Änderung des Kreditnehmerschutzgesetzes eine Mogelpackung

Die Große Koalition hat einen Gesetzentwurf zum Risikobegrenzungsgesetz, das Änderungen im Kreditnehmerschutz vorsieht, vorgelegt. Dabei soll der Schutz eines Darhlehensnehmers bei einem Verkauf des Kredits an einen Finanzinvestor verbessert werden. Man konnte ja über die extremen Fälle lesen, bei denen nach solchen Verkäufen die Kreditnehmer von den „Heuschrecken“ gezwungen wurden, die Darlehen sofort zurückzuzahlen und ihre kreditfinanzierten Häuser zwangsversteigert wurden.

Professer Karl-Joachim Schmelz hat dazu eine Stellungnahme an die zuständigen Ausschüsse des Bundestages abgegeben und kommt zu folgendem Resümee:

Der Entwurf führt praktisch nicht zu ‚Verbesserungen des Kreditnehmerschutzes’, dagegen an manchen Stellen zu Verschlechterungen für die Kreditnehmer. Ein solches Gesetz würde ohnehin nur ‚zukünftig verkaufte Kreditnehmer’ betreffen. Den ‚bereits verkauften Kreditnehmern’ würde nicht geholfen, sondern könnte die Verabschiedung dieses Gesetzes wegen der möglichen Auswirkungen auf die (laufende) Rechtsprechung sogar extrem schaden. Zur ‚Verbesserung des Kreditnehmerschutzes’ muss dringend vor der Verabschiedung dieses Entwurfs mit völlig unzureichender ‚Begründung’ als Gesetz gewarnt werden!

Hinweise des Tages

(KR/WL)
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Zu „Aufbau Ost dauert noch 320 Jahre“

Die Rheinische Post berichtete am 20.06.08 über eine Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle, wonach trotz guter Konjunktur in Gesamtdeutschland der Astand zwischen Osten und Westen kaum kleiner würde. Hielte der schwache Wachstumstrend in den neuen Ländern an, komme der Osten erst nach 320 Jahren auf West-Niveau. Den Beitrag von Alexander von Gersdorff kommentierte für uns der Ökonom Karl Mai.

Anmerkungen zum Bildungsbericht 2008 im Auftrag der KMK und des BMBF

Wer sich für Bildung interessiert, sollte den von einer Autorengruppe aus 4 Bildungsforschungsinstituten, den statistischen Ämtern und weiteren mit dem Thema befassten Einrichtungen erstellten „Bildungsbericht 2008“ im Auftrag der Kultusministerkonferenz und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unbedingt studieren.

Die 214 Seiten Text und 125 Seiten Tabellenanhang bieten eine unerschöpfliche Quelle von Zahlen, Daten und Fakten zum Thema Bildung von der Vorschulerziehung bis zur Weiterbildung im Beruf. Man sollte allerdings nicht erwarten, dass mit den Auftraggebern allzu kritisch umgegangen wurde. Der „Bericht“ liefert Bestandsaufnahmen und Beschreibungen und warnt allenfalls vor problematischen Entwicklungen. Dennoch kann man sich aus der Lektüre des Berichts ein weitgehend realistisches Bild über den Zustand der Bildung im Lande machen.
Das Zeugnis lautet: Ungenügend.

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Betrifft Kreditverkauf – neues Gesetz brächte mehr Nachteile als Vorteile für die Kreditnehmer

Am 25.6. soll ein neues „Gesetz zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz)“ verabschiedet werden. Professor Schmelz, von dem wir schon am 25.9.2007 eine Stellungnahme zu einem Fachgespräch des Finanzausschusses über Kreditverkauf veröffentlicht hatten, hat zum vorliegenden Entwurf eine Stellungnahme formuliert, die wir Ihnen hiermit zur Kenntnis geben [PDF – 304 KB]. Darin wird sichtbar, dass schon der Titel des Gesetzes eine handfeste Manipulation enthält. Schmelz zeigt, dass mit diesem Gesetzentwurf falsche Behauptungen und von Lobbyisten erfundene Legenden zur Grundlage der Gesetzgebung gemacht würden. Der Kreditverkauf soll letztlich erleichtert werden.

Betriebliche Altersversorgung – dank hoher Provisionen Tummelplatz seltsamer Elemente. Ein Erfahrungsbericht

Manfred Frieling, von dem wir am 10. August letzten Jahres einen Beitrag veröffentlicht hatten, schickt uns einen Erfahrungsbericht, der auch auf Unregelmäßigkeiten beim Abschluss von Verträgen zur betrieblichen Altersvorsorge eingeht und eine vergleichende Berechnung einer Entgeltumwandlung einerseits und einer Geldanlage in Bundesanleihen andererseits enthält. Die betriebliche Altersvorsorge und Entgeltumwandlung lohnt sich offenbar für die Versicherungsagenten – für die Betroffenen weniger.
In dem Erfahrungsbericht spielt auch die Bestechung des früheren Betriebsratsvorsitzenden der Fiat-Tochter Iveco in Ulm eine Rolle.

Hinweise des Tages (2)

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Die Privatisierung der Post führt zu schleichender Entpersonalisierung und zwingt den Kunden an Automaten

Die Grundversorgung wurde in der Vergangenheit von der öffentlichen Hand erbracht und war mit dem daseinsvorsorgerischen Grundgedanken verknüpft, Bürgern flächendeckend eine solidarische Versorgung zu fairen Preisen zur Verfügung zu stellen. Infolge der Privatisierungsbestrebungen und den dahinterstehenden Interessen privater Anbieter, Unternehmensberater, Wirtschaftsberater, Banken und Investoren, die vom Börsengang ehemals staatlicher Betriebe in erheblichem Umfang profitieren, werden die Leistungen nun nach gewinnorientierten Maßstäben erbracht. Der Staat hat mit der Entscheidung zur Privatisierung der Post auf seine Gestaltungsfähigkeit verzichtet und damit zugleich eine demokratische Mitsprache oder wenigstens Kontrolle aufgegeben. Ein Nutzen, der hinter dieser Privatisierungspolitik stehen soll, ist für den Kunden, der „Briefkastenoptimierung“ und erhöhte Gebühren bei weniger Leistung hinnehmen muss, nicht erkennbar. Die Postmitarbeiter können schon gar keinen Vorteil in der Privatisierung erkennen. Für sie seht sie in erster Linie für verschlechterte Arbeitsbedingungen und permanente Umstrukturierungen nach den Ratschlägen der Unternehmensberatung McKinsey. Von Christine Wicht

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