Gemischte Leserbriefe zum Thema maritimes Hauptquartier für die NATO in Rostock und Rolle des Zwei-plus-Vier-Vertrags

Ein Artikel von:

Boris Pistorius hat am 21. Oktober einen neuen Kommandostab in Rostock (CTF Baltic) eröffnet. Dieser soll künftig alle Einsätze der NATO-Kriegsmarine im Ostseeraum koordinieren und steuern. Florian Warweg hat dazu zwei Artikel „Bruch des Zwei-plus-Vier-Vertrags? Pistorius eröffnet NATO-Hauptquartier in Rostock“ sowie „Völkerrechtswidrige NATO-Kommandozentrale in Rostock? Die fragwürdigen Ausreden der Bundesregierung“ veröffentlicht. Dazu erhielten wir zahlreiche Zuschriften. Ala Goldbrunner hat eine Auswahl für Sie zusammengestellt.


1. Leserbrief

Sehr geehrter Herr Warweg,

wieder mal zeigt sich Deutschland nicht vertragstreu! Wie kann ein deutscher Politiker diese NATO-Planung mit eklatanten Verstößen gegen bestehende Verträge zur Wiedervereinigung unterstützen – zum Wohle des deutschen Volkes? Mitnichten!

Das muss publiziert werden – das ist tatsächlich Politik, die sich gegen das eigene Volk richtet.

Vielen Dank für den in diesem Zusammenhang eminent wichtigen Hinweis auf das in der Verfassung festgeschriebene Volksbegehren bzw. den Volksentscheid in dem betroffenen Bundesland.

Vielleicht nimmt eine Bürgerbewegung in Mecklenburg/Vorpommern diesen Ball auf und es kommt etwas ins Rollen? Das würde ich mir sehr wünschen!

Liebe Grüße an das gesamte NDS-Team – eure Arbeit ist sehr wichtig in diesem Land.

Klaus Herrmann


2. Leserbrief

Warum wohl hat der Wiss. Dienst des Bundestages jüngst im Februar 2024 eine Ausarbeitung vorgelegt, die sich mit der Thematik der “Loslösung” vom “2+4-Vertrag” befasst?

Quelle: bundestag.de

Der Artikel kommt u.a. dem Schluss, dass die z.B. Beteiligung Deutschlands am “Kosovo-Einsatz”1999 keine “erhebliche” Verletzung des “2+4-Vertrages darstelle, die andere Vertragsmitglieder zu einer “Loslösung” vom Vertrag berechtige. Eine “fortdauernde völkerrechtliche Verpflichtung” (und bei Verstoß dagegen folglich eine “erhebliche” Vertragsverletzung) liege hingegen vor, wenn gegen das “Verbot der Stationierung von Atomwaffen der ehemaligen Alliierten…auf dem Gebiet der ehemaligen DDR”, vgl. Art. 5 Abs. 3 des Zwei-plus-Vier-Vertrags” verstoßen werde!

Äußerst bemerkenswert ist hier, dass der Text des Art.5 Abs.3,Satz 3, des Vertrages NUR TEILWEISE im Wortlaut zitiert wird, nämlich nur hinsichtlich der “Stationierung von Atomwaffen”! Der Satzteil “Ausländische Truppen” wird einfach ausgelassen. Zitierfehler der Autoren oder Absicht? Man kann nur spekulieren…

Jedenfalls ist eindeutig, dass der Satz im “2+4 Vertrag” eine Stationierung ausländischer (also NATO) Truppen in den neuen Bundesländern verbietet. Das Verbot gilt für Deutschland als Rechtsnachfolger der DDR und der BRD genauso wie für die Vertragsparteien USA, Großbritannien und Frankreich.

In der Untersuchung des wissenschaftlichen Dienstes wird die Bindung der Vertragsstaaten an den Vertrag analysiert, und es wird diskutiert, aus welchen Gründen eine Loslösung vom Grundsatz “pacta sunt servanda” im Licht der “Wiener Vertragsrechtskonvention” möglich wäre. Unter den wenigen Möglichkeiten, welche die Autoren sehen, ist die o.g. “Stationierung von Atomwaffen” auf dem Gebiete der ehem. DDR die einzig gravierende! Und diese Feststellung wurde eindeutig auf der Basis einer Textverkürzung getroffen, für die es keinerlei Begründung gibt, auch nicht ansatzweise!!

Wenn ich einen wissenschaftlichen Bearbeitungsfehler unterstelle, dann ist – in Anwendung der Schlussfolgerungen der Autoren des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages- eine Stationierung von ausländischen Truppen durch Errichtung eines neuen “NATO-Hauptquartiers Ostsee” in Rostock ein gravierender Verstoß gegen den “2+4-Vertrag”, mit der Folge, dass die o.g. Wiener Konvention (Art. 60) Russland eine “Suspendierung” des Vertrages wegen erheblicher Vertragsverletzung erlaubt!

Die Bedeutung des Art.5 Abs. 3, Satz 3 des “2+4-Vertrages” wird im Übrigen noch dadurch unterstrichen, dass im (einzigen!) Anhang zum Vertrag nochmals erklärt wird, dass Deutschland dagegen nicht leichtfertig verstoßen wird: “Alle Fragen in bezug auf die Anwendung des Wortes “verlegt”, wie es im letzten Satz von Artikel 5 Abs. 3 gebraucht wird, werden von der Regierung des vereinten Deutschland in einer vernünftigen und verantwortungsbewußten Weise entschieden, wobei sie die Sicherheitsinteressen jeder Vertragspartei, wie dies in der Präambel niedergelegt ist, berücksichtigen wird.”

Ich frage mich, wie es in dieser Situation zu einem solchen Beschluss, dieses NATO-Hauptquartier in Rostock zu eröffnen, kommen konnte. Hat der Bundestag darüber beschlossen? Wie steht die Bundesregierung, wie stehen die USA zu diesem Bruch des”2+4-Vertrages” ?


3. Leserbrief

Großen Dank an Florian Warweg für diesen unmissverständlichen Artikel: “Bruch des Zwei-plus-Vier-Vertrags? Pistorius eröffnet NATO-Hauptquartier in Rostock”

Ein NATO-Hauptquartier in Rostock ist nicht nur ein Bruch des Zwei-plus-Vier-Vertrags, sondern eine weitere schwere Provokation gegenüber Russland und ein weiterer Schritt in den 3. Weltkrieg, der eigentlich, nicht nur nach Meinung von Emmanuel Todd, längst begonnen hat.

Ist nicht auch die die geplante Stationierung US-Amerikanischer Mittelstrecken -und Hyperschallraketen in Deutschland ein Bruch des Zwei-plus-Vier-Vertrags?!?

Immerhin gibt es schon die e-Petition 171933 auf der Bundestagsplattform: “Nordatlantisches Bündnis (NATO) Rücknahme der Zustimmung zur Stationierung amerikanischer Raketen/konkrete Abrüstungsvorschläge an Russland”. Diese e-Petition: epetitionen.bundestag.de erwähnt leider die Schuldigen an dieser geplanten Stationierung, nämlich die US-geführte NATO, nur imTitel, doch ist  diese Petition u.E. unterstützendswert.

Friedliche Grüße!
Helene+Ansgar Klein


4. Leserbrief

Liebes Nachdenkseiten-Team,
Die Russen werden uns nie wieder irgend etwas glauben und auch nie wieder auf einen Vertrag mit uns vertrauen. Die Gutmütigkeit der Russen und ihr Vertrauen haben die deutsche Einheit überhaupt erst ermöglicht; von den einen bejubelt („DM und Reisefreiheit“), von den anderen mit Strafrente wegen „Staatsnähe“ und Entlassung erlebt; von den westdeutschen Konzernen gefeiert (Versicherungen, Banken, Gebrauchtwagenhändler …) und von der NATO für die Weltherrschaftspläne der USA missbraucht.

Die Russen haben, ohne einen einzigen Schuss abzugeben, ihre Truppen vollständig aus der DDR abgezogen und den Warschauer Pakt aufgelöst. Zum Dank dafür wurden sie belogen und betrogen und bedroht: NATO-Truppen wurden in den osteuropäischen Ländern und dann sogar in den früheren Sowjetrepubliken stationiert, unter Bruch des Versprechens, dass der Westen 1990 Gorbatschow gegeben hatte; in der Ukraine wurde 2014 der Putsch finanziert und organisiert. Deutsche Politiker und Medien bejubelten diesen Putsch. Das Minsker Abkommen zum Schutz der russischen Minderheit in der Ukraine wurde, wie Ex-Kanzlerin Merkel im Dezember 2022 zugab, vom Westen lediglich benutzt, um Russland zu hintergehen (und in dieser Zeit die Ukraine mit Waffen für den Krieg gegen Russland vollzupumpen – dies sagte Frau Merkel im Interview so nicht). Dazu Hass und Hetze gegen Russland, seit dem Putsch in der Ukraine immer extremer; ab 2021, als Nord Stream 2 unmittelbar vor der Fertigstellung und Inbetriebnahme stand, wurde der Hass immer weiter gesteigert …

Wenn man sich mal in die Lage der Russen hineinversetzt, wäre es demzufolge völlig logisch, dass die Russen sagen: „Ihr Deutschen habt uns seit 1990 nur belogen und betrogen; ihr habt unsere Gutmütigkeit und unseren guten Willen schamlos ausgenutzt und missbraucht; euch können wir nie wieder auch nur ein Wort glauben; und danach werden wir unsere Politik in Zukunft ausrichten müssen.“

Mit freundlichen Grüßen
und alles Gute für Herrn Warweg, der sich diese Arroganz und diese Aussageverweigerungen bzw. Arbeitsverweigerung (anders kann man das nicht nennen) durch die Bundesregierung und deren Beamte auf der Bundespresskonferenz antut.

Jena, 17. September 2024
Matthias Koch


5. Leserbrief

Die Regierungen Merkel und jetzt Scholz halten Verträge nicht ein und ignorieren Abmachungen.

So wie es der große Bruder jenseits des Atlantiks immer wieder vorgemacht hat.

Wie wird Russland reagieren? Wird es den “Zwei-plus-Vier Vertrag“ aufkündigen, mit allen juristisch möglichen Konsequenzen? Nachvollziehbar wäre eine solche Reaktion auf jeden Fall.

Und definitiv verständlich.

Der Westen hat schon lange sein Vertrauen verspielt, die Zusagen und Versprechungen der NATO-Bündnispartner sind nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben sind.

Westliche Werte? Für die Tonne!

Danke, lieber Florian Warweg! Ihr exzellent recherchierter und quellenreicher Artikel ist erneut ein Beispiel für herausragenden Journalismus, wie man ihn von den Nachdenkseiten erwarten darf.

MfG, Rüdiger Schauerte


6. Leserbrief

Guten Tag,

Mosaikstein für Mosaikstein werden friedenssichernde Verträge gebrochen und das Grundgesetz umgangen. Mit Worthülsen und  Umdeutungen wird versucht, klare Rechtsbrüche herunter zu spielen oder legitim erscheinen zu lassen.

Also weiter kriegstüchtig werden. Die Nato rüstet zum Krieg gegen Osten und Deutschland wird noch intensiver zum europäischen Kommando, Logistikzentrum ausgebaut.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Stöbe


7. Leserbrief

Sehr geehrte Damen und Herren,

Kurz: Mit dem Beschluss zur Einrichtung des NATO-Stützpunktes bzw. zur NATO-Truppenstationierung in Rostock haben die BRD und die USA den 2+4-Vertrag zumindest faktisch gekündigt. Da der 2+4-Vertrag dem Aufbau einer “dauerhaften Friedensordnung” diente, und die BRD/USA diese somit gebrochen haben, besteht völkerrechtlich keine “Friedensordnung” mehr in Bezug auf Deutschland. Der Beschluss zur Einrichtung des NATO-Stützpunktes bzw. zur NATO-Truppenstationierung in Rostock ist daher eine (faktische) Kriegserklärung der BRD/USA an Russland. Somit geht von deutschem Boden wieder Krieg aus. Deutschland befindet sich daher nicht mehr im Friedenszustand.

Ausführlich: Der 2+4-Vertrag stellt zumindest eine vorläufige Friedensregelung zwischen Deutschland und den vier Siegermächten dar, andere halten ihn für einen endgültigen Friedensvertrag. So oder so, ist der Verstoß der BRD gegen wesentliche Regelungen des 2+4-Vertrages eine Aufkündigung des somit erreichten Friedenszustandes und daher als (faktische) Kriegserklärung zu werten.

Der Bruch der Verpflichtung der BRD und der USA aus dem 2+4-Vertrag, keine ausländischen Streitkräfte im Gebiet der ehemaligen DDR zu stationieren (Art. 5 Abs. 3), ist eine solche wesentliche Regelung, gegen die die BRD und die USA durch die Einrichtung eines NATO-Stützpunktes und durch die Stationierung von ausländischen NATO-Streitkräften in Ostdeutschland, hier in Rostock, verstößt. Dieses Verhalten könnte folglich als Kriegserklärung an die russische Föderation, der Rechtsnachfolgerin der Sowjetunion, zu werten sein.

Ohne die Zustimmung der USA würde nirgends ein NATO-Stützpunkt errichtet werden und auch keine NATO-Truppenstationierungen zustande kommen, daher erklärt insbesondere die USA Russland mit dieser Aktion zumindest faktisch den Krieg, da sie die (vorläufige) Friedensregelung aus dem 2+4-Vertrag einseitig bricht.

Durch den Verstoß der BRD/USA gegen diese wesentliche Regelung (Art. 5 Abs. 3 des 2+4-Vertrages), wäre die russische Föderation als Rechtsnachfolgerin der Sowjetunion gem. Art. 60 Abs. 2 b) der Wiener Vertragsrechtskonvention dazu berechtigt, diese “erhebliche Vertragsverletzung” als Grund für “die gänzliche oder teilweise Suspendierung” des 2+4-Vertrages “im Verhältnis zwischen ihr und dem vertragsbrüchigen Staat” geltend zu machen, wie es dort heißt.

Eine “erhebliche Verletzung” liegt vor, bei einer “Verletzung einer für die Erreichung des Vertragsziels oder des Vertragszwecks wesentlichen Bestimmung”, wie es in Art. 60 Abs. 3 b) der WVRK heißt. Der Beschluss zur Einrichtung des NATO-Stützpunktes bzw. zur NATO-Truppenstationierung in Rostock vereitelt bzw. beschädigt das Hauptziel des 2+4-Vertrages, nämlich des Aufbaus einer “dauerhaften Friedensordnung” (Präambel Abs. 6), sowie das Ziel “freundschaftliche Beziehungen” zwischen Deutschland und Russland zu entwickeln (Präambel Abs. 4).

Der 2+4-Vertrag diente der Entwicklung “freundschaftlicher Beziehungen”, sowie der “Festigung des Weltfriedens” (Präambel Abs. 4), sowie des Aufbaus einer “dauerhaften Friedensordnung” (Präambel Abs. 6). All dies ist nun hinfällig, da mit dem Beschluss der BRD/NATO zur Einrichtung eines NATO-Stützpunktes sowie zur Stationierung von ausländischen NATO-Truppen in Ostdeutschland, die BRD/USA somit die “Friedensordnung” aufkündigt, die seit dem Abschluss des 2+4-Vertrag bestand. Folglich ist daher der “Weltfrieden” durch das Handeln der BRD, der USA und der NATO gebrochen. Freundschaftliche Beziehungen zu Russland, der Rechtsnachfolgerin der Sowjetunion, sind von Seiten der BRD/USA/NATO folglich nicht mehr erwünscht. Diesen Willen hat der Beschluss zur Einrichtung eines NATO-Stützpunktes sowie zur Stationierung von ausländischen NATO-Streitkräften in Ostdeutschland deutlich erkennbar gemacht. Es handelt sich daher um eine (faktische) Kriegserklärung an Russland Seitens der BRD, der USA und der NATO.

Der Bruch der Verpflichtung der BRD aus dem 2+4-Vertrag, keine keine ausländischen Streitkräfte im Gebiet der ehemaligen DDR (Art. 5 Abs. 3) zu stationieren, stellt einen Bruch gegen die Verpflichtung der BRD aus dem 2+4-Vertrag dar, dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen soll (Art. 2). Mit dem Beschluss zur Einrichtung des NATO-Stützpunktes/zur NATO-Truppenstationierung in Rostock geht folglich von deutschem Boden wieder Krieg aus.

Darüber hinaus gefährdet dies den Frieden und die Stabilität Europas, obwohl es gerade die Vorstellung der Vertragsparteien des 2+4-Vertrages war, es insbesondere die Vorstellung der Sowjetunion war, dass die “Wiedervereinigung Deutschlands” ein “bedeutsamer Beitrag zu Frieden und Stabilität in Europa” wäre (Präambel Abs. 11). Die BRD und die USA gefährden folglich den Frieden und destabilisieren folglich Europa.

“Ein Staat kann geltend machen, dass seine Zustimmung, durch den Vertrag gebunden zu sein, wegen eines Irrtums im Vertrag ungültig sei, wenn sich der Irrtum auf eine Tatsache oder Lage bezieht, deren Bestehen der Staat im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses annahm und die eine wesentliche Grundlage für seine Zustimmung bildete.”, heißt es in Art. 48 Abs. 1 der Wiener Vertragsrechtskonvention.

Da es die Vorstellung der Sowjetunion war, dass die “Wiedervereinigung Deutschlands” ein Beitrag zum Frieden und zur Stabilität Europas wäre (Präambel Abs. 11), dem aber die Einrichtung eines NATO-Stützpunktes in Ostdeutschland, sowie die sukzessiven NATO-Osterweiterungen dem aber diametral widersprechen, könnte die russische Föderation, als Rechtsnachfolgerin der Sowjetunion, somit erklären, dass sie sich gem. Art. 48 Abs. 1 der WVRK an den 2+4-Vertrag nicht mehr gebunden fühlt. Den gleichen Grund könnte sie wohl auch gem. Art. 49 WVRK geltend machen:

“Ist ein Staat durch das betrügerische Verhalten eines anderen Verhandlungsstaats zum Vertragsabschluss veranlasst worden, so kann er geltend machen, dass seine Zustimmung, durch den Vertrag gebunden zu sein, wegen des Betrugs ungültig sei.”, heißt es in Art. 49 der Wiener Vertragsrechtskonvention.

Nur unter dem Eindruck der Zusicherungen der Vertreter der BRD und der USA, dass auf dem Gebiet der ehemaligen DDR keine NATO-Truppenstationierungen stattfinden und dort auch keine NATO-Stützpunkte eingerichtet werden, hatte die Sowjetunion der “Wiedervereinigung Deutschlands” und dem 2+4-Vertrag zugestimmt. Folglich könnte die russische Föderation, als Rechtsnachfolgerin der Sowjetunion, erklären, dass sie sich an den 2+4-Vertrag nicht mehr gebunden fühlt (entweder gem. Art. 48 oder Art. 49 der Wiener Vertragsrechtskonvention)

Zudem hatte die Sowjetunion nur unter dem Eindruck der Zusicherungen der Vertreter der BRD und der USA, dass die NATO keinen Zentimeter/Inch nach Osten erweitert wird, der “Wiedervereinigung Deutschlands” und dem 2+4-Vertrag zugestimmt. Auch das wäre ein Grund für Russland, Art. 48 oder Art. 49 der Wiener Vertragsrechtskonvention geltend zu machen.

Würde Russland Art. 48 oder Art. 49 der Wiener Vertragsrechtskonvention aus den genannten Gründen geltend machen, wäre die “Friedensordnung” des 2+4-Vertrages nicht nur faktisch durch das Handeln der BRD/USA beseitigt (NATO-Stützpunkt auf dem Gebiet der ehem. DDR, NATO-Osterweiterungen), sondern auch formell.

Das ist wohl genau das, worauf Washington/Berlin mit ihrer NATO-Truppenstationierung in Rostock spekuliert. Russland soll darauf diplomatisch und/oder militärisch reagieren, damit dann die USA/BRD wahrheitswidrig behaupten können: Russland habe die “europäische Friedensordnung” in Frage gestellt oder zerstört oder so ähnlich.

Bei einer formalen Beendigung des 2+4-Vertrages, wäre auch die Bestimmung des 2+4-Vertrags hinfällig, dass “mit der Vereinigung Deutschlands (…) die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes ihre Bedeutung verlieren” (Präambel Abs. 13).

Würde der 2+4-Vertrag nicht mehr gelten, würde dann wohl wieder das Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 Gültigkeit erlangen, mit all seinen Rechtsfolgen, wie etwa der Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen und der Abgabe der obersten Regierungsgewalt an die vier Siegermächte. Das dürfte zwar keine praktische Bedeutung haben, ist aber zumindest erwähnenswert im Hinblick auf die möglichen Folgen, was also auf dem Spiel steht. Aus wohlverstandenem deutschen Interesse heraus gibt es keinen Anreiz am 2+4-Vertrag zu rütteln, aber genau das ist es, was die BRD-Bundesregierung durch den Verstoß gegen den 2+4-Vertrag macht.

Aus all den zuvor genannten Gründen wäre es wohl besser von der Einrichtung des NATO-Stützpunktes in Rostock sowie von der NATO-Truppenstationierung in Rostock abzusehen.

Ernesto Loll


8. Leserbrief

Hallo NachDenkSeiten, hallo Florian Warweg,

dazu nur eine mehr rhetorische Frage:

Da Japan und Deutschland nach dem 2. Weltkrieg in einem Sonderstatus verharrten, eben keinen Friedensvertrag haben, könnte jetzt nicht Russland ab nächster Woche ohne Vorwarnung und völkerrechtlich gedeckt in Deutschland einmarschieren? Von der Kündigung des Vertrages mal abgesehen. Liegt hier somit nicht ein eklatanter Verstoß gegen das Völkerrecht vor?

Liebe Grüße
Uwe Greiffenberger


9. Leserbrief

Liebes NDS-Team, lieber zäher Herr Warweg,

vielen Dank für Ihren Kampf gegen diese gefährlichen Windmühlenflügel. Möge er besser enden als bei Don Quichote.

Was mich neben dieser Entscheidung, die Grundlagen dieses eigenartigen Gesamtdeutschlands zerstört, umtreibt, ist die Unverfrorenheit ihrer öffentlichen Motivation, formuliert vom Chefredakteur der Ostseezeitung: “Aus Angst vor Russland …”  und “zunehmende Aggressionen Russlands”.

Selbst ein Herr Stoltenberg stellte noch vor wenigen Monaten fest, es seien keine Anzeichen für russische Maßnahmen bekannt, die einen Einmarsch in ein westliches Land befürchten lassen. Das haben Mainstreammedien zwar an unauffälliger Stelle geschrieben, aber wohl gleich wieder vergessen und die Bedrohungskeule aus dem antirussischen Werkzeugsatz herausgeholt. Leider verfängt dergleichen bei vielen Menschen, auch bei meinen Kindern. Einfach verrückt! Klappt natürlich nur dann, wenn z.B. die NDS und andere Medien ignoriert oder schwerer zugänglich gemacht werden. Erschwerend kommt hinzu, dass das Thema “informieren – organisieren – gemeinsam auf die Straße” einen Generationen-(?)bruch erlitten hat. Oder einen Bruch durch zahlreiche Ablenkungen vom Wesentlichen, auch dessen Wahrnehmung. “Mir geht es doch gut!”, ist zu hören. Die Entwicklung des Ukraine-Konfliktes bis zum heutigen Zenit (hoffen wir’s) wird auf einen zeitlichen Punkt reduziert, den russischen Einmarsch. Schön bequem.

Ich wünsche Ihnen weiterhin Kraft für Ihre oft undankbare Arbeit! No pasarán!

Halboptimistische Grüße
Albrecht Ludloff


10. Leserbrief

Sehr geehrter Herr Warweg

Über den Bruch des Zwei-plus-Vier-Vertrages und des Einigungsvertrages aus dem Jahr 1990, sollten sich die Staatsrechtler dieses Themas annehmen.

Vielleicht kann Herr Peach darüber schreiben, denn wenn Deutschland den völkerrechtlichen Vertrag gebrochen hat, dann sind wir eine Besatzungsmacht, ohne Friedensvertrag, dann gibt es dem 03.10. eines Jahres nicht, dann müsste sich Deutschland wieder teilen usw.

Freundlichen Gruß
Kuehn


11. Leserbrief

Sehr geehrter Herr Warweg, sehr geehrte NDS-Redaktion,

es gibt eine alten Kinderreim:

“Wer drei Mal lügt, dem glaubt man nicht und wenn er auch die Wahrheit spricht.”

Die Sprecher der Bundesregierung der BRD sind hiermit ausreichend disqualifiziert!

Wichtiger erscheint mir allerdings, dass Signal in die Welt:

“Wir halten uns an gar nichts! Ob mündlich oder schriftlich, ob in Gesetzen oder in rechtsverbindlichen Abkommen; wir wenden unser NEUSPRECH an und BASTA.”

Welche Konsequenzen ergeben sich hieraus?:

Es geht nicht um Russland, noch geht es um China. Es geht nicht um Deutsche Bürger, noch geht es um Frieden.

Es geht einzig um den Status der BRD als 51er Staat der USA. Die Militärmaschine der USA nimmt ihr nächstes Ziel ins Visier und die Krauts  müssen bluten. Georg Orwell 2024 – 1984 ist erwachsen geworden – lebt! Der Krieg gegen die Köpfe, der Krieg gegen Ostland, der globale Glaubenskrieg, sie alle werden gleichzeitig geführt (und sicherlich bei ARD und ZDF, bei DLF und Bertelsmann) gewonnen. Die Anzahl der realen Toten spielt keine Rolle – es geht “für” einen guten Zweck – Profit und mehr Profit für ein paar wenige.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Lerche


12. Leserbrief

Guten Tag Herr Warweg,

ich beziehe mich mit diesem Leserbrief auch auf Ihren aktuellen Beitrag zu Ihren Fragen in der BPK.

Der sogenannte Zwei-Plus-Vier-Vertrag, korrespondierend mit dem Einigungsvertrag, hat so einige Geburtsfehler, die schon an sich zur Nichtigkeit dieses Vertrages führen. Nur ein Beispiel: Frankreich war nie Siegermacht, weil es zu den entscheidenden Konferenzen wie z.B. in Potsdam nie eingeladen wurde und daher keine Mitwirkungsmöglichkeiten hatte.

Frankreich ist Besatzungsmacht, nicht mehr und nicht weniger. Der Vertrag hätte daher Zwei-Plus-Drei heißen müssen…

Unbeschadet dieser “Geburtsfehler” liegen Sie natürlich völlig richtig, was Ihre Beispiele zu den Verstößen gegen diese Verträge anbelangt.

Es existieren zwei jederzeit nachprüfbare Fakten, die bei näherer Betrachtung und der Verbindung dieser Fakten den Rückschluss zulassen müssen, dass der Zwei-Plus-Vier-Vertrag – wohlwollend ausgedrückt – eine Fehlkonstruktion ist.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus 1973, dass die – de jure – weiterbestehende Existenz des Deutschen Reiches bestätigt und der Umstand, dass das Deutsche Reich nach wie vor Feindstaat im Sinne der UN-Charta ist. Seit 1973 waren die BRD und die DDR Mitglieder der UN und standen dem Deutschen Reich demnach konträr gegenüber. Seit 1990 steht nur Deutschland/Germany (?) dem Deutschen Reich feindlich gegenüber…

Daraus folgt, dass BRD und DDR, zwei Besatzungsverwaltungen auch mit dem Beitritt der DDR zur BRD und dem Zwei-Plus-Vier-Vertrag keinen Friedensvertrag schliessen konnten. Ein Friedensvertrag kann nur von Kriegsgegnern beschlossen werden und sowohl DDR und BRD wurden nach dem letzten Waffenstillstand aus Mai 1945 im Jahr 1949 als Verwaltungskonstrukte gegründet. Und die Souveränitätsfrage beantwortet sich in Betrachtung dieser Zusammenhänge von ganz alleine.

Diese Fakten – sie zu bewerten ist an sich keine Raketenwissenschaft und man muss auch nicht Jura studiert haben – und die mangelnde kritische Aufarbeitung dieser Umstände und Zusammenhänge, führen dazu, dass sich hier zu Lande diese Situation so darstellt, wie wir Sie eben auf dieser BPK erfahren mussten. 

Freundliche Grüße von
Michael Krater


13. Leserbrief

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe auf „YouTube“ die Ausschnitte der Bundespressekonferenz mit der Nachfrage von Herrn Warweg gesehen. Da die Antworten der Bundesregierung hauptsächlich aus widersprüchlichen Antworten bzw. Wortklauberei bestand, möchte ich Sie auf dieses Dokument der Bundesregierung aufmerksam machen: Titel: Zur Loslösung von völkerrechtlichen Verträgen – Untertitel: am Beispiel des Zwei-plus-Vier-Vertrags


14. Leserbrief

Sehr geeehrter Herr Warweg, liebes Team der Nachdenkseiten,

vielen Dank für die Nachfragen bei der BPK zu o.g. Thema:

endlich mal wieder eine NATO-Entscheidung mit winkeladvokatischer Begründung / Rechtsauffassung:

also: ein deutsches Hauptquartier mit „rotierenden“ oder „revolvierenden“ oder „bei Interesse zugelassenen“ NATO-Soldaten, und damit keine Stationierung…. so wie vor ein paar Jahren die „Joint-Task-Force“ 

an der Ostfron…. äh Ostflanke der NATO.

Denn eines ist natürlich klar: nur Russland bricht Verträge, die NATO (USA, EU) würde so etwas ja nie tun, denn schliesslich sind sie ja die „Guten“.

Dass sie sich die BPK überhaupt noch antun, zeigt, welche Opferbereitschaft und Langmut mit der schwerstverwirrten „Bundesregierung“ sie haben.

Diese Veranstaltung scheint mir viel mehr die BLK zu sein, also die Bundeslügenkonferenz:

lügen nicht nur bis sich die Balken biegen, sondern bis Betonwände, und damit ganze Gebäude, einstürzen; gar Bunker?

Vielleicht wäre das ja eine neue Geschäftsidee: „Abbruchunternehmen BLK, bzw. BPK GmbH“.

Gruss
D.H.


15. Leserbrief

Hallo Herr Warweg,

danke für den Nachweis, dass die neue NATO-Basis in Rostock nicht nur gegen den Geist sondern auch explizit gegen den Buchstaben von 2+4-Vertrag und Einigungsvertrag verstößt.

Gibt es ein besseres Beispiel dafür, dass für die NATO und  deren Führungsmacht USA  jedes Abkommen nur noch ein Fetzen Papier ist, wenn es der aktuellen Interessenlage nicht mehr entspricht? Und das ist seit 1990 (“Keine NATO-Erweiterung um auch nur einen Schritt nach Osten”) bis heute eine ständige Praxis und nennt sich auch regelbasierte Ordnung.

Entspricht den Verträgen der USA mit der indianischen Urbevölkerung auf dem nordamerikanischen Kontinent. Die hatten auch auf die Vertragstreue des “Großen weißen Manns in Washington” vertraut und wurden dann nahezu ausgerottet.

Fragt sich nur, wer überhaupt noch einen Vertrag mit notorischen Vertragsbrechern abschließen will.

Eine furchterregende Frage angesichts der Kriege in Europa und anderen Orten auf der Welt, die sich inzwischen haarscharf an der Grenze zu einem Atomkrieg entlang bewegen und dringend durch Verhandlungen beendet werden müssen.

Und was die deutschen, transatlantischen Einflussagenten angeht, die auch in dieser Frage kein Problem damit zu haben scheinen, uns über die Klippe in den Abgrund zu schicken, ein Daumen-hoch für die wieder mal vorbildliche Umsetzung der Habeck-Doktrin “In dienender Position führen”. Oder hieß es “In führender Position dienen” ? 

Jedenfalls wollen wieder alle im Sinne des Gründungsauftrags der NATO zur Beherrschung Europas handeln “Keep the USA in, the Russians out and the Germans down” ganz egal, was ihre Wähler dazu sagen.

Dass der offene Bruch des 2+4-Vertrags durch den Westen Russland jedes Recht gibt, die gesamte Vertragskonstruktion zu kündigen, auf denen die deutsche Wiedervereinigung beruht, scheint in die von NATO-Propaganda verstopften Gehirnwindungen der  deutschen Polit-“Elite” noch gar nicht eingesickert zu sein. 

Die Konsequenzen wären auf jeden Fall unabsehbar bis hin zu einem Status-quo-ante und dem Anspruch Russlands auf Rückkehr in ihre 1945 garantierte Besatzungszone. Die Russen haben bekanntermaßen sehr gute Juristen.

Viele Grüße
Manfred Grzybek


Anmerkung zur Korrespondenz mit den NachDenkSeiten

Die NachDenkSeiten freuen sich über Ihre Zuschriften, am besten in einer angemessenen Länge und mit einem eindeutigen Betreff.

Es gibt die folgenden E-Mail-Adressen:

Weitere Details zu diesem Thema finden Sie in unserer „Gebrauchsanleitung“.

Rubriken:

Leserbriefe

Schlagwörter:

Die NachDenkSeiten sind für eine kritische Meinungsbildung wichtig, das sagen uns sehr, sehr viele - aber sie kosten auch Geld und deshalb bitten wir Sie, liebe Leser, um Ihre Unterstützung.
Herzlichen Dank!