Studiengebührenentscheidung des Bundesverfassungsgerichts – ein politisches Urteil
Das Karlsruher Urteil, den Grundsatz der Studiengebührenfreiheit im Hochschulrahmengesetz zu kippen, ist weniger ein juristisches, sondern eher ein politisches Urteil.
Ein politisches Urteil, weil es sich erstens die Position der CDU-regierten Länder in der Föderalismuskommission zu eigen macht und dem Bund nahezu jede Zuständigkeit in der Bildungspolitik abspricht. Von der Rahmenkompetenz des Bundes bleibt nur noch ein „Rahmen“ ohne Kompetenz.
Weil es zweitens das aus der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 GG) in Verbindung mit dem Recht auf freie Berufswahl (Art 12 GG) und dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG) abgeleitete Recht auf freien Zugang zu einer Hochschulausbildung bei allen Abwägungen komplett ausblendet.
Weil es drittens alle Argumente für das „Erfordernis“ einer bundesgesetzlichen Regelung der Gebührenfreiheit ohne jede Begründung negiert, dafür aber allen Behauptungen und Annahmen der Gebührenbefürworter kritiklos folgt.