Hartz IV: Ist das Existenzminimum für arme Familien zu hoch? – oder: wie Herr Jörges vom Stern der raffinierten Verschwörung des Fürsorgestaats zugunsten von Familien auf die Schliche gekommen ist.
Sie erinnern sich sicher, im Mai 2006 hat Ulrich Jörges, der stellvertretende Chefredakteur des Stern, unter der Überschrift „Der Kommunismus siegt“, „Arbeit wird verhöhnt, Nichtstun belohnt.“ eine Polemik gegen den Sozialstaat und gegen Hartz IV-Empfänger geschrieben, die Schlagzeilen und ihn zum Stammgast vieler Talk-Shows gemacht hat. Helga Spindler, Professorin für öffentliches Recht, Sozial- und Arbeitsrecht an der Universität Essen, ist den Fakten nachgegangen und sieht in der Argumentation von Jörges ein Beispiel dafür, wie ein Teil der Gesellschaft Abschied vom Anspruch an Solidarität im Staatswesen nimmt und es offenbar für schick hält, die humanitären und verfassungsgeschichtlichen Wurzeln zu kappen und dabei vermutlich noch nicht einmal ahnt, was das für Folgen haben wird. Helga Spindler hat den NachDenkSeiten diesen Beitrag zur Verfügung gestellt.
„Der Kommunismus siegt: Hartz IV ist das glatte Gegenteil dessen geworden, was es sein sollte: Ausbau statt Abbau des Sozialstaats. Arbeit wird verhöhnt. Nichtstun belohnt“ so beginnt der Kommentar von Hans Ulrich Jörges im Stern 22/2006 S. 56.
Von Helga Spindler
Aus: neue praxis, Zeitschrift für Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Sozialpolitik, Verlag neue praxis, Lahnstein, 2006 Heft 3 S. 251 – 256
I.
Ulrich Jörges zentrales Argument: Statt Arbeitslose aller Art „zu jeder Art von Beschäftigung zu pressen“, “Arbeit unter allen Umständen zu erzwingen“, würden wie in der Utopie des Kommunismus die Menschen dank Hartz IV durch Alimentierung ihrer Bedürfnisse von Arbeit befreit. Mit dem Arbeitslosengeld und einem „ausgewucherten System von Zusatzleistungen“ „- von der Miete bis zum Kinderwagen“ kann es eine Familie mit zwei Kindern „unter günstigsten Umständen auf monatlich fast 2.000 Euro bringen, was einem Stundenlohn von gut 12 Euro brutto entspricht. Ohne Arbeit. Das ist deutlich mehr als ein Bauarbeiter in der Stunde verdient. Unter Schweiß.“
Leider lässt er die von ihm angenommenen „günstigsten Umstände“ im Dunkeln, weswegen alle, die sich im System ein wenig auskennen und täglich mit Betroffenen zu tun haben, nur etwas verwirrt gegenhalten können, sie kämen aber für eine 4 – köpfige Durchschnittsfamilie nur höchstens auf etwa 1.600 Euro und vor allem im Osten auf deutlich weniger. Er kann auch auf Nachfrage (etwa durch den taz – Autor Jens König: Stimmungsmacher der Hartz Republik , 31.5.2006, S.5 ) seine Beispiele nicht konkret beschreiben.
Vermutlich hat er oder einer seiner Berater sie mit einer Lupe am Ende einer nicht verstandenen Statistik entdeckt, die die Arbeitsagentur im Januar 2006 unter dem Titel: „Geldleistungen an Bedarfsgemeinschaften“ ins Netz gestellt hat. Danach bestehen 5,3% von 2.777.322 Millionen ausgewerteten Haushalten aus Paaren mit 2 Kindern. Und bei 0,1 % (!) von diesen Haushalten sind laufende Nettozahlungen von 2.000 Euro und mehr ausgewiesen. Das entspricht etwa 147 Haushalten in Deutschland – wenn nicht in diesem Promillebereich noch aufgerundet wurde – ; bei weiteren 0,1 % sind zwischen 1.900 und 2.000 Euro ausgewiesen.
Aber der Hinweis dass die Fälle im halben Promillebereich aller Haushalte liegen, würde Herrn Jörges nicht besänftigen, sondern das wäre ihm, jedenfalls wenn er brutto von netto unterscheiden könnte, auch noch zu viel.
Um diese Angabe einordnen zu können, bleibe ich zunächst bei der besagten Statistik. Ein Vergleich mit einer weiteren Datenreihe ergibt, dass bei einer dreifachen Anzahl dieser Haushaltstypen 1.000 Euro und mehr Warmmiete ausgewiesen werden, was die Praktiker wieder stutzen lässt, weil in vielen Regionen 4- Personen Haushalte schon bei der Hälfte dieser Miete zur Kostensenkung oder zum Umzug aufgefordert werden. Keiner erklärt, wie diese weit überdurchschnittlichen Mietzahlungen zustande kommen, ob sie nicht schon längst gesenkt wurden oder ob es sich hier um Belegwohnungen handelt, mit denen manche Kommunen lokale Vermieter üppig subventionieren, oder ob zu hohe, sozusagen virtuelle Kostenansätze für städtische Notunterkünfte eingeflossen sind oder ob im Erhebungsmonat zufällig eine Nebenkostennachzahlung abgerechnet wurde. Es ist noch nicht einmal auszuschließen, dass Eingabe- oder Rechenfehler in diese Statistik eingeflossen sind.
Eine Erklärung für den hohen Betrag gibt es demnach schon, aber es geht Herrn Jörges offenbar auch nicht um überhöhte Mieten, sondern um mehr, nämlich um das Prinzip eines bedarfsorientierten Fürsorgesystems und um dieses Prinzip deutlich zu machen mache ich mich auf Spurensuche in den einen oder anderen weiteren Haushalt , der keine eindeutig überhöhte Miete zahlt, und trotzdem mit guten Gründen 2.000 Euro erhält. Ich will ihn kurz beschreiben:
Meine Familie hat zwei Kinder über 14 Jahre und bezieht deshalb zusammen 1.174 Euro Regelleistung. Sie zahlt in einem Ort mit hohem Mietniveau 600 Euro Warmmiete. Ich stelle mir vor, dass die Mutter noch einmal schwanger ist ( vielleicht einer der „günstigen Umstände“ von Herrn Jörges), und wegen dieser Mehraufwendungen 53 Euro Mehrbedarf bekommt und dass die Familie gerade erst vom Arbeitslosengeld I ins Arbeitslosengeld II gekommen ist und in diesem ersten Jahr noch 180 Euro befristeten Zuschlag erhält ( Dazu muss ich allerdings voraussetzen , dass etwa der Vater einer der wenigen war, der im letzten Jahr noch knapp 2.100 Euro Arbeitslosengeld I bezogen hat, was voraussetzt, dass er im vorletzten Jahr noch Lohn in Höhe von ca.3.200 netto/ 5.150 brutto bezogen hat, wovon er reichlich Beiträge und Steuern für damalige Arbeitslose zur Verfügung gestellt hat und das möglicherweise über viele Jahre hinweg….)
Macht in diesem Fall in der Summe eine Geldleistung von 2007 Euro.
Es ist anzunehmen, dass es solche oder ähnliche Konstellationen zeitweise bei einigen weiteren der maximal 147 Familien gibt, je nachdem, wie sich bei Ihnen die befristetet und einzelfallbezogen wirkenden Bedarfskomponenten darstellen und ich halte das –im Gegensatz zur dauerhaften Übernahme von weit überdurchschnittlichen Mieten – für angemessen und vertretbar.
Wenn ich ein Jahr weiter denke, reduzieren sich die 180 Euro Zuschlag auf 90 Euro. Vielleicht hat die Mutter ja auch den „Stern“ gelesen und vor Schreck über ihre „Verhöhnung der Arbeit“ ihr Kind noch schnell abgetrieben, dann sind das noch 53 Euro weniger. Oder sie hat das Kind bekommen, dann bekommt das Kind – oh Graus – weitere 207 Euro Sozialgeld, das macht für die dann 5 -köpfige Familie 2.071 Euro plus einer „wuchernden“ Babyerstausstattung, die mehr umfasst als nur einen Kinderwagen. Auch solche Haushalte mit 3 Kindern werden im Promillebereich ( ca. 170 Haushalte in Deutschland ) ausgewiesen.
Vergleichen wir die Situation aber mit der Situation Ende 2004, dann hätte diese Familie als eine von ganz wenigen noch eine höhere Zahlung aus Arbeitslosenhilfe plus Kinder- und Wohngeld bekommen. Aber das wollte man ja unbedingt abschaffen.
Doch, was Herr Jörges offenbar nicht weiß, auch ihr Sozialhilfesatz wäre unter gleichen Bedingungen ähnlich hoch gewesen: Der Vergleich ist da etwa schwieriger, die beiden Kinder hätten jeweils einen 10 % höheren Regelsatz gehabt, die in der Sozialhilfe viel „wuchernderen“ einmaligen Beihilfen wären durchschnittlich etwas höher gewesen, kurz sie hätten auch ca. 1900.- Euro Sozialhilfeanspruch gehabt, einen Anspruch, den sie ohne den befristeten Zuschlag für ehemalige Besserverdiener heute im Arbeitslosengeld II überhaupt nicht mehr erreichen können. Das bedeutet aber, die Lage ist nicht erst seit Hartz IV so „komfortabel“ wie Herr Jörges meint- sie ist auch schon vorher über 40 Jahre in der Bundesrepublik mindestens genauso „komfortabel“ gewesen. Genau genommen seit Inkrafttreten des Bundessozialhilfegesetzes ( BSHG ) 1962 unter einer christdemokratischen Regierung. Seitdem hatten solche Familien einen Anspruch auf bedarfsdeckende Existenzsicherung, um ihnen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Das war Ziel in § 1 BSHG. Es gab nur lange Zeit nicht so viele Arme und Arbeitslose, die darauf zurückgreifen mussten, u.a. weil es die Arbeitslosenhilfe gab.
Und die Politik hat das auch ausdrücklich gestützt. Denn Ziel dieses Gesetzes sollte sein, endgültig die letzten Reste der Diskriminierung der Fürsorgeempfänger zu beseitigen und das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes zu verwirklichen, forderte etwa zu Beginn dieses Gesetzes ein anderer Gerhard Schröder ( damals ein Minister von der CDU ). „Sozialhilfe- Ihr gutes Recht“ war in der Folge der Titel der zentralen Aufklärungsbroschüre des zuständigen Ministeriums. Im Vorwort darin schrieb z.B. Anke Fuchs ( SPD) 1982: „Sozialhilfe hat nichts mit der früheren Fürsorge zu tun. Sie ist eine moderne Sozialleistung, wie das Kindergeld, das Wohngeld und die Ausbildungsförderung. Sicher freuen wir uns über jede Mark, die in den öffentlichen Kassen bleibt. Hier aber geht es um wichtigeres, nämlich darum, dass Menschen in Not geholfen wird. Auch darum haben wir diese Broschüre gemacht und darum bitte ich alle Leser, diese Informationen weiterzugeben an Menschen, die Hilfe brauchen“.
Herr Jörges entdeckt auch noch weitere „komfortable“ Feinheiten: mit dem beschlossenen Elterngeld, das eigentlich nur Lohnersatz sein solle, komme bei den Hartz- Empfängern – damit auch bei meiner Familie im Folgejahr – mit monatlich 300 Euro ein Jahr lang „noch was drauf“. Stimmt! Aber 300 Euro Erziehungsgeld kamen auch schon seit 1985 – ebenfalls unter einer christdemokratischen Regierung – noch auf die Sozialhilfe „drauf“ und das nicht nur ein Jahr, sondern zwei Jahre lang, in manchen Bundesländern wie etwa Baden Württemberg sogar drei Jahre lang. Kommunismus de luxe !
Wenn diese bedarfsdeckenden ( heute eher nur noch bedarfsorientierten ) Sozialleistungen schon Kommunismus sein sollen, dann ist unserem Verfassungsschutz eine über 40- jährige parteiübergreifende kommunistische Verschwörung entgangen und man müsste Herrn Jörges dringend einen Berufswechsel etwa in die Bundesanwaltschaft empfehlen.
II.
Aber Spaß beiseite: Fürsorgesysteme funktionieren anders als Löhne. So gerne ich Mindestlöhne fordern würde, mit denen man zwei, drei oder mehr Kinder ernähren kann: es hat nicht jeder in jeder Lebensphase eine solche Familie und deshalb wäre die Forderung überzogen. Ein Fürsorgesystem wie die Sozialhilfe oder heute das Arbeitslosengeld II ist aber zielgenau für diejenigen da, die nicht genug Einkommen und Vermögen und trotzdem eine solche Familie haben, die man ja nicht je nach Einkommenslage flexibel entlassen kann. Und weil nun mal in diesen Familien jeder Mensch ein Mensch ist, drum braucht nicht nur jeder was zu essen („bitte sehr…“(Brecht)), sondern auch Kleidung, Wohnung, Hausrat , Hygieneartikel. Die „wuchernden“ Kosten für Energie, Kommunikation, den öffentlich Nahverkehr müssen bezahlt sein und sogar ( anders als früher in der Sozialhilfe ) ein immer „wuchernderer“ Anteil der Gesundheitskosten. Das alles fließt in die Ermittlung eines Mindestbedarfs ein – der, wenn er seriös die Lebenshaltungskosten berücksichtigen würde, sogar etwas höher sein müsste. Der DPVW schlägt als Eckregelsatz gegenwärtig mit guten Gründen 415.- Euro vor und bei den Kindern eine Erhöhung, die die steigenden Kosten der Bildung etwas auffangen kann, weil etwa pfiffige Landesregierungen wie die abgewählte rot –grüne NRW- Regierung rechtzeitig zu Hartz VI die ehemalige Lernmittelbefreiung für solche Kinder aufgehoben hat. Unbeeindruckt von solchen Erwägungen mokiert sich Herr Jörges im Gegenteil darüber, dass der Regelsatz von 345.- Euro als „unantastbar“ gelte. Wie viel davon möchte er denn antasten?? Ein Fürsorgesystem ist immer an Bedürfnissen und konkreten Lebenshaltungskosten orientiert ( „final“ ausgerichtet ) – das ist ein bisschen kommunistisch – , aber orientiert an Mindestbedürfnissen verbunden mit hohen Selbsthilfeverpflichtungen, – das ist wieder mehr kapitalistisch, ergänzt um ein soziales Notnetz, weil der Kapitalismus aus eigener Kraft eine menschenwürdige Lebensführung für diese armen Familien nirgendwo auf der Welt gewährleisten kann. Man ist ja schon froh, wenn Kinderarbeit nicht mehr vermarktet wird.
Weil sich diese Mindestbedarfe mit der Anzahl der Familienmitglieder addieren, können sie in bestimmten Konstellationen höher sein als der Lohn, höher auch als der leider sehr niedrige Mindestlohn eines Bauarbeiters ( , den viele Firmen auch gerne erhöhen würden, etwa wenn nicht der Dumpingwettbewerb, den öffentliche Ausschreibungen hervorbringen, angemessene Lohniveaus geradezu zersetzen würde). Weil der Bauarbeiter oder der kleine Selbständige aber die gleichen Existenzbedürfnisse hat wie andere, kann er, wenn er eine mehrköpfige Familie hat, ergänzend zu seinem um einen sehr berechtigten Erwerbstätigenfreibetrag bereinigten Lohn, die gleiche Fürsorgeleistung beantragen wie alle anderen auch; seinen Mindestbedarf für die Dauer der Familienphase aufstocken.
Dieses an sich simple Gebot der Gerechtigkeit bringt das Fass für Herrn Jörges zum Überlaufen („die wahre Honigroute zum Kommunismus“) : Diese Niedrigeinkommensbezieher mit Familie mit bis zu 2.000 Euro brutto pro Monat dürften sich nicht weiter durch Fürsorgeleistungen „subventionieren lassen“, dürften ihr bescheidenes Einkommen nicht weiter auf -„polstern“. Paare mit Kindern gehören nach einer anderen Statistik tatsächlich zu der Gruppe von Aufstockern, die die höchsten anrechenbaren Erwerbseinkommen erzielen und trotzdem Fürsorgeleistungen benötigen, nicht weil sie zu faul sind, sondern weil gerade hier die niedrigen Löhne besonders fatal wirken.
Doch Jörges´ Fazit lautet: „… eigentlich müssten die „Aufstocker“ aus dem System gekippt werden.“. Er befindet sich hier mit seiner Forderung in bester Gesellschaft. Auch die kommunalen Spitzenverbände wollen diese Leute aus dem System kippen, weil sie nach einer raffinierten Verrechnungsformel bei Hartz IV ( § 19 Satz 2 SGB II ) einen überwiegenden Anteil dieser Aufstockerleistungen finanzieren müssen und die Vorstände von AWO, DRK und Diakonie mögen diese Familien aus anderen Gründen auch nicht gut leiden, z.B. weil man ihnen nun wirklich keine 1- Euro Jobs mehr andienen kann. Diese arbeitenden armen Familien passen auch nicht ins Klischee der verhaltensgestörten Langzeitarbeitslosen, als die man die Hartz IV Bezieher gerne der Öffentlichkeit vorführt; sie eignen sich noch nicht einmal für schlüpfrige Berichte über eheähnliche Partnerschaften, „parasitäre Zellteilungen“ und was es da sonst noch an Strategien für Öffentlichkeitsarbeit gibt.
Nur: Wohin möchten Herr Jörges und seine Gesellschafter diese Aufstockerfamilien denn kippen? Auf die Straße, ins Obdachlosenasyl oder möchten sie gleich Nägel mit Köpfen machen wie in der armutspolitischen Frühzeit: ein Heiratsverbot am besten noch ergänzt um ein Abtreibungsgebot für Menschen unterer Einkommensgruppen? Bei Paaren ohne Kinder gibt es kaum jemanden, der mehr als 1200 Euro Nettoleistungen bekommt, damit wäre ihr Problem der Beibehaltung von Niedriglöhnen ohne die Notwendigkeit ergänzender Sozialleistungen elegant gelöst.
An diesen denkbaren Alternativen wird eines deutlich: hinter der Argumentation mit der angeblich zu hohen Familienleistung des Fürsorgesystems liegt immer eine zutiefst familienfeindliche Grundhaltung, die sich bewusst bedeckt hält, wie sie das Problem lösen möchte.
Wenn man die angedeuteten brutalen Lösungen nicht anstrebt und die Kinder auch nicht einfach verhungern sollen, muss man entweder die Löhne erhöhen, – und das über 12 Euro brutto hinaus. Das ist aber in einem Land, das sich noch nicht einmal zu moderaten 7,50 Euro Mindestlohn durchringen kann, schwierig. Oder man lässt beide Eltern Tag und Nacht schuften, nach dem Prinzip: je mehr Kinder und je niedriger der Lohn desto länger; denn familienfreundliche Teilzeitarbeit aus den Hochglanzmodellprojekten für Mittelschichten ist bei diesen Verdiensten nicht drin. Das scheint gegenwärtig der Weg zu sein, den hochprivilegierte Doppelverdiener- PolitikerInnen ( auch parteiübergreifend ) den unteren Klassen nach angloamerikanischem Vorbild aufzwingen wollen.
Oder man kann das Kindergeld bedarfsdeckend ausgestalten. Dann müsste es aber auch etwa verdoppelt werden und müsste wegen einer verfassungsrechtlichen Grundüberlegung allen Schichten der Bevölkerung zugute kommen und wegen internationaler Verpflichtungen in viele Länder Europas und die Türkei exportiert werden. Das wäre richtig teuer und ganz wenig zielgenau.
Oder man nimmt dieses verunglückte Verwaltungsmonstrum „Kinderzuschlag“ (§ 6a BKGG), das ja irgendwie diese Funktion übernehmen sollte. Das müsste aber großzügig pauschaliert werden: Einkommensgrenzen runter, Leistungen höher und verstetigen. Auch das würde mehr kosten und der verwaltungstechnische Unsinn bliebe erhalten, wegen eines relativ geringen Betrages eine aufwendige Bedürftigkeitsprüfung durch eine zweite Behörde durchführen zu lassen. (auch das ist unter der Regierung Kohl mit dem Kindergeldzuschlag schon einmal versucht und wieder verworfen worden)
Andere Lösungen gibt es nicht, die im Moment einfachste, gerechteste und dabei billigste Lösung ist, bei diesen Familien, von denen es ja noch nicht einmal viele gibt ( 5,3 % aller Bedarfsgemeinschaften s.o.), aufzustocken und ihnen mittelfristig zu besser bezahlter Arbeit zu verhelfen.
Weil Herrn Jörges aber bereits diese Kosten für Hartz IV zu hoch sind, kann ich nur schließen, dass er die brutaleren Alternativen anstrebt. Die Kostensteigerung für Hartz IV Leistungen „überspülen“ seiner Meinung nach „den Bundesetat wie eine Tsunami- Welle“. Das wäre reißerisches Vokabular, selbst wenn es mit Fakten unterlegt wäre( eine Tsunami ist für die Gesellschaft eine kaum beherrschbare, tödliche Bedrohung). Die Behauptung, der explosionsartig steigenden Kosten ist aber schlicht falsch. Eine Zeitungsente, die seit dem Abgang von Minister Clement immer wieder mal auftaucht, widerlegt wird, abtaucht, wieder auftaucht, wieder widerlegt wird, zuletzt am 8. Mai 2006 in einer ausführlichen Stellungnahme durch Staatsekretär Andres aus dem Bundesministerium selber. Aber weil Herrn Jörges das selbst als Berlinkorrespondent offenbar entgangen ist, kann er die nicht vorhandene Kosten-Tsunami mit dem ebenfalls nicht vorhandenen Komfort kommunistischer Endzeitlösung für 4-köpfige Familien mit leichter Hand verknüpfen.
III.
Doch falsche Argumente und Bilder sind immer noch nützlich, wenn die Gesellschaft gespalten werden soll. Sie sind sogar ausgesprochen Talkshow-geeignet, weil jeder der sich ernsthaft mit der Sache befasst, erst einmal fassungslos vor solchen Behauptungen steht und nicht weiß, womit er beginnen soll. Die 39 Prozent der Deutschen, die nach einer weiteren seiner willkürlich herausgegriffene Statistiken von Arbeitseinkommen leben, die möchte er gerne gegen das Fürsorgesystem und insbesondere die Leistungen für Familien aufbringen.
Dieser Rückgang von registrierter Beschäftigung gibt sicher Anlass zur Sorge, aber gerade keinen Anlass zur Abschaffung von Fürsorge. Er vergisst dabei, dass es vor 15 Jahren, als es die Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe noch gab, die im Verhältnis höher waren, als heute, auch nur 44 Prozent waren, weil vor allem in Westdeutschland eben traditionell eine eher niedrige Erwerbsquote herrschte, die man sich gerade wegen der hohen Löhne leisten konnte. Er vergisst, dass bei diesen arbeitenden Menschen, auch die Aufstocker erfasst sind, denen er gerade noch die ergänzenden Leistungen wegnehmen will. Und er vergisst Leute wie mich. Ich halte mich nicht für „blöd“ sondern bin froh, wenn meine Steuern und Gebühren Leuten mit 2 oder 3 Kindern , denen es schlechter geht als mir, direkt zugute kommen und ich befürchte, dass das noch nicht einmal reicht, um denen eine echte Chance auf Bildung und Teilhabe zu geben. In Deutschland sind gegenwärtig schwierige Umwandlungsprozesse, auch individuelle Abstiegsprozesse zu bewältigen. Aber das lässt sich nur zusammen mit den Arbeitslosen und den Niedrigverdienern, mit Arbeitnehmern und verantwortungsbewussten Unternehmern lösen und nicht durch verbales Treten nach unten.
Was sich an dieser wie vieler anderer Stellungnahmen der letzten Zeit zeigt: die rot- grüne Koalition hat mit der Hartz- Gesetzgebung ein klein wenig Elemente aus den früheren Zeiten erhalten, wohl vornehmlich ohne zu wissen, was sie taten. Aber sie haben Schleusen geöffnet, in ihren eigenen Köpfen und den Köpfen vieler Meinungsmacher, denen ein Menschenleben – in diesem konkreten Fall zwei bis drei Kinderleben- immer weniger wert ist. Man konnte das schon bei dem bisher wenig beachteten Wegfall des Schutzes von unbeteiligten Familienmitgliedern (vormals § 25 Abs.3 BSHG) vor den Auswirkungen von Sozialleistungskürzungen gegenüber einem Mitglied erkennen. In Zukunft sollen sie alle mithungern. Und Ministerpräsident Koch ist auch das noch zu wenig. „Derzeit nutzen Arbeitslose die Familie als Schutzschild gegen Leistungskürzungen“ bedauert er laut Spiegel, weil in der ersten Kürzungsphase die Restfamilie noch nicht richtig betroffen ist. Ja es stimmt, „die Dämme der Scham scheinen zu brechen“, wie Herr Jörges richtig feststellt. Aber nicht wie er meint, bei den zahlreicher werdenden Armen, die ( wie früher auch in der Sozialhilfe ) Rundfunkgebührenbefreiung beantragen, mit denen sie zum Unterhalt millionenschwerer Sport- und Medienidole beitragen sollen, sondern bei ihm und in seinen Kreisen.
Franz Walter spricht an anderer Stelle von der „ziellosen Republik“. Solche Meinungsäußerungen wie in diesem Fall im „Stern“ sind so ein Beispiel dafür, wie ein Teil der Gesellschaft mit dem Abschied vom Anspruch an Solidarität im Staatswesen, es offenbar für schick hält, die humanitären und verfassungsgeschichtlichen Wurzeln zu kappen und vermutlich noch nicht einmal ahnt, was das für Folgen haben wird. Da wird mit Marx und Hartz, dem Schweiß der Arbeit und dem Komfort des Nichtstuns jongliert als sei Sozialpolitik eine Varieteeveranstaltung.
Und irgendwo hat Herr Jörges in seiner Orientierungslosigkeit dabei auch ein wenig Recht. Hartz IV entwickelt mit jeder neuen „Optimierung“ ein Stück mehr Gemeinsamkeiten mit der Menschenverachtung, nicht des utopischen, wohl aber des realen Kommunismus.