Quotensturm im Genderwasserglas
Es kommt selten vor, dass die im Bund regierenden Koalitionsparteien CDU, CSU und FDP in einem Punkt derart über Kreuz liegen, dass es innerhalb der Koalition eine offene Rebellion gibt, der Fraktionszwang in Frage gestellt wird und die FDP in einem „Brandbrief“ (Zitat: BILD) die Kanzlerin auffordert, ein schrödersches Basta! zum Besten zu geben. Doch wer nun denkt, es ginge bei diesem Streit um bedeutende Dinge wie die Zukunft Europas, die gesetzliche Rente oder den boomenden Niedriglohnsektor, der irrt gewaltig. Die Herren und Damen Koalitionäre zoffen sich stattdessen lieber bis aufs Blut um die Frage, ob Deutschlands börsennotierte Unternehmen genug Frauen in ihren Aufsichtsräten haben. Dies ist nicht nur ein Luxusproblem, sondern auch ein Elitenproblem, das an der Lebenswirklichkeit von 99,9% der Menschen komplett vorbeigeht und noch nicht einmal viel mit Gleichberechtigung zu tun hat. Ein Kommentar von Jens Berger.
„Geschlechtergerechtigkeit ist ein Gebot, das es endlich umzusetzen gilt“, so heißt es vollmundig in der sogenannten „Berliner Erklärung“. Das klingt freilich erst einmal vernünftig. Doch wer hinter dieser vielversprechenden Forderung, die von verschiedenen Parlamentarierinnen und einer Lobbyvereinigung aus „Frauen in Führungspositionen“ aufgestellt wurde, einen progressiven Schritt in Richtung Gleichberechtigung vermutet, der irrt gewaltig. Da man(n) mit der Abgabe der Privilegien ja irgendwo anfangen muss, konzentriert sich die Berliner Erklärung einzig und allein auf die Einführung einer Frauenquote bei den Aufsichtsräten großer Unternehmen und diskreditiert damit den vermeintlich hehren Anspruch. Es ist verständlich, dass „Frauen in Führungspositionen“ gerne in den Aufsichtsräten sitzen würden. Wer den Initiatorinnen daher eher egoistische denn altruistische Motive unterstellt, wird sicher nicht vollkommen daneben liegen.
Um was geht es eigentlich bei der Berliner Erklärung, die unverkennbar das Muster für die aktuell (lediglich) in Politikerkreisen lebhaft diskutierte Gesetzesinitiative der Länder Hamburg und Brandenburg darstellt? In der Belle Etage der Deutschland AG riecht es immer noch mehr nach Testosteron als nach Chanel No. 5. In den mitbestimmten börsennotierten Unternehmen der Republik sind lediglich 12,7% der Aufsichtsratsmandate mit Vertretern des weiblichen Geschlechts besetzt. Das ist zweifelsohne erschreckend wenig. Da die Aufsichtsratsposten bei Unternehmen, die unter die Mitbestimmungsgesetze fallen, zur Hälfte von den Arbeitnehmern und zur Hälfte von der Kapitalseite, also den Unternehmenseignern bestimmt werden, lohnt sich auch hier ein Blick auf die unterschiedlichen Seiten. Während die Arbeitnehmer immerhin 20,6% Frauen entsenden, sind nur verschwindend geringe 7,8% der Vertreter der Kapitalseite weiblichen Geschlechts – und somit nur geringfügig mehr als im Maurerhandwerk mit seiner Frauenquote von 0,2%.
Sicher, man kann sich dafür einsetzen, dass bei der Besetzung der Kontrollgremien der Großkonzerne in Zukunft nicht nur nach Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern auch nach Männlein und Weiblein unterschieden wird. Dabei gibt es jedoch wahrlich dringendere Probleme, über die man sich den Kopf zerbrechen könnte – auch bei der Frage der Besetzung von Aufsichtsräten. Die Frage, ob aktive oder ehemalige Politiker ein Aufsichtsratsmandat in einem Unternehmen wahrnehmen dürfen, das im erweiterten Entscheidungsbereich der politischen Arbeit steht bzw. stand, ist beispielsweise eine Frage, der die Politik dringend nachgehen sollte, es aber nicht tut – auch hier darf man den Herren und Damen Parlamentarier durchaus egoistische Motive unterstellen. Weiterhin stellt sich auch die Frage, ob das deutsche Mitbestimmungssystem, bei dem sich Konzerne durch personelle Überschneidungen zwischen Vorstands- oder Aufsichtsratsposten in mehreren Unternehmen oft verflechten, wirklich im Sinne der Allgemeinheit ist. Der ehemalige Henkel-Manager und heutige Aufsichtsratsvorsitzende der Telekom, Ulrich Lehner, sitzt beispielsweise gleich in den Kontrollgremien von zehn deutschen Großkonzernen. Da fragt man sich, wie er Interessenkonflikten aus dem Weg gehen will. Die Frage, ob Lehner nun Ulrich oder Ulrike heißt, ist da eher sekundär.
Die Bürger sehen es natürlich gerne, wenn Politiker sich nicht dem Fraktionszwang unterwerfen wollen und ihr eigenes Gewissen über die Fraktionsdisziplin stellen. Die Frage, wer als Vertreter des Großkapitals in den erlauchten Kreis der Vorstände der Großkonzerne entsandt wird, tangiert die Mehrheit der Bürger jedoch nicht. Ob die Aktionärsversammlung der Siemens AG nun Lord oder Lady Vallance of Tummel in den Aufsichtsrat entsendet, dürfte der alleinerziehenden Krankenschwester herzlich egal sein. Es gäbe zahlreiche Gesetzesinitiativen, mit denen man die geschlechterspezifische Benachteiligung wirkungsvoll lindern könnte, die Frage nach einer Frauenquote in den Aufsichtsräten der Großkonzerne gehört jedoch sicher nicht dazu.
Es ist jedoch bezeichnend für den Zustand unserer Demokratie, dass sich unsere gewählten Vertreter nicht über Fragen streiten, die mit der Lebenswirklichkeit der Bürger zu tun haben, sondern stattdessen in anderen Sphären schweben und sich ihren Kopf über Fragen zermartern, die bestenfalls eine kleine selbsternannte Elite beschäftigen. Ein besonders abstoßender Aspekt dieser Emanzipationsgroteske ist, dass die ganze Diskussion unter dem Fähnlein der „Frauenpolitik“ geführt wird. Die Frage, welches Geschlecht die Aufsichtsräte der börsennotierten Unternehmen haben, hat mit Frauenpolitik ungefähr so viel zu tun, wie die Frage, ob in Schloss Bellevue rote oder gelbe Brokatvorhänge das präsidiale Schlafzimmer vor dem gleißenden Licht der Realität schützen, etwas mit Wohnungsbaupolitik zu tun hat. Sollte die schwarz-gelbe Koalition wirklich – wie es die FDP unglaubwürdig unkt – an dieser Frage zerbrechen, wäre dies symptomatisch für deren geistigen Zustand. Aber diesen Gefallen wird uns die Politik leider nicht tun.