Zwei Jahre Haft wegen des Ausstellens von Masken-Attesten und mutmaßlicher Bereicherung: Ein aktuelles Urteil gegen eine Ärztin erscheint skandalös. Verstärkt wird der Angriff auf das Rechtsempfinden dadurch, dass gleichzeitig Politiker und Journalisten, die für wissenschaftlich nicht gerechtfertigte Extrem-Maßnahmen verantwortlich sind, bisher freies Geleit erhalten – oder sogar Orden angeheftet bekommen. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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Im Prozess um mutmaßlich gefälschte Corona-Atteste ist eine Ärztin aus Moritzburg zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden, wie Medien berichten. Zudem erhielt die Frau drei Jahre Berufsverbot und muss rund 47.000 Euro zahlen – die Summe soll sie mit der Ausstellung der Atteste eingenommen haben.
Die Hausärztin Bianca W. habe während der Zeit der Corona-Politik Patienten pauschal bescheinigt, dass sie aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasenschutz tragen können oder nicht geimpft werden dürfen. Dafür habe sie Geld kassiert. Die Richter am Dresdner Landgericht sahen es als erwiesen an, dass die 67-Jährige falsche Gesundheitszeugnisse gewerbsmäßig ausgestellt habe. Zudem habe sie gegen das Waffengesetz verstoßen – bei einer Razzia war ein nicht angemeldeter Elektroschocker gefunden worden.
Die Ärztin wird von Medien der Reichsbürgerszene zugeordnet und sie bezeichnet sich laut Bild-Zeitung gar als Angehörige des „Indigenen Volkes der Germaniten“ – das klingt schrill, hat aber mit den Fragen etwa zum Sinn eines Maskenzwangs nicht direkt zu tun.
Weitere Infos zu den Vorwürfen gegen die Ärztin und zu den Tumulten bei der Urteilsverkündung finden sich im oben verlinkten Tagesschau-Artikel. Dort wird auch Jürgen Scheuring, der Vorsitzende Richter beim Landgericht Dresden, mit dieser sehr fragwürdigen Begründung zitiert:
„Wir hatten eine Epidemie, die vergleichbar war mit der Cholera des 19. Jahrhunderts.“
Haft für Atteste – Orden für Lockdown-Politik
Jedem Kind, das vor dem sinnlosen Maskentragen bewahrt wurde, ist etwas Gutes getan worden. Wenn aber innerhalb eines solchen meiner Meinung nach guten Vorgangs fragwürdige Handlungen vollführt wurden (etwa Bereicherung etc.), dann ist das auch zu ahnden. Das Urteil mag darum isoliert betrachtet auf Teilgebieten zu vertreten sein – im Zusammenhang mit übergreifenden Themen wie der gesellschaftlichen Versöhnung, Gleichbehandlung und vielem mehr kann es aber in meinen Augen auch eine fatale Wirkung entfalten.
Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein wichtiges Prinzip, das von meiner Seite nicht infrage gestellt werden soll. Auch fordere ich selbstverständlich keine Maßregelungen gegen den verantwortlichen Richter, wie sie in sehr bedenklicher Weise einen Familienrichter von Weimar getroffen haben.
Als juristischer Laie möchte ich auch auf die fachlichen Details des Urteils nicht eingehen, auf dieser Ebene kann ich mir eine Widerlegung nicht anmaßen. Was ich aber beurteilen kann, ist die Wirkung eines solchen Urteils auf das Rechtsempfinden zahlreicher Bürger: Für sie ist es immer wieder eine schwere Provokation, wenn die Verantwortlichen für die Corona-Politik und die begleitende Medienhetze unbehelligt bleiben – oder sich gar gegenseitig Orden an die Brust heften -, während bei Skeptikern mit großer Härte mutmaßliche Verfehlungen verfolgt werden.
Denn während auf der einen Seite das Befreien von der (inzwischen als unwissenschaftlich festgestellten) Maskenpflicht für Kinder teils rigoros verfolgt wird, werden Verantwortlichen für die unangemessene Lockdown-Politik wie dem Ex-RKI-Chef Lothar Wieler Bundesverdienstkreuze verliehen oder erhält sogar Sarah „Blinddarm“ Bosetti (unter anderem) den einst renommierten Grimme-Preis.
Die seriösen Corona-Skeptiker hatten Recht
Immer wieder muss festgestellt werden: Viele der seriösen Kritiker der Corona-Politik hatten in zahlreichen zentralen Punkten recht, das ist (spätestens jetzt) nicht mehr abzustreiten.
Im Zusammenhang mit den Fragen zur politischen Einflussnahme auf „die Wissenschaft“ und zum Sinn etwa eines Maskenzwangs sind die von Multipolar freigeklagten „RKI-Files“ sehr interessant. Zu juristischen Fragen zum Maskenzwang hat sich das „Netzwerk kritische Richter und Staatsanwälte“ in diesem Artikel geäußert.
Der hier besprochene Prozess lief laut Medien seit November 2023. Alle 27 Sitzungstage fanden demnach im „Sicherheitsgerichtssaal“ des Oberlandesgerichts im Dresdner Norden statt: Das Gericht hatte den Ort unter anderem mit der Anhängerschaft der Angeklagten begründet. Für zusätzliche Aufregung in sozialen Netzwerken sorgt aktuell, dass der gleiche Richter kürzlich mit einem milden Urteil für einen mutmaßlichen Vergewaltiger aufgefallen war, über das damals etwa die Bild-Zeitung berichtet hatte.
Laut Sächsischer Zeitung sagte der Richter Scheuring aktuell auch, dass sich in der „Corona-Zeit“ viele Menschen angesteckt hätten, viele seien auch gestorben, darunter Freunde und Kollegen. Und dann wird er so zitiert:
„Doch das Tragen einer Maske sei seit Jahrhunderten eine Wahl, um andere Menschen nicht anzustecken.“
Titelbild: Shutterstock / metamorworks