Marine Le Pen und die „Schatten der Vergangenheit“ – Gründe eines Urteils

Marine Le Pen und die „Schatten der Vergangenheit“ – Gründe eines Urteils

Marine Le Pen und die „Schatten der Vergangenheit“ – Gründe eines Urteils

Ein Artikel von Sebastian Chwala

Die deutsche Medienwelt ist in Aufruhr. Grund ist das gestrige Urteil gegen die Ex-Vorsitzende und dreimalige Präsidentschaftskandidatin des ultrarechten „Rassemblement National“ (RN), Marine Le Pen, und sieben weitere hohe Funktionäre der Partei, die zu hohen Strafen verurteilt wurden. Auch die Partei wurde zu hohen Strafzahlungen an die Staatskasse verurteilt. Die für strafwürdig befundenen Vorwürfe betreffend „fiktiver Beschäftigung“ im Europäischen Parlament liegen über zehn Jahre zurück. Die Ermittlungen gegen Le Pen und das RN in dieser Sache laufen fast beinahe genauso lang. Als besonders überraschenden Paukenschlag bezeichneten die Medien die Aberkennung des passiven Wahlrechts für Marine Le Pen für eine Periode von fünf Jahren, da dies Le Pen die Teilnahme an der nächsten Präsidentschaftswahl kosten dürfte, auch wenn Le Pen angekündigt hat, in Berufung zu gehen. Von Sebastian Chwala.

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Die Kommentierung der Entscheidung eines Pariser Strafgerichts driftet dabei schnell in eine Richtung ab, die eine rein politische Bewertung der Entscheidung des Gerichts zur Folge hatte. Freuten sich die einen klammheimlich darüber, dass mit den Mitteln des Rechtsstaates der drohende Weg zur Macht Le Pens verbaut sei, fürchteten andere eben genau jene politischen Winkelzüge der herrschenden Eliten, die einen gefährlichen formaljuristischen und antidemokratischen Kampf gegen die erstarkenden politischen Ränder führen.

Damit legitimiert letztere Gruppe aber die Strategie Le Pens, die spätestens ab dem Zeitpunkt von einem politischen Prozess gegen sie und ihre Partei zu sprechen begann, als klar wurde, dass sich in dieser Causa ein Gerichtsprozess nicht mehr verhindern lassen würde. Sicherlich kann nicht von der Hand gewiesen werden, dass die Existenz einer unabhängigen Justiz, die ohne Ansehen der Person und Stand Recht spricht, ein Mythos ist. Dies gilt umso mehr in Frankreich, wo die Justiz offen politisch agieren soll, wie es die ohne jede Scham von Seiten des Justizministeriums versendeten Handlungsanweisungen in politischen Krisenzeiten an Gerichte und Staatsanwaltschaften immer wieder zeigen und im Falle der Gelbwesten- und zuletzt der Rentenproteste auch immer wieder zu gesellschaftlicher Empörung führten. Denn der Justizapparat wird dabei immer wieder aufgefordert, größtmögliche Härte zu zeigen.

Das französische „Establishment“ bedauert Le Pen

Doch wer jetzt einen ähnlich gerichteten Coup „von oben“ gegen die vermeintliche politische Außenseiterin Le Pen zu vermutet, täuscht sich. Wie sollte es sonst ins Bild passen, dass relevante Akteure des politischen Frankreichs inklusive des Regierungschefs Bayrou und seines Innenministers schon vor Wochen erkennen ließen, dass sie einen Verlust des passiven Wahlrechts für Marine Le Pen bedauern würden. Viele führende rechtskonservative Medien, die längst die Meinungsführerschaft im Lande haben, stießen ins gleiche Horn. Es war also das rechte und „macronitische“ Establishment, welches sich empört zeigte, dass tatsächlich ein Gericht den eigenen mittelfristigen politischen Ambitionen für eine längere Zeit ein Stoppzeichen setzen könnte. Ein unmittelbares Ausscheiden aus der Politik droht auch Marine Le Pen keineswegs, denn ein Verlust des passiven Wahlrechts bedeutet nicht, dass zum Beispiel ein Parlamentsmandat aberkannt wird, sondern nur, dass folgende Kandidaturen für einen im Gerichtsurteil festgelegten Zeitraum nicht mehr möglich sein werden.

Doch diese Spitzenpolitiker vergessen, was sie selbst im Rahmen ihres vorgeblichen Kampfes für eine saubere und transparente Politik einmal beschlossen haben. So wurde vom französischen Parlament 2016 ein Gesetz verabschiedet, dass politische Akteure, also Kommunalpolitiker, Abgeordnete sowie Minister im Falle einer Verurteilung wegen Unterschlagung oder Betrug zwingend mit einem zeitlich befristeten Verlust ihrer Wählbarkeit oder einem Berufsverbot belegt werden müssen. Bezeichnenderweise war es Marine Le Pen, die in den Jahren 2013 bis zur Verabschiedung dieses Gesetzes lautstark für einen solchen Gesetzestext warb. Mehr noch, die damalige „Front National“ (FN) warb sogar für eine lebenslange „Sperrung“ solcher Personen.

Es war der rechte Rand, der sich als lautstarker Streiter gegen Machtmissbrauch sowie gegen Korruption und Geldverschwendung durch die staatlichen Institutionen präsentierte. Ganz grundsätzlich sollte die Justiz so rücksichtslos durchgreifen wie nötig. Die Erweiterung der Möglichkeiten einer politisierten Justiz wurde also lautstark bejubelt. Dies wirkt im Rückblick unverschämt, wenn man resümierend feststellen muss, dass gerade in dieser Zeit Le Pen und ihre Mitstreiter ein Betrugsnetzwerk aufbauten, das Veruntreuung staatlicher Gelder im großen Stil zur Folge hatte. Dabei lehnte die radikale Rechte in Frankreich, die sich gerne als Partei der kleinen Unternehmer sieht, einen überbordenden Staat immer ab. Dies galt aber nicht, wenn es um ganz persönliche Belange der „Frontisten“ ging.

Schon als „Front National“ entwickelte man die Betrugsmaschinerie

Tatsächlich umfasst das gestrige Urteil sogar nur einen Teil der Betrugsvorwürfe gegen Le Pen und ihr Umfeld. So versuchte die Partei bereits seit der Parlamentswahl 2012, sich an der Wahlkampfkostenerstattung zu bereichern, die all jenen Kandidaten zusteht, die mehr als fünf Prozent der Stimmen erhalten hatten. Dabei gelang es dem RN, Gelder in die Taschen der „GUD-Connection“ – enge Freunde Le Pens aus ihrer Studienzeit in den 1980er-Jahren an der rechten Pariser Wirtschafts-und Rechtsuniversität Paris-Assas – umzuleiten. Die „Gudard“ (Group Union defense) waren als faschistoide Schlägertruppe bekannt, die linke Aktivisten terrorisierte. Einer der wichtigsten Akteure, Frédéric Chatillon, der sich später in der Werbebranche selbstständig machte, produzierte dabei überteuerte Wahlkampfmaterialien, welche die Kandidierenden der FN abnehmen und mit einem Kredit von Marine Le Pens Micropartei „Jeanne“ finanzieren mussten. Die FN ging als Partei bei diesen Geschäften leer aus. Während die Erlöse für die Wahlkampfmaterialien Chatillon zuflossen, bereicherte sich „Jeanne“ an überteuerten Zinsen in der Höhe von sieben Prozent. Ähnliches versuchte man auch bei folgenden Wahlen.

Die Geschäftsbeziehungen zwischen Le Pen und Chatillon gerieten aber ins Fadenkreuz der Justiz, insbesondere deshalb, weil „Jeanne“ keine Banklizenz besaß. Seit 2016 wurde ermittelt, 2023 kam es dann zur endgültigen Verurteilung von mehreren Getreuen aus dem nahen Umfeld von Marine Le Pen.

Die finanziellen Mittel der damals parlamentarisch kaum vertretenen Partei reichten also nicht aus, um die Parteiarbeit und den hohen Lebensstandard des „Le Pen Clans“ zu finanzieren, weshalb eine weitere Einnahmequelle auserkoren wurde: der Zugriff auf EU-Gelder, welche in erster Linie der Finanzierung der Parteiarbeit dienen sollten. Und diese war teuer, denn die Ultrarechte zahlte ihrem engen Führungskreis gute Löhne. So war es nicht unüblich, dass Le Pen Familienangehörigen und ihren politisch geschätzten Akteuren selbst für kurze Teilzeitverträge auf Kosten des Europaparlaments Löhne in Höhe von bis zu 6.000 Euro brutto zahlte. Gleichzeitig tauchten diese Personen niemals „physisch“ in Brüssel auf, sondern arbeiteten ausschließlich für die Partei. Diese rechtliche Problematik war an der Spitze der FN durchaus bekannt und wurde intern heiß diskutiert. Die besonders hohe Strafe gegen Le Pen begründete das Gericht schließlich auch damit, dass besonders der Lebensstandard langjährig vertrauter Personen gesteigert worden, also keine politische Arbeit im eigentlichen Sinne angestrebt worden sei.

Durch eine anonyme Anzeige bei der EU-Antikorruptionsbehörde, die 2018 durch die Aussagen einer in Ungnade gefallenen EU-Abgeordneten der FN genährt wurden, begannen ab 2015 intensive Ermittlungen, die von Seiten Le Pens und ihres Umfeldes immer wieder verzögert wurden. So wurde Vorladungen nicht Folge geleistet und es folgte Widerspruch auf Widerspruch. Zuletzt konnte die Eröffnung des Prozesses nicht mehr verschleppt werden. Auch wenn sich die Verurteilung bereits nach dem letzten Prozesstag im November des vergangenen Jahres abzeichnete, da die vorliegende Beweislast gegen die inzwischen in RN umbenannte Partei einfach zu groß war, entwickelte die Partei keinen wirklichen Plan B. Das Urteil traf Le Pen scheinbar völlig unvorbereitet. Zwar hofft man möglicherweise auf den „Verfassungsrat“, der dieses Urteil kassieren könnte. Denn anders lässt es sich nicht erklären, weshalb das RN in der Nationalversammlung vor einigen Wochen die Wahl eines Kandidaten des „Macronismus“ in dieses Gremium nicht verhinderte, ohne explizite Forderungen zu stellen. Dies könnte darauf hindeuten, dass in dieser Angelegenheit hinter den Kulissen gesprochen wurde. Allerdings könnte der juristische Weg bis dorthin noch lange dauern. So lange begnügt sich die Partei damit, das Urteil als politisch motiviert und die Vorsitzende Richterin, die Polizeischutz erhalten hat, als voreingenommen zu bezeichnen.

Auch ohne Marine Le Pen wird das RN eine starke Position innehaben

Bis dahin muss sich das RN entscheiden, welche alternativen Kandidaten anstelle Le Pens als aussichtsreiche Kandidaten für die kommende Präsidentschaftswahlkampagne ins Rennen gehen könnten. Der aktuelle Vorsitzende Jordan Bardella agiert bisher nur als Platzhalter von Le Pen, der den Anschein erwecken soll, dass das RN eine „plurale“ Partei sei, in der auch für Akteure jenseits des „Le Pen Clans“ Platz ist, der seit jeher die faktische Kontrolle über die Partei innehat. Freilich gehört auch Bardella zum erweiterten Familienkreis, ist er doch mit der Tochter einer Schwester Marine Le Pens liiert. Anders als andere Parteien der Ultrarechten war das RN ohne die Familie Le Pen bisher nicht denkbar. Doch Bardella wäre eine Garantie dafür, dass die Familie nicht aus ihrer Machtposition entfernt wird, während Bardella, der nicht über einen zu braunen Stallgeruch verfügt, Türen öffnen könnte zu wirtschaftsliberalen bürgerlichen Kreisen, welche die Partei schon seit Jahren umgarnt.

Offen bleibt die Frage, welche Folgen der Prozess und das Urteil gegen Le Pen für die politische Rolle des RN spielen werden. Bleibt es bei einer sachlich angemessenen Bewertung des Prozesses, zeigt sich, dass die angeklagten Vorgänge innerhalb des RN in den Jahren 2014 unerhört waren. Eine Partei, die selbst ein „Saubermann-Image“ pflegen wollte, baute ein großes Betrugssystem auf, das noch nicht einmal der Partei als Ganzes zugutekam, sondern nur Le Pens Günstlingen. Wie es bei der Rechten üblich ist, ging es den Funktionären nur um die Befriedigung materieller Bedürfnisse auf Kosten der „kleinen Leute“, die man sonst so gerne anruft. Die französische Ultrarechte betreibt Heuchelei, wenn sie behauptet, sich um die Sorgen der Geringverdiener und Steuerzahler zu kümmern.

Freilich wird die medial befeuerte Debatte zu einer anderen Stoßrichtung der Diskussion führen. Hier werden vielmehr „strategische“ Einschätzungen folgen, welche Machtkonstellationen sich mit einem personell geschwächten RN ergeben könnten. Dadurch wird die Partei sich aber regenerieren können und erfolgreich ihr Narrativ von der eigenen generellen Ausgrenzung aus dem politischen Frankreich weiterspinnen dürfen. Dazu müsste das RN allerdings das schweigende Bündnis mit dem „Macronismus“ aufkündigen. Eine neue Regierungskrise wäre die unmittelbare politische Folge. Welchen Weg das RN einschlagen wird, werden die nächsten Wochen zeigen.

Titelbild: Obatala-photography/shutterstock.com