Leserbriefe zu „Streubomben und das Völkerrecht“
Alexander Neu geht in seinem Artikel der Frage nach, wie im Völkerrecht die Herstellung, Lieferung, Lagerung und der Einsatz von Streumunition beurteilt wird. Sowohl UNO-Charta als auch Genfer Konventionen versuchen, den Einsatz von Streumunition einzudämmen, da sie gegen humanitäres Völkerrecht verstößt: Ohne Unterscheidung schädigen diese Waffen sowohl zivile als auch militärische Personen und Objekte. Dem „Oslo-Übereinkommen“, in dem ein Verbot von Streumunition / Streubomben formuliert wird, sind einige wenige Staaten nicht beigetreten, u.a. USA und Russland. Laut A. Neu können diese beiden Staaten folglich auch nicht das „Oslo-Übereinkommen“ brechen. Die sehr kritischen Zuschriften unserer Leser hat Ala Goldbrunner für Sie zusammengestellt.