Bundesagentur erzielt Überschuss von 1,7 Milliarden Euro – auf Kosten von Langzeitarbeitslosen?
Als Erfolgsmeldung verkündete heute Kanzlerin Merkel am Rande der Eröffnung der Hannover-Messe im heute-Journal des ZDF, dass die Bundesagentur Überschüsse erziele und deswegen, die Arbeitslosenversicherungsbeiträge von 6,5 auf 4,5 Prozent gesenkt werden könnten. Wenn es richtig ist, was ein von heise online zitiertes Gutachten aussagt, geht dieses Plus von 1,7 Milliarden Euro bei der Bundesagentur im Wesentlichen zu Lasten der Langzeitarbeitslosen und auf Kosten des Bundeshaushalts. In der Großen Koalition gibt es offenbar Pläne diese Mehrkosten bei den Ärmsten der Armen, den Langzeitarbeitslosen wieder einzutreiben.
Die Überschüsse der Bundesagentur hingen mit der sich weiter öffnenden Schere zwischen den Kurzzeitarbeitslosen (ALG-1, von der BA zu zahlen) und den Langzeitarbeitslosen (ALG-2, vom Bund zu zahlen) zusammen: “Jeder abgebaute ALG1-Bezieher wird teuer mit zwei ALG2-Beziehern erkauft, und das sind die wesentlich teureren Arbeitslosen – nur eben nicht für die BA”, heißt es in dem Gutachten, das sich auf eine Auswertung der Statistikdateien von 12 Städten stützt. So seien etwa die ALG-2-Bezieher in Berlin um 24,4 % angestiegen, während die ALG-1-Bezieher um sensationelle 27,3 % gesenkt werden konnten.
Träfe es zu, dass sich die Bundesagentur saniert, um die Arbeitslosenversicherungsbeiträge senken zu können und den Überschuss damit erkauft, dass sie die ALG2-Bezieher abschreibt und sie in ihrer Arbeitslosigkeit geradezu einmauert, dann wäre das ein Skandal.
Ein noch viel größerer Skandal wäre es allerdings, wenn die Bundesregierung die dadurch entstehenden Mehrkosten für die Zuschüsse für das ALG2 durch noch härtere Sanktionen und weitere Drangsalierung von Langzeitarbeitslosen oder gar durch eine weitere Absenkung des Arbeitslosengeldes wieder herein holen wollte.
Damit würde immer deutlicher, dass mit dem „Tanz um das goldene Kalb“ der Senkung der Lohnnebenkosten das Profitdenken über das Existenzminimum und über die grundgesetzlich als unantastbar erklärte Würde des Menschen gestellt würde.