Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes, Kriminalisierung „falscher Tatsachenbehauptungen“, verschärfter Tatbestand der Volksverhetzung: Einige Forderungen in den schwarz-roten Koalitionsverhandlungen bezüglich der Meinungsfreiheit sind sehr beunruhigend. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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In den kürzlich „durchgestochenen“ Verhandlungspapieren der künftigen schwarz-roten Koalitionäre heißt es laut Medien unter der Überschrift „Stärkung der repräsentativen Demokratie“: „Wir wollen den Bundestag zu einem moderneren Gesetzgebungsorgan weiterentwickeln. Der Bundestag muss die Regierung und die Verwaltung effektiv kontrollieren können.“ Und weiter, so die Berichte:
„Das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wollen wir hingegen abschaffen.“
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ermöglicht jedem Bürger den Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden: Bei der Pkw-Maut von Verkehrsminister Andreas Scheuer, den Protokollen des Robert Koch-Instituts oder bei den Cum-Ex-Akten – immer stand hinter den öffentlich gemachten Enthüllungen das 2006 in Kraft getretene IFG, wie das ZDF berichtet. Der entsprechende Satz im Koalitionspapier ist in blauer Schrift gehalten, er ist noch Gegenstand von Verhandlungen zwischen CDU und SPD. Das wichtige Gesetz aber überhaupt anzugreifen und zur Verhandlungsmasse zu erklären, ist in meinen Augen bereits skandalös.
„Frontalgriff auf die Bürger“
Der von dem Gesetz einst selbst betroffene CDU-Politiker Philipp Amthor will die Pläne nun als eine „Reform“ des Gesetzes verkaufen, von der SPD kommt in einer Talkshow verhaltener Widerspruch, wie das ZDF berichtet. T-Online schreibt zum Thema:
„Die Union fordert im Papier aber keine Reform. Sie will das Gesetz ‚in seiner jetzigen Form‘ abschaffen, wie es wörtlich heißt. Das ist keine Initiative zur ‚Stärkung der repräsentativen Demokratie‘, wie der Absatz beschönigend überschrieben ist. Es ist ein Frontalgriff auf die Bürger.“
Die FDP schreibt in einer Mitteilung:
„Wo ansonsten bei den Koalitionäre vom Willen zum Bürokratieabbau nichts zu merken ist, möchte die CDU das Informationsfreiheitsgesetz ausgerechnet unter dem Deckmantel ‚Bürokratieabbau‘ schleifen. Frei nach dem Motto: ‚Der Bürger muss nicht alles wissen!‘ Dabei wurden bisher unter Berufung auf das Gesetz von 2006 Anfragen im sechsstelligen Bereich an Staat und Regierung gerichtet. Auch der Deutsche Journalistenverband protestiert gegen die Haltung der CDU, die nicht nur Bürger- sondern auch Journalistenrechte einschränken will.“
„Lügen verboten“?
Die Pläne mit dem Informationsfreiheitsgesetz sind nicht die einzigen mit sehr problematischem Potenzial. An anderer Stelle heißt es in den schwarz-roten Papieren laut Medien:
„Die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen ist durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt. Deshalb muss die staatsferne Medienaufsicht unter Wahrung der Meinungsfreiheit auf der Basis klarer gesetzlicher Vorgaben gegen Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze vorgehen können.“
Dieser Satz sei „so gut gemeint“, dass er ihm Angst mache, schreibt Nikolaus Blome im Spiegel und führt aus:
„Es gibt seit Langem letztinstanzliche Rechtsprechung, die nachweislich unwahre Tatsachenbehauptungen (‘Die Erde ist eine Scheibe’) eben nicht unter den grundgesetzlichen Schutz der Meinungsfreiheit nimmt, einfach, weil sie keine Meinungsäußerung darstellen, sondern die Behauptung falscher Tatsachen. Damit sind solche Äußerungen nicht verboten, aber vom Grundgesetz geschützt sind sie eben auch nicht. (…)
Es gibt aber auch Rechtsprechung des Verfassungsgerichts, wonach (falsche) Tatsachenbehauptungen, die mit Meinungsäußerung verwoben sind, gleichsam wegen des Meinungsanteils unter dem grundgesetzlichen Schutz der Meinungsfreiheit stehen.“
Die Welt schreibt zu diesen Fragen:
„Die ‚bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen‘ jedenfalls, also lügen, ist natürlich durch die Meinungsfreiheit gedeckt, solange das Strafrecht nicht tangiert wird wie etwa beim juristischen Tatbestand der Verleumdung. Einmal ganz abgesehen davon, dass Schwammworte wie ‚Hass und Hetze’ keine juristischen Begriffe, sondern eher die Existenzgrundlage diverser steuerfinanzierter NGOs sind.“
Zusätzlich zu diesen Aspekten ist die folgende Frage zentral: Wer darf wie entscheiden, welche in politischen Debatten getätigte Äußerung überhaupt als „falsche Tatsachenbehauptung“ einzuordnen ist, und darf anschließend die Verbreiter kriminalisieren? Ein neu zu schaffendes „Wahrheitsministerium“? In der oben zitierten Form birgt dieser Absatz einen großen Raum für Missbrauch.
Volksverhetzung und „Wählbarkeitsausschluss“
Es finden sich weitere potenziell problematische Stellen in den Koalitionsverhandlungen. So würden Fachpolitiker von Union und SPD vorschlagen, bei mehrmaliger Verurteilung wegen Volksverhetzung das passive Wahlrecht zu entziehen, wie die Welt berichtet. Politische Bewerber könnten dann vorerst nicht mehr in ein Parlament gewählt werden. Im schwarz-roten Papier heiße es:
„Im Rahmen der Resilienzstärkung unserer Demokratie regeln wir den Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung. Wir wollen Terrorismus, Antisemitismus, Hass und Hetze noch intensiver bekämpfen und dazu insbesondere den Tatbestand der Volksverhetzung verschärfen.“
Außerdem wolle man prüfen, „inwiefern eine Strafbarkeit für Amtsträger und Soldaten, die im Zusammenhang mit der Dienstausübung antisemitische und extremistische Hetze in geschlossenen Chatgruppen teilen, eingeführt werden kann“. Das Thema sei der SPD wichtig, so die Welt, schon an anderer Stelle hätten sich Sozialdemokraten für eine entsprechende Verschärfung ausgesprochen, so hätten die SPD-Landesinnenminister im Sommer einen „Wählbarkeitsausschluss“ bei Volksverhetzung vorgeschlagen. Da kann man nur rufen: Auf in den „Kampf für die Demokratie“ – mithilfe eines „Wählbarkeitsausschlusses“!
BlackRock + SchwarzRot = BlackRot?
Zu guter Letzt: Wie die Bild-Zeitung gemeldet hat, sucht der designierte CDU-Kanzler Friedrich Merz einen anderen Namen für die schwarz-rote „Große Koalition“. In diesem Zusammenhang muss die ehemalige Grünen-Chefin Ricarda Lang für ihren guten Vorschlag gelobt werden, der schon in der Überschrift übernommen wurde: „BlackRot“.
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