Die USA haben es bereits vorgemacht und in einem Untersuchungsausschuss im Repräsentantenhaus festgestellt, dass ein Großteil der Corona-Maßnahmen in vielerlei Hinsicht wirkungslos oder sogar schädlich war – inklusive Impfungen. In Deutschland wehren sich die in der Corona-Krise verantwortlichen Politiker und Parteien gegen ein derartiges parlamentarisches Instrument. Bisher haben nur zwei Parteien entsprechende Anträge ausgearbeitet. Sollten beide in den nächsten Bundestag einziehen, stehen die Chancen dafür jedoch gut. Von Karsten Montag.
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Die Corona-Politik der Großen Koalition sowie der Ampel-Koalition und die Berichterstattung der einflussreichen Medien haben die deutsche Gesellschaft bis heute zutiefst gespalten. Sie haben in vielen Kreisen zum Ende von Freundschaften und selbst zu Trennungen innerhalb von Familien geführt. Nur mithilfe einer umfassenden Aufarbeitung auf allen relevanten Ebenen scheint eine Versöhnung möglich. Hierzu gehören auch eine rechtliche sowie eine gesellschaftliche Aufarbeitung, bei der auch die Rolle der Medien genauer unter die Lupe genommen werden sollte. Denn in der Corona-Krise konnte man beobachten, wie Meinungen über eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems, die Notwendigkeit des Tragens von Masken im Außenbereich selbst im Sommer oder die Gefahr der Ausbreitung der Krankheit durch Ungeimpfte einen bedeutenderen Stellenwert einnahmen als tatsächliche Fakten.
Insbesondere die einflussreichen Medien haben dazu beigetragen, dass Meinungen, die sich im Nachhinein sogar als falsch herausgestellt haben, so lange wiederholt wurden, bis sie wie Tatsachen erschienen. An vorderster Stelle sollte daher die sachliche Aufarbeitung stehen. Denn weder eine vermeintliche Mehrheitsmeinung noch Politiker, einzelne Experten oder Journalisten können darüber urteilen, ob die Maßnahmen erfolgreich und angemessen waren, sondern nur wissenschaftlich fundierte Analysen sowie eine entsprechende parlamentarische Aufarbeitung.
US-Untersuchungsausschuss stellt Nichtwirksamkeit vieler Corona-Maßnahmen fest
Ein im Dezember veröffentlichter Bericht eines Corona-Untersuchungsausschusses im US-Repräsentantenhaus kommt nach zweijähriger Arbeit zu Schlüssen, die offensichtlich auch die für die Corona-Politik in Deutschland verantwortlichen Politiker und Behördenleiter befürchten. Nachfolgend einige Zitate daraus:
- „COVID-19 stammt höchstwahrscheinlich aus einem Labor in Wuhan, China.“
- „Die Empfehlung ‚6 Fuß Abstand‘ [circa 1,8 Meter] zur sozialen Distanzierung – die Schulen und kleine Unternehmen im ganzen Land zum Erliegen brachte – war willkürlich und nicht wissenschaftlich fundiert.“
- „Es gab keine schlüssigen Beweise dafür, dass Masken die Amerikaner wirksam vor COVID-19 schützten.“
- „Beamte des öffentlichen Gesundheitswesens verbreiteten häufig Fehlinformationen durch widersprüchliche Botschaften, Kurzschlussreaktionen und mangelnde Transparenz.“
- „Entgegen den Versprechungen konnte der COVID-19-Impfstoff die Ausbreitung oder Übertragung des Virus nicht verhindern.“
- „Impfpflichten waren wissenschaftlich nicht fundiert und haben mehr Schaden als Nutzen gebracht.“
- „Beamte des öffentlichen Gesundheitswesens haben koordinierte Anstrengungen unternommen, um die natürliche Immunität – die durch eine vorangegangene COVID-19-Infektion erworben wird – bei der Ausarbeitung von Impfempfehlungen und -pflichten zu ignorieren.“
- „Die Meldesysteme für Impfschäden haben Verwirrung gestiftet, die amerikanische Öffentlichkeit nicht angemessen über Impfschäden informiert und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Sicherheit von Impfstoffen während der COVID-19-Pandemie beeinträchtigt.“
- „Die Regierung versagt bei der effizienten, fairen und transparenten Beurteilung von rechtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit COVID-19-Impfstoffschäden.“
- „Die ‚Wissenschaft‘ rechtfertigte niemals längere Schulschließungen. Es ist unwahrscheinlich, dass Kinder zur Verbreitung von COVID-19 beitragen, daran schwer erkranken oder sterben. Stattdessen erlitten die Kinder als Folge der Schulschließungen einen historischen Lernverlust, eine höhere Rate an psychischen Problemen und ein geringeres körperliches Wohlbefinden.“
- „Das Gesundheitsministerium der Biden-Administration führte eine mehrjährige Kampagne der Verzögerung, Verwirrung und des Nichtreagierens durch, um die Untersuchung des Ausschusses zu behindern und Beweise zu verbergen, die hochrangige Beamte des öffentlichen Gesundheitswesens belasten oder in Verlegenheit bringen könnten.“
Sachliche Aufarbeitung wird vom Gesundheitsministerium und dessen untergebenen Behörden behindert
Was der US-Untersuchungsausschuss festgestellt hat, lässt sich auch bereits seit geraumer Zeit in Deutschland beobachten. Das Gesundheitsministerium unter Karl Lauterbach sowie dessen unterstellte Behörden behindern eine wissenschaftliche Überprüfung der politischen Entscheidungen. Der Grund dafür wird deutlich, wenn lange unter Verschluss gehaltene Daten schlussendlich doch ans Tageslicht kommen. Denn aus diesen lässt sich ablesen, dass die politischen Entscheidungen in elementaren Bereichen überhaupt nicht wissenschaftlich belegt waren.
Der von dem Magazin Multipolar gerichtlich erstrittene und an vielen Stellen geschwärzte erste Teil der RKI-Protokolle sowie die von einem Whistleblower enthüllten und von der Journalistin Aya Velázquez veröffentlichten vollständigen Protokollunterlagen zeigen deutlich, dass die politischen Entscheidungen an wesentlichen Stellen nicht im Einklang mit der Expertise der obersten deutschen Gesundheitsbehörde standen. Auch die Behauptung, es gebe im Bereich des Gesundheitsministeriums, dem das Robert Koch-Institut (RKI) unterstellt ist, keine Zensur wissenschaftlicher Arbeit, war falsch.
Dies macht das RKI-Protokoll vom 5. November 2021 besonders deutlich. Daraus geht hervor, dass eine Mitarbeiterin der „Fachgruppe für Influenzaviren und weitere Viren des Respirationstraktes“ mit Bezug zu einer britischen Studie darauf hinwies, dass die Wirkung der COVID-19-Impfungen bereits nach acht Wochen stark abnimmt. Sie warnte, man solle „sehr vorsichtig mit der Aussage sein, dass Impfungen vor jeglicher (auch asymptomatischer) Infektion schützen“. Sie bezog sich damit auf die zur damaligen Zeit erlassenen 2G- und 3G-Regelungen. Wenige Zeilen danach kann man mit Erstaunen lesen, wie der damalige RKI-Präsident Lothar Wieler, der für seinen Einsatz in der Corona-Krise mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt wurde, auf diesen Einwand reagierte: „Kommunikation kann nicht geändert werden. Würde große Verwirrung hervorrufen. (…) [D]oppelt Geimpfte wieder in Quarantäne zu schicken, ist nicht vermittelbar.“
Dass die Herausgabe der RKI-Protokolle gerichtlich erstritten werden musste, ist nur ein Beispiel dafür, wie gering das Interesse des Gesundheitsministeriums an einer Aufarbeitung der politischen Entscheidungen in der Corona-Krise ist. Ein weiteres Beispiel für die Behinderung der wissenschaftlichen Aufklärung findet sich im Kontext der sogenannten „StopptCOVID-Studie“.
Internationales Forscherteam bemängelt RKI-Studie
Die vom Gesundheitsministerium finanzierte und vom RKI in Kooperation mit der Universität Bielefeld durchgeführte „StopptCOVID-Studie“ sollte eigentlich die Wirksamkeit hauptsächlich der nicht-pharmakologischen Interventionen (NPI) anhand einer Modellrechnung mit realen Daten belegen. Doch bereits kurz nachdem das RKI im Juli 2023 den Abschlussbericht der Studie erstmals veröffentlichte, kritisierten unabhängige Forscher die darin getätigten Aussagen. Unter der Überschrift „Garbage in – garbage out“ bemängelten sie die unzureichende Datenlage sowie nicht berücksichtigte Einflussfaktoren. Insbesondere kritisierten sie die Tatsache, dass das RKI weder das der Analyse zugrunde liegende Datenmodell noch die zugehörigen Daten veröffentlicht hat, und nannten dies eine Nichtberücksichtigung „guter Wissenschaftskultur“. In der Gesamtschau handele es sich um einen „geradezu erstaunlichen Bericht“, der sich „weit entfernt von den gültigen wissenschaftskulturellen Standards und den Kriterien der evidenzbasierten Medizin“ bewege, so die Forscher abschließend.
Es dauerte acht Monate, bis das Gesundheitsministerium auf Druck des Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages, Wolfgang Kubicki (FDP), mit Unterstützung des Kanzleramtsministers Wolfgang Schmidt (SPD) die der Studie zugrunde liegenden Daten im März 2024 zur unabhängigen Prüfung zur Verfügung stellte. Ein internationales Forscherteam, an dem sich auch der weltweit renommierte Gesundheitswissenschaftler und Statistiker John Ioannidis beteiligte, hat kürzlich eine Studie veröffentlicht, in der es die Modellrechnung des RKI auf Basis der freigegebenen Daten rekonstruiert und anhand vergleichbarer statistischer Methoden überprüft hat.
Das Ergebnis ist äußerst unschmeichelhaft für die oberste deutsche Gesundheitsbehörde, aber auch für die politischen Entscheidungen in der Corona-Krise. Der Ansatz des Bundesgesundheitsministeriums sei „unzureichend“ gewesen, um die gesundheitlichen Auswirkungen der NPIs zu ermitteln. Die Autoren der „StopptCOVID-Studie“ hätten aufgrund fehlerbehafteter Einflussfaktoren falsche Schlussfolgerungen gezogen. Für keine der NPIs würden sich „belastbare Effekte“ ergeben, so das Forscherteam um Ioannidis. Die Studie hat – ebenso wie die Studie des RKI – noch kein Peer-Review-Verfahren durchlaufen, macht jedoch jetzt schon deutlich, warum Gesundheitsminister Lauterbach so lange gezögert hat, die Daten freizugeben.
Das PEI hält eigenen Analysen zugrunde liegende Daten unter Verschluss
Auch das Lauterbach unterstellte Paul-Ehrlich-Institut (PEI) wehrt sich gegen die Herausgabe von Daten, mit deren Hilfe die Behörde auf eine dänische Studie reagierte. Letztere hatte einen eindeutigen Zusammenhang zwischen einzelnen Chargennummern des COVID-19-Impfpräparats von BioNTech/Pfizer und einer Häufung von Nebenwirkungsmeldungen festgestellt. In Form einer Stellungnahme behauptete das PEI, auf Basis der Auswertung von Daten der PEI-Smartphone-App „SafeVac App 2.0“ keine Unregelmäßigkeiten bei den Nebenwirkungsmeldungen und den Chargennummern finden zu können. Die Stellungnahme wird vom Institut für Mathematik der Universität Osnabrück angezweifelt. Die Auswertung der Bundesbehörde verfehle „vollständig jedes wissenschaftliche Niveau“, so ein Vertreter der Universität in einem Gutachten.
Verdacht des Zusammenhangs zwischen Impfungen und Übersterblichkeit
Das dem Innenministerium unterstellte Statistische Bundesamt hat während der Corona-Krise eine andere Berechnungsmethode für die Ermittlung der Übersterblichkeit angewendet als in den Jahren davor und danach. Dadurch erschien die Übersterblichkeit zu Beginn der Krise höher und während der Impfkampagne geringer. Als Begründung für die Änderung nannte die Behörde, dass sich ihre gewählte Darstellung in internationalen Medien durchgesetzt und damit eine Vergleichbarkeit unterstützt hätte.
In zwei Untersuchungen haben die beiden Forscher Christof Kuhbandner und Matthias Reitzner die herkömmliche Methode des Statistischen Bundesamtes zur Berechnung der Übersterblichkeit angewendet und stellen das genaue Gegenteil fest. So folgt aus ihrer Analyse, dass die Übersterblichkeit zu Anfang der Krise deutlich niedriger war und mit dem Beginn der Impfkampagne anstieg. Daraus leiten die beiden Wissenschaftler einen möglichen Zusammenhang zwischen den COVID-19-Impfungen und einer ungewöhnlich hohen Übersterblichkeit ab. Bereits frühzeitig konnte anhand von Datenbanken zur Nachverfolgung von Nebenwirkungsverdachtsfällen gezeigt werden, dass die Nebenwirkungen der Impfungen deutlich höher ausfallen könnten als von Gesundheitsminister Lauterbach behauptet.
Angesichts der anhand der RKI-Protokolle nachweislichen Einflussnahme der Politik auf Aussagen von Behörden, die dem Gesundheitsministerium untergeben sind, sowie der von unabhängigen Forschern bemängelten Wissenschaftlichkeit ihrer Untersuchungen stellt sich die Frage, ob sowohl das Ministerium als auch das RKI und das PEI überhaupt zu einer sachlichen Aufarbeitung der Corona-Krise beitragen können. Auch die offensichtlich manipulative Darstellung des Sterbegeschehens durch das Statistische Bundesamt lässt Zweifel aufkommen, ob nicht auch andere Bereiche der Regierung die Gefahr der Krankheit übertrieben und Informationen über die Gefährlichkeit der Impfungen unterdrückt haben. Es besteht der begründete Verdacht, dass die Verantwortlichen in diesen Behörden die Aufarbeitung sabotieren, manipulieren und verzögern, um weitreichende eigene politische Fehlentscheidungen und mangelhafte Empfehlungen zu vertuschen. An dieser Stelle kommt ein möglicher Untersuchungsausschuss im Bundestag ins Spiel.
Untersuchungsausschuss kann auch gegen eine Regierungsmehrheit im Bundestag agieren
In einem derartigen Gremium ist – im Gegensatz zum Bundestag selbst – das Mehrheitsprinzip eingeschränkt. Die Opposition hat darin die gleichen Rechte wie die Ausschussmehrheit und kann Beweisanträge stellen. Die Beweisanträge dienen wiederum zur Vorlage von Akten und Vernehmung von Zeugen. Auf diese Weise können auch unabhängige Wissenschaftler geladen werden, um zur Aufarbeitung der politischen Entscheidungen während der Corona-Krise beizutragen und beispielsweise offensichtlich manipulierte Untersuchungen von RKI und PEI widerlegen. Zudem – und das dürfte sogar noch wichtiger sein – können die Mitglieder des Ausschusses Akteneinsicht beantragen, welche sonst über langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren erstritten werden muss.
Ein Untersuchungsausschuss im Bundestag kommt zustande, wenn ein Viertel der Abgeordneten für einen entsprechenden Antrag stimmt. In der Vergangenheit gab es bereits zwei Anträge für einen Corona-Untersuchungsausschuss. Einen Antrag der AfD lehnte der Bundestag im April 2023 ab. Gegen die Beschlussempfehlung, den Antrag abzulehnen, stimmten neben 67 AfD-Abgeordneten auch zwei Abgeordnete der Unionsparteien und zwei Fraktionslose, was in Summe einem Anteil von knapp zehn Prozent der Sitze im Bundestag entspricht. Auch das BSW hat im September 2024 einen Antrag für einen entsprechenden Untersuchungsausschuss vorbereitet und an die Abgeordneten versendet. Allerdings hat nur die AfD Zustimmung signalisiert, sodass die Partei von Sahra Wagenknecht ihren Vorstoß nie zur Abstimmung brachte. Diese hätte aller Voraussicht nach nur maximal zwölf Prozent Zuspruch erlangt.
Sollte das BSW in den nächsten Bundestag einziehen, stehen die Chancen jedoch gut, dass sich genug Stimmen für die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses finden. Neben AfD und BSW fordert auch die FDP in ihrem Wahlprogramm ein derartiges Gremium zur Aufarbeitung der Corona-Krise im Parlament. Die Unionsparteien und die Grünen wollen sich hingegen am liebsten überhaupt nicht mehr mit dem Thema beschäftigen. Die SPD schreibt in ihrem Wahlprogramm, dass sie das staatliche Krisenmanagement in der Corona-Pandemie „umfassend“ aufarbeiten möchte, unterlässt es aber auszuführen, wie dies vonstatten gehen soll. Mitte 2024 regte Bundeskanzler Scholz an, dass ein Bürgerrat mit 160 zufällig ausgewählten Teilnehmern ein Gutachten mit konkreten Empfehlungen für die Politik erarbeiten soll. Diese Empfehlungen sollten jedoch nicht bindend für die Abgeordneten sein. Die Partei die Linke fordert die Einsetzung einer Enquete-Kommission. Diese hat aber bei Weitem nicht die Rechte und Möglichkeiten eines Untersuchungsausschusses.
Forderungen in den Anträgen von AfD und BSW
Die Begründungen für einen Untersuchungsausschuss sowie die Gegenstände der geforderten Untersuchungen ähneln sich in den Anträgen von AfD und BSW größtenteils. Zusammengefasst fordern die beiden Parteien eine Aufklärung über die Fragen,
- welche Informationen und Entscheidungsprozesse zu den Corona-Maßnahmen geführt haben,
- inwieweit die natürliche Immunität durch Infektion in die Einschätzung der epidemiologischen Lage eingeflossen ist,
- ob im Zuge der Maßnahmen eine angemessene Begleitforschung durchgeführt wurde, um die Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit der Anordnungen zu überprüfen,
- ob der gesamtgesellschaftliche Nutzen der Maßnahmen höher war als deren Kosten,
- auf welchen wissenschaftlichen Grundlagen die COVID-19-Impfungen freigegeben wurden,
- welche Nebenwirkungen und Schädigungen die Impfungen ausgelöst haben,
- warum Obduktionen bei Opfern der Krankheit und der Impfung vermieden worden sind,
- welche Erkenntnisse über unsachgemäße Behandlung vorliegen, die zum Tod von COVID-19-Patienten geführt haben,
- ob die Geschädigten der Maßnahmen und Nebenwirkungen der Impfungen ausreichend unterstützt werden,
- was der Ursprung des Virus ist,
- auf welchen wissenschaftlichen Grundlagen die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen wurde und
- welche Rolle etwaige Planspiele im Vorfeld der Krise gespielt haben.
Die entscheidende Frage der geforderten Untersuchung ist jedoch, ob überhaupt zu irgendeinem Zeitpunkt der „epidemiologischen Lage von nationaler Tragweite“ die Gefahr der Überlastung des deutschen Gesundheitssystems oder die Gefahr eines Mangels an intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten in Deutschland bestand. Das BSW stellt sogar die Frage, inwieweit sich der Verdacht erhärten lässt, dass die Pandemiepolitik der Bundesregierung und ihrer Behörden Elemente einer „Pseudoepidemie“ beinhaltete. Gemeint sind Messmethoden, welche zu jedem beliebigen Zeitpunkt ein normales Infektionsgeschehen als Pandemie erscheinen lassen.
Dass diese Fragen überhaupt nicht weit hergeholt sind, zeigen Daten zur Ausbreitung von Atemwegserkrankungen und Konsultationen der Arztpraxen sowie zu den Belastungen der Krankenhäuser und Intensivstationen.
Hinweise für eine Überschätzung der Gefahr von COVID-19 sind vielfältig
Die Überwachung akuter Atemwegserkrankungen in der Bevölkerung und bei den Arztbesuchen des RKI zeigt in den Grippesaisons 2020/21 und 2021/22 keine für die jeweilige Jahreszeit ungewöhnliche Signale.
Abbildung 1: Aktivität akuter Atemwegserkrankungen (ARE-Inzidenz) in der Bevölkerung, Datenquelle: ARE-Wochenberichte des RKI
Abbildung 2: Arztbesuche aufgrund akuter Atemwegserkrankungen, Datenquelle: ARE-Wochenberichte des RKI
Insbesondere in der Grippesaison 2020/21 fallen sowohl die Anzahl akuter Atemwegserkrankungen als auch die zugehörigen Arztkonsultationen besonders niedrig aus.
Eine Auswertung der Anzahl der Krankenhausfälle auf Basis der öffentlich zugänglichen Abrechnungsdaten der Krankenhäuser mit den Krankenkassen zeigt, dass die Auslastung der Kliniken in der Corona-Krise deutlich gesunken ist. Gleichzeitig ist kein signifikanter Anstieg der Fälle mit akuten Erkrankungen der Atemwege zu erkennen.
Abbildung 3: Anzahl der Krankenhausfälle, Datenquelle: Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus
Einzig bei den Fallzahlen mit Aufenthalt auf Intensivstationen lässt sich für 2021 eine leicht überdurchschnittliche Erhöhung feststellen.
Abbildung 4: Anzahl der Krankenhausfälle mit Intensivaufenthalt, Datenquelle: Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus
Die Daten des extra für die Überwachung der Auslastung der Intensivstationen eingerichteten DIVI-Intensivregisters zeigen jedoch deutlich, dass es zu keinem Zeitpunkt auch nur annähernd zu einer Überlastung dieser medizinischen Einrichtungen gekommen ist. Eine derartige Gefahr war sogar so gering, dass während der Krise Bettenkapazitäten sukzessiv abgebaut worden sind.
Abbildung 5: Auslastung Intensivstationen, Datenquelle: DIVI-Intensivregister
Vergleich mit anderen Ländern legt nahe, dass restriktive Maßnahmen keine positiven Auswirkungen hatten
Damit sich die für die Maßnahmen Verantwortlichen nicht mit dem Argument herausreden können, dass nur ebendiese höhere Belastungen des Gesundheitssystems vermieden hätten, könnte ein vom BSW geforderter Vergleich mit ähnlichen Ländern wie Deutschland für Aufklärung sorgen. Immerhin ist es in Schweden, einem Land, das auf restriktive Maßnahmen größtenteils verzichtet hat, während der Corona-Krise zu einer geringeren Übersterblichkeit gekommen als in Deutschland.
Mit jedem Tag, an dem die für die Maßnahmen verantwortlichen Parteien, Politiker und Behördenleiter sich in Deutschland einem Untersuchungsausschuss widersetzen beziehungsweise essenzielle Daten zur sachlichen Aufarbeitung unter Verschluss halten, wächst der Verdacht einer ungeheuerlichen Vertuschungsaktion. Denn sollten sich im Rahmen einer ordentlichen parlamentarischen Aufklärung die Belege dafür erhärten, dass die restriktiven Maßnahmen größtenteils überflüssig und die Impfungen deutlich gefährlicher waren als von den Verantwortlichen behauptet, müssen auch rechtliche Konsequenzen folgen – insbesondere dann, wenn deutlich wird, dass diese Erkenntnisse bereits sehr früh vorlagen und man rechtzeitig hätte gegensteuern können.
Sollte dieser Fall, der mit einer parlamentarischen Untersuchung immer wahrscheinlicher wird, eintreten, dann hätte dies auch deutlich spürbare Auswirkungen auf eine längst überfällige rechtliche und gesellschaftliche Aufarbeitung.
Rechtliche Aufarbeitung aufgrund außerparlamentarischen Engagements hat bereits begonnen
Annähernd sämtliche Entscheidungen vom Bundesverfassungsgericht bis hin zu den Verwaltungsgerichten, welche die Legitimität der Maßnahmen häufig nur mit einstweiligen Verfügungen bestätigt haben, fußten auf den Erkenntnissen der deutschen Gesundheitsbehörden. Sollte sich herausstellen, dass diese Erkenntnisse durch Politiker und Behördenleiter verzerrt oder sogar falsch dargestellt wurden, müssen die entsprechenden richterlichen Entscheidungen revidiert werden.
Dass die bisher nur außerparlamentarische Aufarbeitung bereits den Stein der Revision ins Rollen gebracht hat, ist anhand eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Osnabrück erkennbar. Das Gericht hat im Rahmen der Klage einer Pflegehelferin die Frage, ob die einrichtungsbezogene Impfpflicht verfassungskonform war, aufgrund der Erkenntnisse aus den freigeklagten RKI-Protokollen und den Zeugenaussagen des RKI-Vorsitzenden Lars Schaade dem Bundesverfassungsgericht wieder vorgelegt. Die Einschätzungen des Robert Koch-Instituts, auf denen die Empfehlungen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht beruhten, seien „durch die nun veröffentlichten Protokolle des Instituts erschüttert“ worden. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht die Wiedervorlage durch das Verwaltungsgericht Osnabrück kürzlich für unzulässig erklärt, da die Begründung nicht ausreichend gewesen sei.
Es ist zudem zu hoffen, dass sich Staatsanwaltschaften und Richter zumindest kritisch mit Anträgen und Entscheidungen im Rahmen der Corona-Rechtsprechung auseinandersetzen, die Hinweise auf eine Rechtsbeugung beinhalten. Hierzu zählen beispielsweise
- die Vorwürfe gegen den Querdenken-Gründer Michael Ballweg sowie seine lange Untersuchungshaft und
- die Verurteilung des Autors C. J. Hopkins aufgrund der Verwendung eines Hakenkreuzes auf einer Atemmaske.
Entschuldigungen von Medienvertretern und Personen des öffentlichen Lebens für verbale Entgleisungen längst überfällig
Unabhängig von einer umfassenden sachlichen Aufarbeitung und einer strafrechtlichen Verfolgung hätten sich eine ganze Reihe von prominenten Menschen, die mit an Hetze grenzenden Äußerungen Maßnahmen- und Impfkritiker beleidigt und diffamiert haben, bereits längst entschuldigen müssen. Man denke nur an die von der SPD-Co-Vorsitzenden Saskia Esken verwendete Bezeichnung „Covidioten“. Unvergesslich – und aus Sicht vieler Kritiker unverzeihlich – ist auch der von Frank Ulrich Montgomery, Vorstandsvorsitzender des Weltärztebundes, geprägte Begriff der „Tyrannei der Ungeimpften“. Bis heute hat sich Montgomery nicht für seine Entgleisung entschuldigt und hält sogar daran fest.
Von den vielen Beleidigungen aus dem Unterhaltungsbereich seien an dieser Stelle nur der Blinddarm-Vergleich von Sarah Bosetti und die Stinkefinger von Jan Böhmermann erwähnt. Komikerin Bosetti hatte in einem Video-Beitrag für das ZDF die „Schuld“ an der vierten Corona-Welle den Ungeimpften zugeschrieben und diese als überflüssigen Blinddarm der Gesellschaft bezeichnet, der sich im Körper „ziemlich weit rechts und ziemlich weit unten“ befinde. Auch ohne die Tatsache, dass dieser Vergleich der Aussage des SS-Arztes Fritz Klein in Bezug auf Juden im Dritten Reich ähnelt, handelt es sich dabei um ein respektloses Framing. Böhmermann hielt, nachdem er Ungeimpfte dafür verantwortlich gemacht hatte, dass seine Sendung ohne Zuschauer stattfinden musste, im Abspann zwei Stinkefinger in die Kamera.
Auch wenn diese Entgleisungen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind und strafrechtlich nicht verfolgt werden können, enthalten sie eindeutig Elemente von Hetze. Es ist kaum von der Hand zu weisen, dass das „vorbildhafte“ Verhalten dieser Personen viele Menschen dazu ermutigt hat, in ihrem direkten sozialen Umfeld ähnliche Beleidigungen gegenüber Kritikern der Maßnahmen und der Impfungen auszusprechen. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss könnte dazu beitragen, dass die verantwortlichen Redaktionen und Programmleiter als Zeichen der Reue vielleicht auch einmal personelle Konsequenzen ziehen.
Schlussendlich soll noch auf die vielen angeblichen „Faktenchecks“ gegen den Arzt und Politiker Wolfgang Wodarg aufmerksam gemacht werden. Wodarg hatte zu Beginn der Krise darauf hingewiesen, dass die klassischen Monitoring-Instrumente des RKI wie die Überwachung der Aktivität akuter Atemwegserkrankungen sowie der entsprechenden Arztbesuche (siehe Abbildungen 1 und 2) keinen besonderen Ausschlag zeigten. Daher warnte er davor, dass Politik und Medien möglicherweise die Gefahr der Krankheit vollkommen überschätzen. Viele der zum Teil mit nachweislich falschen Argumenten versehenen Beiträge finden sich noch heute im Internet.
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