Für eine Reform der Minijobs

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Durch die künstliche Mauer zwischen Minijobs und sozialversicherungspflichtiger Arbeit werden für Unternehmen und Beschäftigte Fehlanreize gesetzt, die zu gravierenden Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt führten. Offensichtlich lädt der Sonderstatus der Minijobber/innen die Unternehmen zu einer Sonderbehandlung jenseits der Gesetzeslage ein. Von Gerhard Bosch [*]

Aus vielen Untersuchungen ist bekannt, dass Minijobber/innen vielfach geringere Stundenlöhne als sozialversicherungspflichtige Teilzeitkräfte erhalten, 2011 erhielten 71,2% der Minijobber/innen einen Niedriglohn im Vergleich zu 23,1% der sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigten. Minijobber/innen bekommen für gleiche Arbeit in vielen Betrieben nicht den gleichen Lohn.

Es gehört inzwischen auch zu den gesicherten Erkenntnissen, dass Minijobbern/innen in nicht tolerierbarem Maß bezahlter Urlaub sowie bezahlte Feiertage und Krankheitstage verweigert wird. Eine repräsentative Befragung des RWI in 2012 zeigt, dass 42% der Minijobber/innen keinen bezahlten Urlaub erhalten und 26% nicht wissen, ob sie ihn bekommen. Selbst Betriebe, die eher dazu neigen, abweichende Praktiken zu verschweigen, geben Regelverstöße offen zu. In einer Betriebs-Befragung des RWI im gleichen Jahr antworteten 40 % der Betriebe, dass eine Bezahlung von Feiertagen nicht möglich sei und 13% machen keine Angaben.

Diese Beispiele belegen, dass wir es nicht mit den üblichen Regelverletzungen zu tun haben, sondern dass einem erheblichen Teil der Beschäftigten zentrale Arbeitnehmerrechte vorenthalten werden. Es ist ganz offensichtlich, dass das Diskriminierungsverbot im Teilzeit- und Befristungsgesetz (§4, Abs.1) und in der entsprechenden europäischen Richtlinie, dass Minijobs ausdrücklich einschließt, in der Praxis ins Leere läuft.

Weiterhin wird durch die hohen marginalen Abgaben beim Übergang von Minijobs in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung das Arbeitsangebot in Deutschland künstlich rationiert. Beim Übergang von 450 auf 451 € werden Beiträge zur Sozialversicherung für die Beschäftigten fällig. Hinzu kommen die Einkommensteuern, deren Höhe vom Haushaltseinkommen abhängig ist, so dass man erheblich mehr verdienen muss um auf das gleiche Netto zu kommen.

Die meisten Mini-jobber/innen in einer Haupttätigkeit wollen länger erheblich arbeiten. Eine Untersuchung unseres Instituts (IAQ) zeigt, dass im Jahre 2008 die Minijobber/innen im Durchschnitt 12 Stunden gearbeitet haben, aber eine Arbeitszeit von 20,8 Stunden wünschten.

Es macht keinen Sinn in einer alternden Gesellschaft längere Lebensarbeitszeiten zu fordern und gleichzeitig das Arbeitsangebot vor allem Frauen einzuschränken, von denen die meisten gut qualifiziert sind. Die Dimensionen der Beschränkung des Fachkräftereservoirs werden durch einen Vergleich mit Schweden sichtbar. Mit der schwedischen Beschäftigungsquote wäre 2012 das Beschäftigungsniveau in Deutschland um 3,1 Millionen Frauen in Vollzeitäquivalenten höher gewesen. Wer für Minijobs ist, darf sich also nicht über Fachkräftemangel beklagen.

Durch die Verfestigung von Minijobs, also geringen Chancen eines Wechsels in versicherungspflichtige Beschäftigung entstehen schließlich hohe Kosten für die Allgemeinheit. Die geringen Verdienste von Minijobbern/innen müssen häufig aufgestockt werden, Leistungen der Sozialversicherung werden ohne eigene Beitragszahlung in Anspruch genommen, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird vernichtet und es können keine oder nur geringe Ansprüche auf eine Alterssicherung aufgebaut werden, so dass Altersarmut droht.


[«*] Prof. Dr. Gerhard Bosch ist geschäftsführender Direktor des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Universität Duisburg Essen.

Er hat uns seine Stellungnahme anlässlich des gestrigen Aufrufs des Deutschen Gewerkschaftsbundes sowie 23 Wissenschaftler/innen zur Verfügung gestellt. Hier die Pressemitteilung des DGB. Dort finden Sie auch den „Aufruf für eine Reform der Minijobs“ zum Download.

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte zum Start der neuen Initiative für eine Reform der Minijobs:

„Unser gemeinsamer Aufruf ist ein breiter Konsens und dringender Appell an die Politik, die Minijobs endlich zu reformieren. Es ist inzwischen eindeutig nachgewiesen, dass der Minijob kein Sprungbrett in reguläre Beschäftigung, sondern eine Niedriglohnfalle ist. Deshalb ist es höchste Zeit für eine Reform der Minijobs. Unsere Initiative hat das Ziel, die Minijobmauer zu durchbrechen, reguläre Beschäftigung zu fördern, die Gleichberechtigung zu stärken und den Fachkräftebedarf zu sichern.“

Lesen Sie dort auch das Statement der Vorsitzenden des Deutschen Frauenrats, Hannelore Buls:

„Der Minijob steht nicht nur symbolisch für den Kampf zwischen den Zuverdiener-Traditionalisten und einer zukunftsorientierten Frauen-Beschäftigungspolitik. Der Minijob ist vor allem für verheiratete Frauen ein Super-Kleber in perspektivlosen Jobs mit einem Aushilfe-Lohn. Das Problem sind Personalkonzepte von Arbeitgebern, die auf einem flächendeckenden Einsatz der unterbezahlten Minijobs basieren. Wir wollen die Gleichstellung aller Arbeitsverhältnisse, um aus der Niedriglohn- und Armutsfalle heraus kommen zu können.“

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