Wie bewertet Bundesregierung Spende und Wahlaufruf von Campact für die Grünen?

Wie bewertet Bundesregierung Spende und Wahlaufruf von Campact für die Grünen?

Wie bewertet Bundesregierung Spende und Wahlaufruf von Campact für die Grünen?

Florian Warweg
Ein Artikel von: Florian Warweg

Die Kampagnenorganisation Campact hatte im Zuge der Landtagswahl in Thüringen zu einer Zweitstimmenabgabe für die Grünen aufgerufen und die Partei mit einer sechsstelligen Wahlkampf-Spende unterstützt. Gleichzeitig hat Campact über seine Tochtergesellschaft „HateAid“ im Verlauf der letzten Jahre mehr als zwei Millionen Euro von dem seit 2021 Grünen-geführten Familienministerium erhalten. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, wie das Ministerium und der Kanzler diesen Vorgang bewerten. Von Florian Warweg.

Hintergrund

Im Parteispendenbericht des Bundestages für den Monat August findet sich neben den üblichen Großspendern aus der Wirtschaft und reichen Privatpersonen, die vornehmlich für die Unionsparteien und die FDP den Geldsäckel öffneten, noch die Kampagnenplattform Campact. Diese hat alleine im August 161.300 Euro den Grünen zukommen lassen, dazu noch eine fünfstellige Summe an die Linkspartei:

Das geschah, obwohl sich Campact in seiner Satzung als „parteipolitisch neutral“ bezeichnet, auch wenn 2023 eine Satzungsänderung vorgenommen wurde, die den Passus um das Schlüsselwort „grundsätzlich“ ergänzte. Hieß es zuvor bis zum 16. November 2023, „Der Verein ist parteipolitisch neutral. Er verfolgt keine Zwecke im Sinne der Förderung politischer Parteien und derer Programme“, wurde dies am 17. November 2023 wie folgt ergänzt:

„Der Verein ist grundsätzlich parteipolitisch neutral. Zur Zweckverfolgung ist eine punktuelle Zusammenarbeit mit sowie eine zeitlich befristete Unterstützung von politischen Parteien, die zum demokratischen Spektrum zählen, sowie ihren Kandidat*innen nicht ausgeschlossen. Der Vorstand entscheidet darüber im Einzelfall.“

Diese Spende sowie der Wahlaufruf sind aus mehreren Gründen fragwürdig. Zum einen, darauf hat Jens Berger bereits in einem Artikel hingewiesen, können über den Umweg von Campact und deren Tochtergesellschaften die Gesetze zur Parteienfinanzierung hintergangen werden. Denn gemäß §25 Absatz 2 des Parteiengesetzes sind unter anderem folgende Spenden verboten:

  • Spenden von politischen Stiftungen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung);
  • Spenden von außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes, es sei denn, dass diese Spenden aus dem Vermögen eines Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, eines Bürgers der Europäischen Union oder eines Wirtschaftsunternehmens, dessen Anteile sich zu mehr als 50 vom Hundert im Eigentum von Deutschen im Sinne des Grundgesetzes oder eines Bürgers der Europäischen Union befinden oder dessen Hauptsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, unmittelbar einer Partei zufließen […]

Gleiches gilt für das Verbot von Parteispenden aus dem Nicht-EU-Ausland. Campact wird unter anderem von der „Open Society Foundation“ (George Soros) und der „European Climate Foundation“ maßgeblich unterstützt. Soros’ Stiftung hat ihren Hauptsitz in den USA. Wollte diese z.B. den Grünen direkt Geld spenden, wäre dies nach aktuellem Gesetzesstand illegal. Wenn sie jedoch der gemeinnützigen Campact-Stiftung Geld spendet, die das Geld an den nicht gemeinnützigen Campact-Verein weiterleitet und der es dann den Grünen spendet, wäre die Spende zumindest formal rechtens.

Zum anderen ist es aber mindestens ebenso fragwürdig, dass die „gemeinnützige“ GmbH HateAid, deren gesamtes Stammkapital von Campact stammt und an dem die Kampagnenorganisation mit 50 Prozent als Gesellschafter beteiligt ist, seit Jahren mit siebenstelligen Summen aus dem Fördertopf von „Demokratie leben“ versorgt wird. Den meisten NachDenkSeiten-Lesern ist dieses Programm des Familienministeriums wohl bekannt, da es unter anderem auch das umstrittene Diffamierungs- und Überwachungsprojekt „Gegneranalyse“ der Grünen-nahen Denkfabrik „Liberale Moderne“ (LibMod) finanzierte. Rund 2,2 Millionen Euro hat HateAid seit 2021 aus dem Grünen-geführten Familienministerium erhalten. Einen Finanzierungsrahmen sieht man beispielsweise hier:

Der Verein Campact gründete 2018 HateAid als gemeinnützige GmbH. Das Stammkapital in Höhe 25.000 Euro stammte ausschließlich von Campact. Zudem ist Campact mit einer Beteiligung von 50 Prozent Hauptgesellschafter von HateAid.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 11.09.2024

Anmerkung der Redaktion: In einer ersten Fassung haben wir Hate Aid als „Tochtergesellschaft“ von Campact bezeichnet. Wir haben dies nun wie folgt spezifiziert: “Die „gemeinnützige“ GmbH HateAid, deren gesamtes Stammkapital von Campact stammt und an dem die Kampagnenorganisation mit 50 Prozent als Gesellschafter beteiligt ist.“