Israelische Soldaten als Ärzte verkleidet verüben gezielte Tötungen – Was sagt die Bundesregierung?

Israelische Soldaten als Ärzte verkleidet verüben gezielte Tötungen – Was sagt die Bundesregierung?

Israelische Soldaten als Ärzte verkleidet verüben gezielte Tötungen – Was sagt die Bundesregierung?

Florian Warweg
Ein Artikel von: Florian Warweg

Verkleidet als Ärzte, Frauen und Krankenpfleger drangen israelische Spezialkräfte am 30. Januar in ein Krankenhaus in Jenin im besetzten Westjordanland ein und töteten nach eigenen Angaben drei dort behandelte Palästinenser, denen sie Nähe zur Hamas und Islamischer Dschihad vorwarfen. Auf der Bundespressekonferenz wurde die Bundesregierung gefragt, ob sie dieses Vorgehen Israels als vom humanitären Völkerrecht gedeckt betrachtet. Die Antwort des Auswärtigen Amtes zeugt von der ganzen Malaise der regierungsamtlichen Kommunikation in Bezug auf Israel: Vorgetäuschtes Nichtwissen verbunden mit Völkerrechtsinterpretationen nach Gutdünken. Von Florian Warweg.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Hintergrund

Am 30. Januar um 8.30 Uhr veröffentlichte der Minister für die Nationale Sicherheit Israels, Ben Gvir, Aufnahmen von den Überwachungskameras des Krankenhauses in Jenin. Darauf sieht man, wie rund ein Dutzend bewaffneter Personen das Krankenhaus stürmen. Einige verkleidet mit weißen Ärztekitteln oder blauen Pflegekasacks, andere geben sich als Zivilisten aus, vornehmlich als Frauen mit Hijab und Abaya bekleidet, darunter einer mit einem Baby-Autositz, in dem sich sichtbar weitere Waffen befinden und einer mit einem zusammengeklappten Rollstuhl.

Dazu schrieb der israelische Minister für Nationale Sicherheit, der in einer der völkerrechtswidrigen Siedlungen in der Westbank in der Nähe von Hebron lebt und 2007 wegen „Rassismus und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ rechtskräftig verurteilt worden war:

„Ich gratuliere den Streitkräften zu ihrer beeindruckenden Operation gestern Abend in Zusammenarbeit mit dem Shin Bet (israelischer Inlandsgeheimdienst) im Flüchtlingslager Jenin, die zur Eliminierung von drei Terroristen führte. Lassen Sie alle unsere Feinde wissen, dass unsere Streitkräfte alle Mittel einsetzen werden, um unsere Bürger und den Staat Israel zu schützen.“

Zudem gibt es auch offizielle Berichte des israelischen Militärs (IDF) und auch entsprechende Aussagen eines israelischen Militärsprechers gegenüber dem US-Sender CNN. Das heißt, die Aussage des Sprechers des Auswärtigen Amtes, es gäbe keine Belege, dass die israelische Armee für die gezielten Tötungen verantwortlich gewesen sei, ist so nicht haltbar. Und da man davon ausgehen kann, dass die genannten Stellungnahmen der IDF und des Ministers für Nationale Sicherheit vom 30. Januar am 31. Januar um 13 Uhr zu Beginn der BPK auch dem Auswärtigen Amt schon vorlagen, ist hier wohl mutmaßlich von vorgetäuschtem Nichtwissen des AA-Sprechers Fischer auszugehen.

Laut Angaben des Krankhauses hätten die drei getöteten Männer zum Zeitpunkt des Angriffs geschlafen und seien dort auch tatsächlich behandelt worden. Einer der Getöteten wurde von der Hamas als Mitglied identifiziert. Die anderen beiden wurden vom Islamischen Dschihad als Sympathisanten bezeichnet. Laut Hamas-Darstellung seien alle Drei Kämpfer der sogenannten Jenin-Brigade, einer Gruppe bewaffneter palästinensischer Einheiten im von Israel völkerrechtswidrig besetzten Westjordanland. Der Verweis auf die zum Zeitpunkt der Tötung erfolgte medizinische Behandlung im Krankenhaus ist kein geringes Detail in der völkerrechtlichen Bewertung des Vorfalls. Denn wie beispielsweise der Völkerrechtler Aurel Sari von der University Exeter in Großbritannien erklärt, könne die Ermordung im Rahmen des Völkerrechts unter Umständen tatsächlich zulässig sein, wenn sich die Männer „als Terroristen“ dort wirklich nur versteckt hätten. Wären sie aber nachweislich als Verletzte im Krankenhaus in Behandlung gewesen, so würde laut Sari ihre Tötung höchstwahrscheinlich ein Kriegsverbrechen darstellen. Der Aufenthalt in einem Krankenhaus garantiere ausnahmslos allen Patienten das Recht auf Schutz und Unversehrtheit.

Protokollauszug von der Regierungspressekonferenz am 30. Januar 2024

Frage Jessen
Vielleicht kann Herr Fischer oder auch Herr Collatz meine Frage beantworten: Unter welchen rechtlichen, militärrechtlichen Bedingungen ist es gestattet, dass sich Militärangehörige in der Verkleidung von medizinischem Personal in ein Krankenhaus begeben und dort Menschen, die sie als Feinde verdächtigen, erschießen? Das bezieht sich auf den Vorfall in Dschenin auf der Westbank.

Fischer (AA)
Ich kann einmal anfangen. Herr Jessen, wir kennen die genauen Umstände des von Ihnen beschriebenen Vorfalls nicht. Israel hat grundsätzlich das Recht, notwendige Maßnahmen zur Terrorabwehr zu treffen. Es gilt aber auch: Krankenhäuser und Verletzte unterliegen im Völkerrecht einem besonderen Schutz. Israel ist dazu verpflichtet, sich daran zu halten und sicherzustellen, dass Zivilistinnen und Zivilisten bestmöglich geschützt werden. Das schließt aber nicht aus das, haben wir hier schon häufiger besprochen, dass, wenn Krankenhäuser als Ausgangsort für Terrorattacken genutzt werden, auch gegen diejenigen, die diese Terrorattacken verüben wollen, vorgegangen wird. Das ist es, was ich sozusagen zum grundsätzlichen Kontext sagen möchte, ohne die näheren Einzelheiten zu kennen und ohne die israelischen Erwägungen zu kennen. Die Antwort, die Sie suchen, nämlich ob das sozusagen am Ende so abgewogen worden ist, müssten Ihnen die israelischen Behörden liefern.

Collatz (BMVg)
Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage Jessen
Sie haben ja sozusagen die widersprüchlichen Interessen und auch Schutzinteressen beschrieben. Deswegen meine Frage, ich wiederhole sie gerne; vielleicht kann die Antwort auch nachgeliefert werden: Soweit ich weiß, müssen Militärangehörige, wenn sie sich in Kämpfen und Kampfhandlungen befinden, als solche erkennbar sein. Das ist hier offenbar dokumentiert nicht der Fall gewesen. Die Menschen, die dort getötet wurden, haben sich offenbar nach dem, was man hört und liest, nicht in einer Kampfstellung befunden. Die Krankenhausleitung hat wohl gesagt, einer der drei sei zur Behandlung gewesen. Könnten Sie bitte nachliefern, was die Rechtsgrundlage dafür ist, dass Militärangehörige nicht als solche erkennbar sind?

Fischer (AA)
Erst einmal müsste man ja überhaupt wissen, ob es tatsächlich Militärangehörige waren, die in dem Moment einen militärischen Auftrag hatten, oder ob das eine andere Form des Zugriffs gewesen ist. Da mir diese Kenntnisse fehlen, werde ich Ihnen da auch nichts nachliefern können. Das ist tatsächlich eine Frage, die Sie mit der israelischen Seite aufklären müssen.

Frage Dobralskaya
Herr Fischer, haben Sie Kenntnis davon, ob die getöteten Terroristen als Patienten in diesem Krankenhaus lagen oder ob sie dort nur Schutz gesucht haben?

Fischer (AA)
Wie gesagt, die genauen Umstände dieses Vorfalls sind mir nicht bekannt. Ich kenne nur die Medienberichte, und auf dieser Grundlage so einen Einsatz zu beurteilen, fällt mir ehrlich gesagt sehr schwer.

Frage Warweg
Ich würde es trotzdem noch einmal versuchen. Nun haben ja auch israelische Regierungsmitglieder ein Video geteilt, das wird Ihnen vermutlich auch bekannt sein, in dem man deutlich sieht, dass israelische Soldaten, die wurden auch als solche bezeichnet, auch von der israelischen Regierung, verkleidet als Ärzte, Krankenpfleger und Zivilisten in dieses Krankenhaus in Dschenin eingedrungen sind. Sieht die Bundesregierung dieses Vorgehen, Soldaten als Mitarbeiter eines Krankenhauses zu verkleiden und für gezielte Tötungen dort hinzuschicken, grundsätzlich egal, ob Israel oder Ukraine, vom humanitären Völkerrecht gedeckt?

Fischer (AA)
Wie gesagt, es kommt in diesen Dingen immer auf den Einzelfall an, und da mir die umfassende Kenntnis des Einzelfalls fehlt, kann ich Ihre Frage nicht beantworten.

Zusatzfrage Warweg
Um Sie richtig zu verstehen: Das heißt, die Bundesregierung sieht es grundsätzlich unter Umständen als legitim an, dass Militärangehörige sich als Krankenhausmitarbeiter verkleiden, um Menschen zu töten.

Fischer (AA)
Das müsste ja erst einmal voraussetzen, dass es zum Beispiel Militärangehörige und nicht Geheimdienstmitarbeiter gewesen sind. Auch diese Kenntnis liegt mir nicht vor. Ich glaube, es ist schwierig, von dieser Bank aus ein abschließendes Urteil über diesen Fall zu fällen. Die Unterstellung, die Sie in Ihrer Frage hatten, will ich mir auch nicht zu eigen machen.

Zuruf Warweg
Was war die Unterstellung?

Fischer (AA)
Na ja, dass es sich zum Beispiel um Militärangehörige handelt. Das ist etwas, was ich von hier aus nicht abschließend beantworten kann.

Zuruf Warweg
Das hat die israelische Regierung ja selbst gesagt!

Fischer (AA)
Ich habe Ihnen ja auch noch eine andere Möglichkeit genannt.

Frage Jung
Herr Fischer, es gab ja eine Mitteilung der Armeeführung zu dem Vorfall. Wundert sich die Bundesregierung, dass dieses Sonderkommando die offenbar Schlafenden im Krankenhaus nicht einfach festgenommen hat, wenn sie Verdächtige sind, statt sie zu exekutieren?

Fischer (AA)
Wie gesagt, ich bleibe bei meiner Antwort. Da mir die Umstände nicht bekannt sind, kann ich diesen Vorfall auch völkerrechtlich nicht einordnen.

Zusatzfrage Jung
Werden Sie denn auf Israel oder auf das IDF einwirken, um nähere Informationen zu bekommen?

Fischer (AA)
Ich bin mir sicher, dass wir zu der ganzen Bandbreite unserer Beziehung mit Israel und auch zu dem Vorgehen Israels in Gaza und im Westjordanland mit der israelischen Seite in Kontakt stehen.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz, 31.01.2024