Aktuell verbreiten Bundesregierung, Nachrichtendienste und Medien die Behauptung, Russland würde mithilfe Vortäuschung falscher Tatsachen und Propaganda Einfluss auf die Bundestagswahl nehmen. Vermutungen werden als Fakten ausgegeben. Doch welche konkreten Belege gibt es dafür, und welche Möglichkeiten hat Russland dazu überhaupt? Dies ist der erste Teil einer dreiteiligen Serie. Im zweiten Teil werden die US-amerikanischen Interessen am Ausgang der Bundestagswahl sowie die Möglichkeiten der Einflussnahme der Vereinigten Staaten auf die deutsche Politik über transatlantische Netzwerke dargestellt. Der dritte Teil beschäftigt sich mit weiteren Einflussmöglichkeiten der USA über Nachrichtenagenturen, Medien, Suchmaschinen und soziale Netzwerke. Von Karsten Montag.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz warnt aktuell vor einer „Gefährdung der Bundestagswahl durch unzulässige ausländische Einflussnahme“. „Illegitime Einflussaktivitäten“ seien „klassische Betätigungsfelder“ ausländischer Nachrichtendienste. Sie zielten darauf ab, im „Verborgenen und unter Vortäuschung falscher Tatsachen“ Einfluss auf Entscheidungs- und Funktionsträger in anderen Staaten auszuüben, aber auch in den „freien Meinungs- und Willensbildungsprozess“ einzuwirken. Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine habe Russland „das wohl größte und naheliegendste Interesse, die Wahl im eigenen Sinne zu beeinflussen“. Ein „probates Mittel“, um Menschen vorsätzlich zu täuschen oder zu beeinflussen, seien „Desinformation und Propaganda“. Einhergehend mit seinem Angriffskrieg habe Russland seit 2022 die „Verbreitung (pro-)russischer und anti-westlicher Narrative“ offensiv ausgebaut.
Als einen – auf den ersten Blick – konkreten Beleg liefert der Verfassungsschutz lediglich das Beispiel des Nachrichtenportals Voice of Europe, das in Tschechien betrieben wurde. Die einzigen näheren Informationen dazu findet man in einem Spiegel-Beitrag, der sich hinter einer Bezahlschranke befindet. Doch allein am Titel und Untertitel ist bereits erkennbar, dass es sich dabei nicht um Fakten handelt: „Europäische Politiker sollen Hunderttausende Euro aus Russland bekommen haben. (…) Im Mittelpunkt stehen eine Nachrichtenseite und ein enger Freund Putins. Über das Netzwerk soll Geld geflossen sein (…).“ Selbst wenn man den gesamten Beitrag liest, muss man feststellen, dass es sich bei den Informationen lediglich um Vermutungen handelt.
Eine konkrete Begründung für die Warnung vor russischer Einflussnahme auf die Bundestagswahl liefert die Verfassungsschutzbehörde also nicht. Zudem stellt sich die Frage, wie Russland angesichts des Verbots und der Sperrung von RT-Deutsch sowie anderer russischer Informationsangebote in der Lage gewesen sein soll, die „Verbreitung (pro-)russischer und anti-westlicher Narrative“ offensiv auszubauen. Auf Nachfrage der NachDenkSeiten beim Bundesamt für Verfassungsschutz, welche konkreten Erkenntnisse vorliegen, die die Warnung vor einer russischen Einflussnahme rechtfertigen, antwortete die Pressestelle der Behörde:
„Wir verweisen auf die entsprechende Analyse zum Thema ‚Gefährdung der Bundestagswahl 2025‘. Darüber hinaus bitten wir um Verständnis, dass wir uns zu internen Arbeitsergebnissen grundsätzlich nicht öffentlich äußern.“
Die Analyse zum Thema „Gefährdung der Bundestagswahl 2025“ entspricht exakt dem Dokument, aus dem weiter oben zitiert wurde und das keine konkreten Belege enthält.
Trotz der fehlenden handfesten Beweise wird die Warnung des Verfassungsschutzes unkritisch von einer ganzen Reihe einflussreicher Medien verbreitet, darunter unter anderem von der Tagesschau, dem Spiegel und der Süddeutschen Zeitung.
Auch der BND und die Innenministerin warnen vor russischem Einfluss und „hybriden“ Angriffen
Neben dem Verfassungsschutz warnt auch der Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND) Bruno Kahl vor russischer Einflussnahme. Der Wahlprozess selbst sei zwar kaum zu beeinflussen, aber man habe schon bei den bisherigen Wahlen in diesem Jahr „eine Beteiligung Russlands am politischen Meinungsbildungsprozess gesehen“, meint Kahl, ohne konkrete Angaben zu machen. Im Kreml würden Themen in Deutschland wie „Corona oder Klima“ genau analysiert und gesellschaftliche Konflikte darüber geschürt. Am rechten und linken Rand des politischen Spektrums würde dann „naiv nachgeplappert“, was vorgegeben werde. Auch für diese Einschätzung liefert der BND keine Belege. Stattdessen warnt der Chef des deutschen Auslandsgeheimdienstes vor zunehmenden „hybriden“ Angriffen Russlands auf Deutschland und das westliche Verteidigungsbündnis NATO.
Wikipedia stellt fest, „hybride Kriegsführung“ habe sich zu einem wirksamen, scheinbar risikoarmen Machtinstrument „böswilliger Akteure“ entwickelt und stelle deshalb eine Bedrohung für die NATO, die Europäische Union als Ganzes, die einzelnen Mitgliedstaaten und ihr weiteres Umfeld dar. Elemente dieser Art von Kriegsführung seien unter anderem „Desinformations- und Propaganda-Kampagnen (Infowar)“, „reflexive Kontrolle, Beeinflussung der gegnerischen (staatlichen) Entscheidungen durch Manipulation der gegnerischen Wahrnehmung der Welt“ und „Einmischung in Wahlen und politische Prozesse“.
Mit dem Argument, „hybride Bedrohungen“ abzuwehren, hatte der Rat der Europäischen Union im März 2022 die Informationsangebote von Russia Today und Sputnik in der EU per Verordnung verboten.
Auf Nachfrage der NachDenkSeiten beim BND, welche konkreten Erkenntnisse derzeit vorliegen, die die Warnung vor einer russischen Einflussnahme auf die deutsche Politik rechtfertigen, und wie der Nachrichtendienst feststellt, dass russische Beeinflussung am rechten und linken Rand des politischen Spektrums in Deutschland „naiv nachgeplappert“ werde, antwortete die Pressestelle der Behörde wie folgt:
„Der Bundesnachrichtendienst nimmt zu Angelegenheiten, die etwaige nachrichtendienstliche Erkenntnisse oder Tätigkeiten betreffen, grundsätzlich nicht öffentlich Stellung. Damit ist keine Aussage getroffen, ob der Sachverhalt zutreffend ist oder nicht. Der Bundesnachrichtendienst berichtet zu entsprechenden Themen insbesondere der Bundesregierung und den zuständigen, geheim tagenden Gremien des Deutschen Bundestages.“
Der Verfassungsschutz und der deutsche Auslandsgeheimdienst warnen also vor einer russischen Einflussnahme auf die Bundestagswahl und die politische Meinungsbildung, wollen beziehungsweise dürfen jedoch der Öffentlichkeit keine Belege dafür liefern. Lediglich die Bundesregierung und das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) haben Zugriff auf die konkreten Erkenntnisse der Nachrichtendienste des Bundes. Das PKGr ist mit einem Dutzend Bundestagsabgeordneter besetzt, die derzeit ausschließlich der SPD, CDU, FDP und den Grünen angehören.
Innenministerin und Sicherheitspolitiker stellen Vermutungen als Tatsachen hin
Auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), der Vorsitzende des PKGr Konstantin von Notz (Grüne) sowie der stellvertretende Vorsitzende des PKGr Roderich Kiesewetter (CDU) warnen vor einer Beeinflussung der Bundestagswahl Anfang 2025 durch Russland. „Kriminelle und Geheimdienste“ könnten Menschen manipulieren und öffentliche Debatten mit Propaganda beeinflussen, meint Faeser und behauptet: „Wir haben große Lügen- und Einflusskampagnen von Putins Propaganda-Apparat aufgedeckt und – wie im Fall ‚Voice of Europe‘ – vor der Europawahl gestoppt.“
Der Grünen-Politiker von Notz behauptet, Deutschland müsse sich „auf massive und relevante Einflussnahmeversuche in den nächsten Monaten bis zur Wahl“ einstellen. CDU-Sicherheitspolitiker Kiesewetter erklärt, Russland habe „ein Desinformations-Ökosystem“ geschaffen, und fügt mit Anspielung auf Voice of Europe hinzu, die Einflussnahme finde teilweise auch statt „mit illegitimen Mitteln wie zum Beispiel Geldzahlungen an Entscheidungsträger oder Multiplikatoren der Debatte“. Hier werden also von Regierung und PKGr-Mitgliedern – solange keine konkreten Belege geliefert werden – nachweislich Vermutungen als Tatsachen hingestellt. Die aktuellen Behauptungen einer russischen Einflussnahme auf westliche Politik anhand von nicht belegten Informationen von Nachrichtendiensten erinnern stark an vergangene, gegen Russland gerichtete politische und mediale Kampagnen.
Der Vorwurf russischer Einflussnahme auf westliche Wahlen hat sich in der Vergangenheit fast ausschließlich als falsch herausgestellt
Das erste Mal, dass die Behauptung russischer Einflussnahme auf westliche Wahlen ein breites Medienecho erfuhr, erfolgte im Rahmen und im Nachgang der US-Präsidentschaftswahl 2016. Insbesondere wurde dem damaligen US-Präsidenten Donald Trump (Republikaner) und seinem Team vorgeworfen, während des Wahlkampfs unzulässige Kontakte zum Kreml unterhalten und darüber die Wahl manipuliert zu haben. Grundlage der Vorwürfe bildete das sogenannte „Steele-Dossier“, ein 35-seitiges Dokument, benannt nach dessen Autor, dem ehemaligen britischen Geheimagenten Christofer Steele. Dieser hatte den Bericht 2016 für ein US-amerikanisches privates Geheimdienstunternehmen verfasst, das hierzu wiederum von dem Wahlkampfteam der damaligen US-Präsidentschaftskandidatin der Demokratischen Partei, Hillary Clinton, beauftragt und bezahlt wurde.
Trotz des zweifelhaften Zustandekommens des Dokuments hielten der US-amerikanische Auslandsgeheimdienst CIA sowie 16 weitere US-Geheimdienste dessen Inhalte für glaubhaft. Das Steele-Dossier wurde Anfang 2017 von der US-amerikanischen Nachrichtenwebseite BuzzFeed veröffentlicht. Liest man das Dokument aufmerksam, stellt man fest, dass sämtliche darin aufgeführten Quellen anonym sind, sodass die Vorwürfe gegenüber Trump und seinem Wahlkampfteam nicht nachprüfbar sind.
Um diesen Vorwürfen trotzdem nachzugehen, setzte die US-Generalstaatsanwaltschaft 2017 den ehemaligen Direktor der US-amerikanischen Bundespolizei FBI Robert Mueller als Sonderermittler ein. Im Rahmen seiner zweijährigen Ermittlungen kam es zu Verurteilungen von sechs Mitgliedern von Trumps Wahlkampfteam – jedoch nicht wegen illegitimer Beziehungen zu Russland, sondern hauptsächlich wegen Falschaussagen gegenüber dem FBI und dem US-Kongress. Des Weiteren wurden 13 russische Staatsbürger wegen Verschwörung gegen die Vereinigten Staaten, Betrug im Überweisungsverkehr, Bankbetrug und Identitätsdiebstahl angeklagt. Allerdings kam es bisher zu keinen Verurteilungen. Nach zwölf von ihnen fahndet das FBI noch immer.
In seinem Abschlussbericht stellte Sonderermittler Mueller 2019 fest, dass es im Präsidentschaftswahlkampf 2016 keine geheimen Absprachen zwischen dem Wahlkampflager von Donald Trump und Russland gegeben hat. Sämtliche Medienberichte, die eine derartige Verschwörung nahegelegt hatten, waren also Desinformation und Fake News. Die US-Nachrichtenwebseite Axios bezeichnete 2021 die gesamte Affäre einen der „ungeheuerlichsten journalistischen Fehler in der modernen Geschichte“. Die Reaktion der Medien auf ihre eigenen Fehler sei „schwach“, so Axios.
Auch in Deutschland Spekulationen über russische Einflussnahme ohne Belege
In Deutschland kam es im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 zu Vorwürfen, Russland würde die Wahlen auch in Deutschland beeinflussen. Der damalige Leiter des Rechercheverbunds des NDR, des WDR und der Süddeutschen Zeitung, Georg Mascolo, spekulierte mehrfach über russische Beeinflussungen der deutschen Politik. In einem Beitrag der Tagesschau Anfang 2016 behauptete er, dass „mehr und mehr Hinweise für eine gezielte Beeinflussung in Deutschland“ durch Russland auftauchen würden. Dies ginge aus Berichten des Auswärtigen Dienstes der EU hervor.
Ende 2016 behauptete Mascolo zusammen mit seinem Kollegen Nicolas Richter in einem Beitrag in der Süddeutschen Zeitung, die „aktuellen Desinformationskampagnen aus Moskau“ würden an „die Arbeit der Geheimdienste während des Kalten Kriegs“ erinnern. In dem Artikel nahmen die Autoren auch Bezug auf die angebliche Einflussnahme Russlands auf die US-Präsidentschaftswahl 2016.
Um einer möglichen Beeinflussung der deutschen Politik durch Russland nachzugehen, hatte die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel Anfang 2016 eine Untersuchung durch den Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz in Auftrag gegeben. Nach knapp einjähriger Arbeit kam Anfang 2017 dabei heraus, dass die deutschen Nachrichtendienste keine eindeutigen Beweise für eine russische Desinformationskampagne gegen die Bundesregierung finden konnten. Der zugehörige 50-seitige Geheimdienstbericht wurde angesichts fehlender Beweise nicht veröffentlicht.
Auch hierüber berichteten Mascolo und Richter, allerdings nicht ohne darauf hinzuweisen, dass der Bericht aus Sicht der Bundesregierung keinen „Freispruch“ darstelle und dass es Sorgen gebe, Russland könne – „wie angeblich bereits in den USA geschehen“ – in die Wahlen in Deutschland eingreifen. Selbstkritik aufgrund der zuvor verbreiteten Spekulationen sowie Kritik an den Informationen der US-Geheimdienste sucht man bei den beiden Journalisten vergeblich. Georg Mascolo ist – wie viele andere deutsche Journalisten in Schlüsselpositionen – Mitglied der Atlantik-Brücke, einer einflussreichen Lobbyorganisation zur Stärkung der deutsch-amerikanischen Beziehungen. Das verleiht seiner Berichterstattung einen faden Beigeschmack.
Die Einschränkung der Informationsfreiheit kommt einer Entmündigung der Bürger gleich
Zum Verbot russischer Medien in der EU sowie zu den Warnungen von Nachrichtendiensten, Bundesregierung und Sicherheitspolitikern vor russischer Einflussnahme auf die deutsche Politik und Meinungsbildung ist grundsätzlich zu sagen, dass es in der Natur eines Konfliktes liegt, dass die gegnerische Seite eine andere Sichtweise auf den Konflikt hat als die eigene. Der anderen Seite generell „böswillige“ Absichten zu unterstellen, ist bereits selbst eine Form der Kriegspropaganda. Des Weiteren kann man den Antagonisten in einem Konflikt kaum einen Vorwurf dafür machen, dass sie Werbung für ihre Positionen machen. Werbung ist letztendlich auch nur ein anderes Wort für Propaganda. Dass westliche Politiker und Journalisten genauso wie russische Politiker und Journalisten eine eigene Sichtweise auf den Konflikt in der Ukraine haben und diese verbreiten, ist also durchaus legitim.
In einer Demokratie sind jedoch die mündigen Bürger der Souverän des Staates. Um mündige Entscheidungen zu treffen, beispielsweise über Krieg oder Frieden mit einem anderen Land, müssen sie zumindest über historische Tatsachen und die Sichtweisen beider Seiten eines Konflikts informiert sein. Wenn Volksvertreter die ihnen von den Bürgern in demokratischen Wahlen verliehene Macht dazu nutzen, die Informationsangebote eines Konfliktgegners zu verbieten, dann wird dem Souverän die Grundlage seiner Mündigkeit entzogen. Die rechtlichen Implikationen des Verbots russischer Medien wurden von dem Rechtswissenschaftler Wolfgang Schulz näher beleuchtet.
Im Grunde haben staatliche und überstaatliche Organe mit diesem Schritt die Entscheidung über Krieg und Frieden mit Russland bereits vorweggenommen, wenn sie von hybrider „Kriegsführung“ sprechen und damit Einschränkungen der Informationsfreiheit begründen. Denn entgegen allen Beteuerungen, Deutschland sei trotz Waffenlieferungen und Ausbildung ukrainischer Soldaten nicht direkt an dem Krieg in der Ukraine beteiligt, befinden sich die EU und damit Deutschland de facto bereits in einem Krieg mit Russland – wenn auch nur in einem Informationskrieg sowie aufgrund der Sanktionen und Waffenlieferungen in einem Wirtschafts- beziehungsweise Stellvertreterkrieg. Eigentlich geht es nur noch darum, die bereits gefallene Entscheidung für den Krieg vor der Wählerschaft zu rechtfertigen, die in der nächsten Bundestagswahl unter anderem über den weiteren Kurs der deutschen Außenpolitik entscheiden soll.
Die diesbezügliche Einschränkung der Informationsfreiheit ist ein typisches Merkmal autoritärer und totalitärer Staaten und nicht mit den Werten einer demokratischen Grundordnung vereinbar. Denn wie sollen die Wähler eine informierte Entscheidung über den außenpolitischen Kurs der Bundesregierung treffen, wenn Gegenstimmen oder gar historische Fakten zensiert oder diffamiert werden? Kritischen Stimmen vorzuwerfen, sie würden pauschal gegnerische Propaganda „nachplappern“, missachtet diese Grundordnung, zu der auch die freie Meinungsäußerung gehört, und ist selbst wiederum eine Technik der Kriegspropaganda.
Politik und Medien in Deutschland stehen selbst im Verdacht illegitimer Einflussnahme auf die Wahlen
Angesichts des Verbots russischer Medien und fehlender Belege für eine signifikante russische Einflussnahme auf westliche Wahlen sowie der Zensur und Diffamierung kritischer Stimmen stehen Vertreter der Bundesregierung, des Bundestages und der Nachrichtendienste selbst in dem Verdacht, mit Desinformation einen illegitimen Einfluss auf die Bundestagswahl auszuüben. Auch viele einflussreiche Medien in Deutschland müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, aus den Erkenntnissen der Vergangenheit nichts gelernt zu haben und weiterhin Behauptungen von Politikern und Nachrichtendiensten zur russischen Einflussnahme unkritisch zu verbreiten.
Besonders auffällig ist, dass die Einflussnahme unter anderem von Politikern und Journalisten stammt, die Mitglieder in transatlantischen Netzwerken oder ähnlichen elitären Lobbyorganisation sind oder diesen nahestehen. Der CDU-Sicherheitspolitiker Roderich Kiesewetter ist beispielsweise Mitglied in der Atlantik-Brücke, der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik, in der Trilateralen Kommission und im Lions Club – alles Lobbyorganisationen mit engen Verbindungen zu den USA.
Die weitreichenden Einflussmöglichkeiten der USA auf die deutsche Politik sowie deren Nutzung werden im zweiten und dritten Teil näher beleuchtet.
Titelbild: DC Studio/shutterrstock.com