Leserbriefe zu “Krieg und Völkerrecht”

Ein Artikel von:

Alexander Neu geht in seinem Artikel auf die völkerrechtlichen Hintergründe des russisch-ukrainischen Krieges ein. Wir danken für die zahlreichen Zuschriften, eine Auswahl hat Ala Goldbrunner zusammengestellt.


Zu „Krieg und Völkerrecht“

1. Leserbrief

Liebe Nachdenkseiten,

mein Dank geht an Alexander Neu für seinen Artikel über Krieg und Völkerrecht. Alles ist verständlich, sehr gut erklärt und logisch. Aber, wie vom Autor beschrieben, gibt es auch in der jüngeren Vergangenheit immer wieder schwerwiegende Verstöße des Westens gegen das Gewaltverbot. Deshalb frage ich mich beispielsweise mit Blick auf den aktuellen Krieg, was Russland (ganz sicher hat Wladimir Putin die Entscheidung über den Angriff auf die Ukraine nicht so ganz allein getroffen) angesichts eines bevorstehenden NATO-Beitritts der Ukraine noch hätte tun können, sollen? Moskau hatte Verhandlungsangebote unterbreitet, es hätte nicht erst zum Krieg kommen müssen. Washington aber wies jegliche Vorschläge zurück, man könnte sagen, es erwartete, wünschte den Konflikt.

Mit der Aufnahme der Ukraine und Georgiens in die NATO wären die Küsten des Schwarzen Meeres unter die beinahe komplette Kontrolle des Westens geraten, auf die Einrichtung neuer Stützpunkte der NATO und der USA in der Region würde die Welt nicht lange warten müssen. Ist diese Ausdehnung des Einflussgebietes nicht direkter Ausdruck erhöhter Aggressivität? Versicherungen und “Sicherheitsgarantien” des Westens würde ich nach den Abläufen der letzten drei Jahrzehnte keinen Glauben schenken, wenn ich die Dinge aus der Sicht Russlands betrachte, zu oft sind sie verletzt oder gänzlich verworfen. Der US-Politiker John Mearsheimer macht in seinen Vorträgen wiederholt ganz klar, dass die USA zumindest eine Mitschuld am militärischen Konflikt trifft. “Might is right” bestimm das Handeln. 

Die Entwicklung bis hin zur Invasion ging nach meinen Beobachtungen stufenweise voran, und auch jetzt noch folgt sie den ungeschriebenen Regeln der Eskalation. Vor dem Angriff gab es noch Minsk I. und II., also völkerrechtlich gültige Verträge, deren Erfüllung – die Tinte der Unterschriften war noch nicht trocken – die Ukraine verweigerte. Es entbehrt nicht eines gewissen Zynismus, dass die damalige Bundeskanzlerin, Angela Merkel, die Vereinbarungen mit ihrer Aussage entwertete, dass sie nur deshalb erzielt worden seien, um Kiew Zeit zu geben. Präsident Macron folgte ihrer Argumentation. Die Abkommen wurden wertlos.

Nur noch ein Wort zu der im Text genannten Abstimmung der (nichtbindenden) Resolution der UNO-Vollversammlung der Akzeptanz der “Volksrepubliken” und deren Integration in die Russische Föderation. Für mich liegt es sehr nahe, dass viele der 141 Stimmen für eine Verurteilung Russlands auf erheblichen Druck der USA zustande kamen. Reale, starke Abhängigkeiten spielen bei derartigen Voten eine nicht zu übersehende Rolle.

Freundliche Grüße
Michael Graeme


2. Leserbrief

Sehr geehrter Herr Neu,
sehr geehrtes NDS-Team,
 
Krieg ist immer zu vermeiden und notfalls zu ächten, allerdings unabhängig der Aggressoren. Und da sind wir schon bei einer Spaltung bezüglich der Ansichten: USA versus Russland. Sollte man die UNO und ihre Charta nicht besser als Verhinderer von Kriegen verstehen? Oder ist sie Vasall der USA? Russland wurde zugesagt (!), dass die NATO-Osterweiterung sich nicht fortsetzen wird, genau das Gegenteil war der Fall. Da wären vermutlich auch schriftliche Zusagen das Papier nicht wert gewesen. Warum hat hier die UNO kein Veto eingelegt und moniert, dass das Wort gebrochen wurde? Warum hat man zugeschaut, dass der Donbass von der Ukraine angegriffen wurde, obwohl (oder weil?) es sich hier um russisches Gebiet mit russischer Bevölkerung handelte? Warum gab es keine Sondersitzungen zur Abwendung dieses sich anbahnenden Fiaskos? Für mein Verständnis hatte Russland nahezu keine andere Wahl als mit Krieg zu antworten, da Worte, Abkommen, UNO, EU etc. keine Reaktion zeigten, um Russland Beistand zu leisten bei dieser Provokation mit absehbarem Ansinnen. Die Funktion der UNO stelle ich hier gerne zur Disposition, unabhängig der Charta, was auch nur ein Dokument ist. Adäquaten Antworten sehe ich gespannt entgegen, da ich die Wahrheit nicht gepachtet habe und mich noch für reformierbar halte, sofern es nachvollziehbar erscheint.
 
Mit freundlichen Grüßen
E. Bauer


3. Leserbrief

Guten Tag allerseits,

ich muss leider sagen, dass ich mit der Auslegung von Herrn Neu nicht vollständig einverstanden bin.
Ich weiß, er meint es gut und rechtlich ist er sicher auf der richtigen Seite, doch ich finde, dieses Thema ist bezüglich der Glaubwürdigkeit doch etwas komplexer.

  1. Es gibt keine Kriege, neben Angriffskriegen. Einen Krieg fängt zwangsläufig immer eine Partei an. Russland bzw. Putin hat vor dem Krieg, neben dem, was Herr Neu richtig zusammengefasst hat, auch öffentlich gesagt, dass nach dem Beistandsvertrag die ukrainische Seite doch bitte ihren Beschuss des Donbass einstellen möge. Wenig überraschend wurde das Feuer seitens der Ukraine danach noch verstärkt.
  2. Der Weg ist das Ziel. Die Frage, wer zuerst die Grenze der anderen Partei übertritt, ist nur eine von Vielen. Die Völkerrechtler stellen sich trotzdem hin und behaupten, wer die UN-Brandmauer zuerst beschädigt, ist schuldig.

    Das reale Bild ist aber das Folgende: Die UN-Maurermeister bauen eine rechtliche Brandmauer. Hoch, solide und wirksam in den Wald. Das Problem, sie ist lediglich 10m breit. Beim Bau dieser Mauer sehen die Maurer zudem seelenruhig dabei zu, wie Brandstifter auf beiden Seiten Brandbeschleuniger in den Wald schleppen. Dieser Befriedungsplan kann selbstverständlich nicht aufgehen, übrig bleibt nur ein weiteres Mahnmal für den zweifelhaften Erfolg der UNO bezüglich der Erhaltung des Weltfriedens.

  3. Wenn man Artikel 1 und 2 durchliest, wird auffallen, dass die UNO genau darum unfähig ist, einen Ausgleich zwischen Völkern zu erringen, denn man neigt dazu nichts zu tun.

    Wie war das eigentlich damals in der Bucht von Tonkin? Es ist doch logisch, dass die USA nur deshalb zum sofortigen Gegenschlag ausholen konnten, weil der Kriegseintritt schon Monate vorher vorbereitet wurde. Oder, hätten die USA 1959 keine Raketen in der Türkei stationiert, die Kuba-Krise wäre nie eingetreten, es wurde damals bekanntlich schon ziemlich eng, usw.
    Die UNO hat wahrscheinlich sogar eher mehr Kriege über ihre “legitimierten” Resolutionen ermöglicht.

  4. Da es Artikel 51 gibt, ist wohl jedem, selbst in der UNO geläufig, dass Artikel 1 und 2 nicht ganz so allgemein wirksam sind, wie allenthalben behauptet wird. Denn wo man sich zur Verteidigung rüsten muss, gibt es notwendigerweise auch einen potenziellen Angreifer. Die ganze UN-Charta ist also bereits in sich widersprüchlich. Den Verteidiger mimte man auch vor dem UN-Zeitalter immer bevorzugt, schon allein wegen des Moralbonus. Also entweder ein allgemeines Gewaltverbot oder besser gar keins. Reden kann man trotzdem über alles. Wenn man es aber ohnehin nicht tut, nutzt auch ein Verbot herzlich wenig.

    Diese Selbstverteidigungsklausel lädt zu Missbrauch und Aggression ein, wenn jede Erfahrung oder Gesetzmäßigkeit beim Aufziehen dunkler Kriegswolken seitens der UNO außer Acht gelassen wird. Das Regelwerk der UNO hätte den zweiten Weltkrieg ebenfalls nicht verhindert, der Lernerfolg bei ihrer Gründung war also minimal. Der Grundsatz, dass es egal ist, wie Gründe für einen Angriff gelagert sind, sollte auch für defensive Maßnahmen gelten.

  5. Das Wort “Angriffskrieg”, kann man also gern benutzen. Schwierig wird es aber bei der Steigerungsform “unprovozierter Angriffskrieg”. Politiker, die diesen Begriff verwenden, nutzen ihn, um selbst an Legitimation für mancherlei Handlungen zu gewinnen. Denn eigentlich gab es bereits eine Lösung für das Donbass-Problem, die Minsk-Verträge, abgesichert durch UN-Resolution 2202.

    Inzwischen haben alle damaligen Verhandlungsführer, abgesehen vom russischen, gegenüber westlichen Medien persönlich bekundet, dass diese UN-Resolution niemals umgesetzt werden sollte. Man wollte stattdessen der Ukraine Zeit verschaffen. Also offensichtlich, um den Donbass weiter beschießen zu können (Menschenrechte?) und sich nach sieben langen Jahren im, von langer Hand geplanten, russischen Angriffskrieg zu verteidigen. Denn es ist wohl damals, wie heute unwahrscheinlich, dass die Ukraine einen Krieg gegen Russland gewinnt.

    Aus zugegeben unsicheren Quellen habe ich erfahren, dass es Anfang 2022 bereits eine unterschriftsreife Einigung zwischen Ukraine und Russland gab. Der Legende nach sollen “Unprovozierter Angriffskrieg”-Politiker aus dem Westen damals interveniert haben. Die Ukraine möge doch bitte weiterkämpfen. In diesem Zusammenhang finde ich es befremdlich, sich nur am Wording (Angriffskrieg) festzuhalten, um “Glaubwürdigkeit” zu erlangen, selbst wenn der letzte Punkt nur eine Legende ist. Es wäre aber allerdings eine logische Fortsetzung der älteren Pläne.

    141 von 193 Mitgliedsstaaten verurteilen diesen Krieg, das sind eigentlich noch 51 zu wenig, meiner Meinung nach. Die hätte man vielleicht auch noch eingesammelt, wenn diese Abstimmung nicht dazu verwendet worden wäre Russland die alleinige Schuld an diesem Krieg zuzuweisen. Jenseits dieser Abstimmung steht der westliche Block eher allein auf weiter Flur, da kehrt sich das Verhältnis also um. Man sollte nie die Realität ausblenden.

  6. Die UNO wird also bei der Vorbereitung von Angriffskriegen mit hineingezogen. Im Nachgang ebenfalls, auch der „Getreidedeal“ war ein Abkommen zwischen Russland, Türkei und UNO. Unnötig zu erwähnen, wer dort nicht geliefert und falsche Tatsachen vorgespiegelt hat. Wenn ich westliche Politiker dazu höre und lese, scheint auch dies primär ihre Idee gewesen zu sein. Wie glaubwürdig möchte die UNO also sein und wem dient sie?

Fazit

Die westlichen Demokratien haben die UN-Charta verfasst. Wenn sie sich selbst nicht daran gebunden fühlen, warum sollten es Andere tun, denen man über dieses Regelwerk offensichtlich nur schaden will? Wenn man alles andere weglässt, wenigstens die Menschenrechte sollte man doch berücksichtigen. Wenn der Westen dies nicht schafft, also den Punkt, den er immer hochhält, kann man jeden Krieg sonst wie nennen, ist irrelevant.

Mit freundlichen Grüßen
Kai P.


4. Leserbrief

Moin liebes Team der NDS!

Sehr geehrter Herr Neu,

ich bin ob Ihres neuen Artikels, welcher vermutlich aus Ihrer Sicht nicht berechtigte Kritik durch Erklärungen & Analysen begegnen soll, noch mehr verwirrt als vorher.

Sie schreiben von “ius in bello”, das “Recht im Krieg”, versus “ius ad bellum”, das “Recht zum Krieg”. Ich finde nicht, dass man das trennen sollte, da es für die aktuelle Situation aus meiner Sicht nicht relevant ist. Man könnte es eine akademische Spitzfindigkeit nennen; den Versuch eines Framings, der in gefährlicher Weise vom Gesamtvorgang ablenkt.

Die Ukraine befindet sich seit 2014 im Krieg, das ist unstrittig. Zunächst “nur” als Bürgerkrieg deklariert, von den westlichen Medien verharmlost und außer Acht lassend, daß insbesondere eine Großmacht auf diesem Planeten, die USA, diesen Krieg mit 5 Milliarden US-$ erst möglich gemacht haben durch einen Putsch, der (in ihrem Sinne!) rechtsradikale Kräfte an die Spitzen der Politik spülte, die offen alles Oppositionelle und vor allem alles Russische bekämpfen, auch militärisch und mit schweren Waffen. Warum wurde die UNO nicht schon hier aktiv? Eine “RTP”-Doktrin hätte sich hieraus mehrfach basteln lassen, und sie wäre sogar in diesem Fall vom Völkerrecht gedeckt, weil ausländische Kräfte, auch in Form von Söldnern, auf ukrainischem Gebiet kriegerische Akte durchführten. Oder, um es mit anderen Worten zu formulieren: eine völkerrechtlich irrelevante Doktrin hätte es gar nicht gebraucht, um von der UNO aus gegen die kriegerischen Aktivitäten einzuschreiten. Man hätte die Waffenlieferungen und die finanziellen Unterstützungen unterbrechen müssen, dann hätte es nicht einmal ein Jahr Krieg gegeben, und die rechtsradikale, ukrainische Junta hätte mit weißen Fahnen aus ihren Regierungsgebäuden kommen müssen.

Ein Krieg, der dann 8 weitere Jahre mit über 10.000 Toten an Opfern mit sich brachte, bis er im Februar 2022 mit einer massiv gesteigerten Offensive gegen den Donbass seine Spitze fand, die sich ungeniert und für jeden klar erkennbar gegen Russen und damit Russland richtete (genug Anschläge auf russischem Territorium gab es schon seinerzeit, was im letzten Jahrhundert für das Auslösen eines Weltkrieges gereicht hätte, die man zudem gerne als “false flag”-Operation durchführte, um einen Kriegsgrund zu erschaffen). Hier kann man den Russen nur dankbar sein, daß sie das nicht getan haben, mehr noch: Hätten Sie nicht die Krim mit ihrer Schwarzmeerflotte unter ihre Kontrolle gebracht, so wären im schlimmsten Fall Atomwaffen in die Hände von fanatischen Rechtsradikalen gelangt.

Ganz im Gegenteil hat, frei nach Dagmar Henn, Russland dafür gesorgt, daß dadurch eben kein 3. Weltkrieg ausbrechen konnte. Es war nicht nur eine Aktion im Sinne Russlands, sondern der Welt: rtde.live/meinung/175979-kampf-um-weltordnung-matt-in/

“Übrigens war dieser Faktor auch einer der Aspekte in der Auseinandersetzung um die Krim 2014. Es ist Grundvoraussetzung für das Funktionieren einer nuklearen Abschreckung, dass sie jederzeit verfügbar ist; das gilt auch für die seegestützten Varianten, damit auch für die damals auf der Krim stationierten Schiffe der Schwarzmeerflotte. Man stelle sich nur einmal vor, eine Truppe des Rechten Sektors hätte versucht, in den Besitz eines dieser Schiffe zu geraten. Die Krim von diesen Kräften abzuschotten, war nicht nur eine Frage der nationalen Sicherheit Russlands; es war eine Frage der globalen Sicherheit.”

Außerdem sollte man unterscheiden zwischen einer gewaltfreien Sezession auf eigenem Wunsch des Volkes (kriegerische Aktivitäten im eigenen Land sind ein legitimer Grund) oder einer gewaltsamen Aneignung, ohne rechtlichen Anspruch. Beide Teile der Ukraine, sowohl die Krim als auch der Donbass, erfüllen aus meiner Sicht die für eine Sezession notwendige Legitimität, da sie beide Volksabstimmungen durchführten. Zudem ist in der Krim nicht ein Schuss gefallen, alles ging gewaltfrei vonstatten; der Donbass konnte ja nicht gewaltfrei sein, weil er von seiner (ehemals) eigenen (ukrainischen) Regierung beschossen wird. In Politik & Medien liest man nichts anderes als die Perseveration, dass dies Annexionen gewesen seien. Wurde die Lüge bereits so oft wiederholt, sodaß sie nun für alle zur Wahrheit wurde?

Klar, Russland hätte auch “laissez faire, laissez aller” und gar nichts tun können. Dann stünde jetzt die NATO in der Krim und im Schwarzen Meer, im Donbass hätte es einen Genozid an der russisch-sprachigen Bevölkerung gegeben und der Rechte Sektor hätte vielleicht schonmal eine Test-Atombombe gen Moskau geschickt. Zudem befänden sich nun massive, ukrainisch-ausländische Truppen mit Söldnern unter anderem aus Deutschland (!), Polen und so weiter, mit deutschen (!) Leopard II- und US-amerikanischen Bradley-Schützen-Panzer direkt vor der Grenze Russlands. Was kann dabei schon schief gehen?

Vielleicht sollte man nicht nur das Völkerrecht im Fokus haben, sondern sich der -sprichwörtlichen- Sprengkraft des ganzen Ukraine-Konflikts gewahr werden. Ansonsten läuft man Gefahr, diejenigen zu Täter umzuetikettieren, von denen eben keine Gewalt im Sinne des Völkerrechts gegen andere Länder ausging.

Das Recht auf Selbstverteidigung sehe ich unter Berücksichtigung all dieser Aspekte als vom Völkerrecht gedeckt an, in Bezug auf den Donbass und Russland. Zudem sollte die UNO dafür sorgen, daß ihre Regelwerke von all ihren Mitgliedern eingehalten werden und nicht durch die Stärksten (USA/NATO) instrumentalisiert werden, um geopolitische Ziele zu erreichen.

Mit nachdenklichen Grüßen,
Michael Schauberger


5. Leserbrief

Sehr geehrte Redaktion,
den sehr zutreffenden rechtlichen Bewertungen des Autors besonders zur dringlichen Vermeidung einer Politik der Doppelstandards möchte ich einige Betrachtungen zur den realpolitischen Auswirkungen der gegenwärtigen Abläufe in der Welt gegenüberstellen. So richtig die Schlussfolgerungen des Autors in rechtlicher Hinsicht sind, in tatsächlicher bringen sie uns nicht einen Schritt weiter. Denn es ist wie im richtigen Leben, der Rechtsbrecher ist in Vorhand. Hier beziehe ich mich auf die jahrzehntelang geübte Politik der USA und der NATO, sich einen Dreck um das Völkerrecht zu scheren und sich auf diese Weise in tatsächlicher Hinsicht Vorteile zu verschaffen. So ähnlich kennt man das ja auch aus der Lebenspraxis, wenn z.B. eine schuldnerischer Arbeitgeber Löhne schuldig bleibt, die dann im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden und der Schuldner inzwischen Insolvenz angemeldet hat. Dann kann es im Extremfall passieren, dass sich später der Insolvenzverwalter vom Arbeitnehmer den mühsam beigetriebenen und redlich verdienten Lohn per Gerichtsurteil zurückholt. Habe ich in meiner Zeit als Anwalt mehrfach erleben müssen. Was sagt uns das für das Völkerrecht? Die USA haben sich jahrzehntelang durch Rechtsbrüche tatsächliche Vorteile verschafft und wenn jetzt streng nach den Buchstaben des Völkerrechts die Gegenseite, hier Russland, daran gehindert wird, die erlittenen Nachteile “auszugleichen”, dann verbleibt der Vorteil dem “schnelleren” ersten Rechtsbrecher. Dieser kommt in den Genuss der rechtswidrig erlangten Vorteile und kann diese behalten. Nun weiß ich natürlich, dass diese Betrachtungsweise sehr problematisch ist, da sie in der Tat darauf hinausläuft, einem durch Rechtsbruch der Gegenseite Geschädigten quasi ein Recht zur Selbsthilfe zu geben, aber schon die Römer kannten den Satz, wonach das Recht, zum Äußersten getrieben zum äußersten Unrecht würde. Es gibt m.E. nur eine tragfähige Schlussfolgerung daraus und die lautet, jeglicher Rechtsverletzung von Anfang an mit entschiedener Konsequenz entgegenzutreten und diese zu verhindern. Davon jedoch sind wir leider Lichtjahre weit entfernt.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Keller


6. Leserbrief

Guten Tag, liebe Redaktion,
sehr geehrter Herr Neu,

Sie schreiben mit Recht: “Die Motive für einen Rechtsbruch mögen niederträchtig oder edel sein, es ist stets eine subjektive Bewertung.” Im übertragenen Sinn gilt das auch für jedes juristisches Urteil, das auch nur von Menschen gesprochen wird. Es ist auch eine subjektive Bewertung.

Die UNO selbst ist eine Fehlkonstruktion, so nützlich auch manche Bestimmung sein mag. Denn durch ein Veto können die Großmächte jede Bestimmung ad absurdum führen.

Die Aufzählung der westlichen Angriffskriege und ihre/Ihre Begründung erscheint mir völlig unpassend, denn es gibt einen entscheidenden Unterschied. Keine der angegriffenen Staaten war auch nur in der Lage, einen Krieg gegen die USA zu führen.

Das ist mit dem Krieg der NATO gegen Russland völlig anders. Welchen Zweifel gibt es, dass die NATO sich systematisch an die russischen Grenzen „herangerobbt” hat und in der Lage ist, Russland anzugreifen? Welchen Zweifel gibt es, dass der Westen alles getan hat, um Russland zu provozieren? Eine Provokation, die die Aufrüstung der Ukraine beinhaltete.

Falls ich von Nachbarn umgeben wäre, die Mörser auf mein Haus richten und Munition dafür einkaufen, ab wann hätte ich das Recht, zu(rück)zuschlagen? Muss ich erst warten, bis der erste Granate mein Haus getroffen hat?

Ich kann mich daran erinnern, dass für eine Tötung durch einen deutschen Polizeibeamten an einem Verdächtigen der Begriff der Putativnotwehr geltend gemacht wurde. Gilt das nicht im Völkerrecht? Dabei ist der Einmarsch in der Ukraine ja nicht einmal eine vermeintliche Notwehr. Merkel, Hollande und Poroschenko haben doch zugegeben, dass Minsk II nur ein Trick war, um die Ukraine für die NATO weiter aufzurüsten.

Wenn das von Ihnen zitierte umfassende Gewaltverbot beinhaltet, dass ich mich erst wehren darf, wenn ich den ersten Schlag erhalten habe, dann ist das Völkerrecht doch wenig tauglich. Bei Juristen fällt mir da gleich wieder ein: Die fangen an zu argumentieren, welcher Erstschlag eine Notwehrreaktion erlaubt. Eine Granate? 100 Granaten? 1 Toter? 100 Tote? 14.000 Tote wie im Donbass?

Gebietet diese Notwehr dann, dass man nur vom eigenen Territorium zurückschiessen darf? Oder kann man dann vorsorglich das andere Staatsgebiet besetzen, um die Aufstellung von Artillerie zu unterbinden?

Ist umfassendes Gewaltverbot identisch mit völlig passivem Pazifismus? Sich lieber totschlagen lassen, als sich wehren?

Ich bin nicht der Typ, der wirklich juristisch argumentieren kann. Aber ich weiß, Justiz ist eine menschliche Erfindung und löst nicht alle Probleme, kann nur in den seltensten Fällen für so etwas wie Gerechtigkeit sorgen. Es ist Zeit, mehr für eine Anpassung des Völkerrechts zu plädieren, als auf einer veralteten Rechtsauffassung zu beharren und zu argumentieren.

Mit freundlichem Gruß
Helmut Jutzi


7. Leserbrief

Sehr geehrter Herr Neu,

Sie schreiben: “Angriffe auf die Ukraine“

Selbst wenn man der völkerrechtlichen Argumentation Moskaus folgte, so bliebe festzuhalten, dass der Angriff auf das ukrainische Staatsgebiet jenseits der Gebiete der „Volksrepubliken“ nicht unter dem Aspekt der kollektiven Selbstverteidigung zu rechtfertigen ist. Die Angriffe Russlands erstrecken sich seit dem 24. Februar 2022 auf das gesamte ukrainische Staatsgebiet. Dieser Fakt erlaubt keinen Interpretationsspielraum für die völkerrechtliche Bewertung. Kurzum: Russlands militärische Maßnahmen in der Ukraine stellen einen massiven Bruch des Art. 2 Abs. 4 der UNO-Charta und somit des Völkerrechts dar.”
 
Woher nehmen Sie die Festlegung, “das gesamte ukrainische Staatsgebiet” dürfe nicht angegriffen werden? Im Rahmen der kollektiven Selbstverteidigung sind Kampfhandlungen weder von der UN-Charta, noch von Logik und erst recht nicht von der bisherigen Kriegspraxis der westlichen Staaten geographisch eingegrenzt. Ich erinnere an den “Bündnisfall” der NATO nach 9/11, der deutsche Truppen nach Afghanistan brachte. Weder die USA noch Deutschland sind Nachbarn Afghanistans, die Tötungen von “Terroristen” fanden jedoch dort und nicht im US-Staatsgebiet statt. So verhält es sich auch bei Jugoslawien. Und wundersamerweise  ist es in Sachen Libyen, Syrien usw. ebenso.
 
Sie schreiben zuvor bzgl. der neuen Volksrepubliken nach dem Kosovo-Vorbild:

“Aber diese selbstherrliche „Weiterentwicklungspolitik“ des Völkerrechts seitens des Westens ist ein Produkt der westlichen Hybris in der nun vergangenen „pax americana“, der unipolaren Weltordnung.”

Das ist vom Ursprung her korrekt, nicht jedoch vom derzeitigen Stand des Völkerrechts. Die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo wurde vom IGH am 22.07.2010 als rechtmäßig bestätigt. Das widerspricht natürlich der inneren Verfasstheit damals Rest-Jugoslawiens, in Ihrem  hypothetischen Beispiel der deutschen Föderation (GG Art.20 und 79) und auch der ukrainischen Verfassung (die zu dem Zeitpunkt allerdings in vielerlei Hinsicht außer Kraft war). Man mag sich auf den Kopf stellen, aber – wie es auch Reinhard Merkel in der FAZ feststellte: wir haben bis zu einer neuen Überarbeitung des Völkerrechts nun vor uns, dass die Sezession weit einfacher wurde. Und so spalten sich die Staaten, gerne auch mit deutschem Beistand (Süd-Sudan). Für die Anerkennung des eigenständigen Status der neuen Staaten gibt es übrigens kein Quorum – das ist eine Machtfrage. 

Anstatt an Russland zu kritteln, halte ich es für angebracht, eine multipolare Welt und deren Zusammenarbeit zu fördern, d.h. auch, die Konfliktherde durch Vermittlung zu entschärfen statt sie durch Pseudo-Abkommen zwecks militärischer Kriegsvorbereitung (Minsk II) wie bei Merkel, Poroschenko und Hollande zu boostern.

Das ius post bellum ist weiter zu entwickeln, incl. der Inhaftierung von Völkerrechtsverbrechern wie Fischer, Schröder und Scharping und ihrer Aburteilung nach §80StGB in der damals gültigen Form.
 
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Hauß


8. Leserbrief

Lieber Herr Alexander Neu,

Liebes NDS Team,

Obwohl ich die Ausführungen von Herrn Neu sehr sachlich, informativ und auch nicht einseitig finde, möchte ich doch folgendes ausführen.

Das Völkerrecht ist gar nicht so eindeutig und teilweise Auslegungssache und widersprüchlich.

Folgendes lässt mich nachdenken: Das Selbstbestimmungsrecht als Grundsatz des Völkerrechts, im Falle der Ukraine hier im Besonderen: Selbstbestimmungsrecht und Sezessionsrecht:

“Auch weil das geltende Völkerrecht die territoriale Integrität aller Staaten, die, wie es heißt, „eine Regierung besitzen, welche die gesamte Bevölkerung des Gebiets ohne Unterschied der Rasse, des Glaubens oder der Hautfarbe vertritt“[16] schützt, gibt es keine völkerrechtliche Norm, „die ein Sezessionsrecht ausdrücklich bejahen oder verbieten würde“.[17] Selbst aus der Staatenpraxis ist kein Sezessionsrecht abzuleiten. Externe Selbstbestimmung und Territorialautonomie sind darüber hinaus fallabhängig zu gewähren und zu gestalten.

Wenn der Staat die nach Autonomie oder gar einem eigenen Staat strebende Minderheit durch seine Herrschaftsausübung diskriminiert, kann er seinen Anspruch auf territoriale Integrität nach dem gegenwärtigen Völkerrecht verwirken.“

Fand nicht gerade im Donbas und an der russischstämmigen Minderheit eine Diskriminierung durch Herrschaftsausübung statt?

Weiter:

Selbstbestimmungsrecht in multiethnischen Staaten:

“Nach Karl Doehring hat das Selbstbestimmungsrecht den Charakter eines Notwehrrechts: wenn eine ethnische Gruppe in fundamentaler Weise diskriminiert werde und zwar gerade aufgrund ihrer Gruppeneigenschaften, dann habe sie ein Recht auf Sezession.[19] Es muss aber im Einzelfall genau geprüft werden, ob eine evidente und fundamentale Verletzung von Menschenrechten vorliegt und ob der Minderheit politische und rechtliche Möglichkeiten eingeräumt werden, um eigene Interessen zu vertreten oder sich notfalls gegen Benachteiligung zur Wehr setzen zu können. Es muss entschieden werden, ob eine so erhebliche Beeinträchtigung des diskriminierten Volkes vorliegt, die es rechtfertigt, das Selbstbestimmungsrecht des Staates teilweise einzuschränken. Der Staat hat durch seine Staatsgewalt also „das ganze [Staats-]Volk zu repräsentieren“. Werden einzelne Volksgruppen „per definitionem von der Teilhabe an staatlichem Leben ausgeschlossen“, dann erst verwirkt der Staat die Treuepflicht seiner Bürger.“

Gerade den durch die UN ratifizierte Minsk2 Vertrag wurde dem Donbas das Selbstbestimmungsrecht gewährt, bzw. sollte ihm gewährt werden. Was aber wie wir wissen nie umgesetzt wurde.

Die Ukraine hatte bis Jahresende 2015 laut Minsker Vertrag die Aufgabe, ihre Verfassung dahingehend zu ändern, was auch nicht umgesetzt wurde, was also auch quasi einem Völkerrechtsbruch gleichkam.

Die beiden Garantienationen Frankreich und Deutschland haben sich hier auch nicht eingesetzt.

Der Donbas wurde somit völkerrechtswidrig 8 Jahre lang bombardiert. Kein Präsident der Ukraine hat sich je darum bemüht, diese Situation zu befrieden. Dazu kommt, dass es laut Merkel und Hollande auch nie vorgesehen war, diesen Vertrag umzusetzen. Hat die UN eigentlich eine Stellungnahme zu den Äußerungen von Merkel und Hollande verfasst?

Nach 8 Jahren dieses Bürgerkrieges haben sich die beiden Volksrepubliken selbständig erklärt, was Putin dann am 21.2.22 anerkannte. DANACH (nicht vorher!) ist er den Hilferufen von Doneszk und Luhansk nachgekommen.

Putin beruft sich hier auf Artikel 51 der UN Charta, bei dem jeder Staat andere Staaten um Hilfe in einem Krieg ersuchen kann.

Jeder Krieg ist in meinen Augen völkerrechtswidrig, da es immer gegen das Volk geht, das Leben der Menschen.

Aber ich habe meinerseits Zweifel an der offiziellen Aussage, dass es ein völkerrechtswidriger Krieg von Seiten Russlands ist wegen der von mir vorgenannten Auszüge aus dem Völkerrecht. Ist es nicht eher ein Eingriffskrieg oder eben eine militärische Operation?

Würde mich freuen, wenn Herr Neu zu meinen Ausführungen/Bedenken auch einen Artikel verfassen könnte.

Liebe Grüße

Susanne Bur


9. Leserbrief

Sehr geehrte Damen und Herren der „Nachdenkseiten“, sehr geehrter Herr Neu,

ich habe in der vergangenen Woche den Artikel von Herrn Neu über die Völkerrechtlichkeit der Streumunition aufmerksam zu mir genommen und habe ihn mit folgenden Worten in meinen daraufhin folgenden Sonntagswort vom 23.7.2023 bedacht:

Da hilft es leider auch nicht, wenn Herr Florian Warweg, Herr Alexander Neu und andere wackere Menschen auf diesen Seiten veröffentlichen. Herr Alexander Neu mit seiner hervorragenden Ausarbeitung über die Völkerrechtlichkeit der Streumunition vergibt dieses bereits im vornherein, weil er sich dem Narrativ/aufdiktierten Offensichtlichkeit des angeblichen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine unterwirft.“

In weiter verlaufenden Text in Bezug auf Herrn Lafontaine führte ich folgend aus:

Die Vorgeschichte über die völkerrechtswidrige  Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten (seit dem Westfälischen Frieden bis zur Nicaragua Res.1985), die Einmischung 1917, die Einmischung 1990, die Einmischung 1991 mit dem Putsch von Jelzin gegen Gorbatschow bis hin zur Einmischung im Jahr 2014 zum Putsch auf dem Maidan, mit der die Einmischung von außen den heutigen Zustand erreichte.“

Nun musste ich leider  die Versteifung auf den angeblichen Angriffskrieg Russlands durch Herrn Neu auf den „Nachdenkseiten“ zur Kenntnis nehmen.

Was bedeutet denn Nachdenken, etwa nicht tiefgründig in die gesamte Sachlage einzutauchen?

Haben Sie Kenntnis von der Westgrenze Russlands, die die Siegermächte des WK1 1919 während der Versailler Verhandlungen als sog. Curzon Linie festlegten?

Haben Sie keine Kenntnis von den Verhandlungsergebnissen in Teheran des Jahres 1943 und in Jalta des Jahres 1945?

Sagt es Ihnen etwas, wenn man von der Kiewer Rus spricht und deswegen Kiew als Mutter der russischen Städte bezeichnet?

So ist der Eingriff der russischen Streitkräfte kein Vergehen gegen das Gewaltverbot Art. 2 Abs. 4 UN Charta, sondern das Recht zur Selbstverteidigung lt. Art. 51 UN Charta.

In vielen Sonntagswörtern ab 2021 führe ich darüber aus. Es ist also nicht nur eine kurzzeitige Marotte, sondern eine festgebildete Meinung, die ich mir aus ständigem Studium des Völkerrechts und der Vernunftphilosophie heraus selbständig erarbeitet habe.

Und nun noch eine kurze Frage betreffs unseres Heimatlandes.

Wann hat der verfassungsgebende Kraftakt, der in der Präambel des GG prangt, stattgefunden und in welchen Annalen (BGBl.) ist er festgehalten?

Oder ist er einfach erstunken und erlogen?

Mit freundlichen Grüßen
In Erwartung Ihrer werten Antwort
Olaf Opelt


10. Leserbrief

Hallo…

Ich möchte Sie herzlichst bitten, keine Pamphlete des Autors Alexander Neu mehr zu veröffentlichen.

Seine “Antwort” auf die Kritik an seinen seltsamen Völkerechtsinterpretationen entspricht fast vollständig der herrschenden Propaganda einer Annalena Baerbock.

Für ihn beginnt die Geschichte erst mit Anerkennung der Volksrepubliken. Kein Wort über den Anlass, kein Wort über Minks II, kein Wort über Selenskyjs Eskalation am 17. Februar 2022, kein Wort über Selenskyjs Rede in München am 19. Februar…

Minsker Abkommen am Ende: Unterzeichnet “mit vorgehaltener Waffe” – n-tv.de

“Dieses Abkommen lässt sich niemals realisieren”, sagt die Grünen-Europaabgeordnete und Osteuropa-Expertin Viola von Cramon. Russland diene das Abkommen einzig dazu, “einen Fuß in der Ukraine zu haben” und das Land zu destabilisieren.

Heute weiß man… Minsk II war eine typische Merkel-Intrige.

Zwei Soldaten sterben: OSZE: 2000 Explosionen in der Ostukraine an einem Tag – n-tv.de

OSZE-Bericht zur Ostukraine: Mehr als 1000 Explosionen an einem Tag – n-tv.de

Schwerste Kämpfe seit 2015: In der Ost-Ukraine wird wieder geschossen – n-tv.de

Moskau meldet erneut Abzug: OSZE: Artillerie-Beschuss in Ost-Ukraine – n-tv.de

Vielleicht der wichtigste Ticker:

Russland-Krise im Liveticker: +++ 20:32 EU nimmt Putins Inner Circle ins Visier +++ – n-tv.de

+++ 07:48 Kiew: Fast 100 Beschüsse und ein Toter an einem Tag +++
Im Osten der Ukraine werden nach Angaben des ukrainischen Militärs in den vergangenen 24 Stunden ein Soldat getötet und sechs weitere verletzt. Auf seiner Facebook-Seite teilt das Militär mit, es habe in dem Zeitraum 96 Beschüsse durch die pro-russischen Separatisten gegeben. Am Tag zuvor seien es 84 gewesen.

Wenn die ukrainische Armee 85 Beschüsse meldet, die OSZE aber von mehr als 1000… wer hat da wohl wen angegriffen?

+++ 02:13 UN-Generalsekretär Guterres: Kein Genozid in der Ostukraine +++

UN-Generalsekretär Antonio Guterres weist die Äußerung von Präsident Wladimir Putin zurück, dass in der Ost-Ukraine ein Völkermord an Russen begangen würde.

Bereits 7 Jahre zuvor sprach Poroschenko: “Unsere Kinder gehen zur Schule, deren Kinder wachsen im Keller auf!”

Guterres kommt aus dem NATO-Staat Portugal…

Russland-Krise im Liveticker: +++ 17:15 Putins Bitte um Truppenentsendung bewilligt +++ – n-tv.de

+++ 16:24 Weißes Haus spricht von “Invasion” +++
Die US-Regierung bezeichnet den Einmarsch russischer Truppen in den Osten der Ukraine als “Invasion”.

am nächsten Morgen:

+++ 09:51 London: Keine verifizierten Beweise für Einmarsch +++

Nach den Worten der britischen Außenministerin Liz Truss ist es noch immer ungewiss, ob russische Truppen bereits in den Donbass eingerückt sind oder nicht.

Bereits Tage vor dem “überraschenden Überfall Russlands auf die Ukraine” rollte eine Sanktionswelle nach der anderen über Russland hinweg.

Ein unglaubliches Dauerfeuer an Provokationen, seit dem Beginn der Angriffe auf den Donbass (OSZE) und Selenskyjs Besuch in München (NATO-“Sicherheitskonferenz”)

Man findet die gesamte Vorgeschichte des angeblichen “völkerrechtswidrigen Angriffskrieges” heute noch in den Archiven.

Auch der “Experte” Alexander Neu ist nicht in der Lage zu sagen, welche nicht-militärischen Mittel Russland noch gehabt hätte, um das Selenskyj-Regime zum Waffenstillstand und Minsk II zu zwingen.

Frau Baerbock hat seine unqualifizierte “Antwort” auf die Leserbriefe sicher mit Freude gelesen.

Ukraine President Zelenskyy delivers impassioned speech at MSC 2022 | DW News – YouTube

Ab Minute 14 spricht Selenskyj offen über das Budapester Memorandum und dass er die verweigerten Sicherheitsgarantien der Nato durch Beendigung des Verzichts auf Nuklearwaffen ersetzen wird. Eine “nukleare Teilhabe” der Ukraine wenige Raketensekunden von Moskau und den Atomstützpunkten Russlands entfernt…

Wie man darauf in den USA reagiert, kann man sich im Kevin-Costner-Film “13 Tage” ansehen. Die USA waren keineswegs der Meinung, sich wegen “Souveränität und territorialer Integrität” Kubas alles gefallen lassen zu müssen. Joe Biden war damals etwa 20 Jahre alt. Bereits 10 Jahre später (nach seinem Jura-Studium) war er jüngster Senator der USA mit großem Interesse für den “Ostblock”. Er hat die Kapitulation Kennedys mit Abzug der US-Raketen aus der Türkei bis heute nicht verkraftet.

Nur für den Fall dass jemand fragt, wer hier gegen wen Krieg führt. Aber die Revanche für “Kuba” oder die Kapitulation von 1945 (Röttgen, Kiesewetter, Strack-Zimmermann) wird wohl ausfallen.

mfG
Mario Ritz


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