Rechtsgutachten: Der Akkreditierung von Studiengängen fehlt Rechtsgrundlage
Da nach der gegenwärtig vorherrschenden Meinung der Staat sich aus den Hochschulen möglichst komplett heraushalten soll, wurden auch Rahmenprüfungsordnungen und sonstige rechtlichen Vorgaben zur Qualitätskontrolle von Studiengängen abgeschafft. Akkreditierung hieß das neue Zauberwort zur Kontrolle der Qualität der Studiengänge. Diese Akkreditierung sollte selbstverständlich von privaten Akkreditierungsagenturen verliehen werden, die ihrerseits allenfalls noch von einer öffentlich eingerichteten Stiftung anerkannt werden sollten.
Ein in der Juristenzeitung veröffentlichtes Rechtsgutachten von Prof. Joachim Lege kommt nun zu dem Ergebnis, dass das Akkreditierungswesen „in tiefer rechtlichen Finsternis“ liege. Es sei „Kontrolle ohne Verantwortung“ und sowohl das Verfahren selbst, als auch die Pflicht zur Akkreditierung seien formal- sowie verfassungsrechtlich äußerst bedenklich. War also der bisherige teure Aufwand der Hochschulen ohne rechtliche Relevanz? Wolfgang Lieb.