WSI-Tarifhandbuch 2006 – Abschied vom Flächentarifvertrag? Das deutsche Tarifsystem im Umbruch
Die Tarifbindung gehe seit Mitte der 90er Jahre zurück. Die Tariflandschaft und auch die Tarifverträge unterliegen einem starken Wandel. Differenzierung und Dezentralisierung sind die beiden Trends, die das Tarifsystem grundlegend verändern. “Diese Entwicklung stellt die Tarifpolitik der Gewerkschaften vor grundlegende Herausforderungen”, sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs in der Hans-Böckler-Stiftung, Dr. Reinhard Bispinck, bei der Vorstellung des neuen WSI-Tarifhandbuchs 2006 in Berlin. “Gefordert ist eine neue Verknüpfung von Tarif- und Betriebspolitik, um die sich die Gewerkschaften in vielen Bereichen bemühen. Das Tarifsystem kann und muss aber auch gesetzlich stabilisiert werden”.
Die Schwerpunktanalyse im Tarifhandbuch fasst die markantesten Veränderungen des deutschen Tarifsystems zusammen:
- Die Tarifbindung geht zurück. Nur noch in fünf von 13 Wirtschaftsbereichen erfassen Branchentarifverträge zwei Drittel der Beschäftigten und mehr.
- Typisch für eine wachsende Zahl von Wirtschaftszweigen ist ein Gemisch aus Verbands- und Firmentarifverträgen. Daneben gibt es Wirtschaftszweige, die nur Firmentarifverträge kennen. Dazu zählen neben den privatisierten ehemaligen Staats-betrieben die Luftverkehrsgesellschaften, die Mineralölindustrie und zahlreiche Dienstleistungsbereiche.
- Eine zunehmende Zahl von Unternehmen ist Mitglied in Arbeitgeberverbänden, ohne damit eine Tarifbindung einzugehen (sog. OT-Mitgliedschaften). Rund ein Drittel der Arbeitgeberverbände bietet OT-Mitgliedschaften an, die vor allem kleinere Unternehmen nutzen. Allein Gesamtmetall organisiert 2000 Firmen mit etwa 200.000 Beschäftigten im OT-Bereich.
- Die Zahl der Tarifbereiche mit so genannten tariflosen Zuständen wächst. Zurzeit gibt es in rund 40 Tarifbereichen keine aktuellen Tarifverträge. Das betrifft vor allem die gewerkschaftlich schwach erschlossenen Bereiche Handwerk und Dienstleistungen
- Die bestehenden Flächentarifverträge sind sehr flexibel, sie enthalten zahlreiche Öffnungs- und Differenzierungsklauseln. Dadurch verlieren sie allerdings auch zunehmend die Funktion, Arbeits- und Einkommensstandards branchenübergreifend verbindlich festzulegen. Neben der tariflich kontrollierten ist vielfach auch eine “wilde” Dezentralisierung unter Bruch der Tarifverträge zu beobachten.
- Die Ausdifferenzierung der Tariflandschaft und der Tarifstandards wird begleitet von einer wachsenden Konkurrenz zwischen den DGB-Gewerkschaften und anderen Arbeitnehmerorganisationen.
- Die gesetzliche Stabilisierung des Tarifsystems, die im internationalen Vergleich ohnehin schwach ausgeprägt ist, hat weiter an Bedeutung verloren. Dies zeigt insbesondere der starke Rückgang der allgemeinverbindlichen Tarifverträge.
“Das System einheitlicher Flächentarifverträge, das mit verbindlichen und unabdingbaren Tarifstandards branchenbezogen die Arbeits- und Einkommensbedingungen aller Beschäftigten regelt, gehört offenkundig der Vergangenheit an”, sagt WSI-Tariffachmann Bispinck. “Es wurde inzwischen abgelöst von einer bunt gescheckten Tariflandschaft. Diese weist ein breites Spektrum tarifvertraglicher Regelungsmuster und unterschiedliche Verbindlichkeitsgrade der Tarifbestimmungen auf.” Damit das Tarifsystem nicht weiter zerfasert und die Tarifstandards ihre noch vorhandene Prägekraft zumindest behalten, bemühen sich nach Beobachtung des WSI die Gewerkschaften um neue tarifpolitische Ansätze:
- Die Branchentarifverträge sollen systematischer als bislang betrieblich verankert und umgesetzt werden. Insofern gewinnt eine neu definierte “betriebsnahe Tarifpolitik” an Bedeutung.
- Dort, wo die Chance dazu besteht, sollen Firmentarifverträge zu neuen Branchentarifverträgen zusammengefasst werden (Schienenverkehr, Soziale Dienste)
- In einigen Bereichen gibt es Ansätze einer neuen tarifpolitischen Kooperation zwischen DGB-Gewerkschaften und anderen Arbeitnehmerorganisationen (verdi und dbb-tarifunion, Transnet und GDBA)
Aber auch der Gesetzgeber könnte und sollte nach Auffassung des WSI-Tarifexperten Reinhard Bispinck eine Re-Stabilisierung des Tarifsystems flankieren. Der Blick über die Grenze zeigt, dass unterstützende Maßnahmen in vielen europäischen Nachbarländern üblich sind. Dazu gehören ein erleichtertes Verfahren der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE), eine Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes auf alle Branchen, ein gesetzlicher Mindestlohn sowie ein Verbandsklagerecht, um eine bessere Durchsetzung vereinbarter Tarifverträge zu gewährleisten.
*Reinhard Bispinck, Abschied vom Flächentarifvertrag? Der Umbruch in der deutschen Tariflandschaft, in: WSI-Tarifhandbuch 2006, Frankfurt/Main, S 41 – 66
Ansprechpartner in der Hans-Böckler-Stiftung:
Dr. Reinhard Bispinck
Leiter WSI-Tarifarchiv
Tel.: 02 11-77 78-232
Fax: 02 11-77 78-250
E-Mail: Reinhard-Bispinck(at)boeckler.de
Rainer Jung
Leiter Pressestelle
Tel.: 02 11-77 78-150
Fax: 02 11-77 78-120
E-Mail: Rainer-Jung(at)boeckler.de