Wie mit der Osterweiterung der EU die Steuerverfassung in Deutschland ausgehebelt wird
Ein Leser der NachDenkSeiten.
Auffallend ist bei der Erweiterung der Europäischen Union nach Osten der totale Verzicht auf jedwede Theorie, die widerspruchslose Hinnahme einer politischen Faktizität. Vor der europäischen Währungsunion, der Vereinigung weitgehend homogener Staaten in einer europäischen Währung, gab es im Jahre 1998 einen Dogmen- und Methodenstreit auf höchstem Niveau, der zuletzt sogar vor dem Bundesverfassungsgericht ausgetragen wurden und an dem sich auch und vor allem mit unterschiedlichen Fronten die Wirtschaftswissenschaft beteiligte: Die Gegner der Währungsunion wollten, dass die Gemeinschaft erst vollendet werden dürfe nach einer langen Periode der Konvergenz, nach der erfolgreichen Angleichung der unterschiedlichen nationalen Systeme, als Abschluss und „Krönung“ einer europäischen Evolution.
Ohne sanften Strukturausgleich über die Wechselkurse bleibe, so war die herrschende Meinung, für die jeweiligen Volkswirtschaften mit ihren unterschiedlichen Kapitalausstattungen und Produktivitäten nur die direkte und brutale Anpassung über den Kosten- und Preiswettbewerb. Es müsse mit verstärktem Zuzug aus den Billiglohnländern des gemeinsamen Binnenmarktes und demzufolge auch mit verstärktem Druck auf die nationalen Tarif- und Sozialsysteme gerechnet werden. Die Finanzlage der sozialen Ausgleichssysteme werde sich noch prekärer gestalten, denn mit dem wachsenden Überangebot von Arbeitskräften am deutschen Arbeitsmarkt würde die Arbeitslosigkeit noch einmal kräftig zunehmen, die Arbeitgeber würden von Lohnkosten entlastet. Die Position der Großunternehmen und Arbeitgeberverbände in der Tarifpolitik würde gestärkt. Die Euro-Begeisterung von Gewerkschaften und linken Parteien sei unverständlich. Der Sozialstaat, in einer 120jährigen Ära in Deutschland aufgebaut, werde zu Bruch gehen. Der Arbeitsmarkt müsse die volle Last des fehlenden Wechselkursausgleichs im Binnenmarkt übernehmen. Und die politische Klasse werde, als wäre sie ohnmächtig, den Abbau der Arbeitsplätze beobachten und mit dem Hinweis auf einen Strukturwandel und auf die Globalisierung rechtfertigen, die keine Naturgewalten, sondern politisch zu verantworten seien.
Diese skeptischen Prognosen aus dem Jahr 1998 waren eine richtige Beschreibung der Zukunft der Währungsunion, wie im Jahr 2004 zu konstatieren ist. Die Strukturunterschiede zu den östlichen Nachbarländern, die der Union beigetreten sind oder noch ihre Mitglieder werden, sind viel dramatischer, und wenn diese Länder auch noch einige Jahre auf den Euro warten müssen, so werden die Wechselkurse faktisch schon jetzt weitgehend fixiert. Die wechselseitigen Anpassungsprobleme werden also noch gewaltiger werden, aber diskutiert werden sie nicht mehr. Eine Alternative wird nicht einmal in der Theorie angedacht. Der herrschende Neoliberalismus ist von Grund auf fatalistisch, er theoretisiert nicht, sondern predigt und postuliert. Und die Politiker starren gelähmt wie die Kaninchen auf die Schlange der von ihnen zumindest für Europa gewollten und erweiterten Globalisierung.
Die neuen Mitgliedsländer sind in der EU noch nicht warm geworden, und schon befindet sich die Gemeinschaft in der erbitterten Konkurrenz der Steuersysteme. Da die Harmonisierung der direkten Steuern nicht zum Programm der Europäischen Union gehört, wird dieser Wettbewerb zur Verdrängung der Einkommen- und Körperschaftsteuer durch die indirekten Steuern, vor allem durch die Mehrwertsteuer führen. Die Produzenten werden weitgehend von ihren klassischen Steuern entlastet, die Finanzierung des Staates wird den Konsumenten bzw. den Arbeitnehmern aufgebürdet. Diesen geschichtlichen Prozess hat in bemerkenswerter Offenheit der „Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung“ in seinem Jahresgutachten 2003/2004 beschrieben und dokumentiert, dass nämlich Begriffe wie Steuersystematik und Verteilungsgerechtigkeit nur noch eine Sättigungsbeilage für das naive Volk sind, ganz ohne einen sittlichen Nährwert. Aus der Politik hört man schon die ersten, noch etwas verschämten, aber schon zustimmenden Echos auf diese Analyse.
Die Sachverständigen konstatieren: Die synthetische Einkommensteuer gewährleistet zwar eine horizontale Steuergerechtigkeit, weil sie gleiche Einkommen unabhängig von ihrer Herkunft gleich besteuert. Doch fehlt ihr die Effizienz, und darunter versteht der Rat die politische Lenkung der Kapital- und Investitionsströme hin zum eigenen Standort. Diese Effizienz kann nur leisten eine Schedulensteuer, die Einkunftsarten je nach ihrer vermuteten oder erwünschten volkswirtschaftlichen Funktionalität und ihrer internationalen Freizügigkeit unterschiedlich belastet.
Im Vordergrund einer jeden Steuerreform habe also die „Verbesserung der Standortqualität“ zu stehen, die „Forderungen nach Steuergerechtigkeit sind nachrangig“ geworden! Jeder Staat habe die Pflicht, durch niedrige Steuersätze mobiles Kapital oder mobile Unternehmen anzulocken. Dadurch komme es zu einem Steuerwettlauf nach unten mit dem Ergebnis, dass aus der Besteuerung international mobiler Faktoren nur noch ein geringes Aufkommen resultiert. Deshalb müsse sich die Steuerpolitik lösen vom Ideal der synthetischen, d.h. der gerechten Einkommensbesteuerung, „Arbeitseinkommen“ und „Kapitaleinkommen“ seien künftig getrennt und unterschiedlich zu besteuern. Die jetzige Einkommensteuer sei abzulösen durch eine „duale Einkommensteuer“: Kapitaleinkommen, das sind Unternehmensgewinne, Dividenden, Zinsen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie private Veräußerungsgewinne seien in einer Einkunftsart zusammenzufassen und einem niedrigen Proportionaltarif zu unterwerfen. Die Arbeitseinkommen aber, also die Löhne, auch die kalkulatorischen Unternehmerlöhne, Pensionen, die gesetzliche Altersrenten und die staatlichen Transferzahlungen seien progressiv und wesentlich höher zu besteuern. Die Körperschaftsteuer sei zu integrieren in die Kapitaleinkommensteuer. Der Körperschaftsteuersatz und der proportionale Satz der Kapitaleinkommensteuer seien dann also identisch, die Doppelbesteuerung von Ausschüttungen sowie von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaft solle vollständig vermieden werden. Begründung: Kapitaleinkommen seien international wesentlich mobiler als Arbeitseinkommen. Deshalb sei das international mobile Kapital schonender zu besteuern als die immobilen Produktionsfaktoren wie die Arbeit. „Andernfalls wäre ein weiterer Kapitalabfluss zu Lasten des nationalen Steueraufkommens, der heimischen Investitionen und der Arbeitsplätze zu befürchten, der ein Land zu einer noch höheren Besteuerung des Arbeitseinkommens zwingen kann, soweit dies zur Deckung seines Finanzbedarfes erforderlich ist.“ Bei einer solchen Systemumstellung seien „begrenzte Verletzungen der Neutralität und Gleichmäßigkeit der Besteuerung hinzunehmen.“
Der Sachverständigenrat nennt als Vorbilder eines solchen dualen Systems die nordischen Länder Finnland, Norwegen und Schweden. In Finnland werden ab dem Jahr 2003 die Arbeitseinkommen progressiv mit 29 bis 52 Prozent besteuert, Kapitaleinkommen und Körperschaften proportional mit 29 Prozent; in Norwegen müssen von Arbeitseinkommen 28 bis 55,3 Prozent abgeführt werden, die Bezieher von Kapitaleinkommen und die Kapitalgesellschaften zahlen 28 Prozent. Schweden: Arbeitseinkommen 31 bis 56 Prozent, Kapitaleinkommen 30 Prozent, Körperschaftsteuer 28 Prozent. In diesem Reformkonzept des Sachverständigenrates ist also aus der ehemals liberalen Vorstellung, dass der Staat die Wirtschaft nicht über die Steuern zu lenken hat, dass allein die steuerliche Leistungsfähigkeit von Bürgern und Unternehmen der Maßstab für eine gerechte Besteuerung ist, ein Lenkungsmechanismus geworden, in dem die Einkunftsarten nach ihrer jeweiligen oder vermeintlichen Nützlichkeit für die Volkswirtschaft evaluiert werden. Es bleibt das Geheimnis der Sachverständigen, wie sie, die sie doch alle stolz sind auf ihren liberalen Taufschein, dieses System noch vereinbaren können mit ihrer marktwirtschaftlichen Konfession. Sie werden jedoch ihre Jünger finden.
Den Augenschein für die Intensität dieser Entwicklung liefert vor allem die Slowakei nach ihrem EU-Beitritt. Dort zahlen Schuster, Schneider und Konzerne, Millionäre und der kleine Mann ab 1.1.2004 ohne Unterscheidung von Einkunftsart und Einkommenshöhe linear 1 Prozent Einkommensteuer. Dafür wird die Umsatzsteuer, die nur die Arbeitnehmer und die Verbraucher trifft, von 10 auf 19 Prozent erhöht. Andere osteuropäische Länder, die zum 1. Mai 2004 der EU beigetreten sind, haben ihre Steuersysteme ähnlich umgebaut, und das ausdrücklich auch in der Absicht des Wettbewerbs mit den klassischen Steuersystemen der alten Mitgliedsländer. Die ehemals kommunistischen Beitrittsländer sind zum Neoliberalismus konvertiert und finanzieren sich vorwiegend aus einer indirekten Besteuerung nur des gemeinen Volkes, und selbstverständlich auch aus den Subventionen der alten EU-Länder, denen sie das Kapital abwerben. Da die Voraussetzung einer Harmonisierung der direkten Steuern die Einstimmigkeit aller Mitgliedsländer ist, kann dieser unfaire Wettbewerb auch nicht durch eine Brüsseler Entscheidung bekämpft werden.
Nach dem Verfassungsrecht der klassischen Industrieländer ist die steuerliche Leistungsfähigkeit der alleinige Maßstab für Steuergerechtigkeit. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes sind die Steuerlasten auf die Steuerpflichtigen im Verhältnis ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu verteilen, ein Grundsatz, den übrigens Adam Smith schon im Jahre 1776 im „Wohlstand der Nationen“ aufgestellt hat. Insofern ist die niedrige Linearbesteuerung in den Beitrittsländern in Verbindung mit einer drakonischen Umsatzsteuer, die in Polen schon 22 Prozent beträgt, aus deutscher Sicht auch verfassungswidrig.
Right or wrong, die Macht des Faktischen wird also auch in Deutschland zu einer Erhöhung der Mehrwertsteuer führen!
Anmerkung der Redaktion:
Nach unserer Einschätzung ist diese „Macht des Faktischen“ mehr als die „widerspruchslose Hinnahme der politischen Faktizität“ ist. Es ist politisch gewollt oder zumindest billigend in Kauf genommen. Der Autor beschreibt selbst, wie etwa 1998 über die europäische Währungsunion ein „Dogmen- und Methodenstreit auf höchstem Niveau“ stattgefunden hat und wie schon damals gewarnt wurde, dass das, was heute konstatiert werden muss, „keine Naturgewalten“ bewirkt hätten, sondern „politisch zu verantworten“ sei. Er belegt auch eindrucksvoll, wie etwa der Sachverständigenrat seine „marktwirtschaftliche Konfession“ bedenkenlos preisgibt und wie in seinen Gutachten „Begriffe wie Steuersystematik und Verteilungsgerechtigkeit nur eine Sättigungsbeilage für das naive Volk“ werden, wenn es darum gehe, den Interessen der international mobilen Kapitaleinkommen Rechnung zu tragen.
Schlimm ist, dass die Politik daraus keine Lehren zieht und nach dem Unternehmenssteuersenkungswettlauf mit der Bolkestein-Dienstleistungsrichtlinie auch noch dem Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor öffnen will. Daran werden auch die jüngsten Modifizierungen durch den Rat der Europäischen Union nicht viel ändern.