Korrektur eines Hinweises vom 20.07.06 auf ein Urteil des Bundessozialgerichtes:
Wer unentgeltlich arbeitet, um Berufserfahrungen zu sammeln und um seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern soll kein Alg II bekommen.
Unter dieser Überschrift hatten wir auf eine kleine Meldung in der taz verwiesen. Mehrere unserer aufmerksamen Leser haben uns darauf hingewiesen, dass sich dieses Urteil auf Alg I- und nicht auf Alg II-Empfänger bezieht. Wir bleiben zwar bei unserer Meinung, dass dieses Urteil absurd ist, aber wir korrigieren gerne, weil wir die Ansicht eines unserer Leser teilen:
Die Verunsicherung bei Arbeitslosen ist aufgrund der ständigen so genannten Nachbesserungen der Sozialgesetzgebung und aufgrund der Willkür so mancher ARGE ohnehin schon so groß, dass man sie nicht noch durch ungenaue Meldungen vergrößern sollte.