Völkermord in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika darf so nicht heißen
Die schwarz-gelbe Mehrheit des Bundestags ist auch weiterhin nicht bereit, den Völkermord in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika als einen solchen zu bezeichnen. Sie lehnte am Donnerstagabend sowohl einen entsprechenden Antrag der Linksfraktion ab als auch einen inhaltlich weit weniger weitgehenden, der gemeinsam von Sozialdemokraten und Grünen kurzfristig eingebracht worden war. Dass es sich bei dem kolonialen Vernichtungskrieg, den allein 80 Prozent des Herero-Volkes nicht überlebten, um einen Völkermord handelt, ist seit Jahren herrschende Meinung in der Wissenschaft. Weitere betroffene Volksgruppen waren die Nama, Damara und San. Von Rolf-Henning Hintze
„Was damals passierte, ist ein Verbrechen, eine Schande. Dass sich die deutsche Politik bis heute weigert, die damaligen Geschehnisse als Völkermord zu benennen, ist ebenfalls eine Schande,“ erklärte Niema Movassat für die Linksfraktion. Er verwies darauf, dass sich 2004 bei einer Gedenkfeier an die Entscheidungsschlacht am Waterberg vor 100 Jahren die damalige Entwicklungsministerin Wieczorek-Zeul zwar „mit bewegenden Worten“ für die Verbrechen der Deutschen entschuldigt habe, doch keine Regierung hätte diese Worte je als offiziellen Standpunkt übernommen. Man habe das stets als private Äußerungen abgetan. Auch dies sei Teil der fortgesetzten deutschen Schande, meinte Movassat.
Der Antrag der Linksfraktion sah neben einer Anerkennung des Völkermords auch die Respektierung eines einstimmigen Beschlusses des namibischen Parlaments vor, der die Forderung nach Entschädigungen beinhaltet. Dazu wurde ein „Dialog ohne Vorbedingungen“ gefordert.
Ein gemeinsamer Antrag von SPD und Grünen, der eine Reihe ähnlicher Vorschläge wie der der Linksfraktion enthielt, jedoch Wiedergutmachung ausklammerte, wurde von CDU/CDU und FDP ebenfalls abgelehnt. Die frühere Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul hatte zuvor daran erinnert, daß der namibische Bischof Kameeta bei einer Gedenkfeier im vergangenen September anlässlich der Übernahme von 20 Totenschädeln aus Namibia, die seit der Kolonialzeit zu medizinischen Zwecken in Berlin lagerten, einen eindringlichen Appell an die Deutschen gerichtet hatte. Darin forderte Kameeta: “Übernehmen Sie moralische und ethische Verantwortung für das, was vor hundert Jahren geschah, und sprechen Sie es unzweideutig aus.“
Egon Jüttner vertrat für die Fraktion der CDU/CSU die Auffassung, die Bundesregierung werde ihrer besonderen Verantwortung gegenüber Namibia durch eine höhere Pro-Kopf-Entwicklungshilfe gerecht. Als Beispiele für die lebendigen Beziehungen zwischen Deutschland und Namibia nannte er u.a. den wachsenden Tourismussektor mit über 80.000 deutschen Touristen pro Jahr.
Den manchmal vorgebrachten Einwand, die 1955 von der Bundesrepublik ratifizierte UN-Völkermordskonvention gelte nicht rückwirkend, hält der Hamburger Historiker und Genozidforscher Jürgen Zimmer hält für unsinnig. Gegenüber „n-tv“ erklärte er wörtlich: „Wenn man dieser Logik folgte, müsste die Bundesregierung aus allen Stellungnahmen zum Holocaust das Wort “Völkermord” streichen.“ Auch der Genozid an den Armeniern wäre dann kein Völkermord.
Ein Bündnis, dessen ausführliche Resolution von über 100 Organisationen unterzeichnet wurde, hatte drei Stunden vor der Bundestagsdebatte unter dem Motto „Völkermord verjährt nicht“ vor dem Reichstagsgebäude demonstriert. Die Resolution wird u.a. von der Informationsstelle Südliches Afrika, der Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt, der Jüdischen Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost, dem Eine Welt Netzwerk in Hamburg und der Kirchlichen Arbeitsstelle Südliches Afrika mitgetragen.