Hätte vor ein paar Monaten jemand behauptet, dass zur ›Aufklärung‹ der neonazistischen Mordserie Akten vernichtet, wichtige Erkenntnisse unterschlagen, Untersuchungsausschüsse belogen werden, Leitende Beamte des Bundesamtes für Verfassungsschutz Falschaussagen machen, wäre er als Verschwörungstheoretiker lächerlich gemacht worden. Wenn vor Monaten jemand behauptet hätte, dass die verschiedenen Geheimdienste nicht dilettantisch, sondern perfekt zusammengearbeitet hatten und über ausgezeichnete Kontakte zum neonazistischen Thüringer Heimatschutz/THS verfügten, also zu Mitgliedern der daraus hervorgegangenen Terror-Gruppe ›NSU‹, wäre ihm Gleiches widerfahren.
Jetzt sind diese berechtigten Annahmen gerichtsverwertbar. Von Wolf Wetzel.