Der Wortlaut der Vereinbarung zwischen NDR und Maschmeyer
Uns liegt die Vereinbarung [PDF] zwischen Maschmeyer etc. und dem NDR einschließlich der betroffenen Journalisten vor. Angesichts der Tatsache, dass der NDR in der Sache letztlich nur eine einzige Konzession machen musste, nämlich die Filmszene mit dem Privathaus von Herrn Maschmeyer nicht mehr zu zeigen (siehe Ziffer 2 der Vereinbarung), ist einiges an dieser Vereinbarung schon erstaunlich. Albrecht Müller.
- Zum Beispiel, dass der NDR die Hälfte der Gerichtskosten übernimmt.
- Zum Beispiel, dass der NDR auf „eine besondere Bewerbung der Beiträge im Online- Angebot“ verzichtet.
- Zum Beispiel, dass der Beitrag „Judges’s Cut – Reloaded“ aus dem Internetangebot des NDR entfernt wird und
- dass zum Beispiel der ins Internet gestellte Schriftverkehr „ins Archiv verschoben“ wird.
Diese Zurücknahme der Öffentlichkeit der Vorgänge um Maschmeyer dient im Wesentlichen dem Aufbau eines neuen Images von Maschmeyer. Die Oberen des NDR haben sich darauf eingelassen. Man kann nur vermuten, dass sie Maschmeyer zu den ihresgleichen zählen. Wir kennen das ja schon von der Nähe Maschmeyers zu Wulf, Schröder, Rürup und Riester. Es ist die ehrenwerte Gesellschaft der zur Zeit herrschenden Oberschicht, zu der man gerne gehört. Dazu gehört sozusagen als Eintrittsgeld und als wiederkehrendes Pflegemittel die Bereitschaft zum Abschluss einer Vereinbarung, wie wir sie hier dokumentieren.
Natürlich, das sei zugestanden, spielt höchstwahrscheinlich auch eine Rolle, dass auch ein solcher Sender ein Trommelfeuer juristischer Interventionen nur schwer erträgt und deshalb nach Arbeitserleichterung sucht.
Zum Vorgang gibt es auch den Hinweis auf einen Artikel in der Süddeutschen Zeitung.