Von der Freiheit der Wissenschaft zur „unternehmerischen Hochschule“
Kein anderes Land mache „Freiheit mit dieser Konsequenz zur Grundlage seiner Hochschulpolitik“, rühmt Innovationsminister Pinkwart das nordrhein-westfälische Hochschul-„Freiheits“-Gesetz. Stellt man die Kantsche Frage, für wen und wozu die „neue“ Freiheit dienlich ist, so wird man feststellen, dass die weit überwiegende Mehrheit der Forschenden und Studierenden in der „unternehmerischen Hochschule“ – gemessen an ihren bisherigen Forschungs- und Lernfreiheiten – wesentlich „unfreier“ sein werden. Die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit von Forschung und Lehre gegenüber dem Staat und die in Angelegenheiten der Wissenschaft gewährte Autonomie werden in der „unternehmerischen Hochschule“ der Freiheit des Wettbewerbs und damit den anonymen Zwängen der Konkurrenz auf dem Wissenschafts- und Ausbildungsmarkt unterworfen: Konkurrenz um die Einwerbung von Studiengebühren als privates Investment in ein Studium. Ein Referat von Wolfgang Lieb auf einer Veranstaltung der GEW an der Universität Regensburg am 13. Juni 2007.