Leserbriefe zu “Wie demokratische Grundprinzipien durch Koalitionsverträge ausgehebelt werden – ein Déjà-vu in Dauerschleife“ und „Kampf gegen die Meinungsfreiheit! Neuer Koalitionsvertrag ist eine Zumutung für die Demokratie“

Ein Artikel von:

Lutz Hausstein analysiert in seinem Beitrag, welchen Einschränkungen beim Abstimmungsverhalten Abgeordnete im Bundestag unterworfen sind. Zum einen haben sie sich dem Fraktionszwang zu beugen, wenn sie nicht ins berufliche Abseits geraten wollen, zum anderen werden „wechselnden Mehrheiten“ in sämtlichen Koalitionsverträgen seit Jahren ausgeschlossen. Das bedeutet, „dass die Fraktionen der Regierungsparteien einheitlich abstimmen müssen“. Damit wird das freie Mandat und damit auch unsere Demokratie zur reinen Makulatur. Marcus Klöckner beleuchtet in seinem Artikel, warum auch die Meinungsfreiheit, eine zentrale Säule einer jeden Demokratie, im neuen Koalitionsvertrag einmal mehr eingeschränkt wird. Die „Politik im Verbund mit gefälligen Experten und Medienvertretern“ schränkt unter dem Deckmantel „Kampf gegen Desinformation“ Meinungsfreiheit immer mehr ein, um eigene Interessen durchzusetzen. Herzlichen Dank für Ihre Zuschriften! Die nun folgende Auswahl der Leserbriefe hat Ala Goldbrunner für Sie zusammengestellt.


1. Leserbrief

Lieber Albrecht,

ich bin nicht ganz sicher, ob Lutz Hausstein mal Demokratie von innen erlebt hat, sein Beitrag streift nur die Äußerlichkeiten, indem er Verfassung und Verfassungswirklichkeit am Beispiel des Art. 38 GG gegeneinander ausspielt. Das ist zu wenig. Zum einen übersieht er die Wirkmacht des Art. 21 GG: die Parteien wirken danach “mit” , aber in Wirklichkeit haben sie längst die Binnenmacht erlangt, deren sich die Aussenmacht – das Kapital – bedient, um den Staat nach ihrem Gusto zu gestalten, während sich das Kapital längstens hinter den Schleier des Privatrechts unangreifbar zurückgezogen hat. Das ist der installierte makroökonomische Bereich, dem sich der frei gewählte Abgeordnete unterwirft. Zum zweiten gilt in der Mikroökonomie des Abgeordneten auch noch das schuldrechtliche Gesetz des “do ut des“ [Anm.d.Red.: lateinisch für ‚ich gebe, damit du gibst‘]. Selbst als unabhängiger Abgeordneter bin ich doch auf das Zutrauen und die Gunst meiner Kollegen bei eigenen Initiativen – grosse Anfragen, Anträge, Gesetzentwürfe – angewiesen, sie erwarten das umgekehrt doch auch von mir bei ihren Anliegen. Zum dritten gehört dazu auch die Erkenntnis, daß wir ungeübt sind in Sachen “Demokratie”, die uns nach den unglücklichen Erfahrungen der Weimarer Republik nach 1945 übergestülpt worden ist; wir haben sie nicht mit unserem Blut erstritten, nie eine bürgerliche Revolution erfolgreich mit “nein” geführt. Deshalb gefällt dem Volk, dem “Souverän” der Widerspruch nicht; die Sehnsucht nach Eindeutigkeit – ein Reich, ein Volk, ein Führer – ist daher genetisch in uns mehrheitlich angelegt. Parteien, die erfolgreich sein wollen, vermeiden deshalb um jeden Preis – auch den des Verfassungsbruchs – Zerstrittenheit. Und ich will ja auch wieder erfolgreich sein; deshalb kann ich mir in der Fraktion eine abweichende Meinung immer, eine abweichende Abstimmung nur gelegentlich leisten. Deswegen ist das System so wie es ist – in den Worten unserer Ex „alternativlos”.

Viel Freude weiterhin, Albert Kluetsch Wesseling


2. Leserbrief

Sehr geehrter Herr Hausstein,

ein sehr wichtiger Artikel, der im Detail zeigt, dass in der BRD die Demokratie de Facto abgeschafft wurde, spätestens 1998. Danke dafür!

Schaut man in die Zukunft und weiß für wen der Lobbyist Merz arbeitet, dann wird auch klar wer das Land regiert: Blackrock. Nun hat der Merz auch noch Russland den Krieg erklärt, er will die Krim-Brücke sprengen und Russland “ausbluten lassen”.

Nein, über die BRD rege ich mich nicht mehr auf. Orientierung bieten nur noch die Bremer Stadtmusikanten; “Etwas Besseres als den Tod finden wir überall …”.

Viele Grüße,
Rolf Henze


3. Leserbrief

Ein sehr guter Kommentar zur deutschen Scheindemokratie!

Zum Thema Fraktionszwang möchte ich noch eine Beobachtung ergänzen, die dem Zuschauer auch ohne Kenntnisse der ganzen internen Vorgänge im Hintergrund vermittelt, was da wirklich abläuft: Es lohnt sich, bei der nächsten namentlichen Abstimmung im Bundestag im Fernsehen mal genauer hinzuschauen, wenn die Abgeordneten ihre Stimmkarten in die Urnen werfen. Diese sind auf die jeweiligen Abgeordneten kodiert und es gibt sie in 3 Farben: Rot (nein), Blau (ja) und weiß (Enthaltung).

Dabei ist eines sehr auffällig: An den Urnen stehen immer sehr auffällig Abgeordnete herum, die ihre Stimmkarte demonstrativ in die Höhe halten, und das viele Minuten lang, während die anderen ihre Karten einwerfen. Ganz offensichtlich sind die von den Fraktionen organisiert, um ihren Kollegen auch noch im letzten Moment zu zeigen, wie sie laut Abmachung abzustimmen haben.

Letzten Endes sind die Parlamente in Deutschland nur noch Theaterinszenierungen. Die Gesetze werden von Lobbyisten angemahnt, teilweise sogar vorab ausgearbeitet, von Ministerien vorbereitet, von der Regierung “beschlossen” (auch mal aufpassen, wenn das gemeldet wird), und erst dann kommen sie ins Parlament. Bis zu diesem Zeitpunkt war keine demokratisch per Wahlen dazu legitimierte Person mit der Gesetzgebung betraut! Der Kanzler – von Parteien intern ausgekungelt und indirekt (also nicht von den Wählern) nur vom Bundestag gewählt. Die Minister – vom Kanzler laut Absprachen freihändig bestimmt und vom ebenfalls nicht gewählten Bundespräsidenten ernannt. Und die Lobbyisten…. sind ein eigenes Kapitel.

Und die (unter welchen Voraussetzungen auch immer) gewählten Abgeordneten heben nur noch den Arm oder werfen die Karte ein, wie es von der Fraktion verlangt wird. Deshalb kann so ein Gesetz dann auch in einem leeren (und damit gar nicht beschlußfähigen) Bundestag von 30 Abgeordneten in 57 Sekunden “in zwei Lesungen debattiert” und beschlossen werden, wie im Jahr 2012 das Meldegesetz.

morgenpost.de/politik/article108126160/Deutscher-Bundestag-beschliesst-Meldegesetz-in-57-Sekunden.html

Gruß, Ole


4. Leserbrief

“Steht eine Entscheidung, in der Regel ein Gesetz, im Bundestag zur Abstimmung an, so diskutieren und beschließen die Abgeordneten dies im Bundestag als „freie und nur ihrem Gewissen unterworfene Vertreter“ des Volkes.”

Und wenn ihnen nun ihr Gewissen sagt, sie sollten der Parteilinie folgen?

Ein verblödetes und manipuliertes Volk, und andere gibt es nun mal NICHT, macht prinzipeil aus jeder Demokratie eine Farce.

Was verstehen sie denn daran nicht????


5. Leserbrief

Liebes Team der NDS,

ich bin begeistert von Ihrer Arbeit und hoffe, dass Sie noch lange in diesem System durchhalten und sich nicht kleinkriegen lassen. Ich denke, Sie können viel bewirken, wenn Sie weiterhin die richtigen Fragen stellen. Eine Anregung für eine Frage hätte ich für Sie. Wie wäre es, wenn Sie sich einmal näher mit Frau Grimm, eine der Wirtschaftsweisen beschäftigen würden? Ist es Ihnen schon aufgefallen, dass Sie Ihre Meinungsfreiheit gezielt in der Öffentlichkeit platziert und dabei klare Botschaften sendet?

Darüber hinaus, warum in aller Welt sind wir alle NUR auf die politische Riege fokussiert und verlieren den gesamten Blick auf die beiden anderen Staatsgewalten? Wer schaut z.B. der Exekutive auf die Finger? Wer agiert zum Beispiel in der zweiten Reihe hinter den (Regierungs)Politikern? Wer verzapft dort den vielen Unsinn und nutzt die fehlende Expertise der Politiker aus?

ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg, weiter so!

Viele Grüße
Peter Pappon


6. Leserbrief

Sehr geehrter Herr Klöckner,

Herzlichen Dank für Ihren Artikel. Eine kurze Anmerkung dazu:

Sollte dieses Vorhaben tatsächlich umgesetzt werden, hätte es ja einen durchaus „nützlichen“ Effekt im Fall Corona-Aufarbeitung: man könnte alle diejenigen belangen/anklagen, die zur Impfung bewusst „falsche Tatsachenbehauptungen“ verbreitet haben. Denn sowohl die Aussage, dass diese Impfung nebenwirkungsfrei sei noch dass sie vor Ansteckung schütze (Argument für die Grundrechtseinschränkung durch die G2 Regel) waren eindeutig unwahr und wurde gewusst bzw. konnte gewusst werden.

Da wäre ich mal gespannt ….

Herzliche Grüße
Carsten Linck


7. Leserbrief

Wer wissen will, was „Hass und Hetze“ ist, kann hier fündig werden:

»Möge die gesamte Republik mit dem Finger auf sie zeigen.«:

Das Corona-Unrecht und seine Täter

von Marcus Klöckner und Jens Wernicke

Mit freundlichem Gruß
Bernhard Meyer


8. Leserbrief

Danke an Herrn Hausstein für das Aufzeigen, wie der Parteienklüngel die weit überzähligen Stimmen im Bundestag zu einer schwinden lässt. Es ist das System, das eigentlich Grundgesetz widrig nach Art. 28 & 38 GG ist, die zuerst einmal unmittelbare Wahlen vorschreiben. Gewählt wird aber nach bundesdeutscher Regel in der Verhältnis-/Listenwahl, die aber mittelbare Wahlen sind. So können über die Stimmen für die Partei solange sie über die 5 % Hürde kommt, mittelbare Stimmen in die Volksvertretungen gelangen, obwohl z. B: bei der BT Wahl 299 Wahlbezirke bestehen und dort mit der unmittelbaren Wahl auch nur ebenso viele in die Vertretung einziehen würden. Das Problem hat schon Jacques Rousseau aufgeworfen und führte dazu in seiner Arbeit „Gesellschaftsvertrag“ folgend aus:

„Sobald es sich bei einem durch eine frühere allgemeine Übereinkunft noch nicht geregelten Punkte um ein besonderes Ereignis oder ein besonderes Recht handelt, wird die Sache in der Tat streitig. Es liegt dann ein Rechtshandel vor, in dem die dabei beteiligten einzelnen die eine Partei und das Gemeinwesen die andere bilden, für den ich jedoch weder das Gesetz, das zu befolgen, noch den Richter, der zur Fällung des Urteils berechtigt wäre, aufzufinden vermag. Es würde lächerlich sein, sich dann in einem derartigen Falle auf eine ausdrückliche Entscheidung des allgemeinen Willens verlassen zu wollen, die ja doch nur der Beschluss der einen Partei sein kann und folglich für die andere nur eine fremde, einzelne, bei dieser Gelegenheit zur Ungerechtigkeit geneigte und dem Irrtum unterworfene Willensmeinung ist.“ …

„Hätten bei der Beschlussfassung eines hinlänglich unterrichteten Volkes die Staatsbürger keine feste Verbindung untereinander, so würde aus der großen Anzahl kleiner Differenzen stets der allgemeine Wille hervorgehen, und der Beschluss wäre immer gut. Wenn sich indessen Parteien, wenn sich kleine Genossenschaften zum Nachteil der großen bilden, so wird der Wille jeder dieser Gesellschaften in Beziehung auf ihre Mitglieder ein allgemeiner und dem Staate gegenüber ein einzelner; man kann dann sagen, daß nicht mehr soviel Stimmberechtigte wie Menschen vorhanden sind, sondern nur so viele, wie es Vereinigungen gibt. Die Differenzen werden weniger zahlreich und führen zu einem weniger allgemeinen Ergebnis. Wenn endlich eine dieser Vereinigungen so groß ist, daß sie über alle anderen das Übergewicht davonträgt, so ist das Ergebnis nicht mehr eine Summe kleiner Differenzen, sondern eine einzige Differenz; dann gibt es keinen allgemeinen Willen mehr, und die Ansicht, die den Sieg davonträgt, ist trotzdem nur eine Privatansicht.

Um eine klare Darlegung des allgemeinen Willens zu erhalten, ist es deshalb von Wichtigkeit, daß es im Staate möglichst keine besonderen Gesellschaften geben und jeder Staatsbürger nur für seine eigene Überzeugung eintreten soll. Deshalb war die auf diesem Grundsatze beruhende Einrichtung des großen Lykurg so einzig in ihrer Art und so erhaben.“

Der Gesellschaftsvertrag wird von dem Einzelnen mit dem anderen der Gesellschaft ausgearbeitet um eine grundhafte klare Meinung herauszuarbeiten. Die Gesellschaft in einer Volksherrschaft/Demokratie ist der einzelne Mensch in der Gesamtheit der Staatsangehörigen. Zusammen sind dieser der Staat. Wenn diese Staatsangehörigen den Gesellschaftsvertrag mit einer Volksabstimmung in Kraft setzen, dann bedeutet die Volksabstimmung einen verfassungsgebenden Kraftakt, mit dem der Gesellschaftsvertrag zur Verfassung erhoben wird. Eine solche Verfassung entspricht dem Rechtsstaatsprinzip.

Soweit so gut und jetzt bitteschön zurückschauen in die Bundesanalen (BGBl.), wann ein solcher verfassungsgebender Kraftakt, mit dem sich das deutsche Volk das Grundgesetz gegeben habe, stattgefunden hat. Man wird in den Analen keine solchen verfassungsgebenden Kraftakt finden, obwohl dieser in der Präambel des GG steht, somit ist das GG seit 1990 rechtsungültig und die bundesdeutsche Gesellschaft, derer das deutsche Volk noch ein Teil ist, wird einzig über Besatzungsrecht in Form des „Übereinkommens zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin“ beherrscht. Das macht dann die westliche Demokratie/Volksbeherrschung aus. Das macht die ganze Kriegstreiberei, mit denen tausende von Milliarden verschwendet werden aus, um die deutsche Zukunft in abscheuliche Schulden versinken zu lassen.

Eine Nachhaltigkeit, die allen ehrlich und aufrichtigen Deutschen, die sich nicht aus dem Opportunismus befreien, zu Lasten liegt.

Olaf Thomas Opelt , Plauen


9. Leserbrief

Moin Herr Klöckner,

ich habe da einen für Sie:

Meinungsfreiheit ist, wenn man das politische Narrativ bedient und die Gesellschaft spaltet, wie etwa während “Corona”, als man, ganz in ehemaliger faschistischer Nationalsozialismus-Manie, ganze Bevölkerungsgruppen wie die “Ungeimpften” (was per se Blödsinn ist) ohne anschließende Befürchtung, gegen Volksverhetzung angeklagt zu werden, mal eben als unnütze Blinddärme bezeichnen oder öffentlich laut darüber sinnieren konnte, diese zu deportieren wie auch in Konzentrationslager zu stecken.

Nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt ist allerdings, wenn man in den sogenannten sozialen Medien ein Bild weiterverbreitet – das man nicht einmal selbst gemacht hat –, welches die herrschenden Politiker in ein schlechtes Bild (sprichwörtlich) rücken könnte. Dann demonstriert die Staatsmacht morgens früh um 6 mit einer Hausdurchsuchung, wozu sie fähig sein kann. Daß man mit Kanonen auf Spatzen schießt, interessiert an dieser Stelle nicht. Hauptsache, die Denunzierer an prominenten Stellen sorgen weiterhin für tiefe Gräben in der Gesellschaft, denn wir wissen ja alle: ohne divide kein impera.

Ginge es tatsächlich um das kostbare Gut “Meinungsfreiheit”, das es zu wahren gälte, so hätten wir heute keine so starke Asymmetrie, nicht nur in den Definitionen der Begriffe, sondern auch in Bezug auf die juristische & exekutive Schieflage. Schwammige, nicht klar definierte und vor allem juristisch (noch!) nicht ahndbare Begriffe wie “Haß” oder “Hetze” (kommt tatsächlich vor zum Beispiel in “Volksverhetzung”, aber das nur so nebenbei) sind politische Platzhalter für die Verengung des öffentlich Sagbaren – strafbewehrt.

Müßte sich die Politik an ihren eigenen Maßstäben messen, so müßte sie klar erkennen, daß ihre eigene Propaganda ein gewichtiges Stück “Desinformation” darstellt. Sie müßte außerdem feststellen, daß die “Staatsferne” der Institutionen, denen man Wächteraufgaben verleiht, dank Steuergelder nicht gegeben ist. Im Strafgesetzbuch steht sinngemäß etwas von “bandenmäßigem Ausführen von Straftaten”, soweit mir bekannt ist, also der Beteiligung von mehr als 3 Personen, um andere Personen hinters Licht zu führen oder sonstwie zu schädigen. Die damit verbundenen Strafen sehen auch ganz ordentlich aus. Schließlich bedarf es Vorsatz und krimineller Energie, so etwas gezielt durchzuziehen.

Zuletzt war es nach meinem Wissen die DDR und davor das 3. Reich, als man, auch als Heranwachsender, für eine falsche Aussage (etwa “Republikflucht”) ganz schnell im Gefängnis landen konnte, wo dann andere Regeln galten: Insassen haben sich gegenseitig gefoltert unter Billigung der Wärter, sodaß schwere Traumata bis ins hohe Alter erhalten blieben. Das war so gewollt, denn es schreckt ab in der Bevölkerung, genauso, wie im Mittelalter Dissidenten schwer mißhandelt und körperlich auffällig defomiert aus ihren Folterkellern krochen, wenn sie endlich geständig waren, der heiligen Kirche nicht mehr zu widersprechen. Wer wollte schon physisch oder psychisch schwer mißhandelt werden?

Aus dieser Phase sind wir mitnichten hinaus. In Sachen “zivilisierte Gesellschaft” geht noch Einiges, vom Ideal, wie es zuletzt “Star Trek” bei “Next Generation” darstellte, sind wir allerdings noch Lichtjahre entfernt.

Mit freundlichen Grüßen,
Michael Schauberger


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