Exklusive Einblicke in die fragwürdige Finanzierung und Förderung der Grünen-nahen LibMod-Denkfabrik

Exklusive Einblicke in die fragwürdige Finanzierung und Förderung der Grünen-nahen LibMod-Denkfabrik

Exklusive Einblicke in die fragwürdige Finanzierung und Förderung der Grünen-nahen LibMod-Denkfabrik

Florian Warweg
Ein Artikel von: Florian Warweg

Die NachDenkSeiten haben nach jahrelanger Verzögerungstaktik auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Zugang zu den Antrags-, Förderungs- und Finanzunterlagen der umfangreich von der Bundesregierung geförderten Grünen-nahen Denkfabrik Zentrum Liberale Moderne (LibMod) beim Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) erhalten. Wir wissen jetzt unter anderem genau, wie viele staatliche Gelder in die umstrittenen Auftragsarbeiten („Fallstudien“, „Monitoring“ etc.) im Rahmen des LibMod-Projektes „Gegneranalyse“ zur Überwachung „systemoppositioneller Medien“ geflossen sind. Ebenso sind wir auf zahlreiche Ungereimtheiten bei der Projektbewilligung durch die dem Familienministerium unterstehende Bundesbehörde gestoßen, die man in ihrer Gesamtheit durchaus als Skandal bezeichnen kann. Von Florian Warweg.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Geschäftsgeheimnisse“ – LibMod wollte mit allen Mitteln Transparenz verhindern

Es war ein Prozess, der sich über drei Jahre hinzog. Bereits am 26. April 2021 war der erste Antrag auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes zur Einsicht in die Förderungsunterlagen der „Zentrum für die liberale Moderne gGmbH“ eingereicht worden. Allerdings hatte LibMod, welches 2017 von den zwei Grünen-Funktionären und Eheleuten Marieluise Beck und Ralf Fücks gegründet und seitdem von Regierungsseite mit Millionen Euro-Beträgen (unter anderem vom Bundespresseamt und Bundesfamilienministerium) für höchst fragwürdige Projekte wie die „Gegneranalyse“ gefördert worden war, zunächst erfolgreich jegliche Einsicht mit Verweis auf den „Schutz geistigen Eigentums“ sowie angebliche „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“ verweigert. Erst nach mehreren Beschwerden des Journalisten und ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss beim „Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit“ (BfDI) und die Aufforderung des Bundesbeauftragten an LibMod, diese Verweigerung „ausführlich und dokumentenbezogen“ zu begründen, gab die transatlantische Lobby-Firma ihren Widerstand auf.

Nach Durchsicht der Unterlagen vom Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben wird auch klar, wieso sich LibMod so vehement gegen die Einsicht wehrte.

Social-Media-Desaster, Gemauschel bei der Projektbewilligung und weitere Peinlichkeiten

Beginnen wir mit einem eher amüsanten Part. Arbeitet man sich durch die sogenannte Belegliste, also die tabellarische Darlegung aller Einzelkosten des Projektes „Gegneranalyse“, fallen umgehend die unzähligen Zahlungen an Facebook ins Auge. Die Jungs und Mädels um Ralf Fücks haben Tausende Euro Steuergeld von „Demokratie leben!“ in Werbung beim umstrittenen US-amerikanischen Social-Media-Giganten investiert. Exemplarisch sei auf diesen Auszug der Belegliste verwiesen:

Insgesamt rund 5.000 Euro Steuergeld wurden Meta für die Bewerbung eines Projektes in den Rachen geworfen, welches sich die Überwachung und Diffamierung von „systemoppositionellen Medien“ auf die Fahnen geschrieben hatte – nur um dann wenige Monate später im sogenannten Gesamtergebnisbericht an das Bundesamt zum Erfolg der „umgesetzten Maßnahmen und Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit“ zu folgendem Resümee zu kommen:

„Auf Facebook versuchen wir mit heruntergebrochenen Inhalten Interessierte zu erreichen. Die Reichweite stagniert, Kommentare sind nicht konstruktiv. Mit sehr großer Mehrheit Männer zwischen 25 und 34 Jahren. Facebook ist für unsere Inhalte bzw. so wie wir sie nutzen, keine gewinnbringende Plattform.“

Diese ganze desaströse Werbekampagne sorgt um so mehr für Fragezeichen, als diese Art der Werbungskosten mit keinem Wort im eingereichten Budgetvorschlag des Projektantrags aufgeführt wurden. Diese so nicht abgesprochenen Zusatzausgaben und Mittelumwidmungen – es sind nicht die einzigen des staatlich alimentierten Diffamierungsprojektes – werden später auch noch vom BAFzA kritisiert, wenn auch ohne jede weitere Konsequenz für LibMod:

Apropos amüsant: Mindestens unfreiwillig komisch wird es, wenn LibMod im Zwischen- und Abschlussbericht an das Bundesamt unter dem obligatorisch auszufüllenden Bereich, welche prominenten Partner für das Projekt gewonnen werden konnten, Folgendes schreibt:

„Es konnten prominente Expert*innen als Autorinnen für die Monitorings gewonnen werden, die mit ihrer Prominenz zur Steigerung der Öffentlichkeit beitragen. Diese sind Matthias Meissner, Katharina Warda und Susanne Spahn.“

Jemanden wie Susanne Spahn, eine freischaffende Osteuropa-Historikerin mit Hang zu schlecht gemachten Auftragsstudien für die FDP-nahe Naumann-Stiftung und LibMod, dem BAFzA als „Promi“ zu verkaufen, spricht, um es positiv zu wenden, zumindest für eine fantasievolle Umdeutung der Begrifflichkeit.

Der eigentliche Skandal

Doch nähern wir uns nun langsam dem wirklichen Skandal, der unter dem Aktenberg zum Vorschein kommt. Für die Bewilligung der im Rahmen des Programms „Demokratie leben!“ geförderten Projekte ist im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben die sogenannte Regiestelle, angesiedelt im Referat 205, verantwortlich. Diese kam am 4. Juni 2021 zu der vorläufigen Einschätzung, dass das LibMod-Projekt „Gegneranalyse“ nur den Status einer „bedingten Förderfähigkeit“ hätte. Kritisiert wurden unter anderem der als „unrealistisch“ bezeichnete geplante Zeitpunkt des Projektstarts zum August 2021 und, dass in der Projektskizze nicht geklärt sei, „wie und mit welchen Mitteln“ die Kommunikation inner- und außerhalb des Projektes und dessen „Ergebnissicherung und Übertragung in Regelstrukturen“ erfolgen solle. Als größtes Hindernis einer Projektförderung wird allerdings darauf verwiesen, dass die verbindliche Vorgabe der Fördergrundsätze, mindestens einen zehnprozentigen Anteil an Eigen- oder Drittmitteln aufzuweisen, nicht einmal ansatzweise erfüllt sei. Abschließend heißt es dazu:

„Die Konkretisierung des Drittmittelgebers steht jedoch noch aus und stellt damit ein spätestens zur Antragserhebung zu behebendes Risiko dar.“

Ebenso wird gefordert, die Kostenkalkulierung für das Jahr 2021 im Hinblick „auf den realistischeren Starttermin ab September 2021“ zu überarbeiten.

Und jetzt nimmt der Skandal seinen Lauf, denn plötzlich wird das Projekt, trotz all der kritisierten Punkte, von der Behörde geradezu durchgepeitscht. Ohne ersichtlichen Grund wird der zuvor noch kritisierte „vorzeitige Maßnahmenbeginn“ ebenso genehmigt, wie die eigentlich als Ausschlusskriterium geltende fehlende Eigenfinanzierung in Höhe von zehn Prozent des Gesamtvolumens keine Rolle mehr bei der Bewilligung spielt. Am 19. August 2021 geht ein bezeichnendes Schreiben des Bundesamts für zivilgesellschaftliche Aufgaben bei der im Familienministerium für die Bewilligung der „Demokratie leben!“-Projekte zuständigen Staatssekretärin ein. Dort heißt es gleich zu Beginn des dreiseitigen Schreibens:

„Eilt sehr, das Projekt hat bereits am 3.08. begonnen (vorzeitiger Maßnahmenbeginn).“

Dann wird ausgeführt, dass unter anderem die eigentlich verpflichtende „Kofinanzierungsquote von 10,00%“ nicht eingehalten wird, daher müsse „an dieser Stelle ausnahmsweise von den Fördergrundsätzen für Begleitprojekte im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ abgewichen werden. Diese „Abweichung“ von der Regel sei aber „notwendig“, da das Projekt „bis zum 31.12. 2022 durchbewilligt“ werden soll. Eine Nichtförderung sei „keine Option“, denn das Projekt Gegneranalyse – wohlgemerkt ein Projekt zur Überwachung von angeblich „systemoppositionellen Medien“ – sei „unverzichtbar“, da es „für die Politik“ einen hohen Mehrwert darstelle.

Um eine Vorstellung davon zu bekommen, in welchem Maße hier grundsätzlich geltende Fördergrundsätze im Sinne der Grünen-nahen Stiftung zurechtgebogen und teilweise offen verletzt wurden, muss man sich etwas detaillierter mit den „Richtlinien zur Förderung von Projekten der Demokratieförderung, der Vielfaltgestaltung und zur Extremismusprävention“ vertraut machen. Dort heißt es unmissverständlich:

„(2) Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Teilfinanzierung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Dabei soll vorrangig von der Fehlbedarfs- oder der Anteilsfinanzierung Gebrauch gemacht werden.“

(3) Die Gewährung einer Zuwendung setzt grundsätzlich den Einsatz von Eigen- bzw. Drittmitteln in Höhe von mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben im Bewilligungszeitraum voraus.

Wirft man aber einen Blick auf den abgenickten Finanzierungsplan („Eilt!“) für das Projekt „Gegneranalyse“, dann fällt auf, dass die sechsstellige Zuwendung des Familienministeriums erfolgte, obwohl der „grundsätzlich“ vorgeschriebene „Einsatz von Eigen- bzw. Drittmitteln in Höhe von mindestens 10 Prozent“ nicht vorlag. Dieser Anteil wird auch nie wie gefordert nachgereicht werden.

Wie aus dem Finanzierungsplan ersichtlich, wurde das LibMod-Projekt zur Überwachung angeblich „systemoppositioneller Medien“ ausschließlich aus den Zuwendungen des Bundesprogramms „Demokratie leben“ (284.590,33 Euro) sowie der Bundeszentrale für politische Bildung (31.621,14 Euro) finanziert. Als Eigen- und Drittmittel werden im Bewilligungsbescheid 0,00 Euro angeführt. LibMod, welches ausweislich der veröffentlichten Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger regelmäßig trotz des Status als „gemeinnützig“ sechsstellige Bilanzgewinne vorweist, musste entgegen allen Vorgaben keinen einzigen Cent für die Teilfinanzierung des eigenen Projekts aufbringen. Wie ist das möglich?

Fragwürdige Begründung von Familienministerium und LibMod

Die NachDenkSeiten fragten hierzu sowohl das Familienministerium, dem das BAFzA untersteht, als auch die Grünen-nahe „Denkfabrik“ an. Für das Ministerium antwortete die zuständige Pressereferentin mit folgender Begründung:

„Die administrative Umsetzung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ erfolgt durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Auch der Zuwendungsbescheid wird durch das BAFzA erstellt. Der Träger hat die Kofinanzierungsquote von derzeit in der Regel 10 Prozent nicht eingehalten. Der Träger konnte dem BAFzA seine Bemühungen um Kofinanzierungen, unter anderem bei verschiedenen Stiftungen, plausibel darlegen. Deshalb wurde eine Ausnahme erlassen.“

Eine seit 2018 allein mit über fünf Millionen Euro Steuergeld gepäppelte, transatlantisch ausgerichtete Grünen-nahe Denkfabrik, darunter eine halbe Million Euro jährlich vom Bundespresseamt für eine nicht projektgebundene, „institutionelle Förderung“, soll nicht in der Lage sein, den „grundsätzlich“ geforderten zehnprozentigen Eigenanteil, also im konkreten Fall 28.459 Euro, aufzubringen?

Noch aufschlussreicher ist vor diesem Hintergrund die Antwort von Oliver Geheeb, Leiter der Öffentlichkeitsarbeit des Zentrums Liberale Moderne. Auf die Frage der NachDenkSeiten, aus welchen Überlegungen heraus sich die „Denkfabrik“ entschieden habe, nicht den geforderten Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent für das Projekt bereitzustellen, erklärte dieser:

„Es waren keine Eigenmittel verfügbar.“

Wenn man weiß, dass diese Form von „Eigenanteil“ nicht direkt als reale Geldsumme zu verbuchen ist, sondern, wie von vielen anderen „Demokratie leben!“-Projektträgern auch regelmäßig praktiziert, über eingebrachte Personalkosten abgerechnet werden kann, dann ist diese Antwort auf eine Presseanfrage mindestens an der Grenze zur Falschbehauptung.

Weitere Ungereimtheiten

Doch ist dies bei Weitem nicht die einzige Ungereimtheit bei der Bewilligung des Förderantrags für „Gegneranalyse“ durch das Bundesfamilienministerium, in welchem die LibMod-Gründerin Marieluise Beck jahrelang als Parlamentarische Staatssekretärin tätig war. So heißt es in den Förderbestimmungen für „Demokratie leben“ bezüglich der zu unterstützenden Projekte eindeutig:

„Zielgruppe des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sind in erster Linie Kinder und Jugendliche, deren Eltern […].“

Angesichts von Inhalt und Ausrichtung des Projekts „Gegneranalyse“ kann man grundsätzlich ausschließen, dass sich dieses Projekt „in erster Linie“ an Kinder und Jugendliche wendet. Im Gesamtergebnisbericht des LibMod-Projektes an das Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben wird beim Berichtspunkt 12: „Teilnehmendenerreichung im Berichtszeitraum“ auch kein einziger erreichter Teilnehmer aus dem Bereich „Kinder und Jugendliche“ aufgeführt. Dafür behauptet die „Denkfabrik“ allerdings, sie hätte mit „Gegneranalyse“ 50.000 „junge Erwachsene“ und 10.000 „Menschen mit Migrationsbiographie“ erreicht. Diese Zahlen wirken willkürlich gewählt und werden bezeichnenderweise auch nicht weiter belegt. Auch auf die eigentlich obligatorische Aufschlüsslung nach dem Alter der angeblich erreichten „Teilnehmenden“ verzichten die Macher von „Gegneranalyse“.

Man fragt sich auch, unter welches der vorgegebenen 14 Themenfelder der Projektförderung von „Demokratie leben!“ das umstrittene LibMod-Projekt eingeordnet wurde: „Demokratieförderung im Kindesalter“, „Phänomenübergreifende Prävention“ oder doch „Hass im Netz“?

Selbst der Bewilligungsbescheid des Ministeriums macht dazu bezeichnenderweise keine konkreten Angaben.

Problematisch für die erfolgte Förderung erscheint auch die unter Punkt 5 der Förderrichtlinie („Art und Umfang, Höhe der Zuwendung“) erwähnte Auflistung:

„Grundsätzlich nicht zuwendungsfähig sind […] Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen, (und) Maßnahmen, die im Rahmen institutioneller Förderungen des Bundes gefördert werden. Alle beabsichtigten Maßnahmen müssen partizipativ angelegt sein und einem begründeten Bedarf entsprechen.

Dass es sich bei dem Projekt um eine Maßnahme mit „agitatorischen Zielen“ handelt, lässt sich anhand des verwendeten Projektnamens („Gegneranalyse“), der genutzten Sprache gegenüber den beobachteten Medien („Agenda-Setzer der radikalen Systemopposition“) und Behauptungen („Wir nehmen einen Bereich unter die Lupe, in dem radikalisierte Positionen von Impfgegnerschaft, Elitenfeindschaft oder Verschwörungstheorie in einer radikalisierten Sprache in die Mitte der Gesellschaft wirken“) belegen. Ebenso stellt sich die Frage, ob die explizit unter dem Titel „institutionelle Förderung“ erfolgten Zahlungen des Bundespresseamtes in Höhe von 500.000 Euro jährlich an LibMod nicht mit dem Teil der Förderrichtlinie „Grundsätzlich nicht zuwendungsfähig sind Maßnahmen, die im Rahmen institutioneller Förderungen des Bundes gefördert werden“ kollidieren. Ebenso war das Projekt nachweislich nicht „partizipativ angelegt“ und entsprach eigentlich auch nicht dem in den Richtlinien eingeforderten „begründeten (gesellschaftlichen) Bedarf“.

Halten wir fest: „Gegneranalyse“ erfüllte weder buchhalterische noch inhaltliche Mindestanforderungen der Projektförderung bei „Demokratie leben!“– erhielt aber trotzdem den Zuschlag. Dies zudem fast in Höhe der maximal zu vergebenden Fördersumme des Bundesprogramms. Ob es bei der Projekt-Bewilligung wirklich mit rechten Dingen zugegangen ist, darf angesichts der aufgezeigten massiven Unstimmigkeiten bezweifelt werden. Vieles spricht dafür, dass hier ein eher schlecht als recht gemachter Projekt-Antrag aufgrund von informellen Netzwerken und Einflussmöglichkeiten des Grünen-Politiker-Ehepaares Fücks/Beck durchgewunken wurde.

Um hier jeden Zweifel auszuräumen, wäre es angeraten, dass das Grün-geführte Ministerium, das Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben und insbesondere auch die „gemeinnützige GmbH“ reinen Tisch machen und nicht nur den offiziell dokumentierten, sondern auch den informellen Teil des Antrags- und Bewilligungsprozesses offenlegen.

Erinnert sei in diesem Zusammenhang auch nochmal an das Schreiben des Bundesamts für zivilgesellschaftliche Aufgaben, in welchem erklärt wurde, dass das Projekt trotz aller Defizite auf jeden Fall gefördert werden solle, da es angeblich „unverzichtbar“ für die Politik sei. Doch für welche „Politik“ und Politiker soll diese Einschätzung eigentlich gelten?

Denn man findet im politischen Raum mehr Kritik als Lob an dem Projekt, selbst aus dem Umfeld der Ampel-Parteien. So bezeichnete beispielsweise die ehemalige Bundestagsvizepräsidentin von Bündnis 90/Die Grünen, Antje Vollmer, in einem Interview mit Telepolis kurz vor ihrem Tod das Projekt ihrer Parteikollegen als „Instrument eines ideologischen Lobbyismus“. Der SPD-Politiker Mathias Brodkorb kommt zu einem ähnlichen Urteil und spricht im Cicero von einem „staatlich finanzierten Eingriff in die unabhängige Meinungsbildung der Bürger“. Auch zahlreiche Journalisten kritisierten das LibMod-Projekt scharf. Beispielhaft sei auf den Beitrag von Frank Lübberding in der Welt verwiesen, in welchem er zu dem Schluss kommt, dass „Gegneranalyse“, ausschließlich mit Steuergeld finanziert, „Verfassungsschutz spielt“. Zudem sieht er in dem Projekt „eine Zweckentfremdung öffentlicher Mittel für parteipolitische Ziele“. Dieser Verdacht hat sich aufgrund der vorliegenden Dokumente zum Ablauf des Förderantrags und dessen fragwürdiger Genehmigung noch verstärkt. Bundesrechnungshof, übernehmen Sie!

Titelbild: Screenshot von „Antrag für Begleit- und Unterstützungsprojekte im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“