Hinweise des Tages

Jens Berger
Ein Artikel von:

Hier finden Sie einen Überblick über interessante Beiträge aus anderen Medien und Veröffentlichungen. Wenn Sie auf “Mehr” klicken, öffnet sich das Angebot und Sie können sich aussuchen, was Sie lesen wollen. (WL/JB)

Hier die Übersicht; Sie können mit einem Klick aufrufen, was Sie interessiert:

  1. Norbert Walter-Borjans – Ein Schlag ins Gesicht
  2. Milliarden für die Menschenwürde
  3. Risiko Altersarmut: Immer mehr Beschäftigte im Niedriglohnsektor
  4. Peer Steinbrück
  5. Frankreich und die Ratingagenturen
  6. Robert Skidelsky – Ungleichheit tötet den Kapitalismus
  7. Rien ne va plus
  8. Schulden und Schuldige
  9. Ursula Engelen-Kefer: Alles nur Flickschusterei
  10. Manifest arm, was bedeutet das?
  11. Wohin geht die Reise, Wohlfahrtsstaat?
  12. Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen – Dritter Weg
  13. Edeka und der „ehrbare Kaufmann“
  14. Bombengeschäft am Bodensee
  15. Fall Mollath – Das Schweigen der Banker
  16. Ex-IG-Metall-Landeschef geht zu ThyssenKrupp
  17. Eine Vereinheitlichung der Strukturen im Bildungswesen ist überfällig
  18. Publizist Henryk M. Broder beschimpft Uni-Sprecher
  19. Neue Podcasts aus den NachDenkSeiten

Vorbemerkung: Wir kommentieren, wenn wir das für nötig halten. Selbstverständlich bedeutet die Aufnahme in unsere Übersicht nicht in jedem Fall, dass wir mit allen Aussagen der jeweiligen Texte einverstanden sind. Wenn Sie diese Übersicht für hilfreich halten, dann weisen Sie doch bitte Ihre Bekannten auf diese Möglichkeit der schnellen Information hin.

  1. Norbert Walter-Borjans – Ein Schlag ins Gesicht
    Das Deutsch-Schweizer Abkommen ist ungerecht für den Steuerzahler und ein Minusgeschäft für den deutschen Fiskus.
    Ein vernünftiges, gerechtes Abkommen wäre besser als der jetzige Zustand. Aber das Abkommen, das der Bundesfinanzminister ausgehandelt hat, ist leider nur profitabel für deutsche Steuerhinterzieher und Schweizer Banken. Deswegen verfahren wir lieber weiter wie bisher, bevor wir einem Abkommen mit unabsehbaren, nachteiligen ökonomischen Folgen für den deutschen Fiskus zustimmen, das gleichzeitig die Steuergerechtigkeit mit Füßen tritt.
    Ein Schlussstrich unter die Vergangenheit darf nicht so aussehen, dass sich der ehrliche Steuerpflichtige über den Tisch gezogen fühlt. Das Steuerabkommen sieht eine pauschale und einmalige Nachversteuerung von deutschem Schwarzgeld auf Schweizer Konten vor und räumt den Betrügern dabei einen Rabatt ein, dessen Gewährung dem Ehrlichen nicht zu vermitteln ist. In der Praxis würde nach Berechnungen des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums und von anderen anerkannten Experten so gut wie nie ein höherer Steuersatz als 21 bis 25 Prozent erreicht werden. Die Betrüger sollen demnach weit weniger als die Hälfte dessen bezahlen, was in derselben Zeit die ehrlichen Steuerzahler bezahlt haben. Eine solche Regelung wäre ein Schlag ins Gesicht der Steuerehrlichen.
    Quelle: The European

    passend dazu: Dunce of the day: Wolfgang Schäuble
    Germany’s Finance Minister Wolfgang Schäuble:
    “I find it completely unacceptable for the Bundesrat to reject the tax deal with Switzerland,” Schaeuble said on Tuesday in a speech to the Bundestag lower house. “There is no rational, comprehensible argument” against the deal.
    Is that so, Mr. Schäuble? If you were to replace the word ‘against’ with ‘for,’ then we would be with you on this one.
    Quelle: TJN

  2. Milliarden für die Menschenwürde
    Grüne, Linke und Sozialverbände fordern eine kräftige Erhöhung der Hartz-IV-Sätze. Die Bundesagentur für Arbeit erwartet nach SZ-Informationen jedoch stark steigende Kosten – und warnt davor, dass mehr Menschen zu Transfer-Empfängern würden. […]
    Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur, sagt zu den Ergebnissen der hausinternen Berechnung: “Ein höherer Hartz-IV-Bezug wird schnell zum Vermittlungshemmnis. Nämlich dann, wenn die Grenzen zwischen Erwerbseinkommen und Hartz IV verschwimmen.” Er sei sich sicher, dass die allermeisten Menschen in der Grundsicherung sich nicht ausschließlich “von einem ökonomischen Kalkül leiten lassen, arbeiten und ihre Lebenssituation verbessern” wollten. Trotzdem müssten die Regierenden darauf achten, “dass Arbeit weiter attraktiv bleibt”. […]
    Auch die Denkfabrik der BA, das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, hatte in einer Studie bereits 2008 vor deutlich höheren Regelsätzen gewarnt: Dies habe “starke negative Arbeitsanreize” zur Folge. Für Menschen, die mit ihrem Verdienst aus einem Vollzeitjob nur wenig über den Hartz-IV-Zahlungen liegen, werde dadurch “die Option, allein von den Sozialleistungen zu leben, attraktiver”. […]
    Für BA-Vorstand Alt ist die Debatte eine Grundsatzfrage: “Wollen wir wirklich ein Volk von Transferbeziehern werden?” Er gönne jedem Hartz-IV-Empfänger sein weniges Geld. Hartz IV dürfe aber “kein Lebensmodell sein”, sagt Alt und fügt hinzu: “Ich glaube, die wenigsten möchten auf Dauer von staatlichen Transferleistungen leben.”
    Quelle: Süddeutsche Zeitung

    Anmerkung JB: Gegenfrage: Wollen wir wirklich ein Volk von Niedriglöhnern werden? In einem Punkt hat BA-Vorstand Alt Recht – hierbei handelt es sich um eine Grundsatzfrage. Alt zieht das Lohnabstandsgebot heran und argumentiert nach dem altbekannten neoliberalen Muster, die Grundsicherung dürfe nicht steigen, da ansonsten der Abstand zu den „Erwerbseinkommen“ zu gering sei. Zu welchen Erwerbseinkommen? Wenn man dem im Artikel diskutierten Beschluss der Grünen folgt, geht es hier um 420 Euro pro Monat plus die ort- und einzelfallabhängigen Wohn- und Heizkosten – also um einen Montagsbetrag von rund 850 Euro. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht dies einem Netto-Stundenlohn von 4,89 Euro. Wenn man einmal in den Raum stellt, dass selbst eine Stundenlohn von 8 Euro zu niedrig ist, besteht zwischen diesem Lohn und 4,89 Euro pro Stunde immer noch ein ganz gewaltiger Abstand. Wenn Alt hier das Lohnabstandsgebot gefährdet sieht, kann dies zweierlei heißen:

    1. Er hält Stundenlöhne von weit weniger als 8 Euro für normale Erwerbseinkommen, an denen man sich bei der Bemessung der Grundsicherung ausrichten muss
    2. Er vergleicht keine Vollzeitjobs, sondern Teilzeitjobs mit der Grundsicherung

    Dies wäre jedoch grob fahrlässig, da bei Teilzeitjobs immer ein Problem mit dem Lohnabstandsgebot besteht – es kommt halt nur auf die monatliche Arbeitszeit an. Daher muss man bei der Berechnung auch von einem Vollzeitjob ausgehen, alles andere macht schlicht keinen Sinn.

  3. Risiko Altersarmut: Immer mehr Beschäftigte im Niedriglohnsektor
    Wer weniger als 2.500 Euro brutto pro Monat verdient, dem droht selbst nach 35 Jahren Vollzeitbeschäftigung Armut im Alter. Diese könnte zum Massenphänomen werden, denn immer mehr Beschäftigte müssen für weit weniger arbeiten. Laut einer aktuellen DGB-Studie rutschen inzwischen sogar sozialversicherte Vollzeitjobber in den Niedriglohnbereich.
    Quelle: DGB [PDF – 85.3 KB]
  4. Peer Steinbrück
    1. Peer Steinbrücks Netzwerk
      Um zu erklären, warum auch Freunde Steinbrücks bisweilen an seinem Gespür zweifeln, eignet sich das gut bezahlte Interview für den Geschäftsbericht des Baukonzerns Bilfinger Berger 2010. Nichts an dem Gespräch scheint verboten, nichts illegal. Es zeigt aber sehr gut, wie man ein Netzwerk nutzt.
      Das Gespräch behandelt in zehn Fragen und zehn Antworten das Thema PPP, auch ÖPP genannt. Es steht für Public Privat Partnership, zu Deutsch: Öffentlich-Private Partnerschaften. Gemeint ist damit, dass private Unternehmen wie Bilfinger im Auftrag von Kommunen öffentliche Einrichtungen bauen und betreiben. Die Kosten stottern die Auftraggeber dann in Raten ab.
      Ein sperriges Thema, doch Steinbrück ist firm darin. Er hat ÖPP maßgeblich vorangetrieben. So heißt es im Vorspann vor dem Interview im Bilfinger-Geschäftsbericht: “Peer Steinbrück hat sich als Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen und später als Bundesfinanzminister immer wieder nachdrücklich für ÖPP-Projekte eingesetzt.” Laut Geschäftsbericht 2011 setzte Bilfinger im Bereich “Building and Facility Services”, zu dem ÖPP gehört, rund 2,3 Milliarden Euro um.
      Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger
    2. Peer Steinbrücks peinliche Pleite mit dem „Blender“
      Frauenversteher, Kunstmäzen, Unternehmer, Autor – und jetzt Ex-Online-Berater des Kanzlerkandidaten: Der Österreicher Roman Maria Koidl ist eine schillernde Figur. Offenbar zu schillernd für Peer Steinbrück. Der SPD-Mann blamiert sich mit der Personalie….
      Quelle: Focus

      Anmerkung JB: Ein Hedge-Fonds-Manager als Online-Berater für Steinbrück? Das ist ja schon fast tragikomisch. Wo bleibt eigentlich Sascha Lobo, wenn die SPD ihn mal braucht?

    3. SPD plant Wahlkampf vor der Haustür
      Die deutschen Wähler können sich schon mal darauf einstellen, dass Peer Steinbrück eventuell an ihrer Wohnungstür klingelt. Offenbar ist der SPD jedes Mittel recht, um an Stimmen zu kommen. Abgeschaut haben sie die Strategie von Obama und François Hollande.
      Quelle: Frankfurter Rundschau

      Anmerkung JB: Einige wenige deutsche Wähler können sich in diesem Falle vor allem darauf einstellen, dass Peer Steinbrück mit einem gigantischen Medien-Tross im Schlepptau, der den schönen Vorgarten zetrampelt, an ihre Wohnungstür klingelt. Die Show ist alles und da Steinbrück nicht eben als volksnah gilt, darf man sich diesbezüglich schon jetzt fremdschämen. Andererseits muss man die SPDler, die zum „Wahlkampf vor der Haustür“ verdonnert werden, schon jetzt bedauern. Da müssen die armen Genossen Wahlkampf für einen Großkopferten machen, der mit der Form von Sozialdemokratie, die die Basis mehrheitlich vertritt, so gar nichts anfangen kann.

  5. Frankreich und die Ratingagenturen
    Frankreich steckt am Beginn eines Strukturwandels. Es muss seine Volkswirtschaft an veränderte Bedingungen in Europa und der Weltwirtschaft anpassen. […] In der Redaktion der Welt scheint man das neuerdings mit Beaujolais zu versuchen. Nun ist diese Attacke auf den französischen Etatismus bald wieder vergessen. Aber wieso muss man schon Ratingagenturen vor der Berichterstattung etwa in der Welt in Schutz nehmen? […]
    Allerdings ist es interessant, wie verkürzt etwa die Welt die Begründung von Moodys wiedergibt. Zwar ist in dem Artikel viel von den Strukturreformen die Rede. Allerdings unterschlägt die Welt alle Argumente, die dem Weltbild der Redaktion widersprechen. […]
    Im Gegensatz zur Darstellung der Welt argumentiert Moodys also keineswegs so eindimensional, wie es in der deutschen Debatte über Frankreich üblich ist. Frankreichs Problem ist nämlich keineswegs nur der Strukturwandel, sondern die Abhängigkeit von den Handelspartnern in Südeuropa. Die stecken seit Jahren in der Krise, ohne dass die deutsche Politik bisher eine einzige Idee formuliert hätte, wie das zu ändern wäre. Tatsächlich hat Deutschland nur eine Idee namens “Wettbewerbsfähigkeit”. Ansonsten hält die Bundesregierung die Depression als Dauerzustand für einen Ausweg aus der Krise. Nur hat Moodys Zweifel, ob diese Strategie Erfolg haben wird.
    Quelle: Wiesaussieht
  6. Robert Skidelsky – Ungleichheit tötet den Kapitalismus
    Es herrscht allgemeine Einigkeit darüber, dass die Krise der Jahre 2008-2009 durch exzessive Kreditvergabe der Banken verursacht wurde, und dass die Erholung dadurch erschwert wird, dass sich die Banken aufgrund ihrer “zerstörten” Bilanzen weigern, Kredite zu vergebenEine typische Geschichte, die von den Anhängern Friedrich von Hayeks und der Österreichischen Schule favorisiert wird, lautet wie folgt: Vor der Krise verleihen die Banken – dank der Bereitstellung übertrieben billigen Geldes durch die Zentralbanken, insbesondere die US-Federal-Reserve – mehr Geld an Kreditnehmer, als die Sparer eigentlich zu vergeben bereit gewesen wären. […]
    Diese Analyse erscheint plausibel, beruht aber auf der Annahme, die Verfügbarkeit von Krediten sei der Hauptfaktor für die Gesundheit der Wirtschaft: Durch zu viele Kredite werde sie ruiniert und durch zu wenige zerstört.
    Aber man kann die Dinge auch so betrachten, dass anstatt der Verfügbarkeit von Krediten die Kreditnachfrage der entscheidende wirtschaftliche Einflussfaktor ist. Immerhin erwarten Banken für die Kreditvergabe adäquate Sicherheiten, die vor der Krise durch steigende Hauspreise gegeben waren. Das Angebot an Krediten hing, anders ausgedrückt, von der Kreditnachfrage ab.
    Dies rückt die Suche nach den Ursprüngen der Krise in ein etwas anderes Licht. Weniger die aggressiven Verleiher waren schuld, sondern vielmehr die unvernünftigen oder verblendeten Kreditnehmer. Also stellt sich die Frage: Warum wurden so viele Kredite nachgefragt? Warum schoss vor der Krise das Verhältnis der Kredite zum Haushaltseinkommen in solche nie dagewesenen Höhen?
    Quelle: Project Syndicate
  7. Rien ne va plus
    Die EU schlittert noch tiefer in die Krise. Erst gestern hat sich die Eurogruppe als unfähig erwiesen, die seit Monaten überfälligen Hilfen für Griechenland freizugeben. Die Einigung scheiterte vor allem an Deutschland, das einen Schuldenschnitt ablehnt und keine tragfähige Alternative vorlegte. Morgen droht auch noch ein Scheitern des EU-Gipfels. Ratspräsident Van Rompuy forderte die Chefs schon mal auf, ein paar mehr Hemden einzupacken.
    Rien ne va plus. Dies ist der Eindruck, den die EU in diesen tristen Novembertagen vermittelt. Eigentlich wollte die Eurogruppe schon vor zehn Tagen die überfällige Hilfstranche an Griechenland freigeben. Doch man konnte sich nicht einigen. Gestern war wenigstens eine politische Erklärung erwartet worden, dass Athen sich auf seine Europartner verlassen kann. Wieder nichts. Wieder war es vor allem Bundesfinanzminister Schäuble, der sich verweigerte.
    Quelle: Lost in EUrope
  8. Schulden und Schuldige
    Die deutsche Bundesregierung, unterstützt von großen Teilen der deutschen Öffentlichkeit, beharrt darauf, dass jedes Mitgliedsland seine Verteidigung gegen die Spekulanten auf den Devisenmärkten selbst organisiert. Luxemburg, Finnland und Österreich teilen die deutsche Position…
    Warum werden einzelne Mitgliedsstaaten der Eurozone haftbar gemacht für die Folgen einer schrankenlosen Kapitalmobilität in der Europäischen Union?…
    Die von den Banken bevorzugte Sprachregelung wird auch von der Bundesregierung benutzt: Statt Eurokrise wird vorrangig von „Staatsschuldenkrise“ gesprochen, womit suggeriert wird, nicht die Banken, sondern die Staaten seien „schuld“ an der Krise. Der deutsche Begriff „Schuld“ vereint die beiden Bedeutungen von Schulden und Schuld…
    Das Argument, der deutsche Steuerzahler habe selbst Lohnverzicht geübt, legt nicht nur nahe, dass diese Opfer einen ökonomischen Sinn haben – sonst hätte man sie ja umsonst gebracht! Es impliziert auch, die anderen Länder hätten über ihre Verhältnisse gelebt. Von ihnen könnten daher auch Opfer verlangt werden…
    Wir müssen weiterhin in einem Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten und der Varietäten leben, aber wer die Staaten fiskalisch einhegen will, muss auch die privaten Akteure begrenzen, um die wirtschaftlichen Schieflagen zu vermeiden, die zu Arbeitslosigkeit und Armut führen. Wer einer Schuldenbremse für die Staaten das Wort redet, darf über eine Schuldenbremse für Private nicht schweigen. Ein demokratisch-föderales Europa muss die Kapitalmobilität ebenso streng und demokratisch kontrollieren wie die Staatshaushalte.
    Quelle: Gegenblende
  9. Ursula Engelen-Kefer: Alles nur Flickschusterei
    Im Kampf gegen die Altersarmut bietet auch die SPD nur Scheinlösungen. Nötig wäre ein Kurswechsel. Und die Spielräume dafür sind vorhanden […]
    Tatsächlich will die SPD bei ihrem „Renten-Parteitag“ am 24. November nach langen internen Querelen ein eigenes Konzept präsentieren. Allerdings muss sie dabei einen schwierigen Spagat leisten: Mit dem früheren Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat sie einen Kanzlerkandidaten auf den Schild gehoben, der sich bereits deutlich gegen den überfälligen Kurswechsel in der Renten- und Arbeitsmarktpolitik ausgesprochen hat. Keine Änderungen an der Rentenformel, das hat Steinbrück gerade noch einmal bekräftigt. Statt die Weichen neu zu stellen, verstricken sich die Sozialdemokraten in ihrer Rentenpolitik in Nebenkriegsschauplätze. Letztlich gilt: Ob Lebensleistungsrente à la von der Leyen oder Solidarrente von Sigmar Gabriel – beides wird kaum nützen, denn die Zugangshürden sind bei weitem zu hoch. […]
    Wenig überzeugend ist auch die im vorliegenden Entwurf des Alterssicherungsberichts der Bundesregierung verabreichte Beruhigungspille: Die Haushaltseinkommen der Rentner seien insgesamt erheblich höher, als aus der Rentenhöhe ablesbar sei. Dagegen betont das Statistische Bundesamt: „So viele Rentner wie nie brauchen Grundsicherung“. In den kommenden Jahren wird sich dies verschlimmern, es ist mit einem erheblichen Anstieg der Altersarmut zu rechnen. So belegen selbst Veröffentlichungen aus dem Bundesarbeitsministerium, dass man – nach heutigem Maßstab – auf Dauer mindestens 2.500 Euro brutto im Monat verdienen muss, um im Ruhestand nach 2030 eine gesetzliche Rente über der Armutsgrenze zu erhalten. Denn bis dahin – so steht es seit 2005 im Gesetz – wird das Rentenniveau auf 43 Prozent gesenkt. Niedriglöhner – rund ein Viertel der abhängig Beschäftigten – und 400-Euro-Jobber – rund 7,4 Millionen Menschen – können da kaum der Armut im Alter entrinnen. Die gerade von der schwarz-gelben Regierungskoalition beschlossene Ausweitung der 400- auf 450-Euro-Jobs wird die Armut bei Arbeit und im Alter weiter ausdehnen.
    Quelle: Der Freitag
  10. Manifest arm, was bedeutet das?
    Warum wir mehr als dringend eine Reform der Vermögensverteilung brauchen […]
    Zahlen und Fakten für Österreich
    In Österreich sind 500 000 Personen manifest arm und 1.000.000 armutsgefährdet. 300 000 haben im Winter nicht genug Geld für Heizmaterial. Spendenaktionen sind gut gemeint, lösen das Problem aber nicht nachhaltig.
    Durch die Inflation und die niedrigen Sparzinsen kommt es derzeit zu einer nachhaltigen Entwertung und damit teilweisen Enteignung auch kleiner Sparguthaben. Dies wirkt wie eine Vermögensteuer, allerdings ohne Freibeträge.
    Ein Einkommen, welches über dem Zehnfachen des Einkommens eines Facharbeiters liegt, ein Vermögen, welches über dem Zehnfachen des Vermögens, welches ein Facharbeiter im Laufe seines Lebens verdienen kann, kann nicht durch hochqualifizierte und/oder langdauernde Arbeit erklärt werden.
    Wer mehr als zehn Millionen Euro besitzt, kann von den Zinsen leben oder dieses Kapital in Form einer lebenslangen monatlichen Rente ausgeben und für seine Kinder und Kindeskinder vorsorgen. Die “Leistung” besteht dann in Gesprächen mit Anlage- und Vermögensberatern, wenn nicht ein Treuhänder auch diese Arbeit übernimmt.
    Ein allfälliges Imponierbedürfnis kann mit einem Vermögen von zehn Millionen Euro dauernd befriedigt werden.
    Es liegt nicht im Wesen der Demokratie, dass Einzelne große Vermögen anhäufen, da dies zu wirtschaftlicher und politischer Vorherrschaft führt.
    Quelle: derStandard.at
  11. Wohin geht die Reise, Wohlfahrtsstaat?
    Warum die Sozialpartnerschaft nicht umzubringen ist und wohin der Sozialstaat geht, erklärt der Historiker Wolfgang Maderthaner
    Unabkömmlich für die Gesellschaft, gut für die Menschen, gut für die Wirtschaft. Zu starr, zu langsam, zu verhabert: Über die Sozialpartnerschaft in Österreich lässt sich gut streiten. In der Nachkriegszeit eingeführt als Garant für sozialen Frieden und faire Bedingungen im wirtschaftlichen Gefüge, steht die Sozialpartnerschaft heute durchaus in der Kritik. In der Kritik jener, die nicht daran teilnehmen können; jener, die die langen Verhandlungen um Kollektivverträge beschleunigen wollen; jener, die dem Proporz ein Ende bereiten wollen.
    Im Gespräch mit derStandard.at erklärt der Historiker und Chef des österreichischen Staatsarchivs, Wolfgang Maderthaner, warum der Sozialpartnerschaft gerade in Österreich ein zentrale Bedeutung zukommt und was das alles mit Kapitalismus und der Krise zu tun hat.
    Quelle: derStandard.at
  12. Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen – Dritter Weg
    Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat die Revisionen der Kläger zurückgewiesen. Die Beeinträchtigung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts durch einen Arbeitskampf ist nicht ausnahmslos rechtswidrig. Das Recht der Evangelischen Kirche von Westfalen und ihrer diakonischen Einrichtungen aus Art. 140 GG iVm. Art. 137 Abs. 3 WRV, die eigenen Angelegenheiten zu ordnen und zu verwalten, ist funktional auf die Verwirklichung der Religionsfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG bezogen. Sein Schutzbereich umfasst auch die Entscheidung, die Arbeitsbedingungen der in der Diakonie beschäftigten Arbeitnehmer nicht mit Gewerkschaften durch Tarifverträge zu regeln, sondern entsprechend ihrem religiösen Bekenntnis einem eigenständigen, am Leitbild der Dienstgemeinschaft ausgerichteten Arbeitsrechtsregelungsverfahren zu überantworten. Das schließt die Befugnis ein, die Regelung der Arbeitsbedingungen einer paritätisch besetzten Arbeitsrechtlichen Kommission sowie einer Schiedskommission mit einem unparteiischen Vorsitzenden zu übertragen.
    Dieses – von staatlichen Gerichten nicht zu überprüfende – religiöse Bekenntnis kollidiert mit der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Koalitionsfreiheit einer Gewerkschaft, sofern sich die Religionsgesellschaft der Privatautonomie zur Begründung von Arbeitsverhältnissen bedient. Ein wesentlicher Zweck der geschützten Koalitionsbetätigungsfreiheit ist der Abschluss von Tarifverträgen zur Regelung der Mindestarbeitsbedingungen ihrer Mitglieder. Soweit die Verfolgung dieses Koalitionszwecks vom Einsatz bestimmter Mittel abhängt, werden diese vom Schutz des Grundrechts erfasst. Dazu zählen auch Arbeitskampfmaßnahmen, soweit sie funktional auf den Abschluss von Tarifverträgen gerichtet sind. Die Gewährleistungen des Art. 9 Abs. 3 GG sind allerdings nicht auf die Tarifautonomie beschränkt, sondern erfassen auch konsensuale Lösungen.
    Diese Grundrechtskollision haben staatliche Gerichte bei der Entscheidung über einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch einem schonenden Ausgleich nach dem Grundsatz praktischer Konkordanz zuzuführen. Bei einer hiernach vorzunehmenden Güterabwägung bestimmen sich auf Seiten der Religionsgesellschaft Maß und Gewicht der Beeinträchtigung nach ihrem Selbstverständnis. Hiernach führt ein Arbeitskampf zur Erzwingung eines Tarifvertrags zur Auflösung der Dienstgemeinschaft. Er beeinträchtigt in schwerwiegender Weise das diakonische Wirken und beschädigt die Glaubwürdigkeit der Kirche. Demgegenüber bewirken der Ausschluss tarifautonomer Arbeitsrechtssetzung und eines Arbeitskampfes zu deren Erzwingung eine substanzielle Beschränkung des Koalitionsbetätigungsrechts einer Gewerkschaft. Zudem werden ihre Möglichkeiten zur Mitgliederwerbung, die für den Fortbestand einer Gewerkschaft unerlässlich ist, ganz erheblich gemindert.
    Die Gewichtung dieser grundrechtlich geschützten Belange zur Herstellung praktischer Konkordanz lässt ein Zurücktreten der Rechte einer Gewerkschaft nur zu, sofern diese sich innerhalb des Dritten Weges noch koalitionsmäßig betätigen kann, die Arbeitsrechtssetzung auf dem Dritten Weg für die Dienstgeber verbindlich ist und als Mindestarbeitsbedingung den Arbeitsverträgen auch zugrunde gelegt wird.
    Quelle: Bundesarbeitsgericht

    Anmerkung: Siehe dazu die Meldungen von ver.di, der katholischen und der evangelischen Kirche sowie Kommentare und eine Presseschau auf LabourNet .
    Siehe auch: „Urteil zu Arbeitskampf in Kirchen: Ein bisschen streiken ist erlaubt Ein schaler Sieg für die Gewerkschaft Ver.di: Mitarbeiter von Kirchendürfen auch in Zukunft nur ausnahmsweise streiken, urteilt das Bundesarbeitsgericht.“ Artikel von Christian Rath in der TAZ vom 20.11.2012 „Und wieder siegt die Kirche – Das Urteil des höchsten deutschen Arbeitsgerichts ist kein Erfolg für die Beschäftigten und die Gewerkschaft Ver.di. Grundsätzlich haben die Richter nicht am Dritten Weg der Kirchen gerüttelt.“ Kommentar von Eva Völpel in der taz vom 21.11.2012 „Bundesarbeitsgericht bestätigt Streikrecht in der DiakoniE“ „Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sieht sich in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen bestätigt. „Damit ist das von der Diakonie beantragte Streikverbot vom Tisch. Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft können sich auf die Koalitionsfreiheit und damit auf das Streikrecht berufen, weil der Dritte Weg unzureichend ist“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am Dienstag in Erfurt…“ Pressemitteilung von ver.di vom 20.11.2012. „Bundesgericht mahnt Kirchen und Gewerkschaften zu Zusammenarbeit Meldung beim Evangelischen Pressedienst vom 20.11.2012. Aus dem Text: „…Der Präsident des diakonischen Bundesverbandes, JohannesStockmeier, indes sieht das kirchliche Arbeitsrecht durch das Urteilgestärkt: «Das bestehende System des Dritten Weges hat eine dicke Unterstreichung erfahren.» Er erklärte die BAG-Entscheidungen, dass die Revisionen von Diakonie und Kirche zurückgewiesen wurden, damit, dass es sich in den verhandelten Streitfällen um «atypische Einzelfälle» gehandelt habe….“>> Gemeinsam sind wir stark>> „Gestern war ein guter Tag für die Kirche und ihre Caritas: der ersteSenat des Bundesarbeitsgerichts hat in Erfurt entschieden, dass Streik und Aussperrung in kirchlichen Einrichtungen nicht zulässig sind, wenn der Dritte Weg konsequent eingehalten wird. Erst die ausführliche Urteilsbegründung, die voraussichtlich in einigen Monaten vorliegt, wird die Argumente im Einzelnen deutlich werden lassen. Doch eines kann jetzt schonfestgestellt werden: Die Dienstgemeinschaft lebt vom Konsens, nicht von einem Recht auf Streik und Aussperrung…“ Kommentar von Peter Neher,Präsident des Deutschen Caritasverbandes, auf katholisch.de vom 21.11.2012 “Punktsieg für die Gewerkschaften” Presseschau Streikrecht in der Frankfurter Rundschau vom 21.11.2012 Thema Kirche – Ein Special bei der Wirtschaftwoche.

    passend dazu: Gott hat hohe Nebenkosten
    Bernadette K. wurde als Leiterin eines katholischen Kindergartens entlassen, weil sie sich von ihrem Mann trennte und zu einem neuen Partner zog. Ehebruch. Ein Verstoß gegen die Loyalität zur ihrem Arbeitgeber, hatte die Kirche entschieden und ihr gekündigt. Wie Bernadette K. arbeiten weit über eine Million Menschen in sozialen Einrichtungen für die Kirchen – in Kindergärten, Krankenhäusern, Schulen und Altenheimen. Sie alle unterliegen einem besonderen Arbeitsrecht.
    Doch wo Kirche draufsteht, ist häufig vor allem Staat drin. Denn für die christlichen Einrichtungen zahlt zum größten Teil die Allgemeinheit. Der Kindergarten, in dem Bernadette K. arbeitete, wird zu 100 Prozent aus öffentlichen Geldern finanziert. Bei Caritas und Diakonie finanziert die Kirche selbst nur noch etwa zwei Prozent des Etats, 98 Prozent trägt die Gesellschaft. Die Allgemeinheit zahlt Milliardenbeträge, aber sie hat nichts zu sagen. Wie kommt es zu diesen Summen? Und wofür gibt die Kirche das eigene, das Kirchensteuer-Geld aus?
    Autorin Eva Müller machte sich auf die Suche. Sie sprach mit Bernadette K. und den Kirchenvertretern, die ihr kündigten, und sie zeigt an weiteren Beispielen aus dem ganzen Land, welche Sonderrechte die Kirche hat, woher die Kirche ihr Geld bekommt und was sie damit macht.
    Quelle: Das Erste

    Sendetermin: Mo, 26.11.12, 22:45 Uhr, Das Erste

  13. Edeka und der „ehrbare Kaufmann“
    An die Meldungen über Dumpinglöhne im Einzelhandel hat man sich fast schon gewöhnt. Vor ein paar Jahren hießen die „prominentesten“ schwarzen Schafe in der Branche noch Lidl und KiK. Doch während sich in diesen Unternehmen infolge der gewerkschaftlichen Kritik und des öffentlichen Drucks einiges zum Besseren verändert hat, treten nun neue Akteure auf den Plan. Die beiden größten Lebensmittelhändler hierzulande, Edeka und Rewe, betreiben seit geraumer Zeit eine Politik der Privatisierung von Märkten. ver.di hat jetzt in einer aktuellen Broschüre (Schöne neue Handelswelt!?) nachgewiesen, dass diese Übergabe von Filialen meist als Mittel eingesetzt wird, um Lohndumping zu betreiben. Im Fokus steht dabei vor allem der Marktführer Edeka.
    Quelle: ver.di b+b
  14. Bombengeschäft am Bodensee
    Minen, Panzer und Raketen? Hier doch nicht. Nicht in dieser scheinbar heilen Welt von sauber geweißelten Orten und Segelbooten vor malerischer Alpenkulisse. Doch die Bodenseeregion ist einer der wichtigsten Rüstungsstandorte in Deutschland. Hier werden Waffen produziert, die anderswo töten. Und kaum einer spricht darüber.
    Die Abendsonne färbt den Bodensee am Überlinger Ufer blutrot. Die Fachwerkhäuser rund um das Münster verströmen diesen Hauch von Idylle, den Urlauber so schätzen. Es ist November, Spätherbst am Bodensee. Touristen verirren sich nun selten in die Gassen, Überlingen gehört wieder den Bewohnern. Wer vom Tourismus lebt, überwintert. Die anderen sind froh, dass sie bei Diehl oben am Berg Arbeit haben. Bei Diehl Defence, wo Minen, Zünder, Granaten und modernste Raketen zusammengebaut werden, eben alles, was kracht und explodiert, was Menschen zerfetzt und Leben zerstört.
    Doch darüber redet man hier nicht so gerne. Schließlich ist Diehl der größte Gewerbesteuerzahler in der 22 000-Einwohner-Stadt, sorgt für Arbeitsplätze neben Tourismus und Landwirtschaft, sponsert Vereine und Kulturveranstaltungen. Bringt Glanz in die Provinz, wenn etwa der Verteidigungsminister den Waffenproduzenten am Ort besucht. Pazifisten findet man in Überlingen selten.
    Quelle: Kontext:Wochenzeitung
  15. Fall Mollath – Das Schweigen der Banker
    Kein Gericht und kein Gutachter glaubte Gustl Mollaths Berichten über Schwarzgeldgeschäfte von HVB-Mitarbeitern. Er landete in der Psychiatrie. Die Hypo-Vereinsbank wusste seit Jahren, dass viele Geschichten von Mollath stimmen – und tut bis heute so, als ginge sie das alles nichts an. Eine Spurensuche.
    Quelle: Süddeutsche Zeitung
  16. Ex-IG-Metall-Landeschef geht zu ThyssenKrupp
    Beim Stahlkonzern ThyssenKrupp steht eine ungewöhnliche Personalie an: Der frühere Chef der IG Metall in Nordrhein-Westfalen, Oliver Burkhard, wird Personalvorstand. Er übernimmt den Posten in schwierigen Zeiten.
    Quelle: SPIEGEL Online

    Anmerkung JB: Nicht nur Politiker, auch Gewerkschafter nutzen gerne die Drehtür.

  17. Eine Vereinheitlichung der Strukturen im Bildungswesen ist überfällig
    Forderungen für den Primarbereich
    Gemeinsame Erklärung von Bundeselternrat, Grundschulverband, Allgemeiner Deutscher Schulleitungsverband
    Quelle: bildungsklick
  18. Publizist Henryk M. Broder beschimpft Uni-Sprecher
    Erst Presseanfrage, dann Strafanzeige? Nach einem im Ton unfreundlichen E-Mail-Wechsel erwägt der Sprecher der Uni Münster, Norbert Robers, eine Anzeige gegen den Publizisten Henryk M. Broder zu stellen. Broder hatte ihn in einer seiner Mails eine “selbst ernannte Knalltüte” genannt. Robers konterte.
    Quelle 1: Münstersche Zeitung
    Quelle 2: Der Mailwechsel

    Anmerkung JB: Und wieder einmal zeigt Broder seinen wahren Charakter und beweist einmal mehr, wessen Geistes Kind er ist. Wahrscheinlich kannte Herr Robers diese Seite Broders noch nicht, ansonsten hätte er sich erst gar nicht auf eine Kommunikation mit diesem komplexbeladenen Schmierfinken eingelassen. Vor drei Jahren hatte Broder sich schon einmal in einem Mailwechsel mit dem Grünen-Politiker Boris Palmer bis auf die Knochen blamiert.

  19. Neue Podcasts aus den NachDenkSeiten

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