Dass Unternehmen in Deutschland nach geltendem Recht im internationalen Vergleich überdurchschnittlich belastet sind, hält einer seriösen Betrachtung nicht stand.
Die „offizielle“ Begründung für eine weitere steuerliche Netto-Entlastung der Unternehmen steht auf tönernen Füßen: Untermauert wird die These von der fehlenden Konkurrenzfähigkeit des Steuerstandorts Deutschland ausschließlich mit hypothetischen Modellrechnungen, die die Komplexität der gegebenen Steuersysteme nur unzureichend erfassen. Die empirisch messbare Realität der Kapitalbesteuerung wird weitgehend ignoriert. Sobald die steuerliche Gesamtbelastung von Kapital- und Personengesellschaften in den Blick genommen wird, müssen auch die Verfechter einer weiteren Netto-Entlastung des Unternehmenssektors einräumen, dass Unternehmen in Deutschland im internationalen Vergleich bereits nach geltendem Recht nicht überdurchschnittlich belastet sind. Lesen Sie dazu einen Beitrag von Andreas Bovenschulte.