Steht die Kirche des Papstes auf den Boden der FDGO?
Zum Papstbesuch und zu seinem Auftritt im Deutschen Bundestag hätte ich mich nicht geäußert, wenn heute Früh nicht in meiner Regionalzeitung stünde, der für die Einhaltung des Grundgesetzes und seiner Versprechen zuständige Bundesinnenminister Friedrich habe jene Abgeordneten, die der Ansprache des Papstes fernbleiben wollten, scharf kritisiert. Ihr Verhalten zeige eine „Mischung aus Hochmut und Kleingeist, aus Provinzialität und Überheblichkeit“. Der Bundesinnenminister sollte sich besser darum kümmern, ob die religiöse Praxis von Teilen der katholischen Kirche mit dem Versprechen des Art. 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ vereinbar ist. Meines Erachtens nicht. Schon deshalb hätte auch ich, wäre ich noch Abgeordneter, den Auftritt des Papstes im Deutschen Bundestag kritisiert. Albrecht Müller.