Hinweise des Tages
- “Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende” nennt die Bundesregierung die Fortsetzung des Irrsinns mit Hartz IV
Ein taz-Brennpunkt:
Quelle 1: taz
Quelle 2: taz
Quelle 3: taz
Quelle 4: tazSiehe auch:
Quelle: Junge Welt - „Institut für sozial-ökologische wirtschaftsforschung“ (isw): Die große Aufschwunglüge. Ein etwas anderer Konjunkturbericht.
Quelle: ISW München [PDF – 384KB] - Werbeträger Beckmann schlägt Wellen
Quelle: Funk Korrespondenz - Deutschland wird auch im Kongo verteidigt und bald findet wohl der Verteidigungsfall gegen den inneren Feind statt
Quelle: Spiegel - INSM-Gründungsmitglied, die Unternehmenssteuerrechtsprofessorin Johanna Hey, hält die Reichensteuer für „verfassungsrechtlich hoch problematisch“
Quelle 1: Financial Times
Quelle 2: Nicht mehr erreichbar (04.09.2006)Anmerkung: Johanna Hey hat eine Stiftungsprofessur der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung für Unternehmenssteuerrecht an der Universität Düsseldorf inne. Warum stiftet wohl diese Stiftung einen solchen Lehrstuhl? (Der übrigens in er Regel nach wenigen Jahren vom Staat zu finanzieren ist.) Eine Teilantwort gibt Frau Hey selbst: Sie wurde Gründungsmitglied der INSM.
Im Übrigen: Auch ich halte es für höchst bedenklich höchste Einkommen nicht gleich zu behandeln. Konsequent wäre dann aber eben eine Gleichbehandlung aller Einkommen, egal womit sie erzielt werden, ob aus unselbständiger Tätigkeit als Manager oder aus einem Gewerbebetrieb.
Ich fürchte, dass nun wieder dasselbe Spiel abläuft, wie bei der Vermögenssteuer. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1995 entschieden, dass die steuerlich ungleiche Behandlung verschiedener Vermögensarten (z.B. Betriebs-, Grund- oder Immobilienvermögen) nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar sei. Daraus wurde dann die Legende gestrickt, dass die Vermögenssteuer an sich verfassungswidrig sei. Dabei hatte Karlsruhe nur gesagt, dass die Vermögensarten nicht ungleich besteuert werden dürften.
So könnte es auch bei der „Reichensteuer“ enden, weil von der Bundesregierung „reich“ nicht gleich „reich“ behandelt wird, wird es am Ende wieder so lauten, als sei eine steuerlich höhere Belastung von Millionären als solche verfassungswidrig. Warum fordert unser Gründungsmitglied der „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“, Johanna Hey, wenn sie die jetzige Regelung für „verfassungsrechtlich hoch problematisch“ hält, nicht eine verfassungskonforme Lösung, in der auch ein zu versteuerndes Einkommen aus einem Gewerbebetrieb bei einem Verheirateten ab 500.000 Euro statt mit dem von 53 auf 42% gesenkten Steuersatz um 3 % höher – also mit 45% – besteuert wird?
Die Antwort kann man vermuten: Dann hätte sie wohl keinen Stiftungslehrstuhl der Krupp-Stiftung bekommen, noch wäre sie dann Gründungsmitglied der INSM.