Mensch zuerst – Es braucht ein Grundrecht auf analoges Leben
Ein juristisches Gutachten betont eine staatliche Schutzpflicht gegenüber denen, die bei der Digitalisierung nicht mitmachen können oder wollen. In der Realität werden die Betroffenen immer mehr abgehängt und ausgegrenzt. Der öffentliche Sektor steht dem privaten dabei in nichts nach. Alles, was Kosten spart oder Profite verspricht, könnte es bald nur noch online geben. Dem muss der Gesetzgeber einen Riegel vorschieben – in der Verfassung. Von Ralf Wurzbacher.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.