Gemischte Leserbriefe zu BPK- Themen „Israelische Kriegsverbrechen im Libanon“ und „Nordkoreanische Soldaten an der ukrainischen Front?“

Ein Artikel von:

In diesem Beitrag hat Florian Warweg auf der BPK gefragt, ob Bundesaußenministerin Annalena Baerbock die Vorwürfe u.a. des EU-Partners Spanien teilt, Israel betreibe Kriegsverbrechen im Libanon oder ob sie das militärische Vorgehen Israels weiterhin verteidigt. Der „Völkermordvorwurf“ sei aus Sicht der Bundesregierung weiterhin „nicht stichhaltig“. Hier ist die Bundesregierung nach eigenen Erkenntnissen gefragt worden, nachdem zahlreiche Journalisten das Gerücht, Pjöngjang habe Tausende nordkoreanische Soldaten an die russisch-ukrainische Front entsandt, unhinterfragt als Tatsache präsentiert hätten. Über „Erkenntnisse dieser Art, die ja üblicherweise nachrichtendienstlicher Art“ seien, werde auf der BPK nichts mitgeteilt. Wir haben dazu interessante Leserbriefe erhalten. Danke dafür. Es folgt nun eine Auswahl, zusammengestellt von Christian Reimann.


Zu Teilt Baerbock Einschätzung von EU-Partnern, dass Israel Kriegsverbrechen im Libanon begeht?

1. Leserbrief

Lieber Herr Warweg,

eigentlich gibt es zu den Ergüssen der Regierungssprecher in der Pressekonferenz nichts mehr zu sagen. In meiner Jugend war der angemessene Kommentar: “Vergiss es!”

Aber ich bewundere Ihre Ausdauer und es auch notwendig, diese bemitleidenswerte Selbstdarstellung einer hilflosen Regierung für die Nachwelt zu dokumentieren. Nicht nur für die Historiker, wie ich früher schon empfahl, inzwischen ist es auch Stoff für Linguistiker und Psychologen.

Was sage ich, wenn ich nichts sagen will, aber muss? Und dabei noch erscheinen soll als der Gipfel der Weisheit und Wahrheit? Fremdwörter und lange, verschachtelte Sätze sind immer gut. Wenn der Fragesteller dann noch nicht merkt, das er keine Antwort kriegt, dann ihn herabwürdigen und beschimpfen. Damit die Welt sieht, dass es unwürdig ist, sich mit dem überhaupt zu beschäftigen. Wenn das immer noch nicht reicht, entlarvt man ihn am besten als Diener des Teufels (“Putin”). Das hat sich seit dem Mittelalter bewährt.

Es ist traurig und nervend. Im Märchen von des Kaiser Neuen Kleidern genügte der Zwischenruf eines kleinen Kindes, um den Spuk in sich zusammenfallen zu lassen. Das Ampeltheater geht nun schon über drei Jahre und es ist lebendig wie der Tanz der Vampire um Mitternacht (siehe Film von Roman Polanski).

Nicht verzagen!

Gruß, Rolf Henze


2. Leserbrief

Es gibt derzeit eine – auch internationale – Diskussion, die sich auf eine Äußerung der noch aktuellen deutschen Außenministerin bezieht. In einer Rede hatte diese die Behauptung aufgestellt, dass zivile Einrichtungen (Wohnhäuser, Schulen, Kliniken) u.U. ihren Schutzstatus verlieren könnten, wenn diese von Terroristen als ‘Schutzschild’ genutzt werden. Die Außenministerin bezog sich dabei konkret auf gezielte Bombenangriffe der israelischen Streitkräfte auf solche zivilen Objekte, die mit der Begründung hier seien Hamas- oder Hisbollah-Terroristen ‘versteckt’ oder deren Einrichtungen, wie Kommandozentralen. Baerbock insinuiert damit, dass solche Angriffe auf solche Objekte, z.B. Klinken oder Flüchtlingslager, die teils hunderte von wehr- und hilflosen zivilen Opfern fordern, unter diesen Umständen gerechtfertigt seien und keine Kriegsverbrechen darstellten. Diese, das Vorgehen der israelischen Streitkräfte entschuldigende Interpretation, ist auch im Sinne der Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu vergleichbaren Situationen sehr zweifelhaft. So gab es in Deutschland Anfang der 2000er Jahre ein intensive ‘Sicherheitsdebatte’ bezüglich durch Terroristen entführter Flugzeuge. Die Debatte – nach den 9/11 Anschlägen in New York – in einer Neufassung des Flugsicherheitsgesetzes (LuftSiG) in der z.B. ein durch Terroristen entführtes Flugzeug durch die Bundeswehr abgeschossen werden sollte, um Angriffe wie in NYC zu verhindern. Das BVerfG stellte dazu ganz klar: “§ 14 Abs. 3 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG), der die Streitkräfte ermächtigt, Luftfahrzeuge, die als Tatwaffe gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden sollen, abzuschießen, ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig.” In der Begründung schreibt das Gericht: “Die einem solchen Einsatz ausgesetzten Passagiere und Besatzungsmitglieder befinden sich in einer für sie ausweglosen Lage. Sie können ihre Lebensumstände nicht mehr unabhängig von anderen selbstbestimmt beeinflussen. Dies macht sie zum Objekt nicht nur der Täter. Auch der Staat, der in einer solchen Situation zur Abwehrmaßnahme des § 14 Abs. 3 LuftSiG greift (hier der Abschuss des Flugzeugs d.R.), behandelt sie als bloße Objekte seiner Rettungsaktion zum Schutze anderer. Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten.” Und weiter: “Unter der Geltung des Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürdegarantie) ist es schlechterdings unvorstellbar, auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen, die sich in einer derart hilflosen Lage befinden, vorsätzlich zu töten.” (BVerfG, 2006) Es keine weit hergeholte Analogie zu Patienten in Kliniken, Flüchtlingen in Lagern oder zivilen Bewohnern von Häusern, die Opfer – sog. ‘Kollateralschäden’ – und in ähnlicher Lage sind und sich ‘eigentlich’ in völkerrechtlich geschützten Objekten aufhalten. In der vom BVerfG zu klärenden Frage “Dürfen entführte Flugzeuge in und über Deutschland durch die Bundeswehr abgeschossen werden” war die Güterabwägung sogar noch schwieriger. Ging es doch um die Frage “darf man 100 Passagiere opfern, um ggf. 1000 zu retten, wenn das Flugzeug als Waffe eingesetzt wird”. Die Rechtsauffassung der Bundesaussenministerin wird umso zweifelhafter, als die Tötungen von unbeteiligten Zivilisten durch die israelischen Streitkräfte nicht direkt dazu dienen eine “Waffe” auszuschalten, wie ein Flugzeug bei dem es im Flug keine andere Möglichkeit gibt dieses auszuschalten, sondern die israelischen Streitkräfte gehen hier ‘den einfachsten Weg’ unter mind. billigender, wenn nicht bewußter Inkaufnahme, oder gar beabsichtigter (terroristischer!) Wirkung auf die Zivilbevölkerung. Auch unter einer solchen – nicht abwegigen Beurteilung der Rechtslage – könnte es durchaus sein, dass die Bundesaussenministerin sich der Billigung von Kriegsverbrechen schuldig gemacht hat. Bis zu drei Jahre Haft sind vorgesehen “für das Billigen, Leugnen oder Verharmlosen von Völkermord oder Kriegsverbrechen”. Eine Verschärfung des Volksverhetzungsparagraphen, der durch eben diese Koalition eingeführt wurde (z.B. wg. des Tragens von T-Shirts mit dem “Z”). Ob die Ministerin deswegen das Ende der Ampelkoalition in Strafhaft erleben wird, dürfte jedoch ScienceFiction bleiben.

Von unserem Leser Harry A.


3. Leserbrief

Schöne Grüße vorab ans Nachdenkseiten-Team.

Zu folgender Aussage von Frau Deschauer möchte ich einen Kommentar abgeben:

„Zur Frage von Völkerrechtsverletzungen: Wie Sie wissen, ist es nicht an uns, darüber letztendlich zu befinden, sondern die Bewertung dieser Fragestellungen wird üblicherweise von unabhängigen Gerichten auf Basis von Untersuchungen vorgenommen.“

Alter Schwede! Das ist die dreisteste Verharmlosung des Holocaust, die ich jemals von einem deutschen Regierungssprecher vernommen habe.

Denn auch auf den ließe sich heute dieser Deschauer-Spruch perfekt anwenden. Hat doch auch damals kein unabhängiges Gericht die sich recht deutlich abzeichnenden Völkerrechtsverletzungen entsprechend beurteilt, bzw. erst viel später. Zudem kann man sogar einwenden diese Straftatbestände gab es damals überhaupt noch nicht und man musste sie nachträglich erfinden. So gesehen handelten die Nazis damals also rechtssicherer als der heutige Faschismus der „Goldenen Milliarde“.

Frau Deschauer zieht sich und mit ihr das AA, wenn nicht sogar die deutsche Regierung als Ganzes (#Staatsräson), also auf faschistisches Kerngedankengut zurück. Also der Überzeugung der grundsätzlich völkerrechtlichen Konformität des versuchten und mindestens begonnenen Völkermords in und um Israel. Wenn sie schon so arg naheliegenden moralischen Beurteilungen (siehe: Verbrechen gegen die Menschlichkeit) eine so dreiste Abfuhr erteilt.

Israel darf also fröhlich so weitermachen, dies ist die letztendliche Konsequenz aus dieser Haltung und es ist offensichtlich eine Faschistische.

Dazu noch:
Ich hatte vor einiger Zeit, zu einem Artikel von Alexander Neu, die Frage faschistisch organisiertem Regierungshandelns aufgeworfen. Sollte Herr Neu noch versuchen das Treiben der deutschen Regierung in einem Text als demokratisch organisiert umzudeuten, wäre ich dankbar, wenn der hier angesprochene Punkt mit in die „Verstehen Menschen ohne Niveau nicht richtig, weil…“ Liste aufgenommen wird.

Denn der die Regierung wählende Souverän an sich, hat nicht so große Schwierigkeiten faschistisches Treiben zu erkennen, wie Frau Deschauer und der Rest der deutschen Regierung. Denn so wie der Idiot nicht erkennt das er ein Idiot ist, scheint dies auch für Faschisten zu gelten. Die dürfen auch alles, sofern es ihnen kein unabhängiges Gericht verbietet.

Handeln und regieren nach den Grundsätzen des Völkerrechts, der Menschenrechte, dem Grundgesetz oder einfach nur gemäß der Sozialisierung normaler Menschen, findet NICHT statt. Dies ist ebenfalls eine generelle Erkenntnis, die sich aus diesem Deschauer-Spruch ableiten lässt.

Und wie gut, dass es kein vom Westen unabhängiges internationales Gericht gibt, nicht wahr?

Wehret den Anfängen war gestern, heute gilt es vor dem Aufprall die Sicherheitsgurte anzulegen.

Mit freundlichen Grüßen
Kai P.


Zu Nordkoreanische Soldaten an der ukrainischen Front? Wenn aus Gerüchten angebliche „Fakten“ werden

4. Leserbrief

Guten Tag

Ausgerechnet die Amis müssen sich über nordkoreanische Truppen in Russland aufregen !  Der Staat , der Israel mit Flugzeugträgern und einem gewaltigen Bombenarsenal beim Völkermord in Gaza und im Libanon unterstützt .

Und bald werden auch US-Militärs die Luftabwehr in Israel mit US-Soldaten bedienen , US-Soldaten die schon längst in Israels Terrorarmee dienen .  Was sind das doch für elende Heuchler !

Gruss
J.Blumer


5. Leserbrief

Liebe NDS Redaktion,

Wir erinnern uns an folgende Aussage der USA / NATO : es steht allen Ländern frei, ein Militärbündniss Ihrer Wahl einzugehen.

Wir erinnern uns an den Irak Krieg und Serbien wo die coalition of the willing einen auf Propagandalügen und völkerrechtswidrigen Krieg geführt haben.

Was mit den westlichen Söldnern ( beurlaubte Soldaten ) in der Ukraïne?

Soldaten aus N-Korea in Russland: na und? USA hat 30000 Soldaten in Deutschland.

Ursache und Folge: die immer stärkere Verbindung von Russland mit China, N-Korea und Iran hat der Westen durch seine Worte und Taten selbst herbeigeführt.

Man könnte die heutige internationale Situation auch durch eine andere Brille sehen:

Die westlichen Länder = 18% unserer Erde. Könnte doch sein dass die anderen 82% den 18% einmal ganz klar machen wollen was 18% eigentlich bedeutet.

Zusammenfassend: wir die NATO dürfen Dinge die allen anderen verboten sind, des weiteren ist jede Kritik an was die NATO darf und auch tut, strengstens verboten und wird mit der Mindeststrafe von Sanktionen geahndet.

Mit freundlichem Gruß
Patrick Janssens


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