Das Ritual
Es ist wie im Theater. Wulff tritt ab und Gauck auf die Bühne. Eben wurde noch gepfiffen, dann wird bereits wieder geklatscht. Jetzt wird erneut gepfiffen. Wulff will seinen Ehrensold. Ehrloses Verhalten verdient jedoch keine Würdigung. Das Publikum empört sich zu Recht über Christian Wulff.
Das Stück vom Präsidentenwechsel ist ein emotionales Stück ohne Pause. Es fehlt ihm die nötige Nachdenklichkeit. Von Wolfgang Neskovic
Nicht die gegen ihn erhobenen Vorwürfe haben Wulff aus dem Amt gebracht, nicht sein kalkulatorisches Verhältnis zur Wahrheit. Es waren deutsche Staatsanwälte, die ihn zum Rücktritt zwangen. Sie hatten ein Ermittlungsverfahren angekündigt. Mehr war allerdings nicht geschehen. Keine Anklage war bei Gericht eingereicht. Kein Richter hatte sich mit dem Fall Wulff befasst. Kein rechtskräftiges Urteil war gefällt. Doch sofort nach der Einleitung des Ermittlungsverfahrens fanden SPD und Grüne nach langem Zaudern den plötzlichen Mut, Wulff zum Rücktritt aufzufordern. Diesen Mut hatten sie vorher nicht, obwohl Wulffs Verhalten auch schon vor der Entscheidung der Staatsanwaltschaft dessen Rücktritt erforderte. Auch die Kanzlerin entzog ihm nach der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen die bis dahin gewährte Rückendeckung. Damit war das politische Schicksal von Wulf besiegelt.
Doch die bundesdeutsche Verfassung legt das politische Schicksal eines Bundespräsidenten nicht in die Hände der Staatsanwälte. Sie haben weder in rechtlicher noch in politischer Hinsicht eine Schiedsrichterrolle. Diese Verantwortung liegt vielmehr beim Bundesverfassungsgericht. Am Ende eines komplexen Verfahrens, der Präsidentenanklage, müssen die Hüter der Verfassung entscheiden, ob der Präsident wegen der vorsätzlichen Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes schuldig ist und deshalb sein Amt verlieren soll. Die Voraussetzungen für die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sind demgegenüber sehr gering. Zu seiner Eröffnung reichen schon “zureichende tatsächliche Anhaltspunkte” für das Vorliegen einer Straftat aus. Deswegen enden die meisten Ermittlungsverfahren (70%) auch mit einer Einstellung. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens hat also keinen Prognosewert für dessen Ausgang. Aus diesem Grund gibt es im Strafrecht die Unschuldsvermutung. Sie gilt selbstverständlich auch für einen ethisch ungeübten Menschen wie Christian Wulff. Die Unschuldsvermutung soll dafür sorgen, dass allein der Verdacht, ein Mensch habe sich strafbar gemacht, weder dessen Karriere noch dessen Ruf unumkehrbar beschädigt. Es handelt sich um ein Menschenrecht und einen zentralen Grundsatz unseres Rechtsstaates. Im politischen Leben ist dieser Grundsatz jedoch außer Kraft gesetzt. An seiner Stelle fest verwurzelt ist das verfassungsfremde Ritual der Vorverurteilung mit Rücktrittspflicht. Es ist ein sehr komplexes Ritual.
Zunächst basiert es auf Heuchelei. Sie liegt in der Vorstellung, dass Politiker derart tadellos durch ihr Leben gehen, dass sie nicht einmal in den Verdacht einer Straftat geraten. Ist dies aber doch der Fall, haben sie sich für ihr Amt sofort disqualifiziert. Dann verlangt das Ritual ihren sofortigen Rücktritt.
Die Heuchelei hat noch eine Kehrseite. Sie ist der organisierte Verfassungsbruch. Da das Ritual im Falle von Ermittlungen den sofortigen Rücktritt verlangt, haben die Staatsanwälte ausgeprägte Hemmungen, diesen auch herbeizuführen. Jeder “Ermittlungsschuss” wäre sofort ein “Rücktrittstreffer”. Damit wird jedoch der Grundsatz der Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz verletzt, wenn es um Politiker geht.
Das Ritual ist wirklich komplex. Denn es ernährt sich sogar aus sich selbst. Weil Ermittlungen selten sind, löst ihre Einleitung den sofortigen Rücktritt aus. Weil der sofortige Rücktritt ein empfindliches Übel ist, bleiben Ermittlungen selten. Das ist das Ritual. Es ist surreal. Es passt in das moderne Theater, aber nicht in den demokratischen Verfassungsstaat. Wir benötigen eine Realität, in der Staatsanwälte gegen Politiker genauso konsequent ermitteln wie gegen jeden anderen Bürger. Erstens würde dadurch der Grundsatz der Gleichheit vor dem Recht gewahrt. Zweitens würde die Demokratie gestärkt, weil die Bürger die tatsächliche Strafrechtstreue der Politiker erfahren und bewerten könnten. Drittens käme die Unschuldsvermutung zur vollen Geltung, weil Politiker nicht mehr schon im reinen Verdachtsstadium ihre Posten räumen müssten.
Der Rücktritt von Christian Wulff hat uns von dieser wünschenswerten Realität erneut entfernt.