Robert Menasse in der „Zeit“ über „die Frau, die den Staat abschafft“.
Ein Beitrag des Wiener Schriftstellers Robert Menasse, der den deutschen Intellektuellen und Chefkommentatoren die Schamesröte ins Gesicht treiben müsste.
Ein Beitrag des Wiener Schriftstellers Robert Menasse, der den deutschen Intellektuellen und Chefkommentatoren die Schamesröte ins Gesicht treiben müsste.
Wir haben auf den NachDenkSeiten immer wieder [1] [2] [3] [4] darauf aufmerksam gemacht, wie sich unsere Medien vor den Karren der Versicherungslobby spannen lassen.
Als Quelle für die Horrordarstellungen über die gesetzliche Rente wird dabei regelmäßig das „Deutsche Institut für Altersvorsorge“ (DIA) genannt. Dabei wird – bis auf ein paar löbliche Ausnahmen – von den meisten Medien, vor allem von Bild, Welt, SpiegelOnline oder Berliner Zeitung verschwiegen, dass das DIA kein neutrales wissenschaftliches Institut, sondern ein von der Deutschen Bank und Investmenttöchtern dieser Bank getragener „Think-Tank“ ist, der als „wissenschaftlicher“ Schreibtisch für die Versicherungswirtschaft dient.
LobbyControl berichtet nun darüber, dass sich selbst die von den öffentlich-rechtlichen Rundfunksendern verantwortete Tageschau als unkritischer Werbeträger in die Propagandakampagne für die private Altersvorsorge einspannen lässt.
Ein weiterer Akt im Trauerspiel über den kritischen und unabhängigen Journalismus in Deutschland.
In einem Gesetzentwurf vom 10.02.06 (BR-Drucks. 54/06) schlägt der Bundesrat – wie schon einmal vor zwei Jahren – vor, in Klageverfahren vor dem Sozialgericht für den Fall, dass der Prozess verloren geht, eine Gebühr von 70 Euro zu erheben. Für Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht soll diese Gebühr 150 Euro betragen und sich in Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht auf 225 Euro belaufen. Durch die Gebühren sollen die durch die „Sozialreformen“ fortlaufend anwachsende Flut von Gerichtsverfahren eingedämmt werden.
So folgt eines aufs andere: Erst kürzt man die Sozialleistungen und baut mit schludrigen Gesetzen neue Barrieren für die Leistungsempfänger auf. Wenn sich die Betroffenen dann vor Gericht dagegen wehren wollen, erschwert man den Rechtsweg. Wie soll ein Hartz-IV- Empfänger diese Gerichtsgebühren aufbringen?
Arbeitspolitik wie Arbeitsforschung befinden sich gleichermaßen in der Defensive. Wenn heute in Zeiten andauernder Massenarbeitslosigkeit „Vorrang für Arbeit“ gefordert wird, ist damit auch gemeint: „Hauptsache irgendwelche Arbeit“. Die veränderten, auf „indirekte“ Steuerung setzenden Arbeits- und Organisationsformen entziehen der Arbeitspolitik herkömmlichen Zuschnitts zusätzlich den Boden.
Dieses Buch basiert auf einem Verständnis von Arbeitsforschung, deren Analysen der Arbeitswelt darauf zielen, offensiv Ansatzpunkte für Politik freizulegen.
Lesen Sie weitere Informationen [PDF – 135 KB] zum Buch.
Die Durchdringung unserer Medienlandschaft mit neoliberalen Parolen wird immer schlimmer. Ein gelegentlicher Autor der NachDenkSeiten, Gerhard Kilper, macht uns auf Tendenzen bei Ökotest aufmerksam. Wir dokumentieren einen Teil seines Briefwechsels mit der Redaktion von Ökotest. Ein Teil deshalb nur, weil die Redaktion mit der Veröffentlichung ihrer Antwort auf den Brief von Gerhard Kilper nicht einverstanden war. So schwach ist die Argumentation dieser Vertreter des neoliberalen Netzwerkes. Umso wichtiger ist, dass Sie als Leser der NachDenkSeiten auf solche Vorgänge aufmerksam machen, also weiter sagen! Selbst ich lebte bisher in dem treuherzigen Glauben, in „Ökotest“ stehe drin, was drauf steht.
Ein aufmerksamer Nutzer macht uns auffolgendes aufmerksam: Es war verdienstvoll, dass die Nachdenkseiten die PR-Tätigkeit von Rürup für MLP – den Heidelberger Finanzdienstleister für „Akademiker und andere anspruchsvolle Kunden“ – enthüllt hatten. Dieser “Rentenexperte” ist wohl das in ihn investierte Geld wert. In “Bild” vom 10.2. spricht er sich für die Rente mit 67 aus, behauptet wahrheitswidrig, die Rente mit 67 “verringert Kürzungen” und auf die “Bild”-Feststellung, “aber die Leistungen der gesetzlichen Rente gehen zurück” antwortet er ganz im Sinne eines seiner Arbeitgeber: “Das stimmt. Deshalb ist private Vorsorge für die Jungen notwendig.” Dabei werde man auch über eine “Pflicht zur Vorsorge reden müssen.”
Arbeitslose Jugendliche bis 25 Jahren erhalten statt 345 nur noch 276 Euro. Wer als Jugendlicher von zu Hause auszieht, braucht die Zustimmung der Arbeitsagentur, sonst bekommt er keinerlei Leistungen für seine Unterkunft mehr. Das Vermögen und Einkommen der Eltern ist künftig auch für den Unterhalt der bis zu 25-Jährigen heranzuziehen.
Der Beitrag für die Rentenversicherung für Arbeitslosengeld-II-Bezieher wird von 78 auf 40 Euro gesenkt, d.h. deren Rente sinkt noch mehr.
Das Erwerbslosen Forum Deutschland bezeichnet den durch die große Koalition vorgelegten Gesetzentwurf als Missachtung eines menschwürdigen Daseins und als Entrechtung von jungen Erwachsenen. Die Novelle ist aber wohl auch ein Testlauf für eine generelle Absenkung der Transferleistungen für Bedürftige.
Die Panikmache als Methode zum Abbau der gesetzlichen Rentenversicherung und der Umwandlung in eine (zusätzliche) private Altersvorsorge lenkt von den wirklichen Problemen der Umlagefinanzierung ab. Durch hypothetische Spekulationen über die Rentenentwicklung und isolierten „Reform“-Vorstößen wie etwa der Anhebung des Renteneintrittsalters und immer neuen Alarmrufen von sog. Rentenexperten werden Ängste bei Jung und Alt geschürt. Damit wird eine Diskussion über auf dem Tisch liegende Vorschläge für einen dauerhaften Ausweg aus den gegenwärtigen Finanzierungsproblemen der gesetzlichen Rente systematisch verweigert. Lesen Sie dazu einen Beitrag „Zur aktuellen Rentenpolitik“ von Karl Mai.