Leserbriefe zu „Arbeitsministerium entlässt Mitarbeiterin nach Hetzkampagne von BILD wegen Israel-Kritik“

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In diesem Beitrag thematisiert Florian Warweg die fristlose Entlassung und den Verlust des Beamtenstatus der Referentin Melanie Schweizer durch das Arbeits- und Sozialministerium unter Hubertus Heil (SPD). Das sei „nach einer massiven Hetzkampagne der BILD-Zeitung“ geschehen. Für die NachDenkSeiten wollte er daher wissen, „wie das Ministerium, auch im Sinne der Meinungsfreiheit, die Entlassung einer Mitarbeiterin in Reaktion auf eine Verleumdungskampagne der BILD sowie mit Verweis auf Äußerungen in den sozialen Medien rechtfertigt, die Bezug nahmen auf Apartheidstrukturen in Israel und das mutmaßlich genozidale Vorgehen in Gaza“. Wir danken für die interessanten E-Mails, die wir hierzu erhalten haben. Es folgt nun eine Auswahl der Leserbriefe, die Christian Reimann für Sie zusammengestellt hat.


1. Leserbrief

Lieber Herr Warweg,

danke für Ihre unermüdliche Ausdauer auf der BPK.

Herr Heil hat ja nicht grundsätzlich etwas gegen ultrarechten Rassismus, es darf halt nicht die falschen treffen, da hat er seine Prinzipien. 

Viele Grüße
Elke Zetl


2. Leserbrief

Das ist ungeheuerlich was da passiert ist! Die BILD wie man sie schon 1968 kennengelernt hat, wo das Blatt gegen Studierende gehetzt hat, die gegen den Vietnamkrieg demonstriert haben. Heinrich Böll hat in seinem Buch „Die verlorene Ehre der Katharina Blum“, ohne den Namen der Zeitung zu nennen, auf die BILD gezielt. Auch heute noch müssen Werkstudenten bei BILD im Vertrag unterschreiben, dass sie sich nicht negativ gegen USA und Israel äußern dürfen. So stellt sich das Arbeitsministerium mit BILD auf eine Stufe. Da hat wohl der amerikanische Vizepräsident Vance recht, wenn er die Meinungsfreiheit in Europa in Gefahr sieht.

Christine Ullrich


3. Leserbrief

Lieber Herr Warweg,

sehr verdienstvoll ist es, dass Sie sich dieses Schmierentheater, genannt Bundespressekonferenz, immer noch antun!

Ich mag schon gar nicht mehr lesen, was diese Propaganda-, pardon Pressesprecher so von sich geben. Wenn sie nicht lügen, verschweigen sie. Man kann diese Haltung in einem Satz zusammenfassen: Der Bürger hat die Politik gefälligst zu akzeptieren, Begründung ist nicht nötig, Nachfragen sind Majestätsbeleidigung.

Nun könnte man daraus den Schluss ziehen, es einfach zu lassen. Vergiss diese Pressekonferenz, vergiss die Regierung, vergiss dieses Land.

Mein Vorschlag, machen Sie weiter, solange Sie nicht Leib, Leben oder berufliche Existenz riskieren. Ihre Arbeit ist wichtig für die Geschichtsbücher. Und ich würde es kommentiert veröffentlichen (ich meine die in Leder gebundenen dicken Sammelbände, nicht die täglichen Berichte auf den NDS), geordnet nach Verstößen gegen Demokratie, Menschenrechte, Verfassung, Gute Sitten und Anstand, etc.. So haben es Historiker später leichter, den Niedergang der Deutschen Demokratie, nach Symptomen gegliedert, einzuordnen und den zeitlichen Verlauf zu dokumentieren.

Viele Grüße,
Rolf Henze


4. Leserbrief

Lieber Herr Florian Warweg!

Ach ja, die BILD…! Klar, man könnte jetzt schlicht sagen, was hat irgendwer, der noch halbwegs bei Verstand ist, anderes erwartet. Doch ich finde es richtig, auch nach den entsprechenden Ergüssen dieses Mediums, darauf hinzuweisen, wenn sie es mal wieder gar zu sehr übertrieben haben. Würde man die journalistische Landschaft im Aufbau eines menschlichen Körpers abbilden, dann kämen der BILD die Ebenen vom Mastdarm abwärts zu. Allerdings, so muss man einräumen, ist dieser Bereich eben auch kaum entbehrlich. Denn irgendwie muss der Shit ja raus. Die Springer – Leute bieten dafür ihr ganz spezielles „stilles“ Örtchen an und den Schlüssel geben sie niemals aus der Hand. Genau da hat sich die Frau Melanie Schweizer, für einige Oberklofrauen – und Männer, wohl etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt.

Herzliche Grüße!
Frank Kanera


5. Leserbrief

Hallo,

wie schafft man es, einen solchen Artikel zu schreiben, ohne an die AfD zu denken, die dieses Problem täglich hat? Warum ausgerechnet die Sorge für diese spezielle Kleinpartei und diese spezielle Person? Dies ist umso problematischer, als Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes und staatlich geförderter NGOs im Bundestag sehr stark vertreten sind.

Weiterhin ist zu unterscheiden zwischen der rechtlichen Bewertung durch den Arbeitgeber und die neue (ampelbedingte) Gesetzeslage, wonach der Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz zurückklagen muss und nicht der Arbeitgeber ihn rausklagen muss. Auch das hätte erwähnt werden müssen.

Wobei die höchstrichterliche Bewertung noch aussteht.

Warum diese Einseitigkeit? Egal wie man politisch steht, sollte man immer noch unterscheiden können zwischen den Inhalten der AfD und dem Umgang mit der AfD sowie zwischen der Partei selbst und individuellen Mitgliedern mit speziellen Eigenschaften. Was man bei anderen Parteien ja auch kann! 

Freundliche Grüße
Thomas Hauff

Anmerkung FW: Lieber Herr Hauff, ich verstehe ehrlich gesagt Ihren Punkt nicht. Hier geht es um eine Juristin des Bundesarbeitsministeriums, die wegen privaten Äußerungen und Kritik am nachweislich völkerrechtswidrigen Vorgehen Israels in Gaza und Westbank gefeuert wurde. Darüber habe ich geschrieben. Einseitig wäre es gewesen, wenn es einen ähnlichen Fall in einem Bundesministerium gegeben hätte, mit einem Beamten mit AfD-Mitgliedschaft, der ebenfalls für seine privaten Äußerungen in dieser Form entlassen worden wäre und seinen Beamtenstatus verloren hätte – und ich diesen Fall ignoriert hätte. Mir ist ehrlich gesagt aber so ein Fall nicht bekannt. Falls es so einen Fall gibt, schicken sie unserer Redaktion gerne entsprechende Informationen zu.


6. Leserbrief

Sehr geehrter Herr Warweg,

Sie erwähnen den “Antisemitismusbeauftragten” Felix Klein, der sich in der Osnabrücker Zeitung feist über die Pläne und Absichten von Donald Trump freute, die Palästinenser aus dem Gaza-Streifen zu vertreiben. Weil Felix Klein die Äußerungen von Trump billigte, habe ich beim Bundestag eine Petition eingereicht mit der Bitte um die Amtsenthebung von Felix Klein, sowie eine (wortgleiche) Strafanzeige gegen Felix Klein bei der Staatsanwaltschaft Berlin wegen eines möglichen Verstoßes gegen § 140 Nr. 2 StGB, § 130 Abs. 5 StGB. (siehe hier)

Ich sagen Ihnen das, weil ich ja nichts dagegen hätte, wenn da mal jemand drüber berichten würde. Das Aktenzeichen beim Petitionsausschuss des Bundestages oder bei der StA Berlin ist mir noch nicht bekannt, da ich das auch erst letzten Freitag abgeschickt hatte.

Gegen einen weiteren “Antisemitismusbeauftragten”, diesmal des Landes Brandenburgs, mit dem Namen Andreas Büttner, hatte ich ebenfalls eine Petition gerichtet auf Amtsenthebung eingereicht. Die Israelhörigkeit und der Hass auf die Palästinenser war bei diesem “Antisemitismusbeauftragten” einfach zu offensichtlich, als dass ich dazu geschwiegen hätte. (Siehe bei Interesse hier). Die Petition soll wohl im April beraten werden. Das Aktenzeichen beim Petitionsausschuss des Landtags Brandenburgs lautet Pet.-Nr. 123/8.

Weiterhin, wegen dem demokratiefeindlichen Umgang mit der UN-Ermittlerin Francesca Albanese während ihres Besuches im Berlin im Februar 2025 hatte ich beim Abgeordnetenhaus Berlin folgende Petition eingereicht: Hinwirken auf Amtsenthebungen durch Verabschiedung einer Demokratie-Resolution: Amtsenthebung von Berlins Bürgermeister Kai Wegner, Wissenschaftssenatorin Dr. Ina Czyborrahin, Innensenatorin Iris Spranger und FU-Präsident Günter Ziegler, für ihren Verrat an unseren demokratischen Werten. – Zionistische Organisationen in Deutschland untergraben die freiheitlich-demokratische Ordnung und bekämpfen sie aktiv. (siehe hier) Das Aktenzeichen beim Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses ist mir noch nicht bekannt.

Schon im Januar 2025 hatte ich beim Bundesinnenministerium Verbotsanträge gegen verschiedene Einflussoperationen Israels in Deutschland gestellt, (Deutsch-Israelische-Gesellschaft, Zentralrat der Juden in Deutschland, Tikvah Institut), mit der Begründung, dass sie das völkerrechtswidrige Vorgehen Israels propagandistisch unterstützen. In der Sache werde ich wohl Untätigkeitsklage einreichen müssen. Fast wortgleich war meine Anzeige bei der StA Berlin gegen Volker Beck und gegen Dr. Josef Schuster wegen (versuchter) Strafvereitelung und öffentlicher Aufforderung zur Strafvereitelung, weil sie die Bundesregierung dahingehend beeinflussen wollten, dass der gesuchte Kriegsverbrecher Benjamin Netanjahu nicht von der Bundesregierung verhaftet wird (bei Interesse hieroder hier; meine Petition an das Berliner Abgeordnetenhaus ist zu diesen Verbotsanträgen der Anhang V = wortgleich).

In einer jüngeren Entscheidung des VG Frankfurt, 16.12.2024 – 5 L 3799/24.F wurden Waffenlieferungen an Israel durchgewunken (siehe hier; Anhang: siehe hier). Laut einer Entscheidung des VG Regensburg, 07.10.2024 – RO 9 K 24.782 kann einem Palästinenser die Einbürgerung verwehrt werden, wenn er das “Existenzrecht” Israels nicht anerkennt (siehe hier; Anhang: siehe hier). Gegen die Richter, die an den beiden genannten Verwaltungsgerichtsentscheidungen beteiligt waren, hatte ich Anzeige wegen Rechtsbeugung (§ 339 StGB) gestellt.

Die sog. “Antisemitismus-Resolution” wurde in der Entscheidung VG Frankfurt, Beschluß vom 16.12.2024 – 5 L 3799/24.F dazu benutzt Waffenlieferungen an Israel vor der gerichtlichen Kontrolle, ob das humanitäre Völkerrecht eingehalten wird oder ob Menschenrechte eingehalten werden, abzuschirmen. Allein dieser Sachverhalt erfüllt meiner Ansicht nach bereits den Straftatbestand der Rechtsbeugung (§ 339 StGB).

Das VG Regensburg behauptete in seinem Leitsatz Nr. 1: “Das Bekenntnis nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a StAG zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, verlangt auch ein inhaltlich wirksames Bekenntnis des Einbürgerungsbewerbers zur Anerkennung des Existenzrechts des Staates Israel.” Dafür gibt es weder im vorgeschlagenen Gesetzestext (BT-Drucksache 20/10093), noch im verabschiedeten Gesetzestext einen Anhaltspunkt, und auch nicht in der Begründung der Gesetzesentwürfe (Entwurf der Bundesregierung, Beschlußempfehlung des Innenausschusses des BT) Es handelt sich damit um eine Auslegung gegen den Wortlaut des Gesetzes. Eine Auslegung gegen den Wortlaut des Gesetzes ist nicht möglich, erfüllt meiner Ansicht nach aber den Tatbestand der Rechtsbeugung (§ 339 StGB).

Im Falle des VG Regensburgs hat Staatsanwalt Dr. Moritz Büchele mit einer nicht überzeugenden antidemokratischen Begründung meiner Strafanzeige “gemäß § 152 Abs. 2 StPO keine Folge gegeben” (Staatsanwaltschaft Regensburg – 202 Js 2558/25). Insbesondere heißt es in dem Schreiben des Staatsanwalts vom 01.02.2025: “Letztlich wird es jedoch der Rechtsprechung obliegen, den Begriff (der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihrer Folgen) zu konturieren”, so Dr. Moritz Büchele. Ich glaube nicht, dass die Rechtsprechung eine monarchistisch anmutende Prärogative dahingehend hat, Begriffe nach ihrem Belieben zu interpretieren, insbesondere, wenn es erkennbar gegen den Wortlaut des Gesetzes und gegen den im Wortlaut erkennbaren Willen des Gesetzgebers geht. Ich glaube auch nicht, dass die Rechtsprechung eine monarchistisch anmutende Prärogative dahingehend hat, die Geschichte zu interpretieren. Dr. Moritz Büchele offenbart in seiner Begründung ein seltsames Demokratieverständnis.

Das VG Regensburg argumentierte ahistorisch, entgegen dem Wortlaut des Gesetzes, und beging daher Rechtsbeugung: „Ist also die Gründung des Staates Israel nur drei Jahre nach dem Ende des 2. Weltkrieges eine wesentliche Konsequenz aus dem staatlich organisierten Völkermord an den europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland während des 2. Weltkriegs, muss sich die historische Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen zwangsläufig nicht allein auf den – bereits durch Grundgesetz (etwa Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 Satz 1 oder 3 Abs. 3 GG) und weitere Normen des einfachen Rechts (etwa §§ 46 Abs. 3, 130 StGB) mit adressierten – Schutz jüdischen Lebens in der Bundesrepublik Deutschland beziehen, sondern auch auf die Anerkennung des Existenzrechts des Staates Israel als „Zufluchtsort“ für Menschen jüdischen Glaubens.“. Das hat mit den historischen Tatsachen nichts zu tun und ist lediglich pro-israelische Staatspropaganda.

Die Bestrebungen einen Staat Israel zu gründen, existierten bereits lange vor dem Nationalsozialismus. Der Zionismus ist viel älter als der Nationalsozialismus. Warum soll es dann eine historische Konsequenz aus dem Nationalsozialismus sein einen Staat Israel zu gründen, wenn diese Absichten schon längst bestanden? Schon im Jahre 1917 versprach die damalige Weltmacht Großbritannien (ein brutales Kolonialreich mit Rassentrennung und Rassentheorien) den Juden einen Staat in Palästina, nämlich in der sog. Balfour-Deklaration, ohne natürlich die Palästinenser oder die Syrer oder die Araber zu fragen, versteht sich. 

Insbesondere haben Zionisten in den 1930ern und 1940er Jahren selbst Palästinenser verfolgt, vertrieben und ermordet, also genau zu der Zeit, als Juden in Europa verfolgt und ermordet wurden, und zwar nicht nur von Deutschen, sondern von Antisemiten und NS-Kollaborateuren in ganz Europa. Die jüdischen “Siedler” haben die Palästinenser in den 1930ern und 1940er Jahren durch Landraub, mit Pogromen, Terroranschlägen und militärischer Gewalt mehr und mehr vertrieben und/oder ermordet. Die Zionisten haben bereits Völkermord (gegen die Palästinenser) begangen, als es dieses Wort im Völkerrecht noch gar nicht gab, sprich also insbesondere in den 1930ern und 1940ern. Warum sollte es dann eine historische Konsequenz aus dem Nationalsozialismus sein einen Staat Israel zu gründen? Das ist doch vollkommen lächerlich.

Im Falle des VG Frankfurts hat Oberstaatsanwalt Mies mit Schreiben vom 27.02.2025 “die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens” mit Verweis auf §§ 152 Abs. 2 i.V.m. § 160 StPO “abgelehnt” (Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Frankfurt Main – 8570 Js 210458/25). Oberstaatsanwalt Mies hat sich im Gegensatz zu Dr. Moritz Büchele gar nicht erst die Mühe gemacht, das zu begründen, denn er wird wohl wissen, dass diese rechtsbeugerische Entscheidung nicht zu verteidigen ist.

Die Ablehnung von Strafanzeigen ohne Begründung, auch das offenbart ein seltsames Demokratieverständnis.

Die pro-israelischen gesetzgeberischen Aktivitäten des Bundestages kann man u.a. an drei Punkten festmachen, erstens: an der Einführung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a StAG durch das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts v. 22.03.2024, woraufhin das VG Regensburg in einem am 7. Oktober 2024 verkündeten Urteil von Einbürgerungsbewerbern die Anerkennung des “Existenzrechtes” von Israel verlangt (Aktenzeichen: RO 9 K 24.782), und zweitens: an der sog. Antisemitismus-Resolution des Bundestages aus dem November 2024 (BT-Drs. 20/13627), die das Verwaltungsgericht Frankfurt heranzog, um in einem Beschluß vom 16.12.2024 die Ermöglichung von bundesdeutschen Rüstungsexporten trotz Völkerrechtsbrüchen, trotz Völkermord und trotz Kriegsverbrechen an Israel zu rechtfertigen (Aktenzeichen: 5 L 3799/24.F).

Drittens kann man die pro-israelischen gesetzgeberischen Aktivitäten des Bundestages an dem mit der Mehrheit des Bundestages verabschiedeten Antrag mit dem Titel “Antisemitismus und Israelfeindlichkeit an Schulen und Hochschulen entschlossen entgegentreten sowie den freien Diskursraum sichern” (BT-Drs. 20/14703) festmachen, wodurch lediglich pro-israelische Staatspropaganda vorgeschrieben und jeder Dissenz unterdrückt wird, sowie die Gleichschaltung der bundesdeutschen Schulen und Hochschulen auf die Politik des Staates Israels, insbesondere in dem Köpfen der Schüler, Studenten und des Lehrpersonals, vorgenommen wird.

Das war ein bisschen Hintergrund.

Warum erzähle ich Ihnen das alles? Es wäre nicht schlecht, wenn irgend jemand mal darüber berichten würde und so vielleicht ein bisschen Druck auf diese Demokratiezerstörer zustande käme.

Mit freundlichen Grüßen
Ernesto Loll


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