitzelei. Kanzleramt und deutsche Geheimdienste sind lieber ahnungslos. Dabei darf man die Frage, wer was wusste, als geklärt ansehen.

    Es geht um Strukturen

    Der Haken aus Sicht der SPD ist nur, dass sie nicht immer Opposition war. Vor acht Jahren hieß der Kanzler Gerhard Schröder, sein Kanzleramtsminister war der heutige SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier. Allerdings ist die Frage, wer wann was wusste, vielleicht gar nicht entscheidend. “Wir haben es hier mit einem gewachsenen System zu tun, das auf das Engste mit der Entwicklung der Bundesrepublik verknüpft ist”, sagt der Historiker Josef Foschepoth n-tv.de. Demnach geht es weniger um Personen, sondern um Strukturen.

    Foschepoth hat ein überaus lesenswertes Buch über die Geschichte der Überwachung in der alten Bundesrepublik geschrieben. Bei seinen Recherchen fand er heraus, dass die Große Koalition den drei westlichen Alliierten 1968 in einem Geheimabkommen das Recht zu unbegrenzter geheimdienstlicher Tätigkeit zugesichert hatte. Unglaublich, aber wahr: Dieses Abkommen ist von der Bundesregierung nie gekündigt worden, auch nicht im Zuge der Wiedervereinigung 1990. Foschepoths bedrückendes Fazit: Artikel 10 des Grundgesetzes, der das Post- und Fernmeldegeheimnis sichern soll, ist ausgehebelt.

    Der Historiker fordert, dass die Bundesregierung die “Relikte aus der Besatzungszeit” abschafft, “die unsere Verfassung nachhaltig beschädigt” hätten. “Faktisch gibt es im Moment kein Grundrecht nach Artikel 10 mehr”, so Foschepoth. “Dieser Makel muss beseitigt werden.”

    Quelle: n-tv.de

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