Union will den Regelsatz für die Sozialhilfe und das Alg II auf 331 Euro senken. Müntefering lehnt diese Kürzung ab. Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung belegt, dass die amtliche Berechnung den realen Bedarf nur begrenzt abbildet.
Beim amtlichen Eckregelsatz der Grundsicherung besteht formal nur ein Anpassungsbedarf um wenige Euro. Das ist ein Ergebnis von Berechnungen [PDF – 88 KB], die die Frankfurter Wirtschaftswissenschaftlerin Dr. Irene Becker im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung angestellt hat. Dass die rechnerische Anpassung angesichts der Inflationsraten in den vergangenen Jahren unerwartet gering ausfällt, hängt allerdings wesentlich mit der gesetzlich festgelegten Methode zur Bestimmung des Existenzminimums zusammen. Diese wird dem realen Bedarf der Betroffenen nur begrenzt gerecht. (WL)
Quelle: freiepresse.de