Am 17. August 2024 hatte der Deutschlandfunk (DLF) einen „Faktencheck“ unter dem Titel „Was Sahra Wagenknecht zum Krieg in der Ukraine sagt“ veröffentlicht. Dieser hatte aufgrund zahlreicher faktischer Ungereimtheiten, subjektiver Wertungen und gewagter Konjunktiv-Konstruktionen für viel Kritik gesorgt. Vor diesem Hintergrund legte die „Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien“ eine umfangreiche Programmbeschwerde beim Hörfunkrat vom Deutschlandradio ein. Zwei Monate später liegt nun die ebenso ausführliche Antwort des DLF-Intendanten vor. Die NachDenkSeiten dokumentieren diese für ihre Leser im Wortlaut. Von Redaktion.
Frau Maren Müller, die die Programmbeschwerde im Namen der „Ständigen Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien“ eingereicht hatte, zeigt sich von der Antwort des DLF-Intendanten nicht überzeugt:
„Die Antwort überzeugt mich inhaltlich nicht, da Beschwerdepunkte elegant umschifft wurden und der Interpretationsrahmen natürlich vollumfänglich auf NATO-Linie gesteckt wurde. Genau das hatte ich in meiner Eingangsformel befürchtet. Aber urteilen Sie selbst.“
Antwort des Deutschlandfunk-Intendanten:
Ihre Programmbeschwerde an den Hörfunkrat von Deutschlandradio
Sehr geehrte Frau Müller,
Sie haben sich am 30. August 2024 mit einer Programmbeschwerde an den Hörfunkrat von Deutschlandradio gewandt. Als Intendant nehme ich entsprechend der Beschwerdeordnung Stellung zu Ihrem Anliegen und prüfe dieses dafür sorgfältig. Ich danke Ihnen sehr für Ihre Geduld und bitte zu entschuldigen, dass die Prüfung und Antwort länger gedauert hat als normalerweise üblich. Sie sehen bei der Einordnung der Aussagen von Frau Wagenknecht, die sie in einem Interview in den „Informationen am Morgen“ am 13. August 2024 gemacht hat, durch unsere Expertinnen und Experten folgende Programmgrundsätze und Richtlinien verletzt:
- Allgemeine Grundlagen, Punkt 2, Absatz 1-3
- Grundsätze für die Gestaltung der Sendungen, Punkt 3, Absatz 1-2 sowie Punkt 4, Absatz 1
- Richtlinien der Berichterstattung, Punkt 1, Absatz 1-2 sowie die Punkte 2 und 4
Der Beitrag erfüllt aus Ihrer Sicht – zusammenfassend dargestellt – nicht den Anspruch an eine sachliche, ausgewogene und vielfältige Berichterstattung, die Fakten und Meinung trennt, Informationen sorgfältig recherchiert und einen Beitrag zur Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit leistet. Dieser Beitrag dient damit Ihrer Ansicht nach nicht der Stärkung von Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland sowie der gesamtgesellschaftlichen Integration in Frieden und Freiheit und der Verständigung unter den Völkern. Auch sehen sie keine wahrheitsgetreue und sorgfältig geprüfte Berichterstattung.
Nach gründlicher Prüfung sehe ich bei dem von Ihnen kritisierten Beitrag keinen Verstoß gegen Programmgrundsätze, was ich Ihnen im Folgenden erläutern werde. Und auch die von Ihnen unterstellte Absicht, die Glaubwürdigkeit und Reputation von Sahra Wagenknecht zu „zerstören“, um einen Wahlerfolg zu schmälern, vermag ich nicht zu erkennen.
Ihre Kritik, dass der Beitrag auf unserer Webseite zunächst als „Faktencheck“ firmierte, verstehe und teile ich.
Die zuständige Redaktion hat den Titel von „Faktencheck“ in die nun „Analyse und Einordnung“ lautende Überschrift geändert, weil sie auch durch Hörerrückmeldungen erkannt hat, dass die Überschrift falsche Erwartungen weckte und nicht dem Inhalt des Textes entsprach. Dies hat sie auf der Seite selbst kenntlich gemacht. Dort steht:
„Wir haben die Begriffe Faktencheck und Bewertung durch Analyse und Einordnung ersetzt. Es ging um die Einordnung und Analyse von Aussagen und Narrativen von Sahra Wagenknecht.“
Dass dies erst nach der Veröffentlichung gesehen wurde, bedauere ich, denn es entspricht nicht unserem eigenen journalistischen Anspruch. Fehler passieren im schnellen Redaktionsgeschäft, auch wenn sie es nicht sollten. Der vorliegende Fall zeigt aber auch, dass die Korrekturprozesse trotz punktuellem Verbesserungsbedarf grundsätzlich funktionieren und Korrekturen transparent gemacht werden.
Sie schreiben, Sie machten sich „keine Illusionen“ zum Realitätsgehalt von Einordnungen politisch brisanter Themen durch Mitarbeiter öffentlich-rechtlicher Sender. Diese seien „politisch geprägte Überzeugungen“. Eine solch pauschale und ungerechtfertigte Verunglimpfung der professionellen Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen zeigt mir, dass Sie die – in unserem Fall hörbare – sachliche, und gut recherchierte Berichterstattung und die Vielfältigkeit der Kommentierung solcher Themen nicht wahrnehmen oder bewusst ausblenden.
Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit sind in unserer facettenreichen und differenzierten Berichterstattung über den Krieg Russlands gegen die Ukraine gegeben. Dabei bringen wir die verschiedenen Positionen zu Gehör. Das Interview mit Sahra Wagenknecht vom 13. August 2024 ist selbst ein Beispiel dafür. Ein weiteres ist das Interview mit dem russischen Botschafter, das am 17. September 2024 in den „Informationen am Morgen“ lief.
In allen Formaten greifen wir den oft kontroversen Diskurs bewusst auf und beleuchten ihn, um so die ganze Bandbreite der Positionen und Themen abzubilden. Gegenstand sind bei der Berichterstattung zu diesem Thema neben der reinen Kriegsberichterstattung, den militärischen Operationen, den Toten, Verlusten und Schäden sowie Menschenrechtsverletzungen auch die Bemühungen um Frieden oder zumindest Dialog, wie beim Gefangenenaustausch oder der Getreideausfuhr.
Dabei finde ich weder in diesem Fall noch sonst einen Beleg für eine Berichterstattung oder Kommentierung, die dazu angetan wäre, die Menschenwürde zu verletzen, etwa, indem die Qualität eines Menschen als eigenständiges Subjekt, die ihm aufgrund seiner inneren Autonomie zukommt, prinzipiell in Frage gestellt wird, oder indem der Einzelne durch die jeweilige Darstellung zum Objekt, also zum bloßen Mittel, herabgewürdigt wird.
Breiten Raum nahm und nimmt das vielfach heftig diskutierte Für und Wider von deutschen bzw. westlichen Waffenlieferungen ein. Hier einige weitere Beispiele:
- Westliche Waffen gegen Russland? Interview mit Sevim Dagdelen, BSW
- Friedensgipfel – Politologe Varwick: „Man kann russische Interessen nicht ignorieren“
Oder auch, erneut, ein Interview mit Sahra Wagenknecht vom 16. Oktober 2024 zu Bedingungen für eine Koalitionsbeteiligung des BSW in den „Informationen am Morgen“: „Wagenknecht: Hälfte der Menschen hat Veränderung gewählt“
Der Blick auf unser Gesamtprogramm zeigt folglich, dass wir umfassend und ausgewogen berichten und eine Vielzahl von Meinungen zu Gehör bringen, damit sich unsere Hörerinnen und Hörer eine eigene Meinung bilden können. Bei Betrachtung unseres Gesamtangebot lässt sich also der Vorwurf, eine einseitige Informationsauswahl oder Einzelinteressen würden unsere Angebote inhaltlich dominieren und so den Meinungsbildungsprozess verzerren, nicht erhärten. Somit sind die Anforderungen an eine objektive und unparteiliche Berichterstattung gewahrt. Es gilt auch zu beachten, dass nicht jede Sendung dem Erfordernis der Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit gerecht werden muss. Vielmehr ist die geforderte Vielfalt erst über eine Gesamtbetrachtung der Sendungen herzustellen.
Vor dem Hintergrund unseres Gesamtangebot ist auch die von Ihnen kritisierte Einordnung der Aussagen von Sahra Wagenknecht zu betrachten.
Dass wir in unseren Angeboten – auch dem von Ihnen kritisierten Online-Artikel – zur Stärkung von Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland sowie der gesamtgesellschaftlichen Integration in Frieden und Freiheit und der Verständigung unter den Völkern beitragen sollen, bedeutet nicht, dass wir in unserer Berichterstattung unkritisch sein müssen. Im Gegenteil. Unser journalistischer Auftrag ist es, zu berichten, zu hinterfragen und einzuordnen.
Sie schreiben, es gebe keine „Garantie, durch solche Analysen (Anm.: wie die von Ihnen kritisierte) die absolute Wahrheit zu finden (…). Hierbei greifen nur harte Fakten.“ Anders als von Eigeninteressen geleitete Parteien erheben wir als journalistisches Medium keinen Anspruch darauf, die „absolute Wahrheit“ zu kennen oder zu verbreiten. Natürlich machen Journalisten auch Fehler oder schätzen Situationen im Lichte des gegenwärtigen Erkenntnisstandes falsch ein. Wie in der Wissenschaft gehört es aber auch im Journalismus dazu, Entwicklungen zu beobachten und zu bewerten und angesichts neuer Erkenntnisse alte Aussagen ggf. zu korrigieren. Zu Ihrem Vorwurf der nicht wahrheitsgemäßen Berichterstattung und den einzelnen Thesen des von Ihnen kritisierten Beitrags:
- Der politische Kurs der Bundesregierung erhöht die Kriegsgefahr
- US-Waffen machen Deutschland zur Ziellinie für Russland
- Außer Deutschland stationiert niemand in Europa weitreichende Waffen
- Die Ukraine ist ein militärischer Vorposten der USA
- Die zunehmende Integration der Ukraine in die NATO hat zum Krieg geführt
Sie schreiben: „Zu These eins behaupten die DLF-Journalisten: „Russland unter Wladimir Putin hat heiße Kriege immer nur dann begonnen, wenn der angegriffene Staat deutlich schwächer und leicht zu besiegen schien. Beispiele dafür sind die Kriege gegen Georgien 2008 und die Ukraine ab 2014.“
Das mag eine subjektive Einordnung sein, nur ist sie bekannterweise und nachweislich falsch.
„Der fünftägige Krieg zwischen Georgien und Russland ist (…) vom georgischen Militär begonnen worden. Zu diesem Ergebnis kommt u.a. eine von der EU eingesetzte Untersuchungskommission unter Leitung der Schweizer Diplomatin Heidi Tagliavini. Georgiens Angriff auf die nach Unabhängigkeit strebende Region Südossetien habe den Beginn des militärischen Konflikts markiert.“
Stellungnahme unserer Experten:
Südossetien ist nach dem Völkerrecht Teil des georgischen Staates. Das dortige separatistische Regime wird von Russland unterstützt, international aber nur von wenigen Staaten anerkannt. Im August 2008 spitzte sich der Konflikt zwischen Georgien und dem von Russland gestützten Separatistenregime zu. In der Folge, vom 7. August an, begann Georgien eine Militäroperation, um die Kontrolle über Südossetien zurückzuerlangen. Russland bekämpfte diese Militäroperation nicht nur mit den in Südossetien stationierten Soldaten. Vielmehr griffen russische Truppen, stationiert auf russischem Staatsgebiet, in das Kriegsgeschehen ein und drängten die georgischen Truppen zurück. Russische Truppen rückten dabei über Südossetien hinaus auf georgisches Kernland vor. Russische Truppe rückten zudem von Abchasien aus auf georgisches Kernland vor. Umgekehrt hat das georgische Militär zu keinem Zeitpunkt russisches Territorium betreten. Insofern ist es gerechtfertigt, von einer russischen Intervention in Georgien zu sprechen. Das bedeutet nicht, dass die vorausgegangene georgische Intervention in Südossetien zu rechtfertigen wäre.
Auch der in der Beschwerde erwähnte EU-Bericht kommt zu dem Schluss, dass das russische Vorrücken auf georgisches Staatsgebiet über Südossetien hinaus nicht vom Völkerrecht gedeckt war. Georgien habe sich nach internationalem Recht verteidigt, so der Bericht.
Sie schreiben:
„Was den Ukrainekonflikt ab 2014 anbelangt, so glaubt sicher nicht einmal das DLF-Ukraine-Team selbst an ihren formulierten Kriegsgrund, der angeblich auf der „Schwäche des Kleineren“ basiert. Jeder halbwegs informierte Zeitgenosse kennt die Historie des Konfliktes, (…) Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages formulierte in einem Dossiert von 2019 folgendermaßen:
„Seit fünf Jahren bekämpfen sich ukrainische Streitkräfte und pro-russische Separatisten im Donbass/Donezbecken. Der Territorialkonflikt weist klassische Züge eines nicht-internationalen (internen) bewaffneten Konflikts auf. Über Umfang, Qualität und Ausmaß der militärischen Involvierung Russlands im Ukraine-Konflikt gibt neben wenigen belastbaren Fakten und Analysen vor allem zahlreiche Spekulationen, zum Teil widersprüchliche Berichte und Pressemeldungen, verschiedene Dementi aber insgesamt kein eindeutiges Lagebild.“
Dazu die Stellungnahme unserer Experten:
Die Präsenz regulärer russischer Truppen in der Ostukraine ab 2014 sowie deren Teilnahme an zentralen Schlachten (etwa die Schlacht um Debalzewe) ist durch zahlreiche Quellen belegt. Ein kleiner Teil dieser Quellen wird auch im erwähnten Bericht des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestags genannt. Wie dieser dennoch zu der Aussage kommt, hier könne man von einem internen Konflikt sprechen, bleibt unverständlich.
Sie schreiben:
„Zu These zwei fällt dem DLF-Ukraine-Team eine Antwort ein, die ganz offenbar auf Wunschdenken und Glaskugelleserei basiert: „Waffen, die in Deutschland stationiert sind, sind grundsätzlich für den Verteidigungsfall gedacht, da eine deutsche Regierung wohl niemals einen Krieg beginnen würde.“ Vergessen ist offenbar die deutsche Beteiligung am völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen Jugoslawien.“
Dazu die Stellungnahme unserer Experten:
Bei der Aussage auf unserer Webseite handelt es sich um eine Einschätzung bzw. Bewertung, die auch in die Zukunft gerichtet und von daher mit einer gewissen Unsicherheit verbunden ist. Die Aussage ist jedoch insofern plausibel, als es für eine Bundesregierung verfassungswidrig wäre, einen Angriffskrieg auch nur vorzubereiten. Es gibt unterschiedliche Auffassungen dazu, ob das Vorgehen der NATO 1999 völkerrechtswidrig war.
Tatsache ist: Es hatte einen klaren humanitären Zweck. Die Intervention war eine Reaktion auf serbische Gewaltexzesse und sollte u.a. die albanische Bevölkerung im Kosovo vor weiteren Vertreibungen schützen. Sie bezog sich damit auf eine Resolution des UN-Sicherheitsrats. Richtig ist allerdings, dass es – wegen des russischen Widerstands – keinen UN-Beschluss für den Einsatz gab. Das Vorgehen der NATO folgte einer neuen völkerrechtlichen Norm, der „Responsibility to protect“ (R2P), die später beim Weltgipfel der Vereinten Nationen 2005 verabschiedet wurde. Ein ukrainischer Angriff auf die sogenannte Krimbrücke, darunter mit von Deutschland bereitgestellten Raketen, wäre indes angesichts der russischen Invasion in der Ukraine völkerrechtlich legitim.
Sie schreiben:
„Die beiden Schlusssätze zur Einordnung der These zwei durch das DLF-Team lauten: „Die Stationierung von US-amerikanischen Tomahawk-Marschflugkörpern soll ein Gegengewicht zu den russischen Raketen schaffen. Führende Militärexperten sagen, dass es dieses bisher nicht gibt.“
Und bemängeln, der Name dieser Experten blieben geheim, um die Beweislast umzukehren. Ich verstehe Ihr Argument und denke auch, dass es ein Service für die Hörerinnen und Hörer, die sich dazu weiter informieren wollten, gewesen wäre, eine Auswahl dieser Experten (wie den Generalinspekteur der Bundeswehr Carsten Breuer) namentlich zu benennen, und ggf. dem Medium entsprechend, weitere Informationen zu verlinken. Verschwiegen werden sollte hier nichts, warum auch, die Informationen sind öffentlich zugänglich.
Zum Zitat von Sahra Wagenknecht „Kein anderes europäisches Land stationiert solche Raketen.“ schrieben unsere Experten:
„Europa hat hier, wie in der Debatte immer wieder bemerkt wird, eine Lücke. Diese soll nur vorübergehend mit der Stationierung von US-Raketen gefüllt werden. Gleichzeitig arbeiten mehrere europäische Länder daran, eigene derartige Mittelstreckenraketen zu entwickeln. (…)“
Sie schreiben dazu:
„Der von Sahra Wagenknecht im Interview zitierte Oberst Richter, stellt eben genau diese Einschätzung infrage. (…) Ein interessantes Detail, welches wiederum in der Einordnung des DLF-Experten-Teams unterschlagen wird.“
Hier zeigt sich, die „absolute Wahrheit“ gibt es nicht. Wie in vielen anderen Fällen kommen unterschiedliche Experten zu unterschiedlichen Einschätzungen. Das macht diese Aussagen und Positionen nicht „wahr“ oder „falsch“. Für jede Einschätzung lassen sich gute Begründungen, aber sicher auch Gegenargumente anführen.
Zitat von Sahra Wagenknecht:
„Die Ukraine war die am meisten hochgerüstete (Ex-Sowjetrepublik) von allen. Die Ukraine wurde ja von den USA zu ihrem militärischen Vorposten gemacht. Das gehört zur Vorgeschichte des Krieges.“ Und: „In den letzten Jahren ist die Ukraine massiv hochgerüstet worden. Es sind auch US-Soldaten dort schon stationiert gewesen, insgesamt 4.000 NATO-Soldaten. Es gab zwölf Militärbasen der CIA. Die USA werden sehr tätig in der Ukraine.“
Dazu schrieb unser Expertenteam:
„Die Ukraine als „militärischen Vorposten der USA“ zu bezeichnen, ist in Bezug auf die Zeit vor dem Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 absurd. In der Ukraine waren nie NATO-Soldaten stationiert. Jene waren ab 2015 lediglich dort, um ukrainische Soldaten auszubilden. Die Ukraine gestattete dafür den Aufenthalt von bis zu 4.000 Soldaten aus NATO-Ländern. Es gab in der Ukraine auch nie CIA-Basen. Was es gab, waren zwölf Spionage-Einrichtungen an der ukrainischen Grenze zu Russland, die das CIA für die Ukraine gebaut hat.“
In Ihrer Ausführung bezeichnen Sie diese Aussagen als „Haarspalterei“ und „Rosinenpickerei“, mit der Absicht, die Aussagen von Frau Wagenknecht zu diskreditieren.
Unsere Experten bleiben bei Ihrer Einordnung und führen dazu aus:
„Der Begriff „Stationierung“ von Soldaten ist klar definiert. Es handelt sich um die Entsendung von kampfbereiten Soldaten auf einen Militärstützpunkt. Dass die NATO keine solchen Stützpunkte in der Ukraine unterhalten hat, ist bekannt und wurde am 24. Februar 2022 überdeutlich. Die Ukraine musste sich allein gegen die russische Invasion verteidigen. Wie der Vietnamkrieg begann, ist hier nicht relevant. Eine CIA-Basis ist eine von der CIA betriebener Stützpunkt. Zwischen der Ukraine und den US-Behörden findet in der Tat ein Austausch von Informationen statt.
Die USA unterstützen die Ukraine in ihrem Verteidigungskampf. Das macht die erwähnten Spionageeinrichtungen noch nicht zu CIA-Basen. Die Ukraine hat das Recht, sich ihre Partner souverän zu wählen.“
Die in dem von Ihnen kritisierten Onlinetext getroffenen Einordnungen sollten den Hörerinnen und Hörern einen schnellen Überblick geben. Jeder einzelne Punkt wäre es sicher wert gewesen, vertieft behandelt zu werden, das wird auch beim Lesen dieser Stellungnahme deutlich. Das macht die Einordnungen unserer Experten nicht falsch. Einen Verstoß gegen das Gebot der wahrheitsgemäßen Berichterstattung sehe ich deshalb nicht gegeben.
Zusammenfassend komme ich zu dem Schluss, dass der Beitrag die Vorgaben der Richtlinien und Programmgrundsätze erfüllt hat. Auch zukünftig werden wir umfassend und ausgewogen über die verschiedenen Aspekte und Auswirkungen des Krieges gegen die Ukraine berichten und damit unserem journalistischen Auftrag nachkommen.
Gemäß § 21. Abs. 2 S. 3 Satzung Deutschlandradio werde ich den Hörfunkrat über den Inhalt meiner Stellungnahme unterrichten. Sollten Sie mit meiner Antwort nicht zufrieden sein, können Sie die Behandlung im Hörfunkrat nach dem Verfahren gemäß § 21 Abs. 2 S. 3 bis 10 Satzung Deutschlandradio fordern.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Raue
Weiterführende Informationen:
- Die ursprüngliche Fassung des DLF-Faktenchecks können Sie hier einsehen.
- Die Programmbeschwerde im Original ist hier einsehbar.
- Die Antwort des DLF-Intendanten im Original können Sie wiederum hier runterladen.
- Die NachDenkSeiten hatten zu dem DLF-„Faktencheck“ auch einen „Faktencheck der Faktenchecker“ unter dem Titel „Deutschlandfunk will Wagenknecht widerlegen und scheitert grandios“ veröffentlicht.
Titelbild: Screenshot vom Briefkopf des Antwortschreibens des DLF-Intendanten