Bundesregierung beugt sich den Forderungen der Verlegerlobby
Die schwarz-gelbe Koalition hat sich am Sonntag auf die Einführung einer gesetzlichen Zwangsabgabe für die Verbreitung von Presseerzeugnissen im Internet geeinigt. So sollen gewerbliche Anbieter wie Suchmaschinenbetreiber und freie Nachrichtenportale künftig für die Verlinkung von Zeitungsartikeln zahlen. Die Piratenpartei spricht sich mit Nachdruck gegen diese von den Regierungsparteien garantierten Einkommen für große Verlage aus. Der freie Zugang zu Informationen im Internet wird mit dem Leistungsschutzrecht unverhältnismäßig eingeschränkt.
»Das sogenannte Leistungsschutzrecht ist ein Internet-Wegezoll für die marktführenden Verlage, nicht mehr und nicht weniger. Wenn es den Verlagen nicht Recht ist, dass Anrisstexte ihrer Artikel bei google-news erscheinen, können Sie Google von ihren Seiten ausschließen. Zudem verstößt ein Leistungsschutzrecht gegen Gleichheitsgrundsätze, denn weder der Blogger, für den das Recht nicht gilt, noch der kleine Verlag, dem Geld und Manpower fehlen, kann es für sich durchsetzen«, so Sebastian Nerz, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.
Nach Ansicht der Piratenpartei ist ein Leistungsschutzrecht in dieser Form unnötig, da Verleger bereits jetzt auf ein sehr restriktives Urheber- und Verwertungsrecht zurückgreifen können. »Regierungskoalition wie auch Verlage zeigen erneut, wie wenig sie von modernen Vertriebswegen über das Internet verstanden haben. Das Verlinken von Artikeln ist eine kostenlose Werbung und keine schädliche Fremdnutzung«, so Nerz weiter.
Das von der Koalition vereinbarte Schutzrecht unterscheidet zwischen gewerblicher und privater Nutzung. Diese Unterscheidung lässt sich bei vielen Angeboten im Netz heute nicht mehr klar treffen. »Agiert ein Blogger, der auf seiner Plattform Anzeigen schaltet, schon gewerblich?« fragt Nerz.
Quelle: Piratenpartei
Anmerkung WL: Für die NachDenkSeiten stellt sich die Frage, ob wir bei Einführung dieser Zwangsabgabe unseren Service der „Hinweise des Tages“ in bisheriger Form aufrechterhalten können (Kosten für den „Internet-Wegezoll“) und/oder dürfen (Urheberrechte). Für rechtlichen Rat wären wir dankbar.