Am Dienstag endete die vom Londoner High Court gesetzte Frist, innerhalb der die US-Seite Zusicherungen bezüglich der möglichen Auslieferung von Julian Assange einreichen konnte. Seine Frau Stella bezeichnete die abgegebenen Zusicherungen als „Nicht-Zusicherungen“ und rief die Biden-Regierung dazu auf, den Fall niederzulegen. Präsident Biden hatte vor einigen Tagen in einem kurzen Satz gesagt, dass „wir dies erwägen“. Es kann sein, dass die US-Strafverfolger jetzt eingestehen müssen, was sie vielleicht schon seit langer Zeit wissen; nämlich, dass das Auslieferungsbegehren aussichtslos ist, wenn die entsprechenden Gesetze eingehalten werden. Mit dieser Thematik beschäftigt sich auch ein Artikel, der letzte Woche auf Consortium News erschienen ist. Außerdem erreichte uns wieder der aktuelle Newsletter von FreeAssange Berlin, den wir hier wiedergeben. Von Moritz Müller.
Hier ist die Erklärung, die Stella Assange am Dienstag auf X veröffentlichte:
„Die Vereinigten Staaten haben eine Nicht-Zusicherung in Bezug auf den Ersten Verfassungszusatz und eine Standard-Zusicherung in Bezug auf die Todesstrafe abgegeben. Sie machen keine Anstalten, die frühere Behauptung der Staatsanwaltschaft zurückzunehmen, dass Julian keine Rechte nach dem Ersten Verfassungszusatz hat, weil er kein US-Bürger ist. Stattdessen beschränken sich die USA auf dreiste Worthülsen, in denen sie behaupten, Julian könne im Falle einer Auslieferung versuchen, Anspruch auf den Ersten Verfassungszusatz zu erheben. („seek to raise“). Die Diplomatische Note trägt nicht dazu bei, die extreme Besorgnis unserer Familie über seine Zukunft zu lindern – seine düstere Erwartung, den Rest seines Lebens in Isolation in einem US-Gefängnis zu verbringen, weil er preisgekrönten Journalismus veröffentlicht hat. Die Regierung Biden muss diese gefährliche Strafverfolgung einstellen, bevor es zu spät ist.“
In diesem kurzen Beitrag auf Consortium News findet sich auch ein Faksimile der Diplomatischen Note der USA an das britische Gericht. In der Tat bleibt der Inhalt einmal mehr nebulös und vage. Erst schreiben die USA, dass sich Julian Assange auf den Ersten Verfassungszusatz der freien Rede berufen könne. Im letzten Satz unter Punkt Eins steht dann allerdings: „Die Entscheidung über die Anwendbarkeit des Ersten Verfassungszusatzes fällt ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der amerikanischen Gerichte.“ („A decision as to the applicability of the First Amendment is exclusively within the purview of the U.S. courts.“).
Ich finde es erstaunlich, dass eine so lächerliche Erklärung von offizieller Seite in den USA kommt. Der letzte Satz macht alles vorher Zugesicherte mit einem Schlag nichtssagend bzw. ungültig. Das britische Gericht muss dies erkennen und den Fall sofort zu den Akten legen und Julian Assange freilassen.
Die Unverbindlichkeit dieser Zusage deckt sich auch mit dem, was Joe Lauria in dem eingangs erwähnten Artikel herausgearbeitet hat. Nämlich, dass der High Court bei korrekter Anwendung der Rechtslage nicht anders kann, als die Auslieferung abzulehnen und Julian Assange freizulassen. Es scheint offensichtlich zu werden, dass die USA keine wirklichen Zusicherungen machen können, weil die US-Gerichte, bei denen der Fall Assange möglicherweise landen könnte, nicht an die Weisungen der Stellen des US-Justizministeriums gebunden sind, die diese Zusicherungen geben. Genau dies sagt der letzte Satz der ersten Zusicherung.
Der High Court hätte diese Lage schon bei den Zusicherungen bezüglich der möglichen Haftbedingungen in den USA, die im Oktober 2021 gemacht wurden, erkennen können bzw. müssen. Damals wurden die Zusicherungen der USA vom Gericht ohne Prüfung als „feierliche Verpflichtungen, die eine Regierung einer anderen anbietet“, angenommen, obwohl es Beispiele gibt, die das Gegenteil offenbaren, und die auch von Assanges Verteidigung vorgebracht wurden. Mehr dazu weiter unten im Newsletter.
Die Verteidigung hat nun bis zum 13. Mai Zeit, diese Zusicherungen der USA zu kommentieren und die Schwachpunkte zu benennen. Am 20. Mai „oder zu einem späteren Zeitpunkt“ wird der High Court bekanntgeben, ob eine Berufungsverhandlung zugelassen wird.
Auch die zweite Zusicherung, dass Julian Assange nicht wegen einer Straftat, die mit der Todesstrafe belegt ist, angeklagt oder gerichtet wird, erscheint hohl. Noch im Februar musste der Anklagevertreter Ben Watson vor dem High Court eingestehen, dass hundertprozentige Zusicherungen bezüglich der Todesstrafe im Fall Assange schwer zu geben seien.
Julian Assange darf nach dem Auslieferungsabkommen nur für Vergehen angeklagt werden, wegen denen er auch ausgeliefert werden würde, es sei denn, dass neue Beweise für andere Straftaten auftauchen. Wenn man bedenkt, wie rigoros die Verfolgung von Assange bis jetzt abgelaufen ist und welche Dienste mit dem Fall in den USA befasst sind, dann kann man nicht komplett ausschließen, dass „plötzlich“ neue Beweise für etwas wie „Hochverrat“ auftauchen. Die CIA hat mutmaßlich die Entführung und Ermordung von Julian Assange durchgespielt, während er sich in der ecuadorianischen Botschaft in London aufhielt, und sie könnte wohl auch bei der Durchführung eines möglichen Verfahrens in den USA hinter verschlossenen Türen mitreden.
Die britische Innenministerin Priti Patel hätte von der US-Regierung Zusagen bezüglich der Todesstrafe einfordern müssen, schon bevor sie die Auslieferung im Juni 2022 genehmigte. Warum hat sie das nicht getan, lautet die rhetorische Frage.
Auch die Ablehnung der Auslieferung aus medizinischen Gründen durch die Bezirksrichterin Vanessa Baraitser im Januar 2021 erscheint nun einmal mehr als Schachzug in einem abgekarteten Spiel. Sie lehnte die Auslieferung damals ab, weil Assange suizidgefährdet sei, falls er den möglichen repressiven Haftbedingungen in den USA unterworfen wäre. Zwei Tage später wies sie einen Kautionsantrag von Julian Assange ab und beließ ihn für weitere Jahre in den ebenso grausamen Haftbedingungen im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh im Londoner Südosten.
Wenn Baraitser Julian Assanges Auslieferung damals erlaubt hätte, dann hätten seine Anwälte sofort einen Berufungsantrag bezüglich der jetzt anstehenden Punkte beim High Court einlegen können. Eigentlich ist das Verfahren momentan an dem Punkt, an dem es vor drei Jahren hätte sein können.
Man kann der britischen Justiz einiges vorwerfen, aber es sind dort Meister am Werk, die es durch wirklich geschickte, teils unerlaubte Schachzüge geschafft haben, das Auslieferungsverfahren in diese Länge zu ziehen.
Momentan sieht es aber ein bisschen danach aus, als würde das Verfahren bald zusammenbrechen oder von US-Seite niedergelegt werden. Dies ist lange überfällig und hoffentlich ist es nicht zu spät für den schwer angeschlagenen Julian Assange und seine Familie.
Hier ein weiterer englischsprachiger Artikel von Kevin Gosztola, der sich mit den Zusicherungen der USA auseinandersetzt und der nicht so optimistisch ist.
Nachfolgend der aktuelle Newsletter aus Berlin, mit herzlichem Dank an die Verfasserin Almut Stackmann. Im Newsletter gibt es wieder zahlreiche Links zu Artikeln und Veranstaltungen mit dem Thema Julian Assange.
„Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter für die Freiheit von Julian Assange, für Pressefreiheit und freie Rede, liebe Leserinnen und Leser,
am Donnerstag, den 18. 04. 2024, von 18.00 bis 20.00 Uhr laden wir wieder ein, auf dem Pariser Platz am Brandenburger Tor für die sofortige Freilassung von Julian Assange aus dem Foltergefängnis HMP Belmarsh zu demonstrieren!
Im Lauf der Mahnwache werden wir auch zur britischen Botschaft an der Ecke Wilhelmstraße/Unter den Linden gehen.
Wir freuen uns sehr über eure wichtige Unterstützung!
Für Julian Assange ist die Haft im HMP Belmarsh eine geistige und körperliche Herausforderung, wir können ihm helfen, indem wir seinen Fall immer wieder ins Gedächtnis der Menschen bringen, z.B. durch unsere öffentlichen Demonstrationen, aber auch indem wir unsere Politiker anschreiben und natürlich ihm selbst Briefe oder eine Mail schreiben. Diese Möglichkeit bietet das Gefängnis in London ebenfalls.
Von den Menschen, die ihm nahe stehen, wird immer wieder betont, wie wichtig unsere Unterstützungsaktionen für ihn sind und dass sie ihm Kraft geben.
Vor wenigen Tagen, am 09. April, gab es eine ganz erstaunliche Aussage von Präsident Biden kurz vor einer geplanten Pressekonferenz. Ein Reporter warf dem vorübergehenden Biden folgende Frage zu: „Haben Sie eine Antwort auf die Bitte Australiens, die Strafverfolgung von Assange zu beenden?“ Die, zugegeben, kurze Antwort „Wir überlegen uns das“, lässt aber doch die Hoffnung zu, dass Assange doch noch freikommen könnte. Auf folgender Website ist ein Videoclip mit Bidens Antwort eingestellt, sowie weiter unten auf der Seite ein Video mit der Reaktion des australischen Premierministers Antony Albanese: abc.net.au/news/2024-04-11/biden-assange-prosecution-japan-missile-defence/103631952
Diesen Hoffnungsschimmer bestätigt Kristinn Hrafnsson, Chefredakteur von WikiLeaks: news.at/a/biden-aeusserung-hoffnungsschimmer-julian-assange-13369934
Die Sache wird auch bei ConsortiumNews behandelt, hier ist der vollständige, längere Videoclip mit Bidens Reaktion zu sehen: consortiumnews.com/de/2024/04/10/biden-is-considering-dropping-assange-case/
Ein weiteres wichtiges Datum und betrübliches, 5jähriges Jubiläum: Am 11. April 2019 wurde Julian Assange mit Polizeigewalt aus der ecuadorianischen Botschaft in London geholt und im HMP Belmarsh festgesetzt. In diesem Artikel geht Moritz Müller auf Aktionen ein, die zu diesem Tag geplant wurden.
Stella anlässlich des 11.04.2024 (kurzes Video, aber leider in englischer Sprache): twitter.com/Stella_Assange/status/1778396088870879344
Nun noch einige Nachträge zum Urteil der Richter des High Court in London vom 26. 03. 2024 judiciary.uk/wp-content/uploads/2024/03/Assange-v-USA-Judgment.pdf.
In der Einleitung des Urteils gehen die Richter darauf ein, dass es Julian Assange freigestellt war, persönlich im Gericht oder aber per Video-Link teilzunehmen, er jedoch wegen persistierendem Husten beide Möglichkeiten nicht wahrnehmen konnte.
Die Richter schreiben sodann, dass ihnen vor der Anhörung eine enorme Menge an Material zur Verfügung gestellt wurde (mehr als 8.000 Seiten) und nach der Anhörung weiteres Material.
Zu den nach der Anhörung zur Verfügung gestellten Unterlagen gehörten auf richterliches Ersuchen hin auch die schriftlichen Schlussplädoyers des Beklagten und des Klägers vor der Richterin (Baraitser), die es den aktuellen Richtern ermöglichten, zu sehen, wie der Fall vorgebracht worden war. Alsdann bedankte man sich höflich bei den Rechtsteams für die in die Vorbereitung des erneuten Antrags eingeflossene Arbeit und den Anwälten für ihre Ausführungen im Verlauf der Anhörung.
Wie bekannt, urteilten die Richter schließlich, dass nur drei der neun von Assanges Rechtsanwälten akribisch ausgearbeiteten Revisionsgründe zugelassen werden, denn, Zitat „Der Kläger hat in Bezug auf die übrigen Rechtsmittelgründe nichts glaubhaft gemacht“. Ein Schlag ins Gesicht. Dazu die überaus freundliche Behandlung der Anklage, – indem ihr die Möglichkeit, zusätzliche Sicherheitsgarantien abgeben zu können, eingeräumt wurde!
Weitere, erhellende Überlegungen zu dem Urteil vom 26. März 2024 von Moritz Müller.
Sehr ausführlich zum Urteil und seiner Bedeutung in Jacobin: jacobin.de/artikel/julien-assange-pressefreiheit-repression
BREAKING am 16.04.24
Stella schreibt: twitter.com/Stella_Assange/status/1780258878237667377?t=_u9c5gWPUrH7N5papuK0cQ&s=19
Übersetzung:
Die Vereinigten Staaten haben eine Nicht-Zusicherung in Bezug auf den Ersten Verfassungszusatz und eine Standard-Zusicherung in Bezug auf die Todesstrafe abgegeben.
Sie machen keine Anstalten, die frühere Behauptung der Staatsanwaltschaft zurückzunehmen, dass Julian keine Rechte nach dem Ersten Verfassungszusatz habe, weil er kein US-Bürger sei. Stattdessen beschränken sich die USA auf unverfrorene Worthülsen, indem sie behaupten, Julian könne im Falle einer Auslieferung “versuchen, den Ersten Verfassungszusatz geltend zu machen“.
Die diplomatische Note trägt nicht dazu bei, die extreme Besorgnis unserer Familie über seine Zukunft zu lindern – seine düstere Erwartung, den Rest seines Lebens in Isolation in einem US-Gefängnis zu verbringen, weil er preisgekrönten Journalismus veröffentlicht hat. Die Biden-Administration muss diese gefährliche Strafverfolgung einstellen, bevor es zu spät ist.
Zu den Sicherheitsgarantien, die die Anwälte der USA bereits abgegeben haben und weiterer Garantien, die spätestens am 16. April beim Gericht vorliegen müssen, hat Richard Medhurst sehr genaue, pessimistische Vorstellungen und belegt diese in folgendem Kurzvideo: twitter.com/richimedhurst/status/1778966006850797862
Medhurst begründet seine Prognose, dass die USA sich an ihre eigenen „diplomatic assurances“ im Fall Assange nicht halten werden durch den ihm vorliegenden „Fall Mendoza“. David Mendoza wurde trotz anders lautender Garantien 6,9 Jahre in den USA inhaftiert, bis er durch Klagen erreichen konnte, wie vertragsmäßig geplant und belegt, in ein spanisches Gefängnis verlegt zu werden.
STELLA ASSANGE
Sie bittet darum, zum Tag der Pressefreiheit am 3. Mai einen kurzen Videoclip mit Bezug zu Julians Fall zu produzieren und ihr zu senden. Sie stellt auf ihrer Website dafür drei mögliche Texte und Szenarien zur Verfügung: stellaassange.com/speak-up-for-assange Die Seite bietet eine Übersetzungsfunktion in Deutsche.
Stella schreibt hier über Twitter/X zur Scheinheiligkeit von z.B. Cameron, was das Bekenntnis zur Pressefreiheit betrifft: twitter.com/Stella_Assange/status/1773751819203666400
Ihre Website: stellaassange.com/stella-assange-1
Sie bietet neuerdings montags einen Newsletter an: stellaassangeofficial.substack.com/p/launching-a-new-weekly-newsletter
Zwei Videozusammenschnitte von Stellas Team von Assange-Unterstützeraktionen weltweit im März und April 2024: Unter dem Video gibt es Links (Telegram), wenn man Fotos oder Clips eigener Aktionen an das Team schicken möchte.
WEITERE INFOMATIONEN
Informativer Artikel von Ortwin Rosner, in dem er einige der über Assange zirkulierenden Behauptungen und Mythen gut begründet auseinander nimmt: pressenza.com/de/2024/04/6-mythen-ueber-julian-assange/
Es gibt etwas das ich sehr, sehr wichtig finde im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Gefährdung von Menschen durch unterlassene Schwärzung. Thespina Lazaridu hatte das in einem Artikel für die Graswurzelrevolution bereits aufgeführt: graswurzel.net/gwr/2023/05/solidaritaet-mit-julian-assange
Über den Umgang der USA (und der Bundeswehr) mit wesentlich sensibleren, biometrischen Daten während u. nach dem Krieg in Afghanistan berichtet der CCC: ccc.de/de/updates/2022/afghanistan-biometrie
Katarina Weiß von Reporter ohne Grenzen im Interview über die Gefahren für den Journalismus, falls Julian Assange ausgeliefert würde und in den USA nach dem „Espionage Act“ verurteilt würde: ndr.de/nachrichten/info/sendungen/interviews/Expertin-Assange-Verurteilung-wuerde-falsches-Zeichen-an-Reporter-senden-,audio1602036.html
Kurzes Video über den „Espionage Act“ von 1917 (leider nur in Englisch) und dessen Nutzung gegen die Presse seit den 1970er Jahren:
Interview mit Gariel Shipton, Filmproduzent und Bruder von Julian Assange, und Max Blumenthal von „The Grayzone“ während eines Besuchs in Washington DC, wo Shipton die Gesetzgeber dazu drängte, sich der Strafverfolgung des inhaftierten WikiLeaks-Herausgebers zu widersetzen.
Informativer Artikel von Arnd Kempe im Blog von FreeAssange.eu: blog.freeassange.eu/2024/03/23/tag-x-eine-drohende-auslieferung-von-julian-assange-an-die-usa-und-deren-bedeutung-fur-uns/
MUSIK
Sunday Concerts For Assange mit Michael Brunnok:
Und Paige Valentine:
Guy Dawson singt für Julian Assange:
KUNST
Pläne für die Errichtung einer Statue für Julian Assange in Townsville:
(Petition dazu s.u.)
PETITIONEN
Präsidentschaftskandidat Robert F. Kennedy Jr. ruft zu Julian Assanges sofortiger Freilassung auf:
mit dieser Petition an Präsident Biden: kennedy24.com/assange-petition
Die Petition für eine Statue von Assange in Townville, Australien: epetitions.townsville.qld.gov.au/petition/sign/pid/55
Soweit für heute,
es grüßen euch
Almut und Thilo
FreeAssange Berlin
Web:
Doc:
- free-whistleblower.jimdofree.com/free-assange-berlin-1/
- freiepresse.news/2024/02/27/theres-only-one-decision-no-extradition/
Twitter/ X:
- twitter.com/Berlin4Assange/status/1773454013515661512
- twitter.com/Berlin4Assange/status/1777023781430509977
- twitter.com/FreeAssange_eu
- factcheck.de/assange/
Titelbild: Demonstration in Stuttgart am letzten Donnerstag, mit dem Kommentar der Organisatoren: „… nach fast 5 Jahren wöchentlichen Mahnwachen in Stuttgart hat unsere Organisatorin einen größeren Umzug durch Stuttgart auf die Beine gestellt. Wir waren ca. 100 Teilnehmer. Mit Stopps an markanten Plätzen und Redebeiträgen.“