Die Studiengebührenbefürworter machen wieder mobil
In Hessen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und dem Saarland wurden nach Wahlniederlagen von CDU und FDP, die Studiengebühren wieder abgeschafft. Nur noch in Bayern und Niedersachsen werden die Studierenden zur Kasse gebeten. Nun droht sogar noch in Bayern ein Volksbegehren dagegen.
Doch die Befürworter, z.B. die CDU und die FDP in NRW, holen nun vereint mit der in NRW gebührenfrei zu ihrem Doktortitel gelangte Bundesbildungsministerin Annette Schavan zum Gegenangriff aus. Angebliche wissenschaftliche Unterstützung erhalten sie nun von zwei Bochumer Ökonomen, die unter dem Buchtitel „Die Studiengebührenlüge – Wie die Republik Bildung vernichtet und die Armen abzockt“ ein reißerisches Plädoyer für die Studiengebühr abgegeben haben. Dabei gießen sie nur alten, abgestandenen Wein in neue Schläuche. Von Wolfgang Lieb
Entsprechend der für neoliberale Ökonomen typischen kapitaltheoretischen Sichtweise auf das „Humankapital“, das sich mit Bildung akkumulieren soll, rechnen sie – wie oft eigentlich noch? – vor, dass Akademiker einen Einkommensvorteil gegenüber Nichtstudierten erzielten und dass – wie das schon so oft als Karikatur gezeichnet wurde – die Arzthelferin das Medizinstudium des Sohnes ihres Chefs finanziere. Gebührenfreiheit bedeute Umverteilung von Unten nach Oben, so der Professor für „Human Resource Management“ (!), Stefan Winter, an der Ruhr-Uni Bochum.
Er meint wohl, dass kalter Kaffee besser schmeckt, wenn er nicht nur einmal sondern mehrfach wieder aufgewärmt wird. Diese ungenießbare Brühe wird nun schon seit Jahren immer wieder aufgetischt, wenn es galt bildungsbenachteiligte Schichten oder Wählerkreise aus der Facharbeiterschaft gegen die Studiengebührenfreiheit aufzuwiegeln.
Die Behauptung Studiengebühren schafften mehr „Verteilungsgerechtigkeit“ hat nun schon vor fast zwei Jahrzehnten einmal der Erlanger Finanzwirtschaftler Karl-Dieter Grüske in die Debatte eingebracht (Karl-Dieter Grüske, Verteilungseffekte der öffentlichen Hochschulfinanzierung in der Bundesrepublik Deutschland, in: Reinar Lüdeke (Hg.), Bildung, Bildungsfinanzierung und Einkommensverteilung II. Schriften des Vereins für Socialpolitik, NF Bd.221/II, Berlin 1994, S. 71 – 147.) Seine Studie wurde zwar zwischenzeitlich schon mehrfach widerlegt (Bernhard Nabe und Roman Jaich, Bildungsfinanzierung in Deutschland, Kassel 2002; siehe auch: Richard Sturn und Gerhard Wohlfahrt, Umverteilungswirkungen der öffentlichen Hochschulfinanzierung in Deutschland. Zusammenfassung eines Gutachtens im Auftrag des Deutschen Studentenwerks, Graz 2000)
Doch selbst wenn es richtig wäre, „dass auch sämtliche Akademiker, die später in die TOP-Liga der Einkommensbezieher vorrücken, ihr Studium auf Kosten der Allgemeinheit geschenkt bekommen“, so wäre diese Aussage entweder trivial oder allenfalls ein weiteres Beispiel für ein sozial ungerechtes Steuersystem.
Trivial wäre das Argument deshalb, weil für viele öffentliche Leistungen gilt, dass sie von geringer Verdienenden mitfinanziert werden, ohne dass diese von ihnen in Anspruch genommen würden: Das fängt bei den polizeilichen Sicherheitsmaßnahmen für Spitzenverdiener an, geht über Opernhäuser und hört bei den Forschungssubventionen für Großunternehmen nicht auf. Wer „den Staat“ nur für das bezahlen will, wofür er eine unmittelbare Gegenleistung erhält, will weg von der Errungenschaft des „Steuerstaats“ und hin zum „Gebührenstaat“. Im „Gebührenstaat“ zahlt jeder nur die Leistung, die er in Anspruch nimmt – sofern er sie bezahlen kann. Ein sozialer Ausgleich über eine Steuerprogression findet im nicht mehr statt. Der „Gebührenstaat“ heißt Verteilung und Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen nach der „Primärverteilung“, also nach den bestehenden Vermögens- und Verteilungsverhältnissen.
In der Bildungspolitik, wo es ja um die Verteilung der Chancen der zukünftigen Generation geht, wo also wenigstens nicht schon die Zukunftschanchen für junge Leute vom „Geldbeutel“ der Eltern abhängig sein sollten, kann oder sollte es jedenfalls nicht von den bestehenden Vermögensverhältnissen abhängen, ob jemand seine Bildungschancen bezahlen kann oder nicht.
Sollte es tatsächlich so sein, dass ein besser verdienender Akademiker die öffentlichen Kosten für sein Studium nicht über seine später abzuführende (Einkommens- oder Ertrags-) Steuer refinanziert, dann hieße das schlicht, dass er im Vergleich zum geringer verdienenden Nichtakademiker zu wenig Einkommens- oder Vermögensteuern bezahlen muss.
Es wäre dann jedenfalls erheblich gerechter, um ein Vielfaches einfacher und weniger aufwändig, den bisherigen Spitzensteuersatz zu erhöhen, statt über ein teures zusätzliches Verwaltungsverfahren eine Studiengebühr in gerade in der Lebensphase eines jungen Menschen einzutreiben, wo er jedenfalls nicht viel verdient oder noch nicht viel verdient hat. Das bedeutete nämlich einen weiteren Bruch des „Generationenvertrages“.
Verteilungs- und Chancengerechtigkeit würden im Übrigen viel direkter dadurch erreicht, wenn man die Förderung der Kinder von Geringverdienern so attraktiv machte, dass sie – wenn man schon so rechnen will – wenigstens bis zu ihrem Anteil an der Finanzierung der Hochschulausbildung auch an den Hochschulen vertreten wären. Besser wäre natürlich noch, wenn alle Einkommensschichten einigermaßen gleich repräsentiert wären.
Mit Studiengebühren hätte die Tochter der vielzitierten „Arzthelferin“ jedenfalls eine noch viel höhere Finanzbarriere für ein Studium zu überwinden.
Über diese harten Tatsachen hilft auch die Schönrederei über die sog. „nachgelagerte Studiengebühr“ nach „australischem Vorbild“ nicht hinweg.
Ist Australien wirklich ein Vorbild?
Australien (wie übrigens Großbritannien auch) ist ein Beispiel dafür, wie Studiengebühren zunächst einmal in überschaubarer Höhe (1.800 Australische Dollar) eingeführt wurden und, nachdem die Tür erst einmal aufgestoßen wurde, nahezu Jahr für Jahr angehoben wurden, und derzeit zwischen 6.000 und 8.000 Australische Dollar pro Semester betragen. (Ausländer zahlen das Doppelte).
Im australische Modell Higher Education Contribution Scheme (HECS) sind die sozialen Verzerrungen ganz offensichtlich: Man kann nämlich die Gebühr vorab bezahlen und bekommt einen „upfront-payer“-Rabatt um bis zu 25%, diejenigen, die nicht über das dafür nötige Einkommen (ihrer Eltern) verfügen, müssen ihre Schulden nach dem Studium in voller Höhe und dazu noch verzinst abtragen.
Die Finanzsituation an den dortigen Hochschulen ist im Übrigen nicht besser geworden, im Gegenteil, “Students pay more, universities get less, the goverment pockets the difference”, so lautet die Parole der australischen Studierenden.
Ist die nachgelagerte Gebühr sozial gerechter?
Wer meint, dass die sog. „nachgelagerte Gebühr“ – also die Rückzahlung eines Kredites nach dem Studium – die Geldbarriere wegnähme, sollte sich daran erinnern, dass in der Regierungszeit Kohl das Bafög auf Darlehen umgestellt wurde; das führte von 1982 –2000 zu einem Rückgang des Anteils der Studierenden aus sog. „bildungsfernen Schichten“ von 23 auf 13%, der Anteil der einkommensstarken Herkunftsgruppen stieg entsprechend von 17% auf 33%.
Auch gegen eine „nachgelagerte Gebühr“ spricht:
- Mit den aufgelaufenen Darlehensschulden wäre die Benachteiligung von Studierenden aus niedrigeren Einkommensverhältnissen nicht etwa aufgehoben, sondern nur als Start- und Einkommensnachteil in die Berufsphase fortgeschrieben. Wer reiche Eltern hat, startete ohne Hypothek.
- Wer behauptet, dass eine Darlehensschuld von 30.000 bis 40.000 Euro nach dem Studium keine Bildungsbarriere darstellt, offenbart ein typisches „Oberschichtendenken“. Es ist nachweislich so, dass auf Grund des niedrigeren Einkommens in statusniedrigeren Familienverhältnissen das Risiko und die Kosten eines Studiums höher eingeschätzt werden als in statushöheren und meist zugleich auch vermögenderen. Es ist nicht verwunderlich, dass bei besser Verdienenden „der Apfel nicht weit vom Stamm“ fallen soll, in solchen Familien droht bei einer Entscheidung gegen das Studieren ein aktueller Statusverlust. Ärmere stehen bei dieser Frage vor dem Risiko, ob ein Studium tatsächlich zu einem Statusgewinn führt.
Für die Unterschichten ist das eine hohe sozialpsychologische Hypothek. Zumal, wenn man einmal die Perspektive eines 19 oder 20-jährigen einnimmt, der als Erster in der Familie ein akademisches Studium anstrebt und seine Eltern vielleicht sogar noch von der Sinnhaftigkeit überzeugen muss. Für diesen Jugendlichen ist – trotz BaFöG – nicht nur die Finanzierung seines Lebensunterhalts während eines Studiums eine hohe Hürde, die Studiengebühr (oder eine Schuldenaufnahme) aber eine kaum überwindbare Barriere.In England hat die Darlehensregelung sogar zu dem paradoxen Ergebnis geführt, dass die Wohlhabenderen das Darlehen eher in Anspruch nehmen, während diejenigen, die Geld brauchten, lieber zusätzlich zum Studium arbeiten, um keinen Kredit in Anspruch nehmen zu müssen.
- Bildungskredite benachteiligen in besonderer Weise Frauen. Die Rückzahlungsverpflichtungen vor dem Hintergrund nach wie vor schlechterer Einkommenserwartungen von Frauen oder deren (biologisch und kulturell bestimmte) Unterbrechung der Erwerbstätigkeit in der „Kindererziehungsphase“ haben für weibliche Studierwillige einen noch höheren Abschreckungseffekt als bei männlichen. Die Einführung von Studiengebühren ist zudem kinderfeindlich, weil sie unter gegebenen Geschlechterrollen vor allem bei Frauen dazu führen, dass wegen der Rückzahlungsverpflichtungen der Kinderwunsch vermutlich noch weiter zurückgestellt wird, als das ohnehin bei Akademikerinnen der Fall ist.
- Mit einem umfassenden Studentendarlehenssystem würden allenfalls der Kreditwirtschaft ein weiteres Milliardengeschäft mit Studierenden eröffnet – womöglich gar mit staatlicher Ausfallbürgschaft.
- Mit einem so genannten “umgekehrten Generationenvertrag” würde der bisherige noch einigermaßen funktionierende Generationenvertrag an einer weiteren Stelle aufgekündigt. Umso berechtigter könnten die gebührenzahlenden Studierenden fragen, warum sie den kostenlos studiert habenden Altakademikern ihre hohen Renten finanzieren sollten.
Die „nachgelagerte Gebühr“ ist also nicht nur eine nach hinten verschobene, aber dafür umso höhere soziale Barriere für ein Studium, sie ist darüber hinaus ein schwerer Rückschlag für die Aufholjagd junger Frauen bei der Bildungsbeteiligung.
Solange die Studienanfängerquote in Deutschland vergleichsweise so niedrig liegt und solange es um die soziale Chancengleichheit bei uns so schlecht steht, ist jeder – auch von den in dieser neuen Streitschrift für die Studiengebühren geforderte – „negative Anreiz“ durch eine Erhöhung der Studienkosten, auch über „nachgelagerte Studiengebühren“ ein Irrweg.
Nach einer Umfrage im letzten Jahr stieg die Ablehnung einer Studiengebühr in Bayern auf 74%. Man darf also auf das Volksbegehren im Süden gespannt sein. Und ob es in Niedersachsen noch Studiengebühren geben wird, zeigt sich im Januar 2013 nach der Landtagswahl. Vielleicht sollten die Oppositionsparteien im Nordwesten sich im Wahlkampf an den Wahlsiegern in denjenigen Ländern orientieren, die die Studiengebühren wieder abgeschafft haben.